Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

BI Lüchow-Dannenberg lädt ein: „Endlagersuche am Beispiel Gorleben: Alles falsch gemacht!“

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Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht entscheidet 1977 Gorleben zum Standort für ein Atommülllager. Bis heute führt diese Entscheidung zu schwersten gesellschaftlichen Konflikten. Foto: BI Lüchow-Dannenberg

Einer der Fehler der derzeit laufenden Arbeit der Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist: Gorleben ist weiter im Spiel. Wie das mit dem Anspruch, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager in Einklang zu bringen ist, fragen sich nicht nur zahlreiche Anti-Atom-Initiativen. Das gilt umso mehr, da eine Aufarbeitung des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie insgesamt völlig unterbleibt und nicht einmal der „verbrannte Standort“ Gorleben (Sigmar Gabriel) einer „Aufarbeitung“ unterworfen wird. Was Kommission und Gesetz nicht leisten, nimmt die BI Lüchow-Dannenberg nun selbst in die Hand.

Alles zum Thema Atommüll-Kommission und StandAG auf umweltFAIRaendern.

Im Januar wird unter dem Titel „Alles falsch gemacht! Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn. Und heute zwischendrin“ von der BI Lüchow-Dannenberg eine Aufarbeitung der Geschichte um den Standort Gorleben versucht. Bald 40 Jahre ist es her, dass Gorleben von niedersachsens CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in einem Federstreich und mit Zustimmung von SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt auserwählt wurde. Bis heute halten die mit dieser Willkür-Entscheidung verbundenen Konflikte an und habe über Jahrzehnte die Gesellschaft gespalten.

1977 wurde Gorleben als Standort für ein „Nukleares Entsorgungszentrum“ bestimmt. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes sollte die Suche nach einem Langzeitlagerstandort noch einmal ganz neu beginnen. Doch trotz geologischer Bedenken und gegen massive politische Gegenwehr blieb Gorleben weiter im Verfahren.

  • Welche Fehler wurden und werden von der Standortbenennung Gorlebens bis zur Verabschiedung des StandAG gemacht?
  • Welche Konsequenzen sind mit Blick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Atommüllpolitik daraus zu ziehen?
  • Wie geht es weiter mit der Atommüllpolitik nach dem Bericht der Kommission Ende Juni 2016?

Diesen Themen und Fragen wollen wir uns einen Tag lang widmen.
Alles Falsch! – Tagesveranstaltung, Sa. 23.01.2016 – 10.00h – 18.00h
„Kraftwerk“ Lüchow / Wendland, Programm, Referent_innen und alle Infos gibt´s hier

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Atommüll und Rechtsfragen: Spannende Tagung des Atommüllreports

Spannende Vorträge und Diskussionen beim Atommüllrechts-Symposium letzten Freitag in Hannover. Unter den TeilnehmerInnen zahlreiche VertreterInnen von Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden, einigen Atomaufsichtsbehörden sowie Fachleute aus Gutachtereinrichtungen und Kanzleien sowie Landtagsabgeordnete und auch das Bundestagsmitglied der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel. Zahlreiche Aspekte in Sachen Atomenergie und Atomrecht standen – besetzt mit hochkarätigen ReferentInnen – auf der Tagesordnung.

Die atomrechtlichen Handlungsfelder, die auf der Tagung bearbeitet wurden, reichen von europarechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem nationalen Entsorgungsprogramm und dem Standortauswahlgesetz, die atomrechtlichen Folgen des Brunsbüttel-Urteils, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde, ging weiter über Rechtsfragen zur Stilllegung von Atomkrafwerken, die Regelungen für ein Exportverbot von radioaktiven Abfällen und umfassten auch die Probleme mit den Atom-Rückstellungen und dem Versuch der Konzerne, sich mit Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung zu stehlen.

AtommuellrechtstagungHan-24102015Das Programm mit den ReferentInnen ist hier als PDF einsehbar. Über die Tagung berichtet auch die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad unter diesem Link. Eine ausführlichere Darstellung samt den Vorträgen als PDF ist auf der Homepage der von Greenpeace unterstützen Seite der Veranstalters „Atommuellreport“ zu finden. Unter diesem Dach haben sich zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände zusammengetan, um über alle Fragen in Sache Atommüll zu informieren. Auf der Homepage gibt es auch – interaktiv und für jeden Atommüll-Standort – eine detaillierte Übersicht über den bislang angefallenen Atommüll und über den Stand der Dinge zu den einzelnen Atommanlagen.

Atommüll-Endlager: Trotz Kopfstand – Der BUND beteiligt sich an der Suche

radioaktivDer BUND hat seine Position zur Beteiligung an der Kommission für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll korrigiert. Am Wochenende beschloss der BUND-Gesamtrat „mit großer Mehrheit“ eine Beteiligung an der Endlagersuche (Die PM in voller Länge unten). Andere Umweltverbände wie ROBIN WOOD, Greenpeace und Anti-Atom-Initiativen wie die BI Lüchow Dannenberg, .ausgestrahlt und die AG Schacht KONRAD lehnen wegen der gravierenden Mängel und Fehler des Gesetzes eine Beteiligung an der Kommission ab. Wichtigster Punkt für die Kurskorrektur des BUND dürfte die Ankündigung der Bundesumweltministerin sein, die Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für Gorleben zurückzunehmen.

Außerdem dürfte der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag verabschiedete Entschließungsantrag die Bereitschaft des BUND beeinflusst haben.

Doch diese Ankündigung von Hendricks bedeutet nicht, dass Gorleben aus der künftigen Endlagersuche raus ist. Dass Gorleben aus dem Such-Topf raus muss, hatte aber u.a. der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger, vor kurzem noch zur Bedingung gemacht. Daran erinnert die Kommentatorin Haidy Damm im Neuen Deutschland: „Für eine Beteiligung der Umweltbewegung an der Endlager-Kommission »brauchen wir die Sicherheit, dass Gorleben nicht mehr in Frage kommt«, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) noch vor kurzem. Diese Sicherheit gibt es bis heute nicht.“

Dennoch stellt der BUND jetzt fest (siehe Klimaretter): „„Wir wollen, dass das Verfahren vom Kopf auf die Füße gestellt wird“, sagte Weiger. Die Position des BUND zu dem niedersächsischen Gorleben als Endlagerstandort habe sich nicht geändert: „Dieser völlig ungeeignete Standort muss aus dem Suchprozess ausscheiden“, so der Verbandschef. Die enge Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen bleibe wichtig.“

Hier zur Dokumentation die PM des BUND:

„BUND will sich an Atommüll-Endlager-Kommission beteiligen und entsendet seinen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Klaus Brunsmeier

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bei einem Treffen seiner Verbandsgremien an diesem Wochenende die Teilnahme an der Atommüll-Endlager-Kommission beschlossen. Vorgesehen ist die Entsendung des stellvertretenden BUND-Vorstandsvorsitzenden Klaus Brunsmeier. Die Entscheidung wurde nach intensiver Debatte am Samstag auf einer Sitzung des BUND-Gesamtrats mit großer Mehrheit gefällt.

„Wir stellen uns der Verantwortung für die weiterhin ungelöste Atommülllagerfrage. Wir wollen durch aktive Mitarbeit in der Kommission daran mitwirken, dass es eine schnelle Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes gibt. In Gang kommen muss endlich auch eine intensive gesellschaftliche Debatte über ein geeignetes Suchverfahren nach einem Atommüllendlager“, erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Auch nach der Entsendung seines Vertreters in die Endlager-Kommission sehe der BUND das Standortauswahlgesetz jedoch weiterhin kritisch. Das darin vorgesehene Verfahren zur Endlagersuche werde der Problemlage nicht gerecht, sagte der BUND-Vorsitzende. Es seien nicht alle Bedingungen der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit in der Kommission erfüllt worden.

Weiger: „Sowohl Umweltministerin Barbara Hendricks wie auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben inzwischen erste wichtige Forderungen der Umweltverbände aufgegriffen. Deshalb will der BUND die Chance für einen Neustart in der Endlagersuche wahrnehmen und sich an der Kommissionsarbeit beteiligen. Es muss jetzt darum gehen, aus einem politischen Konsens über den Neubeginn bei der Suche nach einem Atommülllager einen gesellschaftlichen Konsens zu machen.“

Eines seiner Ziele zu Beginn der Kommissionsarbeit sei für den BUND die Evaluation des Standortauswahlgesetzes. „Wir wollen, dass das Verfahren vom Kopf auf die Füße gestellt wird. Eine Sonderrolle für Gorleben darf es nicht geben, dieser völlig ungeeignete Standort muss aus dem Suchprozess ausscheiden. Wichtig ist dem BUND auch die weitere enge Zusammenarbeit mit allen Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen. Der politische Einfluss auch von außerhalb der Kommission bleibt unverzichtbar“, sagte Weiger. Der BUND werde außerdem seine Mitarbeit in der Kommission von seiner Bundesdelegiertenversammlung Ende 2015 überprüfen und bewerten lassen.“

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