Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg: Noch eine Schlappe – kein Elbwasser für die Kühlung

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Baustelle Vattenfall: Klima-Killer-Kohle-Kraftwerk Moorburg – Elbwasser zur Kühlung gibt es (fast) nicht. Foto: Jürgen Mümme

Der Energiekonzern Vattenfall darf sein in Bau befindliches Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg nur in sehr geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des BUND. Die taz-nord zitiert:  „Das ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.

Außerdem schreibt die taz-nord: „Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen“, kommentiert Braasch.“

Auch der NDR berichtet über die erneute Pleite für Vattenfall und die Genehmigungsbehörde. „Für den Energiekonzern Vattenfall ist die Entscheidung ein weiterer schwerer Rückschlag: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die so genannte Durchlaufkühlung für den Betrieb des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg untersagt. Die Erlaubnis der Hamburger Umweltbehörde wurde aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht habe die Prozessbeteiligten über den Tenor der Entscheidung bereits informiert, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Gründe dafür nenne das Gericht erst in zwei bis drei Wochen.“

Gegenüber dem NDR reagierte eine Vattenfall-Sprecherin: „“Wir bedauern das Urteil. Der Kühlturm hat einen Eigenbedarf an Energie, sodass die erzeugte Strommenge etwas geringer wird.“ Das koste Geld, aber bedeute für den Betrieb des Kraftwerks keine Einschränkung. „Es wird planmäßig im nächsten Jahr in Betrieb gehen“, versicherte sie.“

Kaum zu glauben, aber schon bei zwei Vattenfall-Sätzen, ist einer schon wieder eine definitive Falschaussage. „Planmäßig“ hätte das Kraftwerk eigentlich schon in Betrieb sein müssen. Allerdings hat es immer wieder Bauverzögerungen gegeben. Vor allem der Stahl für die Kessel war fehlerhaft und hat – wie auch an anderen Kraftwerksbaustellen – zu Verzögerungen und Kostensteigerungen geführt. Außerdem sollte eine Fernwärmeleitung ausgekoppelt werden. Auch diese wurde gerichtlich durch gemeinsame Aktionen von ROBIN WOOD und Moorburgtrassen-Stopp-Initiative und einer Klage des BUND gestoppt: siehe auch: Vattenfall – Kein Partner für Hamburg.

Der NDR stellt das – ohne es explizit zu sagen – auch klar: „Die geplante Kapazität des Kraftwerks beträgt 1.620 Megawatt. Es geht wegen Rissen in den Stahlkesseln erst 2014 ans Netz, zwei Jahre später als geplant – und ohne Fernwärme, weil die geplante Leitung gerichtlich gestoppt wurde.

Statt Moorburgtrasse will Vattenfall nun gemeinsam mit der Stadt Hamburg in Wedel ein wiederum überdimensioniertes neues Kraftwerk für die Fernwärme bauen.

Bundestagspräsident für Rekommunalisierung der Energienetze?!

unser-netz_248x80Auch das noch. Bundestagspräsident Norbert Lammert will die Rekommunalisierung oder gar Verstaatlichung der Energienetze! In einem Interview mit der „Welt“sagt Lammert: „Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Ausgliederung von Verantwortlichkeiten aus dem öffentlichen in den privatwirtschaftlichen Bereich keineswegs zu Verbesserungen führt. Ich habe auch erhebliche Zweifel daran, ob zum Beispiel die privatwirtschaftliche Verantwortung für die Energienetze in Deutschland eine gute Idee ist. Wir sollten bei Fragen der Infrastruktur eher vom Grundsatz einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit ausgehen.“

Nicht schlecht, wo doch in Hamburg seine Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gerade per Verfassungsklage gegen einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Elbmetropole vorgeht. Das hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Aber besser wäre, die CDU Hamburg würde sich der Auffassung von Lammert anschließen und „Infrastruktur eher … einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit“ übergeben.

Möglicherweise engagiert sich der Bundestagspräsident und das CDU-Mitglied ja auch direkt bei den laufenden Kampagnen für die Rekommunalisierung? In Berlin, in Hamburg und vielen vielen anderen Orten.

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Atomstrom teurer als Ökostrom – Umwelt- und Verbraucherschützer rufen zum Stromwechsel auf

Immer mehr Unternehmen setzen auf die eigene Stromerzeugung. Die alten Stromkonzerne verlieren immer mehr.... Foto: Dirk Seifert
Ökostrom oft billiger als Atomstrom… Foto: Dirk Seifert

Das Bündnis „Atomausstieg selber machen“ hat in einer PM mitgeteilt: „Nachdem die Atomkonzerne EnBW, E.on und Vattenfall bereits seit Beginn des Jahres bis zu 14 Prozent mehr Geld für ihren konventionellen Strom verlangen, kündigt nun auch RWE eine Preiserhöhung von 10 Prozent für März an. Die Grundversorgung von EnBW und RWE ist somit durchweg teurer als alle vier vom Bündnis „Atomausstieg selber machen“ empfohlenen Ökostromanbieter. Auch wer von E.on oder Vattenfall beliefert wird, zahlt für den Atom- und Kohlemix mehr als er für 100-prozentigen Ökostrom eines konzernunabhängigen Ökostromversorgers ausgeben müsste. Umwelt- und Verbraucherschützer fordern Stromkundinnen und -kunden daher zum umgehenden Anbieterwechsel auf.

„Die Lüge vom billigen Atomstrom ist mit einem Blick auf die Stromrechnung widerlegt“, stellt Melanie Ball vom Bündnis „Atomausstieg selber machen“ klar. „Ganz abgesehen davon, dass die Gesellschaft und nicht die Konzerne die Folgekosten der hochriskanten Atomkraft trägt: Die Atomkonzerne lügen uns die Ohren voll mit ihren Märchen vom teuren Ökostrom, während sie sich Milliardengewinne in die Taschen stopfen“, kritisiert Melanie Ball.

E.on, der größte deutsche Energiekonzern, konnte allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 rund drei Milliarden Euro Gewinn einstreichen; auch die anderen Atomkonzerne dürften im März wieder Milliarden an ihre Aktionäre auszahlen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Konsequenz ziehen aus dieser Abzocke: den Atomkonzernen kündigen und zu fairen Ökostromanbietern wechseln“, rät das Bündnis „Atomausstieg selber machen“. Wer die Energiewende unterstützen will, ohne übertriebene Preise zu zahlen, dem empfiehlt das Bündnis den Wechsel zu den Elektrizitätswerken Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick oder Naturstrom.

Informationen und Hilfestellungen erhalten Interessierte unter www.atomausstieg-selber-machen.de oder bei der kostenlosen Hotline 0800 7626852. „Atomausstieg selber machen“ ist ein Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden und Anti-Atom-Initiativen.

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