Die Umsetzung der Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg ist auf dem Weg und vor allem zum verstärkten Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben die Ablösung des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel. Diese Anlage versorgt vor allem den Hamburger Westen mit Fernwärme. Streit gibt es um die Frage, mit welchen Alternativen das veraltete Kraftwerk ersetzt werden soll. Der Senat und Vattenfall favorisieren offenbar eine Modernisierung des Kraftwerks oder den Ersatz durch eine größere zentrale Anlage mit Gas-Betrieb. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ ist aber für die Initiativen klar, dass es dezentraler Technologien bedarf und dabei Erneuerbare Energien zum Tragen kommen müssen. Das haben der BUND und andere Initiativen wie der Hamburger Energietisch heute bestärkt.
Die Presseerklärung (s.u.) steht im Zusammenhang mit einer detaillierten fachlichen Stellungnahme der Initiativen zur laufenden Debatte um die Alternativen, die heute der Umweltbehörde und dem für diese Untersuchung beauftragten Gutachter übergeben wurde. Darin werden nicht nur zahlreiche Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht, sondern auch als weiterer bzw. neuer Standort die Flächen in Stellingen genannt. Dort wird im kommenden Sommer die bisherige Müllverbrennungsanlage stillgelegt, nachdem die Stadt auch die ehemals von Vattenfall betriebene Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm gekauft hat. Die Initiativen sehen in der Fläche in Stellingen erhebliche Kostenvorteile gegenüber dem bisherigen Standort Wedel.
„Ersatz Kraftwerk Wedel: Erste wichtige energiepolitische Entscheidung nach Volksentscheid Gutachterprozess in der entscheidenden Runde / BUND und weitere NGO mahnen zusätzliche Prüfungen an
Für 2015 wird die erste wichtige energiepolitische Investitionsentscheidung nach dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2013 erwartet. Das alte Kohlekraftwerk am Standort Wedel zur Versorgung der Hamburger Fernwärme muss ersetzt werden. Ein Gutachterprozess, in der erstmals die besten technische und klimapolitische Alternativen geprüft werden, ist bereits zu einigen Zwischenergebnissen gekommen. Der BUND Hamburg und weitere beteiligte NGO fordern nun eine Erweiterung des Prüfauftrages.
„Es sind zwar mit diesem Gutachterprozess erstmals wichtige Daten und alternative Prüfansätze auf den Tisch gekommen – aber es wurde auch deutlich, dass die Stadt weiterhin an der ursprünglichen Planung eines Gaskraftwerkes am Standort Wedel festhält. Wir appellieren daher an die zuständige Fachbehörde, nicht im bloßen Akzeptanzmanagement zu verharren, sondern den Gutachterprozess wirklich ergebnisoffen zu gestalten“, so die Vertreter von BUND Hamburg, Hamburger Energietisch (HET) und KEBAP.
Die NGOs haben zudem ein aktuelles Zwischenergebnis des Gutachterprozesses dokumentiert und die aus ihrer Sicht wichtigsten Fragen, die noch nicht beantwortet worden sind, zusammengestellt. Dieses Schreiben ist heute an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt geschickt worden. Positiv heben die NGOs hervor, dass bereits schon jetzt weitere technische Varianten als gleichrangig mit dem ursprünglich geplanten Gaskraftwerk bewertet werden. Diese Varianten beinhalten zum Beispiel ein modulares Gasmotorenkraftwerk an einem oder mehreren Standorten – ähnlich wie es jetzt in Kiel geplant wird.
Im Gutachterprozess sind allerdings wichtige Fragen zum tatsächlichen Wärmebedarf, zu alternativen Standorten (z. B. Stellingen), zu hydraulischen Umbauoptionen des vorhandenen Fernwärmenetzes und die Nutzung der Erneuerbarer Energien im Sinne des Volksentscheids offen geblieben.
„Wir gehen davon aus, dass sich die BSU der Beantwortung wichtiger Fragen nicht verstellt. Nur mit einer fundierten Grundlage kann eine belastbare Investitionsentscheidung in diesem Jahr getroffen werden. Und da die Stadt Hamburg spätestens 2019 die Fernwärme von Vattenfall übernimmt, wird sich die geforderte Sorgfalt sowohl betriebswirtschaftlich als auch klimapolitisch auszahlen“, so Manfred Braasch vom BUND Hamburg.“
Kurt Diebner (Mitte) und die Nazi-Atombombe: Tote Partisanen und Norweger für die Beschaffung von schwerem Wasser für die Forschung.
Am 20. Dezember 1943 – kurz vor Weihnachten – sitzen die Herren Diebner, Harteck, Orlicek und einige andere in Leuna (Wikipedia) zusammen. Ihr Thema: „Übernahme der SH 200-Anlagen in Norwegen nach Mitteldeutschland“. Über dem Protokoll der Besprechung (Deutsches Museum, Geheimakten) in knallrot der Stempel: „Geheim! 1. Dies ist ein Staatsgeheimnis im Sinne §88 RStG.“ Kein Wunder: Die Herren beratschlagen, wie sie die Versorgung mit dem für die Atom(bomben)forschung dringend benötigten schweren Wasser (Deuterium) sicherstellen können. Dr. Diebner ist, so vermerkt es das Protokoll, „Bevollmächtigter für Kernphysik“. Er spricht abstrakt von „politischen Gründen“, die den Nachschub des dringend benötigten schweren Wassers aus Norwegen behindern. Was er nicht ausspricht: Mehrfach hatten norwegische Widerstandskämpfer und alliierte Luftangriffe die einzige Produktionsanlage im besetzten Norwegen bombardiert oder die Transporte angegriffen. Dabei kamen viele Menschen ums Leben und Partisanen wurden erschossen. „Spurensuche: Nazi-Deutschland und die Atombombe – Kurt Diebner, Paul Harteck, schweres Wasser aus Norwegen und tote Partisanen“ weiterlesen
Viel Ärger mit der ASSE und dem Atommüll. Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.
Die Stimmungslage zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und den Initiativen rund um ASSE II ist ebenso schlecht, wie der Zustand des vom Einsturz bedrohten Atommülllagers bei Wolfenbüttel. Bei den Initiativen kommt immer mehr der Verdacht auf, dass die per Gesetz im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Beschleunigung der Bergung der Atomabfälle in 126.000 Fässern hintertrieben wird. Bestärkt wird diese Sorge auch durch ein internes Arbeitspapier der Strahlenschutzkommission (SSK), dem Beratergremium der Bundesregierung (siehe hier Tagesspiegel). Auch unabhängig davon stellen SSK-Mitglieder wie Rolf Michel (Uni Hannover) das ASSE-Beschleunigungsgesetz in Frage.
Öffentliches Fachgespräch zum Atommülllager Asse im Umweltausschuss des Bundestags am Mittwoch, 14. Januar. Diesmal ist neben BMU und BfS auch die Begleitgruppe eingeladen. Die Sitzung wird im live-stream übertragen.
„Eine robuste Abschätzung der realen Expositionen der Arbeiter und der realen und potentiellen Expositionen der Bevölkerung bei der Rückholung ist auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes nicht möglich“, stellt Michel zwei Jahre nach dem Bundestagsbeschluss zum ASSE-Gesetz auf einer Veranstaltung am 15. November 2014 fest (S.36 in dieser PDF, siehe auch hier auf diesem Server). Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt, Mitglied der Reaktorsicherheits- und Chef der Entsorgungkommission, hatte schon vor Jahren gegen eine solche Bergung gesprochen.
In der „jungen Welt“ fasst Reimar Paul aktuell die von den Initiativen auf einer Pressekonferenz vorgetragenen Kritikpunkte zusammen: „Diese kritisieren unter anderem, dass das Bundesamt die Suche nach einem Zwischenlager für den zu bergenden Müll ausgesetzt hat. Das BfS hatte die Unterbrechung des Suchprozesses Anfang Dezember mit Differenzen zwischen der Behörde und den Gremien vor Ort begründet. Während der Betreiber die Suche auf die nähere Umgebung des Lagers eingrenzen wollte, waren Kommunalpolitiker und Bürgerinitiativen dafür, auch in weiterer Entfernung nach möglichen Standorten zu suchen. Der Koordinationskreis bemängelt außerdem, dass die der eigentlichen Rückholung vorgeschaltete Faktenerhebung bereits fünf Jahre dauere, obwohl dafür eigentlich »nur« drei Jahre vorgesehen waren. Zugleich sei sie bislang »ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn« geblieben. Sie umfasst das Anbohren von zwei Einlagerungskammern, das Öffnen dieser Hohlräume und die Bergung erster Fässer. Bislang sind aber noch nicht einmal die Bohrungen in die erste Kammer abgeschlossen.“
Das BfS reagiert eher genervt. Vor wenigen Wochen bei einer Anhörung im Bundestag sprach Präsident Wolfram König von einer Vielzahl von Wahrnehmungsproblemen und mit Blick auf den Begleitprozess auch von Rollen- und Entscheidungsproblemen.
Die Zeitschrift „Das Parlament“ berichtet über diese Anhörung ausführlich und schreibt über das Statement von König: „Auch wenn das BfS die „letztendliche Verantwortung“ habe, sei der Anspruch, „möglichst Vieles gemeinsam zu entscheiden“, betonte er. Ein Grundproblem sei, dass sich das Vorhaben über Jahrzehnte hinziehen werde. Dafür brauche es eine Begleitgruppe als „stabilen Partner“, die sich klar in Hinblick auf Rolle und Mandat sein müsse. Es müsse ein Bürgerbeteiligung organisiert werden, die „über Jahrzehnte trägt“ und nicht „persönlichen Einzelinteressen anheimfallen kann“.“
Ähnlich äußert sich gegenüber der „jungen Welt“ auch aktuell die Sprecherin des BfS: „»Das Miteinander bei dem lang andauernden und einmaligen Sanierungsprozess lebt davon, dass nicht einzelne Akteure ihre jeweilige Position zum besten geben«, sagte Sprecherin Ina Stelljes am Dienstag gegenüber jW. Ansprechpartner der Behörde sei im übrigen die beim Landkreis Wolfenbüttel angesiedelte Asse-Begleitgruppe »und nicht einzelne Mitglieder oder deren Organisationen«.“
Und sie fügte in der Sache hinzu: „Auch inhaltlich verwahrt sich die Behörde gegen die Kritik. Die bisherigen Probebohrungen an der Einlagerungskammer Nummer 7 hätten sehr wohl Erkenntnisse geliefert. So sei es gelungen, mit Hilfe von Radarmessungen die genaue Lage der Kammerdecke, der Wände und der Verschlussmauer zu bestimmen. Gleichwohl sei auch das BfS der Ansicht, dass die Faktenerhebung »in der bisherigen Form zu viel Zeit« beanspruche.“
Bei der Anhörung im Bundestag sagte König laut „Parlament“ im Dezember weiter: „Dazu gehöre auch, im Konfliktfall unterschiedliche Auffassungen so zu akzeptieren, dass keine „Handlungsunfähigkeit“ entstehe – dafür existiere derzeit noch kein Mechanismus. König verwies in diesem Kontext auf Drainagemaßnahmen in der Schachtanlage, über die einerseits zwei Jahre lang intensiv mit der Begleitgruppe diskutiert worden sei, zu deren Realisierung er andererseits rechtlich angehalten sei. „Wir müssen parallel umsetzen“, sagte König. Das sei eine andere Situation als etwa in Hinblick auf Planungsprozesse, die erst später umgesetzt werden müssen.
Suchprozess ausgesetzt
Letzteres trifft auf das mögliche Zwischenlager für die zu bergenden Abfälle zu. Wolfram König bestätigte, dass das Bundesamt für Strahlenschutz bereits seit Mitte des Jahres den Suchprozess für einen Standort ausgesetzt habe, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Fachlich spräche alles dafür, „grubennah“ ein Zwischenlager zu errichten. Das zeige auch die jüngst vom BfS auf ihrer Webseite veröffentliche Parameterstudie. Da es aber „keine Akzeptanz vor Ort“ gebe, sei die Planung zunächst unterbrochen worden. Zur Klärung der Zwischenlagerfrage sei es zudem auch notwendig, zu wissen, wo die Abfälle danach hinkommen sollen. Es solle keine „Dauereinrichtung“ entstehen. Man brauche einen belastbaren Weg, „der bis zum Ende beschrieben ist“, sagte der Präsident des BfS.“
Die Auseinandersetzungen, die jetzt um die ASSE aufbrechen, sind so verwunderlich nicht. Das liegt sicher nicht nur an den unterschiedlichen Akteuren, die möglicherweise auf allen Seiten mit dem Begleitprozess noch vieles zu „üben“ und neu zu definieren haben. Es ist ja richtig, dass es – für alle Seiten – nicht viele Erfahrungen mit derartigen Prozessen gibt.
Aber eines sollten die staatlichen Verantwortlichen in keinem Fall vergessen und eigentlich sollte vor allem Wolfram König das auf dem Zettel haben: Er selbst hatte vor Jahren zurecht und völlig richtig darauf verwiesen, dass das Desaster in der ASSE der Super-Gau für die Endlagersuche war und jegliches Vertrauen zerstört sei. Es mag ja eine undankbare Sache sein: Aber genau mit diesen Folgen hat er nun eben direkt zu tun.
Und auch in der Sache selbst ist ja keineswegs abwegig, trotz Gesetz und vielen Erklärungen an der gewollten Umsetzung der Bergung zu zweifeln. Das Projekt wird die SteuerzahlerInnen mehrere Milliarden Euro kosten. Kommt der Atommüll aus der ASSE wieder zu Tage, stellt sich das nächste Mega-Problem: Wo soll das Zeug dann dauerhaft gelagert werden? Das einzige vorhandene Atommülllager wäre derzeit der Schacht Konrad. Ohne neues Genehmigungsverfahren wäre aber eine Einlagerung dort nicht möglich. Klar ist allen: In keinem Fall soll diese Genehmigung derzeit wieder „aufgemacht“ werden, denn dann müssten längst überfällige Sicherheitsanforderungen nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik umgesetzt werden. Kaum wahrscheinlich, dass der Schacht dann noch Standort bleiben würde.
So bescheuert ist es also nicht, wenn ein grundsätzlicher Verdacht aufkommt, dass entgegen der Beschlusslagen es viele für die bessere Variante halten, den Atommüll dort zu lassen, wo er ist.
Probebohrung stoppen – Keine Gasförderung auf Kosten des Trinkwassers und der Atemluft! – Fracking verhindern – aber wie? Mehr als 40 interessierte Bürger*innen nahmen an der Diskussionsveranstaltung am 07.1.2015 in Hamm teil. Als Referent war auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dabei. Hier der Bericht von der Hompepage des Kreisverband Die Linke Hamm.
„Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Mitglied im Umweltausschuss des Bundestags) erläuterte den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung zur Umsetzung eines Pro Fracking Gesetzes. Gerade SPD und CDU zeigen sich auf Bundesebene in dieser Frage wesentlich offener für diese neue Methode, als sie es vor Ort vorgeben. Die Bundesregierung plant nun ein Gesetz, welches Genehmigungen der gefährlichen Gasbohrungen unterhalb einer bestimmten Tiefe in Aussicht stellt. Auch das geplante Freihandelsabkommen TTIP wäre ein Einfallstor für Konzerne wie Exxon Mobile, sich die unterirdischen Gasvorkommen mittels Fracking anzueignen.
Die Diskussion zu umwelt- und energiepolitischen Fragen rund um die Themenfelder Probebohren, Gasbohren und Fracking, aber auch um mögliche Formen der Gegenwehr wurden außerordentlich fachkompetent durch Oliver Kalusch, Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Dirk Hanke (Sprecher der BIGG Hamm – Bürgerinitiative gegen Gasbohren) geleitet und inhaltlich gestaltet.
Hubertus Zdebel machte abschließend noch einmal unmissverständlich deutlich: DIE LINKE. Im Bundestag lehnt Fracking ab und will bundesweit das Verbot dieser Fördermethode durchsetzen, im Bündnis mit den lokalen Initiativen vor Ort. Dabei sind nicht nur die Gefahren des Fracking von Belang – Fracking stellt auch keine Lösung für die Energiekrise da, im Gegenteil: Eine nachhaltige Energiewende kann nur erreicht werden auf der Grundlage erneuerbarer Energien und einer Förderung dieser Energiequellen, die auch sozialen Maßstäben gerecht wird.“
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1
Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen. Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.
Atommülllagerung als Weltmarkt
Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.
Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.
UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“
Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)
Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.
Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?
Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.
Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““
Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.
Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?
Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?
Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?
Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.
Grün regiert: Gerichte statt Politik
Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.
Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.
Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.