RWE hat Anträge für Rückbau des AKW Biblis gestellt

Die beiden Blöcke des AKW Biblis. RWE hat den Rückbau beantragt. Foto: setcookie / pixelio.de

Die Atomaufsichtsbehörde in Hessen hat mitgeteilt, dass der Atomkonzern RWE den Rückbau der beiden stillgelegten AKW-Blöcke Biblis A und B beantragt hat. Damit ist das atomrechtliche Verfahren eingeleitet. Allerdings wird es sich noch über Jahre hinziehen: Bis Ende 2013 sollen laut dem hessischen Umweltministerium alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen von RWE eingereicht sein. Erst Mitte 2014 wird es dann im öffentlichen Gehnehmigungsverfahren zu einem Erörterungsterminkommen. Die Erteilung der Abbaugenehmigung sei Mitte bis Ende 2015 zu erwarten. Danach seien für den tatsächlichen Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Atomgesetz weitere zehn bis 15 Jahre zu veranschlagen. (siehe auch hier).

Noch für die nächsten Jahre werden in beiden Reaktorblöcken aktive Kühlsysteme und Sicherheitseinrichtungen in Betrieb bleiben müssen. Denn laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich werden bei der GNS derzeit lediglich rund 80 Castorbehälter pro Jahr hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier). Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wird in Biblis mit dem Abriss begonnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert. Auch in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel fehlen Castor-Behälter.

Immer deutlicher wird aber auch, dass die Entsorgung des Atommülls bis heute ungelöst ist. Beim Abriss werden großen Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atommüll anfallen. Für diese Abfälle soll der Schacht Konrad, genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministerium gibt es hier. Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke hat das Ministerium diesen Frage-und-Antwort-Katalog online gestellt.

Mit dem Antrag strebt RWE den vollständigen Rückbau der beiden AKW-Blöcke an. Damit hat der Konzern sich offenbar nun gegen den so genannten “sicheren Einschluss” entschieden. Dieser hätte bedeutet, einige Umbauten vorzunehmen, um die Reaktoren dann für einen längeren Zeitraum “einzumotten” (zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wolfgang Neumann (PDF).

Mehr Informationen zu ungelösten Atommüllentsorgung hat ROBIN WOOD in einem Infoflyer zusammengestellt. Den können sie hier zur Ansicht downloaden (PDF)  oder über info at robinwood.de bestellen.

Demokratie abbauen für die Energiewende?

Wirtschaftsministser Rössler: Strommasten jenseits der Demokratie? Foto: Herbert Käfer / pixelio.de

Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) scheint sich an zu viel Umweltschutz, zu viel  Demokratie und zu viel Rechtstaat bei der Energiewende zu stören. Zum wiederholten Male hat er nun vorgeschlagen, den Naturschutz mal eben abzuschalten, um den Ausbau der Energienetze zu betreiben. Und wenn er schon dabei ist, dann sollen auch gleich noch die rechtlichen Möglichen für betroffene Menschen massiv eingeschränkt werden. Rösler würde gern die Klagemöglichkeiten auf nur eine Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht reduzieren. Die Welt zitiert ihn mit dem Satz: „Auch die Reduzierung auf eine Klageinstanz beim Bundesverwaltungsgericht ist ein sinnvoller Schritt, um schneller voranzukommen.“ Die Süddeutsche titelt folgerichtig: „Weniger Umweltschutz für die Energienwende“ Das wirft die Frage auf, was genau eigentlich mit Freie Demokraten gemeint ist? Frei von ….? Sicher ein Mißverständnis.

Neue AKWs und Entschädigungsklagen – Energiewende nur mit ohne Vattenfall

Vattenfall ist unbelehrbar. Bei der Bekanntgabe seiner Wirtschaftsdaten für das zweite Quartal 2012, teilte das Unternehmen mit, dass es beabsichtige, künftig neue Atomkrafwerke in Schweden bauen zu wollen. Agenturen berichteten, dass Vattenfall einen entsprechenden Antrag bei der schwedischen Atomaufsichtsbehörde als ersten Schritt zur Genehmigung neuer Reaktoren getan habe. Damit sollen künftig alte Reaktoren ersetzt werden. Laut Vattenfall-Chef Loseth gibt es im Management aber aktuell “noch keine Entscheidung, ob wir alte Reaktoren durch neue ersetzen”.

Bis zu einer definitiven Entscheidung macht der schwedische Konzern mächtig Druck gegen die Bundesrepublik und hat inzwischen zwei Klagen auf Schadensersatz für die stillgelegten Pannenmeiler Krümmel und Brunsbüttel eingereicht. Beide Reaktoren sind nach einer Pannenserie bereits im Sommer 2007  wegen gravierender Sicherheitsmängel abgeschaltet worden. Im Verlauf dieser Pannenserie zeigte sich auch, dass das Unternehmen mehrfach die Öffentlichkeit und sogar die Aufsichtsbehörde falsch informierte. All das aber hindert den Atomkonzern nicht, mit einer Verfassungsklage die Bundesrepublik auf Schadensersatz zu verklagen, weil diese nach der Atomkatatrophe von Fukushima die beiden Unsicherheits-Reaktoren endgültig stillgelegt hat.

Darüberhinaus hat Vattenfall nun gegen die Bundesrepublik auch eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Über eine Milliarde Euro will der Konzern über diese Klage von der Bundesrepublik, also den SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden AKWs kassieren.  Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung gehen Beobachter davon aus, dass die Klage beim ICSID in Wahsington “erfolgversprechender als die Klagen in Deutschland” sein können, “weil das Verfahren des ICSID schneller zur Entscheidung führen kann als die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen durch alle Instanzen in Deutschland.”

Vattenfall hat mit diesen Verfahren Erfahrung. Als die Stadt Hamburg das Steinkohlekraftwerk Moorburg mit hohen Umweltauflagen genehmigte, zog Vattenfall ebenfalls vor das Washingtoner Gericht. Erfolgreich, wie Vattenfall nach einer Einigung mit der Stadt Hamburg mitteilte. Doch wie genau diese Einigung aussah, ist der Öffentlichkeit bis heute völlig unbekannt. Vattenfall nutzte das ICSID in diesem Fall, um unliebsame Umweltauflagen bekämpften.

Verfahren vor dem “International Centre on the Settlement of Investment Disputes” gelten als höchst Intransparent und unternehmensfreundlich. Das wird schon bei der Bestimmung der “Schiedsrichter” deutlich. Die beiden Verfahrensbeteiligten ernennen je einen Scheidsrichter und können sich innerhalb von 90 Tagen auf einen gemeinsamen Dritten verständigen, der den Vorsitz übernimmt. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird dieser in der Regel vom Weltbank-Präsidenten bestimmt. (siehe ausführlich hier, PDF und hier). Eine Öffentlichkeit ist bei den “Verhandlungen” nicht vorgesehen.

Laut “Juve” hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel.

 

Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

Atommülllager Schacht Konrad – Atommüll-Transporte nicht sicher

Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.

Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.

Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.

Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen

Mit  Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter  zu gewährleisten.

Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:

Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet

1.      Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.

2.      Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.

3.      Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.

4.      Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.

In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:

–          Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.

–          Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.

–          Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.

–          Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.

–          Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.

–          Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.

Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.

Anlagen:

1. Lageplan Schacht Konrad

2. Geplante Verkehrsanbindung

Anlagen:
Nr.StatusName
Anlage 11(wie Dokument)Lageplan Schacht Konrad (170 KB)
Anlage 22(wie Dokument)Geplante Verkehrsanbindung Konrad (613 KB)
Anlage 33(wie Dokument)Bewertung Transportstudie Phase I (249 KB)
×