152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich: Alternativen zum Atom-Export

GP-Gutachten zu Jülich
Ein in Glas verpacktes Kugelbrennelement aus dem Atomreaktor AVR Jülich.

Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus oder gar in die USA könnten überflüssig sein. Der WDR berichtet über ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten, das eine weitere Lagerung mit entsprechenden Nachrüstungen in Jülich für möglich hält. „In Jülich lagern 152 Castoren voller Atomkugeln. Doch wie lange noch? Wirtschaftsminister Duin hat die Räumung des Lagers angeordnet. Weil es angeblich nicht erdbebensicher ist. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, das dem WDR exklusiv vorliegt, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.“ (WDR)

Mehr Informationen zum Thema auf umweltFAIRaendern.de:

 

Atommüll: Der Report – Der Überblick – Der Wahnsinn!

Karte_A4_rgb_2-AMKBereits vor zwei Jahren hatten Anti-Atom-Initiativen zum Thema „Atommüll eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland“ eine umfassende Broschüre über alle Standorte vorgelegt. Inzwischen ist dieser schriftliche Bericht online verfügbar und listet interaktiv das gesammelte Wissen auf. Was die Bundesregierung und die Endlager-Kommission bis heute nicht auf die Reihe bekommen haben: Die Anti-Atom-Bewegung liefert im ATOMMÜLLREPORT eine umfangreiche Datensammlung des atomaren Wahnsinns – Standort für Standort und kommentiert aus fachlicher Sicht wichtige Aspekte der atomaren Unsicherheit. Gerade eben ist eine Übersicht über die aktuellen Stilllegungsverfahren bei den Atomkraftwerken veröffentlicht worden. Nur eines fehlt: Spenden, damit dieses wichtige Atommüll-Dokumentations-Projekt dauerhaft aktuell bleiben kann.

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Vattenfall-Anwälte gehen gegen Brunsbüttel-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager vor

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweise auf.  Foto: Dirk Seifert

Nach Informationen von umweltFAIRaendern haben die Vattenfall-Anwälte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eine Anhörungsrüge erhoben und wollen die Wiederaufnahme des Revisions-Verfahrens erwirken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am Standort Brunsbüttel aufgehoben. Mitte Januar 2015 wurde dieses Urteil rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz angestrebte Revision abgelehnt hatte. Das will Vattenfall aber offenbar aufgrund der weitreichenden Folgen unter keinen Umständen akzeptieren.

Hintergründe zum Verfahren in Sachen Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf umweltFAIRaendern.de:

 

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (Außenminister Steinmeier, 2007)

Zum geplanten Verkauf der Urananreicherungsfabriken der URENCO hat Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. erneut eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Bis Ende 2014 hatten die URENCO-Eigetümer einen „Markttest“ durchgeführt, um den Verkaufswert der URENCO zu ermitteln. Dieser Verkauf birgt auch enorme militärische Risiken. Selbst der Bundesaußenminister Walter Steinmeier sprach im Jahr 2007 – mit Blick auf den Iran – von der Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (siehe Auswärtiges Amt). Für die URENCO mit ihrer Anlage im westfälischen Gronau müssen daher strengste Sicherheitsanforderungen und Kontrollen gelten.  „Unter keinen Umständen darf diese militärisch riskante Technik der Urananreicherung in falsche Hände gelangen. Statt verkaufen, wäre die Stilllegung der URENCO der sicherste Weg“, so Hubertus Zdebel. Die Fragen sind hier als PDF online.

Im Vorspann schreiben die Abgeordneten zur den Hintergründen der Kleinen Anfrage: „Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3649 bestätigt, dass es einen Markttest zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO gegeben hat. Einschränkend hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „keine unmittelbaren Kenntnisse zu dessen Details“ habe, obwohl sie nach dem Vertrag von Almelo zusammen mit den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten zuständig ist. Nach Medienberichten sollte der Marktest zum Jahreswechsel 2014/15 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Markttests sind den Interessenten laut Bundesregierung „nur öffentlich verfügbare Informationen“ zur Verfügung gestellt worden, auf deren Basis die Interessenbekundungen erstellt werden konnten.

Zwischenzeitlich ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich laut dem RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium der Verkauf weiter verzögern wird und nicht mehr für das Jahr 2015 zu erwarten sei. Peter Terium sagte zudem, dass die Niederlande in Bezug auf die zukünftige Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht habe (vgl. businesweek).

Die URENCO betreibt Urananreicherungsanlagen zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken. Die Anreicherungstechnik ist grundsätzlich aber auch in der Lage, das spaltbare Uran235 derart hoch anzureichern, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet wäre. Wie brisant die Urananreicherungstechnik ist, zeigt ein Statement aus dem Jahr 2007 von dem damaligen und heutigen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Franz-Walter Steinmeier (SPD), gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutzen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.“ (vgl. Auswärtiges Amt).

Die Urananreicherung der URENCO wird über die Verträge von Almelo, Washington und Cardiff betrieben und überwacht. Mit dem Vertrag von Washington sind die USA beteiligt, der Vertrag von Cardiff hat die Beteiligung von Frankreich zur Folge. Der Vertrag von Almelo umfasst die Kontrollstatten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Zusätzlich zu den in den drei Verträgen jeweils gebildeten Kontrollräten ist nach Informationen der Fragesteller auch eine „Inter-Treaty-Coordination“ etabliert worden, in denen die genannten fünf Staaten sowie die Unternehmen URENCO, ETC und AREVA vertreten sind.“

Das Märchen von der sauberen und günstigen Energie durch Fracking – Teil 5

17.02.2015 Hubertus Zdebel, linksfraktion.de: Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den fünften und letzten Teil.

Lobbyisten und PR-Berater der Energiekonzerne preisen Frackinggas und -öl seit Jahren als angeblich günstige und saubere Energieträger an. In Wahrheit ist die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans nachweislich um ein Vielfaches schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. Mit Frackinggas betrieben, wäre die Klimabilanz von Gaskraftwerken selbst im Vergleich zur Kohle bei weitem nicht mehr so berauschend.

Erdbeben, verseuchtes Grundwasser, Mondlandschaften – Was Fracking wirklich kostet

Außerdem sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Fracking entgegen den Behauptungen der Energiekonzerne in Wahrheit horrend. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum, die Mondlandschaften hinterlassen. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm. Die wahren Kosten von Fracking liegen also um ein Vielfaches höher, als die Energiekonzerne uns glauben machen wollen.

Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Auch wenn es in den vergangenen Wochen angesichts der schlechten Nachrichten aus den USA (siehe Teil I und Teil II der Serie) merkwürdig still um das Thema Fracking und den dadurch auszulösenden vermeintlichen Energieboom geworden ist, halten CDU und SPD in der großen Koalition an ihren Frackingplänen fest und wollen Fracking im Vorgriff auf TTIP und CETA (siehe Teil III) in Deutschland erlauben. Sie bremsen damit die Energiewende aus und bedienen die kurzfristigen Profitinteressen der fossilen Konzernriesen und einiger unvermeidlicher unterkapitalisierter Fracking-Glücksritter, die sich auch noch einen Teil des Kuchens abschneiden wollen.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist, und haben einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Für eine sozial-ökologische Energiewende

Wir sind davon überzeugt, dass der durch Fracking zu gewinnende Anteil der Energieversorgung problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden kann. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind vor allem durch konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien sowie Energieeinsparung zu erreichen, anstatt jetzt erneut auf den weiteren Ausbau fossiler Brennstoffe zu setzen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland ohne Vorbedingungen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu halbieren. Auf ihre Senkung um mindestens 90 Prozent bis Mitte des Jahrhunderts wollen wir hinwirken. Unser Ziel ist die 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien vorrangig bei Ausschöpfung der regional nutzbaren Quellen bis zum Jahr 2050. Dies erreichen wir durch festgelegte Grenzwerte für den CO2-Ausstoß und nicht durch den marktbasierten Emissionshandel. So können in den Regionen Arbeitsplätze entstehen und die Kommunalhaushalte nachhaltig gestärkt werden.

Damit ist es jedoch nicht getan, denn die Große Koalition behindert im Interesse der Energiekonzerne eine sozial gerechte Weiterentwicklung umweltpolitischer Instrumente und eine wirksame Politik zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Zwar wird die regenerative Energieerzeugung ausgebaut, gleichzeitig werden aber zentralistische und undemokratische Konzernstrukturen festgeschrieben und die Lasten der Energiewende einseitig auf die Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeladen. Die Menschen zahlen für die Profite der Konzerne.

Für eine Demokratisierung der Energiewirtschaft

Unser Kampf gegen Fracking orientiert daher auch auf eine Demokratisierung der Energieproduktion und -versorgung. Wir fordern die Überführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum und die demokratische Kontrolle der Unternehmen mit dem Ziel, einen ökologisch verantwortlichen Umgang mit Energie und eine sozial verantwortliche Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu erreichen. Für uns LINKE ist die Energieversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Lokale Energieverbünde in gemeinschaftlichen Eigentumsstrukturen sind dafür zentral: kommunale Stadtwerke, genossenschaftliche Versorger und BürgerInnen-Energie-Projekte. Neben dem umfassenden Verbot von Fracking und einem Kohleausstiegsgesetz fordert DIE LINKE. im Bundestag daher auch eine Erleichterung bei der Übernahme von Energienetzen durch Stadtwerke. Eine sozial gerechte Kostenverteilung und bezahlbare Energie für Alle müssen gewährleistet werden. Jeder Privathaushalt soll ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom erhalten.

Die bisher für Atomkraft, einschließlich Kernfusion, und fossile Energiesysteme eingesetzten und für Fracking-Projekte geplanten Forschungs- und Fördermittel sind in den Ausbau erneuerbarer Energiesysteme und Speicherverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie in Ausbau und Regelung der Netze umzuleiten.

So verbinden wir den Umbau der Energiewirtschaft mit dezentralen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen. Das führt zur Demokratisierung der Energiewirtschaft, zur Förderung der Teilhabe von Menschen und zur Reduzierung von CO2. Langfristig entsteht so eine sichere, umweltfreundliche, von Importen unabhängige und für alle bezahlbare Energieversorgung.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 17. Februar 2015

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

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