Mehr Demokratie nach Vattenfall: Beirat für HamburgerEnergieWende – Auf dem Weg zum Stadtwerk?

HEW1Ein Beirat für die HamburgerEnergieWende ist seit gestern wohl definitiv auf dem Weg und damit ein weiterer wichtiger Demokratisierungsschritt bei der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze. Vattenfall hatte bei dem Volksentscheid im September 2013 das Stromnetz und die Fernwärme verloren, E.on sein Gasnetz. Schrittweise werden die Unternehmen nun zu 100 Prozent an die Stadt transferiert. Aus dem Vorschlag, einen politischen Beirat beim bereits rekommunalisierten Stromnetz einzurichten, dürfte nun eine erweiterte Variante auf dem Weg in die Wirklichkeit sein: In einer Anhörung im Umweltausschuss über den „politischen Stromnetzbeirat“ wurde auf Vorschlag der Umweltbehörde nun der Kurs in Richtung eines übergreifenden Beirats in Aussicht genommen, der nicht nur die Netzgesellschaften, sondern auch den kommunalen Ökostromer „Hamburg Energie“ und sogar die Stadtreinigung als Strom- und Wärme-Lieferant umfassen dürfte.

Über die Anträge der rot-grünen Fraktion zur Etablierung eines Stromnetz-Beirates sowie einem Antrag der Links-Fraktion dazu, wurde gestern im Umweltausschuss im Rahmen einer Anhörung (PDF) diskutiert. Eingangs hatte die Umweltbehörde ein weitgehend verändertes Konzept für die Etablierung eines solchen Beirates vorgestellt, mit dem der Satz 2 des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ nun umgesetzt werden soll. Dabei geht es um die weitere Demokratisierung der Energieversorgung, die künftig sozial verträglich und klimaverträglich zu gestalten ist.

  • Der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom September 2013 beauftragt: Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Statt einzelner Beiräte an den Netzgesellschaften, die nach Vollzug der Rekommunalisierung bis 2018/19 zu einem Rat zusammengefasst werden sollen, schlägt die Umweltbehörde vor, auch die Energieerzeugung mit einzubeziehen. Ohne das konkret zu nennen, wären dann auch Hamburg Energie und möglicherweise auch die Stadtreinigung einbezogen. Damit käme also die Energiewende insgesamt in den Bereich des Aufgabenfeldes des neuen Beirats. Aus Sicht des Volksentscheids wäre das die richtige Blickrichtung, denn die Initiatoren hatten immer wieder betont, dass der Netze-Rückkauf als Voraussetzung für die Gestaltung der Energiewende von Bedeutung sei. Daher wäre die Einbeziehung der Erzeugungsseite in den Prozess der Demokratisierung der richtige Schritt.

Dennoch bleiben viele Fragen zu beraten. Da geht es nicht nur um die Teilnehmer eines solchen Beirats, bei dem die Initiatoren des Volksentscheids stark zu berücksichtigen sind. Auch Fragen der Lenkung der Unternehmen sind zu klären, denn immerhin soll der Volksentscheid mit den in Satz 2 genannten Zielen in den grundlegenden Linien künftig die Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit bestimmen. Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn der HamburgerEnergieWende-Beirat nun möglicherweise bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt würde – und nicht direkt bei den Unternehmen.

Klar ist: Der Umweltausschuss wird sich auf einer der nächsten Sitzungen weiter mit dem Thema befassen und die Umweltbehörde wird ihre Überlegungen konkretisieren müssen.

Thema war bei der Anhörung auch, dass es in jedem Fall unabhängig von dem von Verbänden und Institutionen zu bildenden Beirat auch ein eigenständiges Beteiligungsinstrument für die BürgerInnen geben muss, mit dem diese sich mit Vorschlägen und Initiativen direkt an die Unternehmen richten können und die ein verbindliches Feedback bekommen sollen. Dabei soll es keine Beschränkungen für den Zugang geben, also möglichst keine Quoren. Außerdem könnte im Vorfeld der Sitzungen des Beirats dieses Bürger-Instrument in der Form einer „Offenen Dialog-Runde“ vorgeschaltet werden, so dass es auch eine direkt Diskussions-Plattform für die BürgerInnen gäbe. Auch hier müssen die ersten Ansätze aber noch weiter geklärt werden.

Vattenfall am AKW Krümmel: „Runder Tisch“ – Vertraulich!

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14Vattenfall will reden. Im Juni – vor dem Erörterungstermin zum Rückbau des AKW Brunsbüttel – kündigte Pieter Wasmuth an, „Runde Tische“ etablieren zu wollen. Dazu wollte der Konzern nach der Sommerpause Vorschläge machen. Nun kommt – hintenrum und nicht sonderlich transparent – für das AKW Krümmel ein Angebot zu einem solchen Tisch. Wer eingeladen ist, weiß man nicht so genau, der Kreis soll auf die Region beschränkt werden und stattfinden soll das erstmals am 30. September.  Auch sonst legt Vattenfall schon viele Spielregeln fest. Klar ist: Nicht alle Eingeladenen werden diesem eingeschränkten Angebot folgen…

Die LAGAtom Lüneburg hat jetzt über ihre Homepage mitgeteilt, von Vattenfall zu einem solchen runden Tisch in Geesthacht eingeladen worden zu sein. Absurderweise – aber das kann Vattenfall – wird auf dem Einladungsschreiben für eine Beteiligung der Öffentlichkeit eine Verschwiegenheitspflicht angemahnt. Der Empfänger des Schreibens, so ist am Seitenrand zu lesen, habe über den Inhalt Vertraulichkeit zu wahren und möge bitte Dritten das nicht zu Kenntnis bringen. (Ja, gibt es kein TippEx mehr oder meinen die das ernst?)

Die LAGAtom hat dem Öffentlichkeitsarbeiter bei Vattenfall inzwischen mitgeteilt, dass und warum das Lüneburger Aktionsbündnis an diesem Termin nicht teilnehmen wird und begründet das richtigerweise öffentlich auf der Homepage.

  • Vattenfall reagiert mit dem Angebot Runder Tische auch auf den laufenden „konsensorientierten Dialog“ zwischen einer Begleitgruppe und dem Helmholtz-Zentrum Geestacht zur Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS. Vor knapp drei Jahren startete dieser bislang einzigartige Dialog, in dem die Beteiligten sich auf „Grundzüge“ der Zusammenarbeit verständigt haben. Bedeutsam ist die Zusicherung des Betreibers, zu einvernehmlichen Lösungen im Verfahren zu kommen. HZG hatte eine öffentliche Ankündigung für das Angebot gemacht, keine Begrenzung der möglichen TeilnehmerInnen vorgenommen und eine externe Moderation für das Projekt einbezogen. Vattenfall Chef Wasmuth bezieht sich in seiner Ankündigung zwar auf die „einvernehmlichen“ Lösungen. In dem Krümmel-Schreiben an einen kleinen ausgewählten Teilnehmerkreis, ist davon aber nicht die Rede.
  • Rückbau Atomforschungsanlage GKSS/HZG – Gemeinsamer Newsletter der Begleitgruppe und des Betreibers
  • Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht: Konsensorientierter Dialog und ein Interview

Unklar bleibt, wie diese Maßnahme in Krümmel mit der Ankündigung von Vattenfall Chef Wasmuth zu Brunsbüttel zusammenhängt. Seine öffentliche Ankündigung einer Dialog-Initiative mit der Ansage, nach dem Sommer weitere Vorschläge, was sich Vattenfall von so einem Kreis verspricht und wozu genau er arbeiten soll, zu machen, ist sicher etwas anderes, als das was jetzt über die KKK GmbH eher „im Dunkeln“ vorbereitet wird – oder etwa nicht? Rund um die AKWs Brokdorf und Brunsbüttel ist jedoch bis heute nichts Neues zu erfahren, was Vattenfall zu Runden Tischen in der Region Unterelbe will.

Paradox bleibt das ganze ohnehin: Vattenfall spricht von Dialog, bei den wirklich relevanten Informationen die unbedingt dazugehören, mauert das Unternehmen wie eh und je: Im Erörterungstermin zum AKW Brunsbüttel monierten EinwenderInnen und Umweltverbände massiv, dass sie aufgrund unzureichender Informationen das Rückbauprojekt und die Risiken nicht ernsthaft beurteilen könnten und kritisierten daher sowohl die Aufsichtsbehörde in Kiel als auch den Konzern Vattenfall für diese mangelnde Transparenz und die Behinderung der EinwenderInnen.

Eine vertrauliche Information zum Schluss. Bitte unter keinen Umständen weiter verbreiten! Der Termin findet statt am: 30. September, 19 – 21 Uhr im ehemaligen Informationszentrum am AKW Krümmel.

Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

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AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

Wie geht Klimaschutz? Hamburger Energiewende im Wärme-Dialog mit Umwelt- und Energie-Senator über die Fernwärme

UmweltsenatorJensKerstan-2015Hamburgs neuer Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan (Grüne) wird am 1. September am vierten Hamburger Wärme-Dialog teilnehmen. Es geht um kein einfaches Thema: Wie soll die Fernwärme in Hamburg künftig mit mehr Klimaschutz erfolgen? Dreh- und Angelpunkt ist die Frage nach dem Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel. Außerdem ist die Fernwärmeversorgung des neuen Stadtteils Mitte Altona auf der Tagesordnung. In beiden Fällen war für mehr Klimaschutz bislang Vattenfall und der (alte?) Senat als Minderheitspartner (25,1%) bei der Wärme-Gesellschaft das Hindernis. Wird sich das unter dem rot-grünen Senat nun ändern?

HEW1Kerstan wird diese Fragen mit Christian Maaß (Hamburg Institut Research gGmbH, Autor einer Studie zur Wärmeversorgung der Neuen Mitte Altona), Hanne Harder (Hamburger Wärmedialog und Anwohnerin am Kraftwerk Wedel) und der Moderation von Matthias Ederhof (Vorstand EnergieNetz Hamburg eG) debattieren. Der vierte Wärme-Dialog wird veranstaltet von EnergieNetz Hamburg eG und Zukunftsrat Hamburg.

Im Zentrum der Debatte dürfte es darum gehen: Wie schnell und wie viel Erneuerbare Energien können in ein Konzept für den Umbau der Wärme-Versorgung im Bereich Fernwärme eingebaut werden.

Nicht nur die Alternative für das derzeitige klimaschädliche Heizkraftwerk Wedel sorgt für Wirbel. Auch die Verträge mit Vattenfall zur Fernwärmeversorgung in Neue Mitte Altona haben für Ärger gesorgt.

Inzwischen haben Vertreter von Gemeinschaften, die in Neue Mitte Altona bauen wollen (ich sag nur „Quitsch-Kurve“), einen Brief an den 1. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die 2. Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) geschrieben, in dem sie sich massiv beschweren, was da zwischen Hamburg und Vattenfall zum Schaden des Klimas und auf Kosten der neuen BewohnerInnen vereinbart wurde. (Der Brief ist hier als PDF dokumentiert)

Bedeutsam ist dabei natürlich auch, die nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf dem Plan stehende Rekommunalisierung nicht nur des Strom- und Gasnetzes, sondern auch der Fernwärmeversorgung. Vattenfall soll spätestens 2019 aus der Fernwärmeversorgung aussteigen. Danach ist Hamburg alleiniger Eigentümer.

DOKUMENTATION DES BRIEFS von Baugemeinschaften aus Altona Neue Mitte:

Hamburg, 6. August 2015
Erklärung zur Wärmeversorgung in der Neuen Mitte Altona

An den 1. Bürgermeister Olaf Scholz

An die 2. Bürgermeisterin Katharina Fegebank

An die SenatorInnen und Staatsräte der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Umwelt und Energie und der Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation
An die Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Grünen, sowie nachrichtlich an alle anderen Fraktionen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scholz, sehr geehrte Frau Senatorin Fegebank, sehr ge- ehrter Herr Senator Kerstan, sehr geehrter Herr Senator Horch, sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt,

wir, die Baugemeinschaften des Netzwerks Autofreie Mitte Altona, die teilweise zukünftig gemeinschaftlich den 1. Bauabschnitt der Mitte Altona bewohnen werden, finden es äußerst unglücklich, wie der Vertrag zwischen dem Unternehmen Vattenfall und den Grundeigentü- mern zustande gekommen ist, mit dem wir verpflichtet werden, unsere Wärme von Vattenfall zu beziehen. Das steht in einem deutlichen Widerspruch zu unserem Anspruch an nachhalti- ges, klimafreundliches Wohnen und Wirtschaften und vor allem stellt es die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung des Projektes Mitte Altona auf den Kopf.

Wir möchten, dass die neue Regierung dieser die für die Mitte Altona gesteckten Kli- maziele einhält. Zudem ist eine Nachbesserung der Verträge unerlässlich, da die Fernwärme aus Altholzverbrennung bis zu 40% mehr Verbrauchskosten verursacht, als andere Fernwärmekunden in Hamburg haben. Weiterhin sollte eine Erschließung des Viertels mit Gas erfolgen, damit in Zukunft die Bewohner die Möglichkeit haben über eine Alternative nachzudenken und damit nicht ein Anbieter das Monopol besitzt.

Am 3.September 2014 wurde ein „Rahmenvertrag“ zur Wärmelieferung zwischen Vattenfall und den Eigentümern des ersten Bauabschnitts Mitte Altona geschlossen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und ist nicht öffentlich zugänglich.

Uns erschießt sich nicht, inwiefern dieser Rahmenvertrag die Vorgaben des städtebaulichen Vertrags vom 17.12.2013, insbesondere der „Energiestandards“, erfüllt:

„Im Sinne des Klimaschutzes und der Einsparung von Energie sollen im Projektareal die Potenziale für ein umweltverträgliches, nachhaltiges Bauen und Wohnen und eine ressourcenschonende Energieversorgung genutzt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass für die neu zu errichtenden Gebäude im Projektareal eine preis- werte und sichere Energieversorgung gewährleistet werden soll, die in besonderem Maße ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.“ […]

Die Wärmeversorgung muss zu mehr als 50 % mit regenerativen Energieträgern im Sinne von § 2 EEWärmeG durchgeführt werden. Dabei ist eine CO2-Kennziffer von unter 120 kg CO2/ MWh einzuhalten.“

Im Auszug aus dem „Masterplan Mitte Altona“ vom 15.5.2012 ist davon zu lesen, dass dieMitte Altona ein Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung sein soll.

Der Bebauungsplan Altona-Nord 26 legt fest, neu zu errichtende Gebäude seien an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Die Baugemeinschaften, die sich auf den nördlichen Teil des 1. Bauabschnitts beworben haben, hatten folgende Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen:

„Wärmeversorgung
Die Baugemeinschaften sind verpflichtet, die Wärmeversorgung für den Baublock
Ia.02 gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Vertrages und den Vorgaben des
Bebauungsplanes Altona-Nord 26 zu erfüllen. Demnach ist ein kompletter Baublock die kleinste zulässige Einheit für eine eigene zentrale Wärmeversorgung. Darüber hinaus ist vorgegeben, dass die Wärmeversorgung zu einem Anteil von mindestens
50% mit regenerativen Energieträgern im Sinne von § 2 EEWärmeG durchgeführt wird und eine CO2 -Kennziffer von unter 120 kg CO2/ MWh eingehalten werden
muss. Aus diesem Grund haben sich alle Eigentümer des Baublockes auf eine ge- meinsame Wärmeversorgung zu einigen und diese unter Beachtung der Vorgaben
umzusetzen. Diese kann entweder darin bestehen, dass sie sich in eine derzeit noch in Planung befindliche Fernwärmeversorgung anschließen oder die Grundstücksei- gentümer können sich darauf einigen, gemeinschaftlich ein offenes Ausschreibungs-
verfahren für eine eigene Wärmeversorgung umzusetzen, welches jedoch von den jeweiligen Eigentümern zu finanzieren wäre.“

Die Baugemeinschaften haben viel Zeit und Energie darauf verwendet, ihre Bewerbung mit einem ambitionierten Wärmekonzept zu versehen. Der Baugemeinschaft Stadtdorf-Flickwerk wurde auf die Frage, warum sie für ein Grundstück den Zuschlag nicht bekommen habe, sogar geantwortet, ihr Energiekonzept sei mangelhaft gewesen!

Es gab gute, nachhaltige und CO2-sparende Planungen für die Versorgung der nördlichen Blocks, die die Anforderungen des städtebaulichen Vertrags und des Bebauungsplans ein- gehalten hätten. Wir wissen nicht, wie es zu dem „Umschwung“ gekommen ist, der zu dem Rahmenvertrag vom 3. September 2014 führte. Wir wissen allerdings: Um den Anforderun- gen nach regenerativer Energie zu entsprechen, beabsichtigt Vattenfall, Fernwärme, die seit längerem in der Altholzanlage in der Borsigstraße erzeugt und an alle Hamburger Fernwär- mekunden geliefert wird, rechnerisch abzuspalten und noch dazu von uns für diese „Natur- wärme“ erheblich höhere Preise zu verlangen. Wir, die zukünftigen Bewohnerinnen und Be- wohner der Mitte Altona, sollen dann ca. 40% mehr als andere Hamburger Fernwärmekun- den zahlen – und das, obwohl die Fernwärme von Vattenfall dabei nicht klimafreundlicher wird. Wir wissen auch, dass Gebäude zentral sind für die Klimabilanz des Landes, da sie 40% des klimarelevanten Energieverbrauchs ausmachen.

Wir möchten Sie bitten, uns die Hintergründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben, transparent zu machen. Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass mit der Erschließung des Ge- ländes, die jetzt geschieht, eine Versorgung mit Gas möglich wird.

Wir erbitten Ihre Antwort bis zum 31.08.2015. Mit freundlichen Grüßen

XY, für die Baugemeinschaften des Baublocks Ia.02 der Neuen Mitte Altona im Netzwerk Autofreie Mitte Altona

Sieben aktive Baugemeinschaften im Netzwerk Autofreie Mitte Altona unterstützen diese Erklärung (AltersStarrsinn, AltoJa, Flickwerk, Stadtdorf, GleisBlume, Möwe-Altonah, Zugvö- gel). Das Netzwerk ist der größte Zusammenschluss von künftigen BewohnerInnen der Neu- en Mitte Altona.

Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel. Vattenfall stellt Antrag zur Stilllegung. Foto: Dirk Seifert

Wenn auch weiter mit Vorbehalten: Aber Vattenfall hat nun auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke einen Stilllegungsantrag gestellt. Jahrelang hatte der Konzern diesen Antrag für das AKW Krümmel verzögert, um dadurch auch Druck für eine Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington zu machen. Insgesamt 4,7 Mrd Euro will Vattenfall von Deutschland für die nach Fukushima verfügte endgültige Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel. „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen“, betont Vattenfall und stellt den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF) hier bei Vattenfall online. (Oder hier direkt von diesem Server als PDF) Bürgerinitiativen warnen, dass Betreiber und Atomaufsicht zu hohe Strahlenwerte während der Stilllegung zulassen wollen.

Die SHZ berichtet jetzt: „Der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy hat völlig überraschend einen Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Krümmel am Elbufer bei Geesthacht gestellt. Das teilte am Dienstag Sandra Kühberger, die Sprecherin von Vattenfall in Berlin, mit. Sie betont: „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen.“ Das war lange Zeit der Knackpunkt in der Geschichte, denn Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor einem Washingtoner Gericht auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und Krümmel damit früher als geplant vom Netz genommen hatte.“

In einer Pressemeldung schreibt Vattenfall: „„Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens in Brunsbüttel dient uns als Erfahrungsbasis – die Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, fließen in Krümmel mit ein. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Sicherheitsbericht für Krümmel schon in den kommenden Monaten einreichen können“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy.

Der Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. „Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, so Pieter Wasmuth weiter.“

Diese Darstellung über den Sicherheitsbericht kann man getrost als Irreführung oder schönfärberisch bezeichnen. Zum Erörterungstermin am AKW Brunsbüttel hatte es massive Proteste gegeben, weil die Informationen über die tatsächlichen Ablaufpläne den Antragsunterlagen und Berichten nicht zu entnehmen sind. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hatte jüngst gefordert, die vorgesehenen Strahlenwerte für den Stilllegungsprozess deutlich zu senken: „Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein hat die Atomaufsichtsbehörde in Kiel die Reduzierung von Emissionsgrenzwerten für radioaktive Stoffe für das Atomkraftwerk Brunsbüttel versäumt. Der BUND hat die Reaktorsicherheitsbehörde aufgefordert die Grenzwerte bis zum 1. Oktober 2015 abzusenken.“

Update: Die Initiative Brokdorf akut reagiert auf den Antrag von Vattenfall mit einer PM und „begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag auf Rückbau des KKK gestellt hat“. Weiter heißt es dann aber: „Allerdings warnt die Initiative Brokdorf-akut die Bevölkerung in Geesthacht und Umgebung vor den mit dem Rückbau verbundenen Strahlengefahren; denn auf dem Erörterungstermin zum Rückbau für das AKW Brunsbüttel haben wir die Erfahrung machen müssen, dass dem Strahlenschutz nicht die oberste Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall eingeräumt wird. Das Verteilen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist eben billiger als deren Rückhaltung und Verbringung in ein zukünftiges Endlager.

Sollte nämlich das Vorgehen – wie angekündigt – tatsächlich dem für den Rückbau des AKW Brunsbüttel entsprechen, so weist Brokdorf-akut schon jetzt auf folgende Defizite hin:

1. Die zur Bürgerinformation ausgelegten Unterlagen waren sehr dürftig und genügten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
2. Die Freisetzungen mit der Abluft und in die Elbe wurden bei den radioaktiv belasteten Stäuben um den Faktor 100 höher beantragt als die im Leistungsbetrieb getätigten Emissionen.
3. Erhebliche Mengen radioaktiv belasteten Materials sollen in den Stoffkreislauf abgegeben werden dürfen, wodurch die Bevölkerung verstrahlt werden kann.
4. Der Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel enthielt die Einschränkung, eine Rückbaugenehmigung nicht nutzen zu wollen, falls die Auflagen zum Strahlenschutz zu kostenintensiv wären.“

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