TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

Geplantes Atommülllager Schacht Konrad: Konsequenzen aus der ASSE? Anpassung an Wissenschaft und Technik?

Wie geht es mit dem geplanten Atommülllager im Schacht Konrad weiter? Wie wird der völlig veraltete und mangelhafte Langzeitsicherheitsnachweis aktualisiert? Wie sieht es mit der Weiterentwicklung beim Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches, der Robustheit des Endlagersystem und anderen Anforderungen für den Schacht Konrad aus? Wie sind die Erfahrungen aus den schwer wiegenden Problemen bei der Lagerung radioaktiver Abfälle im Atommülllager A$SE 11 in die aktuellen Planungen zu Schacht Konrad eingeflossen? Diese Frage hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel schriftlich an die Bundesregierung gestellt. Die spärlichen Antworten auf die drei Schriftlichen Fragen sind hier nachzulesen (PDF).

Im Schacht Konrad sollen leicht- und mittelaktive Atomabfälle endgelagert werden. Doch die Ausbauarbeiten im Schacht Konrad laufen mit enormen Verzögerungen, die Inbetriebnahme wird immer wieder verschoben. Frühestens 2022, vermutlich aber erst Jahre später könnte nach offiziellen Darstellungen eine Einlagerung erfolgen. Entgegen den Erwartungen der Betreiber ist der Aufwand zum Ausbau des Schachtes um ein vielfaches größer als gedacht. Einer der Gründe ist, dass das Erzgestein, in dem das Lager und die Schächte errichtet werden, erheblich weniger stabil ist, als erwartet.

Die Pläne für den Ausbau sind jahrzehnte alt, müssen immer wieder aktualisiert werden. Hinzu kommen neue Erkenntnisse und Anforderungen. So stellt sich nach dem gescheiterten Versuch der Endlagerung im Atommülllager ASSE II dringlich die Frage, wie denn z.B. eine Rückholung der Abfälle möglich ist, sollte es auch im Schacht Konrad zu Wassereinbrüchen kommen. Für den Schacht Konrad gibt es derartige Anpassungen bis heute nicht. Das ist einer der vielen Gründe, warum nicht nur die Stadt Salzgitter, das Landvolk oder die AG Schacht Konrad die Einstellung des Projekts Schacht Konrad fordern. Auch die IG Metall Peine-Salzgitter hat jetzt auf einer Delegiertenversammlung gefordert: „Konrad stoppen statt erweitern! Vorhaben der Bundesregierung rufen Widerstand der IG Metall auf den Plan„.

Aktueller Anlass für die wachsende Proteste sind Hinweise, dass die Bundesregierung möglicherweise noch mehr Atommüll als derzeit genehmigt, im Schacht Konrad einlagern will. Vor einigen Wochen ist der Entwurf für den nationalen Entsorgungsplan bekannt geworden. Darin weist die Bundesregierung fast doppelt so viel leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus, als für die Einlagerung im Schacht Konrad bislang genehmigt. Die Entscheidung, ob eine solche Einlagerung erfolgt, will die Bundesregierung aber erst treffen, wenn das Lager in Betrieb ist. Dann nämlich wäre sie über das im Standortauswahlgesetz neu geschaffene Bundesamt für kerntechnische Entsorgung quasi auch Genehmigungsbehörde, nicht mehr wie jetzt das Umweltministerium in Niedersachsen. Aus diesem Grund wachsen die Sorgen in der Region Salzgitter.

Auch die Landesregierung in Niedersachsen fordert spätestens nach dem Desaster in der ASSE eine Neubewertung für den Schacht Konrad.

Gesetzentwurf: Von Fracking-Verbot keine Spur

„Mit dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zur Anwendung der Fracking-Technologie hat die Bundesregierung der Gas und Öllobby ein schönes Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Jetzt ist es amtlich: Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. Zdebel weiter:

„Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist.

Die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten, die BMWi und BMUB jetzt gemeinsam veröffentlicht haben, fallen deutlich hinter die im Juli 2014 von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Noch im Juli 2014 hatten Gabriel und Hendricks ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein.

Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze, oberhalb der nicht gefrackt werden darf, ohnehin nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb. Völlig zu Recht macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen darauf aufmerksam, dass durch das von der Bundesregierung geplante Fracking-Gesetz 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen bedroht seien, falls die Bundesregierung an ihren Fracking-Plänen festhalte.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

Münsters Bundestagsabgeordnete gemeinsam gegen „Mügida“

Christoph Strässer MdB, Maria Klein-Schmeink MdB, Sybille Benning MdB, Hubertus Zdebel MdB
Münsteraner Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer MdB, Maria Klein-Schmeink MdB, Sybille Benning MdB, Hubertus Zdebel MdB gegen „Mügida“.

Die Münsteraner Bundestagsabgeordneten Sybille Benning (CDU), Christoph Strässer (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Hubertus Zdebel (Linke) sprechen sich gegen ein mögliches „Mügida“ aus:

Die Demonstrationen der Pegida in Dresden erfüllen uns mit großer Sorge. Als Münsteraner wissen wir, dass man sich im Dialog mit Toleranz und in einem aufgeklärten Miteinander begegnen muss, um Differenzen zu überwinden. In Münster, der Stadt des westfälischen Friedens und des Dialogs, brauchen wir kein „Mügida“. Wir appellieren an alle Münsteraner Bürgerinnen und Bürger „Mügida“ in Münster nicht zuzulassen.

Zdebel kritisiert Bundesregierung zum URENCO-Verkauf: „Linie der Nicht-Verbreitung von Information“

Zdebel-WDR-Aktuelle-Stunde-Screenshot-URENCO
Bild klicken, um den Beitrag zu sehen: Der WDR hat in der „Aktuellen Stunde“ am Freitag über den Verkauf der URENCO und die Ergebnisse dieser Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel berichtet.

Zum geplanten Verkauf der auch militärisch brisanten Urananreicherungsanlagen der URENCO hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (18/3249, PDF) bestätigt, dass derzeit ein „Markttest“ stattfindet, der prüfen solle, „wie groß das Interesse potentieller Erwerber an einem etwaigen Verkauf von URENCO-Anteilen wäre“. Über die Details dieses Tests hat die Bundesregierung nach eigenen Aussagen  „keine unmittelbaren Kenntnisse“. Angaben zu möglichen Interessenten oder Verkaufsmodellen macht die Bundesregierung keine. Medien hatten berichtet, dass für den Verkauf ein Börsengang als wirtschaftlich beste Variante erfolgen könnte.

Hubertus Zdebel: „Die Bundesregierung setzt konsequent seine Linie der Nicht-Verbreitung von konkreten Informationen zum geplanten Verkauf der URENCO fort. Die Fabriken der URENCO sind ein höchstes Sicherheitsrisiko, da in ihnen auf die einfachste Weise auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden kann. In Deutschland betreibt die URENCO diese Urananreicherung in Gronau. Jede Form des Verkauf birgt das Risiko, dass diese Technologie in die falschen Hände geraten kann. Statt diese Technik auf dem Weltmarkt zu verkaufen, wäre eine konsequente Stilllegung der Anlagen der einzig richtige Weg.“

„Derzeit keinen Anlass“ sieht die Bundesregierung auch für eine Information oder Beteiligung des Deutschen Bundestags über die brisanten Verkauf, insbesondere über die Maßnahmen, mit denen die Weiterverbreitung dieser Atomwaffen-Technik verhindert werden kann. Der Abgeordnete Zdebel hatte u.a. gefragt, ob „die Bundesregierung vor Einleitung konkreter Verkaufsverhandlungen die Zustimmung des Deutschen Bundestags zu einem Verkauf einholen“ würde.

Die URENCO betreibt in Gronau die deutsche Urananreicherungsanlage. Der Betrieb ist vom Atomausstieg nicht betroffen. Die Anlage verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und soll zusammen mit URENCO-Anlagen in Frankreich, England, den Niederlanden und den USA verkauft werden. Ein Drittel der URENCO gehört den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE. Die Urananlagen der URENCO stellen Brennstoff für Atomkraftwerke her, sind aber technisch grundsätzlich auch geeignet, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Der geplante Verkauf unterliegt daher höchsten Sicherheitsanforderungen, um zu verhindern, dass Atomwaffen-Technik in falsche Hände geraten könnte. Die Anlagen der URENCO unterstehen dem zwischen den drei Regierungen in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden völkerrechtlich verbindlichen Vertrag von Almelo. Die Vertrag regelt die internationale Überwachung der Urananlagen, um die Verbreitung von Atomwaffen-Technik zu verhindern.

×