Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test?

Die Atommüll-Zwischenlager in Schleswig-Holstein werden derzeit einem sogenannten Stresstest unterzogen. Diese Atommülllager stehen jeweils direkt auf dem Gelände der drei Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel (Vattenfall, beide nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt) sowie am AKW Brokdorf (E.on, Stilllegung Ende 2021). Die Sicherheit der Atommülllager steht schon seit längerem in der Kritik. Bis heute ist das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt, weil vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig noch eine Klage läuft. Bereits vor der Atomkatastrophe von Fukushima hatte das Bundesinnenministerium aufgrund von Terrorgefahren Nachrüstungen verlangt.

Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Herbst 2011 für alle Atomanlagen der Ver- und Entsorgung einen Stresstest auf den Weg gebracht. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Entsorgungskommission (ESK) einen Fragenkatalog erarbeitet, mit dem herausgefunden werden soll, wie es um die Sicherheit der Atommülllager bei Flugzeugabstürzen, Bränden, Anschlägen, Hochwasser etc. bestellt ist. Anfang Juni ist dieser Fragenkatalog an die Betreiber gegangen, in Schleswig-Holstein also an Vattenfall und E.on. Ende Juli müssen diese ihre Antworten an die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel abliefern, die die Ergebnisse bis zum 17. August dann an die ESK weiterleitet.

Im Februar 2012 berichten die Kieler Nachrichten unabhängig vom jetzt laufenden Stresstest, dass die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wenig Handlungsbedarf sieht.

Während im Süden der Republik bereits mit Nachrüstungen begonnen wurde, sei die Lage in Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel laut Angaben eines Behördensprechers eine andere: „„Die Anlagen im Norden sind nach einem anderen Konzept gebaut. Die Mauern sind schon sehr dick“, sagte Oliver Breuer, Sprecher der zuständigen Atomaufsicht im Justizministerium“. Die Wände seien in der Regel rund 1,20 Meter dick, die Decken 1,30 Meter.  Im Süden seien die Mauern oft nur halb so dick, erläuterte Breuer.“ Nach Angaben der KN meinte Breuer: „Die dickeren Wände schützen nach seinen Angaben die Außenwelt besser vor Strahlen und zudem die Castorbehälter besser vor Einwirkungen von außen.“

Allerdings: Diese Aussagen stammen vom Pressesprecher der Behörde und sind vom Februar dieses Jahres. Inzwischen ist in Schleswig-Holstein eine neue Landesregierung am Start, bestehend aus Grünen, Sozialdemokraten und dem südschleswiger Wählerverband SSW. In der Koalitionsvereinbarung hat sich dieses Bündnis vorgenommen, den Atomausstieg weiter voran zu bringen.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind die Zwischenlager in Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf nach einem „Hallenbau STEAG-Konzept“ errichtet worden und zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: „dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.“ Auch die Atommülllager in Lingen, Grohnde und Esensham/Unterweser sind nach diesem Konzept errichtet worden.

Das BfS war bei diesem Bau-Konzept der Atommülllager im Februar 2010 (!) in Sachen Sicherheit bei Flugzeugabsturz zu dem Ergebnis gekommen, dass „bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten“ bliebe und es „lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude“ kommen würde. „Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.“

Ob das BfS nach den Ereignissen von Fukushima diese Betrachtungen noch für ausreichend hält, ist derzeit unklar.

Fotolink: Das Atommülllager am AKW Brokdorf

Im Februar 2012 sollen die Atommülllager an den schleswig-holsteinischen AKW-Standorten laut KN folgendermaßen mit hochradioaktiven Behältern belegt sein: „In Krümmel werden nach Angaben der Betreiber Eon und Vattenfall derzeit 19 Castorbehälter mit abgebrannten  Brennelementen gelagert, in Brunsbüttel 6. In Brokdorf sind es nach Angaben von Eon aktuell 16 Behälter. Die Lagerung ist jeweils für maximal 40 Jahre genehmigt. Bei diesen Zwischenlagern im Norden läuft diese Frist dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge zwischen 2046 und 2047 ab.“

Zur Situation nach der endgültigen Abschaltung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel siehe auch diesen Text.

E.on und die Pressefreiheit – Beispiel Brokdorf

Im März 2011 sendete der Nachrichtenkanal Phoenix einen Beitrag aus der Schaltwarte des AKW Brokdorf. Während der Dreharbeiten kam es zu einem Störfall. Möglicherweise handelte es sich dabei um den Störfall, der vom Bundesamt für Strahlenschutz in seinen Berichten über monatliche Vorkommnisse (PDF) in Atomkraftwerken folgendermaßen dokumentiert wird: „18.03.2011, KBR (Brokdorf), Schaltversagen einer nuklearen Zwischenkühlpumpe bei Wiederkehrender Prüfung.“

Der Filmbeitrag zeigt aber nicht nur, wie desorientiert das Personal der Steuerzentrale des AKW Brokdorf auf den Alarm reagiert. Es zeigt auch, wie der Atomkonzern E.on Informationspolitik betreibt und den Journalisten immer wieder Fragen verbietet und damit deren Arbeit zensiert. E.on untersagte nach den Aufnahmen sogar, dass das Material gesendet werden dürfte. Daran hielt sich der Sender jedoch nicht. (Das Video finden Sie unten im Text.)

Dass Atomkonzerne es in Sachen Information und Wahrheit nicht sonderlich genau nehmen, hat wiederholt auch Vattenfall gezeigt. Als im Sommer 2007 ein Transformator am AKW Krümmel in Brand gerät, dicke Rauchschwaden über den Reaktor hinwegziehen, die Feuerwehr stundenland das Feuer bekämpft und der Atommeiler per Schnellabschaltung vom Netz geht, versucht Vattenfall der Öffentlichkeit zu erzählen: All das kein Problem für die Sicherheit. Erst später wird durch die Atomaufsicht und durch Journalisten bekannt: Auf der Kontrollwarte im AKW Krümmel mussten die Mitarbeiter Gasmasken anlegen, weil der Rauch vom Trafo-Feuer über die Lüftung in die Warte eingedrungen war. Außerdem hat es zwischen Schichtleiter und Personal erhebliche Kommunikationsprobleme gegeben, die dazu führten, dass vorrübergehend das Kühlwasser im Reaktor bedrohlich niedrig stand. Fast zeitgleich ging im Sommer 2007 auch das AKW Brunsbüttel nach einem Störfall vom Netz. In der Folge dieser gezielten Desinformation von Vattenfall wurde fast die gesamte Führungsspitze des Atomkonzerns gefeuert und neu strukturiert.

Hier das Phoenix-Video aus der Kontrollzentrale des von E.on betriebenen AKW Brokdorf

DGB Nord fordert Atomausstieg und Abschaltung des AKW Brokdorf so schnell wie möglich

In seinen im Mai veröffentlichten Positionen zur Energiewende fordert der DGB Nord einen beschleunigten Atomausstieg und nennt insbesondere das AKW Brokdorf. Außerdem fordert der DGB hinsichtlich der Stilllegung  den direkten Rückbau der Atomkraftwerke und will, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ rechtlich untersagt wird. Dies zielt insbesondere auf den Vattenfall-Konzern, der für seine in Schleswig-Holstein stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel bis heute kein Konzept vorgelegt hat.

Auch die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich im Koalitionsvertrag auf einen beschleunigten Atomausstieg und die schnellere Abschaltung des AKW Brokdorf verständigt.

Der DGB Nord stellt klar: „Die Umstellung auf ein nachhaltiges Energiesystems ist ohne den Ausstieg aus der Atomenergie nicht denkbar. Der DGB setzt daher auf eine Energieversorgung ohne nukleare Energie und fordert einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft so schnell wie möglich. Eine Revisionsklausel beim Ausstiegsszenario wird abgelehnt.“ (S. 21 des DGB Nord -Energiewende)

Der DGB Nord ist für die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern zuständig. Im dem Positionspapier fordert der DGB Nord nicht nur einen beschleunigten Atomausstieg, sondern das von den zuständigen Einzelgewerkschaften (Ver.di und IG Metall Hamburg) mit den Unternehmen E.on und Vattenfall Tarifverträge und Vereinbarungen für die Beschäftigten in den AKWs vereinbart werden sollten: „Nach dem politischen Beschluss zum Atomausstieg soll Brokdorf in der letzten Phase im Jahr 2021 abgeschaltet werden; Krümmel und Brunsbüttel gehen nicht wieder ans Netz. Derzeit sind in Brokdorf 388, in Krümmel etwa 650 und in Brunsbüttel etwa 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernkraftwerken müssen für die Zeit nach Stilllegung der Anlagen rechtssichere Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen werden. Die Betreiberunternehmen (für Norddeutschland Vattenfall und E.ON) sollen hierzu Tarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft abschließen.

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Juni 2011 sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 still zu legen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen. Der direkte Rückbau der Anlagen ist rechtlich verbindlich vorzusehen. Einen „sicheren Einschluss“, d.h. eine Einbetonierung ohne Rückbauverpflichtung, lehnt der DGB aus Sicherheitsgründen ab. Für den Rückbau ist eine Mindestbauzeit von 10 Jahren pro KKW anzusetzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Rückbau bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzieht. Die Zahl der qualifizierten Firmen und Spezialisten ist klein, ebenso die Zahl der Fachkräfte. Abgesehen von der nationalen Situation warten nach Angaben der internationalen Atombehörde derzeit 129 Anlagen auf den Rückbau.

 

Störfälle in den älteren deutschen Atomkraftwerken (Stand: 2009)

Die folgenden Daten sind vom Stand 2009 und hier zu Archivzwecken veröffentlich:

Anzahl Störfälle in den sieben ältesten AKW und Krümmel seit Inbetriebnahme    

Reaktor

Inbetrieb

nahme

Summe seit Inbetriebnahme bis Ende Sept. 2008

Betriebsjahre bis 2009

KKB

Jun 76

455

33

KKK

Sep 83

313

26

GKN 1

Mai 76

418

33

Biblis A

Jul 74

405

35

Biblis B

Mrz 76

398

33

KKI-1

Nov 77

270

32

KKU

Sep 78

320

31

KKP-1

Mrz 79

325

30

Summe: 2904

Abkürzungen:

KKB: Brunsbüttel, KKK: Krümmel, GKN1: Neckarwestheim1,

KKI-1: Isar 1, KKU: Unterweser, KKP-1: Philippsburg 1

Vollständige Liste aller Störfälle in deutschen Atomreaktoren seit Inbetriebnahme (Quelle: BfS)

Kernkraftwerke (in Betrieb)TypElektr. Leistung
(brutto) MW
Jahr der Inbetrieb­nahme (Erstkriti­kalität)Jahr der endgültigen AbschaltungAnzahl Ereignisse seit der Inbe­triebnahme1)
GKN-1Kernkraftwerk Neckarwestheim 1DWR8401976420
GKN-2Kernkraftwerk Neckarwestheim 2DWR1400198878
KBRKernkraftwerk BrokdorfDWR14801986206
KKBKernkraftwerk BrunsbüttelSWR8061976457
KKEKernkraftwerk Emsland, LingenDWR14001988116
KKGKernkraftwerk GrafenrheinfeldDWR13451981215
KKI-1Kernkraftwerk Isar 1, EssenbachSWR9121977273
KKI-2Kernkraftwerk Isar 2, EssenbachDWR1475198870
KKKKernkraftwerk KrümmelSWR14021983316
KKP-1Kernkraftwerk Philippsburg 1SWR9261979333
KKP-2Kernkraftwerk Philippsburg 2DWR14581984179
KKUKernkraftwerk Unterweser, EsenshammDWR14101978328
KRB-II-BKernkraftwerk Gundremmingen BSWR13441984102 + 72)
KRB-II-CKernkraftwerk Gundremmingen CSWR1344198495
KWB-AKernkraftwerk Biblis ADWR12251974413 + 42)
KWB-BKernkraftwerk Biblis BDWR13001976410
KWGKernkraftwerk GrohndeDWR14301984211
Kernkraftwerke (außer Betrieb)TypElektr. Leistung
(brutto) MW
Jahr der Inbetriebnahme
(Erstkritikalität)
Jahr der endgültigen AbschaltungAnzahl Ereignisse seit der Inbe­triebnahme1)
AVRArbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor JülichHTR151966198878
KKRKernkraftwerk RheinsbergDWR7019661990363)
KKSKernkraftwerk StadeDWR67219722003316
KMKKernkraftwerk Mülheim-KärlichDWR130219862001 4)180
KNK-IIKompakte natriumgekühlte Kernanlage, Eggenstein-LeopoldshafenSNR2119771991129
KRB-AKernkraftwerk Gundremmingen ASWR2501966197726
KGR-1-5Kernkraftwerk GreifswaldDWRje 4401973 bis 1989199087 3)
KWLKernkraftwerk LingenSWR2681968197730
KWOKernkraftwerk ObrigheimDWR35719682005267
KWWKernkraftwerk WürgassenSWR67019711994278
MZFRMehrzweckforschungsreaktor, Eggenstein-LeopoldshafenDWR571965198446
THTR-300Thorium-Hochtemperaturreaktor, Hamm-UentropHTR30819831988125
VAKVersuchsatomkraftwerk KahlSWR161960198534

1) Stand: 30.09.2009
2) Ereignisse in gemeinsamen Einrichtungen der Doppelblockanlage
3) Ereignisse ab dem 03.10.1990
4) Stillstand bereits seit 1988 infolge Gerichtsbeschluss

Abkürzung der Reaktortypen:

DWRDruckwasserreaktor
HTRHochtemperaturreaktor
SNRSchneller Brutreaktor
SWRSiedewasserreaktor
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