Geplantes Atommülllager Schacht Konrad: Konsequenzen aus der ASSE? Anpassung an Wissenschaft und Technik?

Wie geht es mit dem geplanten Atommülllager im Schacht Konrad weiter? Wie wird der völlig veraltete und mangelhafte Langzeitsicherheitsnachweis aktualisiert? Wie sieht es mit der Weiterentwicklung beim Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches, der Robustheit des Endlagersystem und anderen Anforderungen für den Schacht Konrad aus? Wie sind die Erfahrungen aus den schwer wiegenden Problemen bei der Lagerung radioaktiver Abfälle im Atommülllager A$SE 11 in die aktuellen Planungen zu Schacht Konrad eingeflossen? Diese Frage hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel schriftlich an die Bundesregierung gestellt. Die spärlichen Antworten auf die drei Schriftlichen Fragen sind hier nachzulesen (PDF).

Im Schacht Konrad sollen leicht- und mittelaktive Atomabfälle endgelagert werden. Doch die Ausbauarbeiten im Schacht Konrad laufen mit enormen Verzögerungen, die Inbetriebnahme wird immer wieder verschoben. Frühestens 2022, vermutlich aber erst Jahre später könnte nach offiziellen Darstellungen eine Einlagerung erfolgen. Entgegen den Erwartungen der Betreiber ist der Aufwand zum Ausbau des Schachtes um ein vielfaches größer als gedacht. Einer der Gründe ist, dass das Erzgestein, in dem das Lager und die Schächte errichtet werden, erheblich weniger stabil ist, als erwartet.

Die Pläne für den Ausbau sind jahrzehnte alt, müssen immer wieder aktualisiert werden. Hinzu kommen neue Erkenntnisse und Anforderungen. So stellt sich nach dem gescheiterten Versuch der Endlagerung im Atommülllager ASSE II dringlich die Frage, wie denn z.B. eine Rückholung der Abfälle möglich ist, sollte es auch im Schacht Konrad zu Wassereinbrüchen kommen. Für den Schacht Konrad gibt es derartige Anpassungen bis heute nicht. Das ist einer der vielen Gründe, warum nicht nur die Stadt Salzgitter, das Landvolk oder die AG Schacht Konrad die Einstellung des Projekts Schacht Konrad fordern. Auch die IG Metall Peine-Salzgitter hat jetzt auf einer Delegiertenversammlung gefordert: „Konrad stoppen statt erweitern! Vorhaben der Bundesregierung rufen Widerstand der IG Metall auf den Plan„.

Aktueller Anlass für die wachsende Proteste sind Hinweise, dass die Bundesregierung möglicherweise noch mehr Atommüll als derzeit genehmigt, im Schacht Konrad einlagern will. Vor einigen Wochen ist der Entwurf für den nationalen Entsorgungsplan bekannt geworden. Darin weist die Bundesregierung fast doppelt so viel leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus, als für die Einlagerung im Schacht Konrad bislang genehmigt. Die Entscheidung, ob eine solche Einlagerung erfolgt, will die Bundesregierung aber erst treffen, wenn das Lager in Betrieb ist. Dann nämlich wäre sie über das im Standortauswahlgesetz neu geschaffene Bundesamt für kerntechnische Entsorgung quasi auch Genehmigungsbehörde, nicht mehr wie jetzt das Umweltministerium in Niedersachsen. Aus diesem Grund wachsen die Sorgen in der Region Salzgitter.

Auch die Landesregierung in Niedersachsen fordert spätestens nach dem Desaster in der ASSE eine Neubewertung für den Schacht Konrad.

Gesetzentwurf: Von Fracking-Verbot keine Spur

„Mit dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zur Anwendung der Fracking-Technologie hat die Bundesregierung der Gas und Öllobby ein schönes Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Jetzt ist es amtlich: Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. Zdebel weiter:

„Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist.

Die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten, die BMWi und BMUB jetzt gemeinsam veröffentlicht haben, fallen deutlich hinter die im Juli 2014 von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Noch im Juli 2014 hatten Gabriel und Hendricks ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein.

Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze, oberhalb der nicht gefrackt werden darf, ohnehin nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb. Völlig zu Recht macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen darauf aufmerksam, dass durch das von der Bundesregierung geplante Fracking-Gesetz 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen bedroht seien, falls die Bundesregierung an ihren Fracking-Plänen festhalte.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

Münsters Bundestagsabgeordnete gemeinsam gegen „Mügida“

Christoph Strässer MdB, Maria Klein-Schmeink MdB, Sybille Benning MdB, Hubertus Zdebel MdB
Münsteraner Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer MdB, Maria Klein-Schmeink MdB, Sybille Benning MdB, Hubertus Zdebel MdB gegen „Mügida“.

Die Münsteraner Bundestagsabgeordneten Sybille Benning (CDU), Christoph Strässer (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Hubertus Zdebel (Linke) sprechen sich gegen ein mögliches „Mügida“ aus:

„Die Demonstrationen der Pegida in Dresden erfüllen uns mit großer Sorge. Als Münsteraner wissen wir, dass man sich im Dialog mit Toleranz und in einem aufgeklärten Miteinander begegnen muss, um Differenzen zu überwinden. In Münster, der Stadt des westfälischen Friedens und des Dialogs, brauchen wir kein „Mügida“. Wir appellieren an alle Münsteraner Bürgerinnen und Bürger „Mügida“ in Münster nicht zuzulassen.“

Zdebel kritisiert Bundesregierung zum URENCO-Verkauf: „Linie der Nicht-Verbreitung von Information“

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Bild klicken, um den Beitrag zu sehen: Der WDR hat in der „Aktuellen Stunde“ am Freitag über den Verkauf der URENCO und die Ergebnisse dieser Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel berichtet.

Zum geplanten Verkauf der auch militärisch brisanten Urananreicherungsanlagen der URENCO hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (18/3249, PDF) bestätigt, dass derzeit ein „Markttest“ stattfindet, der prüfen solle, „wie groß das Interesse potentieller Erwerber an einem etwaigen Verkauf von URENCO-Anteilen wäre“. Über die Details dieses Tests hat die Bundesregierung nach eigenen Aussagen  „keine unmittelbaren Kenntnisse“. Angaben zu möglichen Interessenten oder Verkaufsmodellen macht die Bundesregierung keine. Medien hatten berichtet, dass für den Verkauf ein Börsengang als wirtschaftlich beste Variante erfolgen könnte.

Hubertus Zdebel: „Die Bundesregierung setzt konsequent seine Linie der Nicht-Verbreitung von konkreten Informationen zum geplanten Verkauf der URENCO fort. Die Fabriken der URENCO sind ein höchstes Sicherheitsrisiko, da in ihnen auf die einfachste Weise auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden kann. In Deutschland betreibt die URENCO diese Urananreicherung in Gronau. Jede Form des Verkauf birgt das Risiko, dass diese Technologie in die falschen Hände geraten kann. Statt diese Technik auf dem Weltmarkt zu verkaufen, wäre eine konsequente Stilllegung der Anlagen der einzig richtige Weg.“

„Derzeit keinen Anlass“ sieht die Bundesregierung auch für eine Information oder Beteiligung des Deutschen Bundestags über die brisanten Verkauf, insbesondere über die Maßnahmen, mit denen die Weiterverbreitung dieser Atomwaffen-Technik verhindert werden kann. Der Abgeordnete Zdebel hatte u.a. gefragt, ob „die Bundesregierung vor Einleitung konkreter Verkaufsverhandlungen die Zustimmung des Deutschen Bundestags zu einem Verkauf einholen“ würde.

Die URENCO betreibt in Gronau die deutsche Urananreicherungsanlage. Der Betrieb ist vom Atomausstieg nicht betroffen. Die Anlage verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und soll zusammen mit URENCO-Anlagen in Frankreich, England, den Niederlanden und den USA verkauft werden. Ein Drittel der URENCO gehört den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE. Die Urananlagen der URENCO stellen Brennstoff für Atomkraftwerke her, sind aber technisch grundsätzlich auch geeignet, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Der geplante Verkauf unterliegt daher höchsten Sicherheitsanforderungen, um zu verhindern, dass Atomwaffen-Technik in falsche Hände geraten könnte. Die Anlagen der URENCO unterstehen dem zwischen den drei Regierungen in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden völkerrechtlich verbindlichen Vertrag von Almelo. Die Vertrag regelt die internationale Überwachung der Urananlagen, um die Verbreitung von Atomwaffen-Technik zu verhindern.

Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus

Hochradioaktiver Atommüll, der außerdem hochangereichertes und damit militärisch brisantes Uran enthält, soll ab 2018 aus dem Forschungsreaktor Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus in NRW transportiert werden. Das ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF) des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

  • Update 22/12/2014: Auch der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über diese Atomtransporte und die Kleine Anfrage von Zdebel: Brennelemente: Lagerung in Ahaus

Der Betrieb des Forschungsreaktors in Garching ist auch wegen der verwendeten hochangreicherten Brennelemente bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare “Newcomer” davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine “Abklinglagerung” vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: “Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.” (Antwort auf Frage 9)

Derzeit plant die Bundesregierung, die vor ihr als Proliferations-Risiko bezeichneten verbrauchten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich als eine bevorzugte Option in die USA zu exportieren.

Siehe dazu u.a. Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

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