Minister schicken von Atomkonzern bestellte Briefe für Schadensersatzklagen?

Treffen die Meldungen (WDR) zu, dass der Atomkonzern RWE sich bei Ministern Briefe bestellt und erhalten hat, auf deren Basis millionenschwere Schadensersatzklagen gegen die SteuerzahlerInnen geführt werden, dann ist das „ein ungeheuerlicher Skandal und ein Super-GAU für die Demokratie.“ Damit reagiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion auf entsprechende Medienmeldungen. Der Bundestagsabgeordnete fordert jetzt „brutalst mögliche Aufklärung:

„Es ist keine Neuigkeit, dass die Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft zu oft zu eng sind. Gerade in der Energie- und Atomwirtschaft hat sich immer wieder diese Verquickung bis hin zum Filz gezeigt. Sollten aber Minister quasi Amtshilfe bei den Schadensersatzklagen der Konzerne geleistet haben, dann erschüttert das den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.

Ich fordere deshalb die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auf, für eine schonungslose Aufklärung zu sorgen. Dazu könnte gegebenenfalls auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gehören,“ sagte Zdebel. Er werde sich mit seiner Fraktion beraten und entsprechend Gespräche auch mit den Grünen suchen, erklärte der Abgeordnete weiter.

Atommülllager ASSE II, die Bergung und der Begleitprozess: „Schwierige Phase“

MdB-ZdebelWie geht es mit der Rückholung des Atommülls in der ASSE II voran? Welche Probleme gibt es in dem Begleitprozess zwischen Behörden, Bürger/Initiativen und den anderen Beteiligten? Der Grund dafür, dass es heute innerhalb von nur vier Wochen zu einem zweiten Fachgespräch im Umweltausschuss des Bundestags kam, sind wachsende Auseinandersetzungen. Nicht wenige Beteiligte aus dem Begleitprozess befürchten, dass die Bergung des Atommülls hintertrieben werden könnte.

Auf wachsende Probleme machten heute bei dem Fachgespräch die drei VertreterInnen aus dem ASSE-Koordinationskreis aufmerksam. Ein Alarmsignal für den von allen Seiten als wichtig eingeschätzten Dialog- und Kooperationsprozess, der als große Chance auch für andere Großprojekte angesehen wird. Trotz der Konflikte zeigte das Fachgespräch aber auch, dass es allen Beteiligten darum geht, Rahmenbedingungen und Lösungswege für den Erfolg der Bergung des Atommülls als auch des Beteiligungsprozesses zu finden.

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Eine Liste von Fragen aus dem ersten Fachgespräch hat das Bundesamt für Strahlenschutz in dieser Drucksache beantwortet (PDF). Darin auch Darstellungen zu den fachlichen Problemen und strittigen Maßnahmen. Da das Papier erst gestern an den Ausschuss geschickt wurde, war es nur am Rande Thema der Sitzung.

Auf der Bundestagsseite wird über das heutige Gespräch unter der Überschrift berichtet, dass der „Prozess in einer kritischen Phase“ ist. Vertreter der Begleitgruppe machten im Fachgespräch am 14. Januar deutlich, dass sie in der Kommunikation und im Umgang miteinander noch Verbesserungsbedarf sehen, heißt es dort diplomatisch. Es gebe ein über viele Jahrzehnte gewachsenes Misstrauen der Zivilgesellschaft gegenüber den Asse-Betreibern und Fachleuten, betonte Claus-Jürgen Schillmann vom Landkreis Wolfenbüttel. „Ursache sei das lange praktizierte elitäre Verhalten der Fachleute und eine „mangelnde gelebte Wertschätzung auf allen Ebenen“.“

Auch Michael Fuder, der als Gast an der AG Öffentlichkeitsbeteiligung der Endlager-Kommission beteiligt ist, sprach von einer „kritischen Phase“, in der sich der Prozess befinde und sah eine Gefahr für den „ökologischen Frieden“. Es gäbe eine wachsende Wahrnehmung, dass wieder verstärkt obrigkeitsstaatliche Umgangsweisen sichtbar würden.

Auch der Vertreter der Wissenschaft im Begleitprozess, Wolfgang Neumann, sprach davon, dass sich z.B. auf der Ebene der Fachdiskussionen Verschlechterungen ergeben hätten und forderte vom Bundesamt für Strahlenschutz u.a. nachvollziehbare Begründungen für die Ablehnung von Vorschlägen aus der Begleitgruppe.

Sowohl Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), unterstrichen, dass die Rückholung oberste Priorität habe. König betonte, dass dafür die laufenden Stabilisierungsmaßnahmen des Salzstocks erforderlich sein.

Wie komplex die Sachlage ist, zeigte sich u.a. in der derzeit vom BfS ausgesetzten Debatte um das bei einer erfolgreichen Bergung des Atommülls erforderliche Zwischenlager. Gelingt die Bergung, muss vor Ort zunächst eine Anlage zur Neu-Verpackung des Atommülls und dazu ein Pufferlager errichtet werden. Das ist für alle Beteiligten klar. Strittig ist aber zwischen BfS und der Begleitgruppe, ob auch das danach benötigte Zwischenlager vor Ort gebaut werden müsse oder auch an einem weiter entfernten Standort sein könnte. Die Begleitgruppe verlangt eine Prüfung auch dieser Alternative an Symbol-Standorten, um so auch die Bandbreite von Störfallszenarien besser betrachten zu können. Das BfS hält die Sicherheits- und Kostenvorteile für ein Zwischenlager in Kombination mit der Konditionierungsanlage „vor Ort“ aber für derart eindeutig, dass es diese weitergehende Prüfung bislang für nicht erforderlich hält.

Vor Ort werden die Akteure in den nächsten Wochen intensiv über die weitere Arbeit und die Rahmenbedingungen miteinander diskutieren, um Wege für Verbesserungen in der Kommunikation, aber auch für das Beteiligungsverfahren sowie die anstehenden Sachkonflikte zu finden. In Aussicht gestellt wurde, dass der Umweltausschuss bei nächster Gelegenheit die Region um die ASSE für weitere Gespräche besuchen wird. Darüber soll auf der nächsten Sitzung der Obleute gesprochen werden. Eine Maßnahme, die Hubertus Zdebel als Vertreter der Linksfraktion unterstützen wird.

No-Fracking in Hamm

Fracking-Hamm07012015-1Probebohrung stoppen – Keine Gasförderung auf Kosten des Trinkwassers und der Atemluft! – Fracking verhindern – aber wie? Mehr als 40 interessierte Bürger*innen nahmen an der Diskussionsveranstaltung am 07.1.2015 in Hamm teil. Als Referent war auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dabei. Hier der Bericht von der Hompepage des Kreisverband Die Linke Hamm.

„Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Mitglied im Umweltausschuss des Bundestags) erläuterte den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung zur Umsetzung eines Pro Fracking Gesetzes. Gerade SPD und CDU zeigen sich auf Bundesebene in dieser Frage wesentlich offener für diese neue Methode, als sie es vor Ort vorgeben. Die Bundesregierung plant nun ein Gesetz, welches Genehmigungen der gefährlichen Gasbohrungen unterhalb einer bestimmten Tiefe in Aussicht stellt. Auch das geplante Freihandelsabkommen TTIP wäre ein Einfallstor für Konzerne wie Exxon Mobile, sich die unterirdischen Gasvorkommen mittels Fracking anzueignen.

Fracking-Hamm07012015-2Die Diskussion zu umwelt- und energiepolitischen Fragen rund um die Themenfelder Probebohren, Gasbohren und Fracking, aber auch um mögliche Formen der Gegenwehr wurden außerordentlich fachkompetent durch Oliver Kalusch, Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Dirk Hanke (Sprecher der BIGG Hamm – Bürgerinitiative gegen Gasbohren) geleitet und inhaltlich gestaltet.

Hubertus Zdebel machte abschließend noch einmal unmissverständlich deutlich: DIE LINKE. Im Bundestag lehnt Fracking ab und will bundesweit das Verbot dieser Fördermethode durchsetzen, im Bündnis mit den lokalen Initiativen vor Ort. Dabei sind nicht nur die Gefahren des Fracking von Belang – Fracking stellt auch keine Lösung für die Energiekrise da, im Gegenteil: Eine nachhaltige Energiewende kann nur erreicht werden auf der Grundlage erneuerbarer Energien und einer Förderung dieser Energiequellen, die auch sozialen Maßstäben gerecht wird.“

Atommülllager ASSE: Alles muss raus

Die Auseinandersetzungen um die Bergung des Atommülls in der ASSE II in Niedersachsen nehmen an Schärfe zu. Am kommenden Mittwoch wird der Umweltausschuss des Bundestags zum zweiten Mal innerhalb nur vier Wochen eine Öffentliche Anhörung zur Situation bei der ASSE durchführen. Auf der ersten Anhörung Mitte Dezember war die ASSE-II-Begleitgruppe nicht beteiligt. Erst durch eine Mitteilung durch Hubertus Zdebel erfuhr die Begleitgruppe überhaupt von dem Termin. Jetzt bekommt auch die Begleitgruppe die Möglichkeit, ihre Kritik vorzutragen.

Die ASSE-II-Koordinationskreis (A2K) kritisierte zuletzt auf einer Pressekonferenz am Montag (5.1.2015), dass „die verantwortlichen Behörden die im Gesetz verankerte Beschleunigung der Rückholung nicht umsetzen, sondern bremsen.“ (Die PM ist hier als PDF) Über die Streitpunkte berichtet dieses Hintergrund-Papier des A2K. Selbst der niedersächsische Umweltminister warnt in der Hannoverschen Allgemeinen davor, „die geplante Rückholung des Mülls aus dem atomaren Lager Asse zu hintertreiben.“ Auch ein „internes Papier“ aus den Reihen der Strahlenschutzkommission, in dem Zweifel an der Bergung des Atommülls ausgeworfen werden, sorgt für Verärgerung (siehe z.B. Tagesspiegel)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, Mitglied im Umweltausschuss und in der Endlager-Kommission: „Die Kritik aus den Reihen der ASSE-Begleitgruppe sind ernst zu nehmen. Es liegt auf der Hand, dass angesichts der enormen Kosten und ungelösten Probleme bei der dauerhaften Atommülllagerung die Bergung des ASSE-Mülls trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben nicht wirklich von allen  unterstützt wird. Eine erfolgreiche Bergung des Atommülls aus der ASSE ist nicht nur teuer, sie führt unmittelbar zu der Frage, wo der dann neu verpackte Atommüll anschließend gelagert werden könnte. Automatisch wird dann auf den Schacht Konrad hingewiesen, der dafür aber in keiner Weise geeignet und schon gar nicht genehmigt ist. Das Desaster in der ASSE zeigt sehr deutlich, wie groß die Risiken sind und wie sehr es notwendig ist, endlich die gesamte Atommüllproblematik zum Thema zu machen und nicht weiter nur Teilaspekte.“

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TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.
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