Gering strahlende Abfälle aus dem Abriss der Atommeiler: Ärzte fordern kontrollierte Lagerung vor Ort

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Messkammer für radioaktive Stoffe bei der HZG/GKSS Geesthacht. Hier werden u.a. Bauabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen durchgeschleust, um deren Belastung festzustellen. Diese Messung ist Bestandteil bei der sogenannten „Freigabe“. Foto: Dirk Seifert

Wie geht Atomausstieg und was macht man mit den Atomkraftwerken, nachdem sie abgeschaltet sind? Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt ein Gutachten von Wolfgang Neumann (Intac Hannover) vorgelegt, in dem der Physiker von IPPNW entwickelte Szenarien für die Stilllegung bewertet. Die IPPNW verlangt den Verbleib des sogenannten radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den AKW-Standorten. Gemeint sind damit die gering belasteten Abriss-Abfälle (Beton, Stahl etc.). Nach geltendem Strahlenrecht dürften diese bei Unterschreiten eines Richtwerts entweder in den normalen Stoffkreislauf oder an Deponien abgegeben werden. Doch dagegen regt sich vielerorts Widerstand.

Die Ärtze-Organisation IPPNW hatte vor wenigen Monaten ein eigenes Konzept für den künftigen Umgang mit den Abriss-Abfällen erarbeitet und dies nun von dem Physiker Wolfgang Neumann prüfen lassen. Auf über 70 Seiten nimmt der Gutachter Stellung. Neumann hatte bereits im Sommer 2014 für den BUND zu dem Problem der gering belasteten radioaktiven Abfälle Stellung genommen.

Die Betreiber und Behörden sprechen gern über einen Rückbau, mit dem vermeintlichen Ziel einer „grünen Wiese“. Doch schon mit dem hochradioaktiven Müll klappt das nicht. Der wird noch für Jahrzehnte in Castor-Behältern vor Ort zwischengelagert, möglicherweise noch bis ca. 2080 oder gar länger. Bei fast jedem AKWs, das nun in den Rückbau gehen soll, müssen aber auch neue Zwischenlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle neu errichtet werden, weil das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad sich immer mehr verzögert und nicht vor 2022 zur Verfügung stehen wird. Bleiben die sehr gering belasteten Abrissabfälle aus Stahl und Beton. Die sollen eigentlich freigemessen und auf Deponien gebracht werden dürfen. Doch bundesweit ist keine Deponie derzeit bereit, diese Abfälle anzunehmen.

Dokumentation der IPPNW Presseerklärung vom 14.09.2016

IPPNW fordert Verbleib des radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den Atomkraftwerks-Standorten

Gutachten bestätigt Stilllegungs-Strategie der IPPNW

Die Atomindustrie möchte die deutschen Atomkraftwerke nach ihrer Stilllegung zurückbauen und den überwiegenden Teil der gering radioaktiven Abrissmaterialien u.a. per „Freigabe“ in den konventionellen Stoffkreislauf übergeben. Diese Materialien würden auf regulären Mülldeponien entsorgt und recycelt werden. Die Bevölkerung würde mit diesen gering radioaktiven Materialien in Berührung kommen.

Die Ärzteorganisation IPPNW hat angeregt, eine alternative Stilllegungsstrategie zu prüfen: Ein auf Dauer angelegter Einschluss des gering radioaktiven „Freigabe-Mülls“ im Atomkraftwerk nach der Entnahme der schwach-, mittel- und hochaktiven Stoffe. „Ein Gutachten belegt nun, dass dies machbar ist und die Strahlenbelastung der Bevölkerung reduzieren würde“, so IPPNW-Arzt Dr. Jörg Schmid. „Als ÄrztInnen wollen wir die Bevölkerung vor dem gering radioaktiven Freigabe-Müll schützen.“ In Betracht kommt laut Schmid entweder ein Verbleib des Freigabe-Mülls in den Atomkraftwerks-Gebäuden oder in einem zu errichtenden Bunker am Standort.

Die IPPNW hat bei der Intac GmbH eine gutachterliche „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ in Auftrag gegeben. Der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann empfiehlt in seiner Stellungnahme die skizzierte IPPNW-Option „Stehenlassen nach Entkernung“. Er begründet diese Option „mit der nachhaltigen Verringerung des Radioaktivitätsinventars von ca. 1.017 Bq auf weniger als 109 Bq mit Vorteilen beim Strahlenschutz und mit der Verringerung des Störfallrisikos.“ Der entscheidende Vorteil liegt laut Gutachten darin, dass die Strahlenbelastungen der Bevölkerung aufgrund der nicht erfolgten Freigabe als geringer einzuschätzen sind als bei den bisher in der Bundesrepublik etablierten Stilllegungsstrategien.

Alternativ umsetzbar wäre laut Gutachten eine Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würden alle beim kompletten Abbau des Atomkraftwerks angefallenen gering radioaktiven Materialien in ein neu am Standort zu errichtendes robustes Bauwerk eingebracht werden. Auch hier würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe „Strahlenbelastung erspart“, so Neumann.

„Bei diesen beiden Alternativ-Optionen gäbe es keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt“, so IPPNW-Experte Henrik Paulitz. „Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden.“

Hintergrundinformationen:
•    Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•    Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de, Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

Atommüll-Kosten: Die Anwälte der Konzerne schlagen los

anwälte_konzerne_2Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.

Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.

Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.

Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.

Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.

Die Studie der Kanzlei steht hier zum download bereit (PDF).

Was fehlt: Transparenz und Informationen bei der Stilllegung von Atomanlagen – Ländersache meint die Bundesregierung

In allen Bundesländern häufen sich die Beschwerden von BürgerInnen und Aktiven, dass die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke zu wenig und ungenaue Informationen zur Verfügung stellen, um die Risiken beim Rückbau der Meiler tatsächlich bewerten zu können. Nur wenige Bespiele gibt es, wo Dialoge in Sachen Atom als positive Beispiele auffallen, wie der konsensorientierte Dialog bei der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS östlich von Hamburg in Geesthacht. Deswegen fragte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel bei der Bundesregierung nach, wie sie zu den Beschwerden und zum Bürgerengagement steht, wie sie den Dialog in Geesthacht bewertet und unterstützen will.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass sie es „begrüßt“, wenn „über den gesesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öfffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden.“ Demnach seien „Transparenz und Dialogbereitschaft“ von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern „ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz.“ Zu den Vorwürfen von BürgerInnen und EinwenderInnen, dass sie zu wenig Informationen erhalten, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen beurteilen zu können, hält sich die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder als Genehmigungsbehörden mit Aussagen allerdings zurück.

  • Derzeit laufen in den Bundesländern mit Atomanlagen zahlreiche Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung. In Bayern (Isar/Ohu, Grafenrheinfeld), aber auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein (Brunsbüttel), Hessen (Biblis), Baden-Württemberg (Obrigheim, Neckarwestheim, Philippsburg) hat es z.B. im Umfeld der Erörterungstermine – die teilweise seitens der Initiativen und Verbände abgebrochen wurden, massive Kritik an fehlenden Informationen, mit denen die Risiken beim Rückbau der Atomanlagen tatsächlich bewertet werden könnten, gegeben. In Niedersachsen hat der Landtag jüngst eine Anhörung zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Rückbau der dortigen Atomkraftwerke durchgeführt. Darüber berichtet die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte auf ihrer Homepage (inkl. der Vorträge der ReferentInnen). In Esensham/Unterweser kommt es demnächst zum Erörterungstermin. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hat vom grün geführten Ministerium in Kiel eine Neuauflage des Erörterungstermins für den Rückbau in Brunsbüttel gefordert und verlangt u.a. eine deutliche Reduzierung der von Vattenfall beantragten Strahlenwerte beim Rückbau.

Obwohl die Bundesregierung die Bedeutung von Bürgerbeteiligung in den Atomverfahren hoch einschätzt, hat sie nicht einmal einen Überblick, an welchen Standorten Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder Betreiber statttfinden. Trotzdem behauptet sie: „Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern.“

Auch zu dem konsensorientierten Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage in Geestacht hat die Bundesregierung nur wenig zu sagen: Sie „begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geestbacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlieb vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde.“ Informieren will sie sich über derartige Beispiele nicht durch direkte Gespräche, sondern lediglich über die zuständigen Bund-Länder-Gremien.

 

Atommmüll und Öffentlichkeit: Zdebel fragt nach konsensorientierem Stilllegungs-Dialog in Geeesthacht

Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung wissen, wie sie den „konsensorientierten Dialog“ zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht – östlich von Hamburg bewertet. Außerdem erkundigt sich der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, wie die Bundesregierung die wachsenden Beschwerden von BürgerInnen und Initiativen bewertet, zu wenig und mangelhafte Informationen bei den laufenden Stilllegungsverfahren der Atomanlagen zu bekommen. Während diese Beschwerden an vielen Standorten zunehmen, läuft der konsensorientierte Dialog zwischen einer aus BürgerInnen und Initiativen bestehenden Begleitgruppe und dem Betreiber HZG seit nunmehr drei Jahren offenbar konstruktiv. Beide Seiten haben ihr jeweiliges Selbstverständnis im Prozess definiert und „Grundzüge der Zusammenarbeit“ vereinbart. Bundesweit gibt es wohl keinen vergleichbaren Beteiligungsprozess.

Hier die Kleine Anfrage, wie sich jetzt an die Bundesregierung gestellt wurde. Über die Antworten wird hier berichtet, wenn diese Vorliegen. Die Fragen sind hier als PDF.

 

Kleine Anfrage: Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aner­kannt, dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen. Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www. dnr.de/aktuell/ dokumentation-tagung-atommuell.html).

Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusam­menhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen.

Hinzu­ kommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelra­dioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel).

Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteili­ gungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neu­ start im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaft­ licher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar.

Das ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht.

Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stillle­ gungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugend­ lichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen.

Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden.

Auf der Homepage der Dialog-Seite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihrjeweiliges Selbst­ verständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu ge­ meinsamen Lösungen kommen wollen.“

Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine recht­lichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog.“

Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entschei­dungsträger des Bundes oder der Länder gegeben.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsver­ fahren an zahlreichen Atom-Standorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?

2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entge­gen gekommen wird?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlich Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?

4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten
Dialog-Prozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung
der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialog-Prozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?

7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialog-Prozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen?
Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung ver­gleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?

8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreibervon Atomanlagen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialog-Angebote von (pri­vaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereit­ schaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der je­ weiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Infor­mations- und Transparenzangeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung daraufhinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten ge­ben kann?

10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsens­
orientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen

a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleit­gruppe und

b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?

11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dia­logs in Geesthacht zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, 18. August 2015

Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

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