Urantransporte aus Russland per LKW zur Uranfabrik nach Gronau

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LKW mit Uranhexafluorid auf der Emslandautobahn A 31, Foto: AKU Gronau

„Die münsterländischen Anti-Atomkraft-Initiativen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisieren scharf, dass die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau 2013 per LKW aus Russland mit Uran beliefert wird. Aus der aktuellen Genehmigungsliste des Bundesamts für Strahlenschutz geht hervor, dass bis Ende 2013 bis zu zehn Straßentransporte von Russland nach Gronau stattfinden dürfen. Ein See- oder Schienentransport ist laut Genehmigungstabelle nicht vorgesehen. Der erste Urantransport fand demnach bereits am 29. November 2012 statt. Der Transporteur ist die Firma Nuclear Cargo Service aus Hanau.“ So heißt es in einer Pressemitteilung der genannten Initiativen. Die Westfälischen Nachrichten schreiben dazu hier.

Weiter schreiben die Gruppen: „Das neue Jahr beginnt mit einer bedenklichen Nachricht, denn die Versorgungswege der Urananreicherungsanlage Gronau werden offenbar immer abenteuerlicher: Nun wird nach Importen aus diversen Ländern Natururan aus Russland per LKW quer durch Europa nach Gronau transportiert. Warum haben die Bundes- und Landesregierung diesen mehrere tausend Kilometer langen europäischen Urantransit abgesegnet? Wieso wurde die Bevölkerung im Münsterland und darüber hinaus nicht vorab über diese sehr brisante Transportserie informiert? Die Geheimniskrämerei von Urenco und den Genehmigungsbehörden muss beendet werden“, kritisiert Udo Buchholz, Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und Mitglied des Arbeitskreis Umwelt Gronau.

„2013 Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau im Fokus“

Die Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland kündigten zudem gemeinsam mit dem BBU an, dass die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau 2013 weiter im Fokus der Aktivitäten stehen wird. „Wer aus der Atomenergie aussteigen will, muss auch die Urananreicherung in Deutschland beenden. Das gilt sowohl für die Bundesregierung wie auch für die NRW-Landesregierung. Sehr kritisch beobachten wir dabei die laufenden internationalen Verkaufsverhandlungen für den Gronau-Betreiber Urenco. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Urenco-Verkauf durch parlamentarische Anfragen sowohl im Bundestag wie auch im Landtag endlich zum Thema wird. Die Devise muss hier lauten: Stilllegen statt verkaufen“, so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Neue Proteste gegen Urananreicherung

Bereits am 6. Januar starten die diesjährigen Proteste in Gronau: Um 14 Uhr findet vor der Urananreicherungsanlage Gronau der traditionelle Sonntagsspaziergang statt.

Am 27. Januar veranstalten die Anti-Atomkraft-Initiativen in Münster eine landesweite Anti-Atom-Konferenz.

Und am 9. März findet an der Urananreicherungsanlage in Gronau im Rahmen bundesweiter Proteste zum 2. Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Fukushima eine überregionale Demonstration statt.

Weitere Infos: www.bbu-online.de, www.sofa-ms.de, www.urantransport.de, www.aku-gronau.de, www.fukushima-jahrestag.de.

Hintergrundinfos Urenco/Urananreicherungsanlage Gronau:

In Gronau betreibt die multinationale Atomfirma Urenco die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage (UAA) mit einer Jahreskapazität von 4500 Tonnen Urantrennarbeit/Jahr. Nach Angaben der Urenco dient der Betrieb der UAA zu 97% dem Export. Damit kann aus Gronau jedes 10. AKW weltweit mit Uranbrennstoff zur Brennelementefertigung beliefert werden.

Trotz des von der Bundesregierung 2011 beschlossenen Atomausstiegs wurde im Atomausstiegsgesetz weder für die UAA Gronau noch für die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen (Niedersachsen) ein Stilllegungsdatum festgelegt. Die NRW-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Stilllegung der UAA Gronau zum politischen Ziel erklärt – die Anti-Atomkraft-Bewegung fordert endlich konkrete Taten.

Die Urenco besitzt durch weitere Urananreicherungsanlagen in den Niederlanden, Großbritannien und den USA insgesamt einen Weltmarktanteil von rund 30%. Zusammen mit Areva betreibt Urenco über die Firma ETC (Enrichment Technology Company) gemeinsam Forschung, Entwicklung und Produktion von Gaszentrifugen zur Urananreicherung. Derartige Zentrifugen können auch militärisch genutzt werden.

Urenco gehört zu je einem Drittel EON/RWE sowie dem britischen und niederländischen Staat. Alle Anteilseigner haben Verkaufsabsichten geäußert, wobei die Bundesregierung ein Mitsprache- und Vetorecht hat. Medienberichten zufolge soll der geplante Urenco-Deal einen Wert von bis zu 7 Mrd. Euro haben. Die internationale Anti-Atomkraft-Bewegung setzt sich immer wieder mit vielfältigen Protesten gegen die Uranfabriken der Urenco und gegen die damit verbundenen Urantransporte zur Wehr.

Kontakt:

Udo Buchholz (BBU / AKU Gronau): Tel. 02562-23125

Matthias Eickhoff (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0251-9720765

Endlagersuchgesetz: Erfolgreich scheitern?

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Schacht Konrad: Nur ein anderes Wort für Gorleben. Foto: Dirk Seifert

Die Suche nach einem Verfahren für einen Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll geht munter weiter. Medial wird sich mit entschlossenen Statements gezankt, gestritten ob Gorleben gar nicht drin sein darf, im Topf bleibt oder erst später durch klare Kriterien rausfallen soll – oder es doch nicht tut.

Winkelzüge machtpolitischer Interessenverwaltung auf beiden Seiten der parteipolitischen Lager, die nur den Kern der Sache übersieht: Einen gesellschaftlichen Konsens kann man nicht bekommen, wenn a.) nur die Parteispitzen sowie Landes- und BundesfürstInnen verhandeln, b.) 40 Jahre Lügen, Verharmlosen und Herunterspielen seitens der Atomlobby  (Lets say ASSE!) nicht aufgearbeitet werden und c.) eine offene gesellschaftliche Debatte komplett verhindert bzw. kanalisiert wird. Wie absurd ist es, eine gesellschaftliche Debatte zu fordern und gleichzeitig ohne jede solche Debatte ein Endlagersuchgesetz im Regierungsklüngel zu verabreden und im Bundestag (vielleicht) verabschieden zu wollen?

Landkarte des atomaren Wahnsinns

Alle bemühen sich von einem Neubeginn und einer Chance zu reden, nur dass der eine nicht so richtig Neubeginn will und der andere die Chance nicht verspielen soll. Da reden alle gern von einer „weißen Landkarte“, die nicht einen einzigen Fleck haben dürfe, da nur so ein wirklicher Neubeginn möglich wäre. Die BI Lüchow Dannenberg kritisiert, dass die Karte gar nicht weiß ist, sondern einen (!) Fleck habe, nämlich Gorleben.

Was für ein Unsinn! Die Landkarte ist übersäht mit radioaktiven Hotspots an über 20 ehemaligen AKW-Standorten und diversen Atomforschungsanlagen, die von dieser absurden Debatte völlig unberührt weiter leicht-, mittel- und hochradioaktiv vor sich hin strahlen.

Auch wenn nach und nach Atommeiler abgeschaltet werden: Für den gesamten Atommüll gibt es derzeit kein wirkliches Konzept, geschweige denn akzeptable Lösungen.

Der vielfach beschworene fehlende gesellschaftliche Konsens betrifft nicht allein die Frage, Gorleben oder nicht-Gorleben. Spätestens nach dem Desaster in dem Atommülllager Morsleben und vor allem der ASSE II gibt es die noch gewaltigere Frage:

Darauf hatten sowohl Sigmar Gabriel und der Chef vom Bundesamt für Strahlenschutz, Wolfram König, nach dem bekannt werden des ASSE-Desasters zurecht hingewiesen: „Je mehr die Öffentlichkeit über die Zustände in dem Atommülllager Asse erfährt, umso schwieriger wird die Diskussion über die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Für diese Debatte, die längst konsequent hätte geführt werden müssen, ist das der GAU.“

Allerdings: Bis heute sind aus diesem Desaster keine Konsequenzen gezogen worden. Eine wirkliche Aufarbeitung dessen, was in der ASSE eigentlich passiert ist, gibt es bis heute nicht. Niemand von denen, die Verantwortung hatten, ist für den GAU verantwortlich gemacht worden.

Wie kann eine Gesellschaft, die mit ihren Institutionen, beteiligten Politikern, Fachleuten und Beamten das Desaster in ASSE II zu verantworten hat, künftig das gesellschaftliche Vertrauen (wieder) finden, um mit den radioaktiven Erblasten der Atomenergie zu einer möglichst dauerhaften und sicheren Lagermöglichkeit zu kommen?

Gorleben ist überall….

Man braucht doch gar nicht Gorleben, um zu verstehen, dass es ein politisches System bei der Atomenergienutzung gab, in dem alle relevanten Sicherheitsaspekte einem Ziel untergeordnet wurden: Mit der Atomenergie als Nation mit Weltgeltung mitzumischen und vermeintlich billigen Atomstrom für die Großindustrie bereit zu stellen. Dafür hat die Politik die Stromkonzerne mit Steuervorteilen ohne Ende in die Atomenergie gelockt und sie nicht hängen lassen, wenn der Atommüll bis zum Hals stand!

So wurde in ASSE II versenkt, was zum Versenken da war und weg musste! So wurde Gorleben erfunden, um die AKWs Brokdorf, Grohnde und andere weiter bauen zu können. Und so wurde Atommüll noch in dem aus der DDR herüber geretteten Atommülllager Morsleben eingelagert, als den Bergleuten die Salz-Decken schon fast auf dem Kopf fielen!

Ein Neuanfang für den Umgang mit den strahlenden Hinterlassenschaften braucht daher zunächst zweierlei: Das Eingeständnis vor allem der konservativen, liberalen und auch der sozialdemokratischen Parteien, dieses atomares Desaster angerichtet zu haben und außerdem das Eingeständnis, dass es eine verstrahlte Landkarte des atomaren Wahnsinns gibt, den eine unverantwortbare Politik angerichtet hat. DAS wäre der Anfang vom Neuanfang!

Es braucht nur einen Blick auf das hin und her beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, um zu verstehen, wie weit wir von einem solchen Neuanfang weg sind.

Konsens sucht BürgerInnen

Vor allem aber: Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens muss dort beginnen, wo der gesellschaftliche Konsens getragen werden muss: Von Anfang an – von der Problembeschreibung über die Sicherheitskriterien bis hin zu möglichen Lösungen – muss nur eine Partei gefragt werden und mitbestimmen: Die BürgerInnen!

CDU/CSU, FDP, Grüne und SPD predigen sich grad gegenseitig: Das „Fenster der Möglichkeiten“ im Vorfeld der Bundestagswahlen dürfe jetzt nicht verspielt werden. Damit machen  sie ihr (parteipolitisches) System zur alleinigen Perspektive. Dass genau das nicht funktioniert musste schon die große Koalition für den Einstieg ins Atomzeitalter in den 70er Jahren erfahren. Wyhl, Brokdorf, Grohnde, Kalkar, Wackersdorf, Hanau und ähnlich heißen die Orte, die zu einer der tiefgreifendsten gesellschaftlichen Konflikte und Spaltung der Gesellschaft im Nachkriegsdeutschland geführt haben. Weil die Parteien einen gesellschaftlichen Konsens nicht wollten oder ihn mit sich selbst verwechselten. Aus dem Gorleben-Skandal etwas gelernt? Nein Danke!

Da wird über ein Jahr lang im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss detailliert heraus gearbeitet, wie sehr politische Interessen völlig unabhängig von Sicherheitsfragen dazu geführt haben, dass egal unter welchen Umständen an einem Standort in Gorleben festgehalten wurde.

Schon wiederholt sich dieses Spiel bei dem angeblichen Neustart für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager. Politisches Mächtekalkül bestimmt die ausschließlich unter den Landesregierungen, der Bundesregierung und den Bundesparteispitzen geführten Gespräche und Verhandlungen über ein angeblich notwendiges Endlagersuchgesetz. Und wie immer, wenn die da oben streiten, bleiben die da unten außen vor.

Gorleben ist Konrad ist Asse ist Brokdorf ist Biblis…

Es ist bei weitem nicht so, dass es nur noch ein Problem beim Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll gibt. Das ist kein Hinweis auf die ASSE, sondern ein Verweis auf den Schacht Konrad, der für den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll vorgesehen ist und – das beruhigt offenbar fast alle Parteien – über eine Genehmigung verfügt.

Doch auch für den Schacht Konrad gilt, was für Gorleben, die ASSE, Morsleben, die AKW Brokdorf und Grohnde und andere Atomanlagen gilt: Politische Interessen haben die Sicherheitsdebatten gelenkt. Und dort, wo Sicherheit den wirtschaftlichen und politischen Interessen im Wege stand, wurden diese halt angepasst.

So griff die Bundesregierung (z.B. der damalige Umweltminister Klaus Töpfer) mit Weisungen an die Landesregierung in Niedersachsen in das Genehmigungsverfahren ein, da diese Sicherheitsprobleme ausmachte und die Planfeststellungsunterlagen noch nicht als ausreichend ansah.

Ohne Aufarbeitung bleiben Lügen

Und so wurde der Schacht Konrad jenseits aller Sicherheitsfragen von denjenigen, die den Schacht auf Landesebene für nicht genehmigungsfähig erklärt hatten, auf Bundesebene bei den rot-grünen Konsensgesprächen 2000/2 mit der Atomwirtschaft plötzlich als Endlager angeboten, wenn denn die Laufzeit der Atommeiler befristet würde. Sicherheitsfragen waren plötzlich auch hier zweitrangig!

All das fällt einem irgendwann und immer wieder auf die Füße! Die Wirklichkeit mag sich allzu oft nicht an das medienpolitische Schöngerede halten! Das wird auch bei dem Versuch, ein Endlagersuchgesetz an den Start zu bringen, nicht anders sein: Die Lügen der Vergangenheit, die politischen Taschenspielertricks und die faulen Kompromisse werden die Akteure, die es „nur gut“ meinen,  wieder einholen und genau das nicht erreichen, was sie vorgeblich erreichen wollen: Einen gesellschaftlichen Konsens und einen sicheren und dauerhaften Umgang mit der radioaktiven Erblast.

Noch ein Griff in die Geschichte des Atomkonflikts: Ist es wirklich schon so lange her, dass sich in den Führungsetagen einiger Parteien niemand mehr an den absoluten Blödsinn erinnert, der viele hunderttausend Menschen Anfang der 80er auf die Straße trieb?

Bis heute – die Entsorgungslüge

Als die Gerichte angesichts bislang kaum gekannter Demonstrationen an den Bauplätzen in Wyhl und Brokdorf die fehlende Entsorgung des Atommülls anmahnten und den Weiterbau des AKW Brokdorf 1977 untersagten (und in Wyhl das AKW verhindert wurde), erfand die damalige SPD/FDP-Regierung die bis heute gültige Entsorgungs-Lüge! Gorleben war erfunden! Die Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im Ausland und Fortschritte bei der Erkundung eines Endlagers (in Gorleben) wurden von der Bundesregierung als Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll vereinbart und ins Atomgesetz aufgenommen. Die Gerichte genehmigten das, die AKWs konnten weiter gebaut und in Betrieb genommen werden.

Nicht ein wirkliches Endlager, sondern der Glaube daran, dass es irgendwie gehen kann, machte den Weg frei für die weitere Nutzung der Atomenergie, – jedenfalls für die damals im Bau befindlichen Anlagen.

Bei genauerem Hinsehen wird aber klar: Das Ende der Atomwirtschaft fand faktisch in den 80er Jahren statt, weil spätestens hier der gesellschaftliche Konsens völlig auseinander brach. Dazu war 1986 die Katastrophe von Tschernobyl, die auch Westeuropa unter radioaktivem Fallout verstrahlte, im Grunde gar nicht mehr erforderlich. Sie macht nur klar, was inzwischen schon gesellschaftliche Realität war: Der Neubau von Atommeilern war nicht mehr durchzusetzen; für den Betrieb der laufenden Anlagen gab es ein gesellschaftliches  Patt. Das lange Sterben der Atomenergie begann – mit einer enormen Verschwendung gesellschaftlicher Ressourcen, weil die Atomlobby ihr Ende – bis heute – nicht akzeptieren will.

Nach Fukushima: Veränderung aber keine Wende

Was die Katastrophe von Fukushima wirklich bedeutet, können wir vermutlich noch auf Jahre nicht wirklich absehen. Wir haben die Kehrtwende der CDU/FDP erlebt, in dem sie von der Laufzeitverlängerung auf den Atomkonsens der SPD/Grünen zurückschwenkten. Und erleben jetzt, wie zunehmend Fukushima relativiert und die Energiewende ausgebremst werden soll. Japan hat seine 50 AKWs nach der Katastrophe abgeschaltet – und ist immer noch einer der führenden Industriestaaten in der Welt. Wieso eigentlich, wenn in Deutschland schon beim Verzicht auf acht Atommeiler das Ende des Industriestandorts besorgt wird?

Ohne BürgerInnen geht nichts

Konkret noch mal zum Endlagersuchgesetz und warum es scheitern wird, auch wenn es beschlossen wird: Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hat die verschiedenen Gesetzentwürfe für eine Endlagersuche miteinander verglichen und kommt zu dem Ergebnis: „Altmaier will Gorleben„. Im derzeit aktuellen Entwurf wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch eine neue Bundesbehörde (“Institut für die Standortauswahl”) ersetzt. “Das Institut für die Standortauswahl (Institut) ist zuständig für die wissenschaftliche Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen, die Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme und Prüfkriterien, die übrige Vorbereitung der Standortentscheidung und sorgt für die Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit.” Diese soll über eine Begleitgruppe, Bürgerdialoge und Konferenzen eingebunden werden.

Martin Donat, der neue BI-Vorsitzende, kritisiert: “Ein Veto- oder Klagerecht ist nicht vorgesehen, man darf mitreden, das ist alles”. Das ist richtig, greift aber eigentlich zu kurz.

Faktisch heißt dieser „Neuanfang“ per Gesetz doch: Der Bürger bleibt Statist in dieser Angelegenheit, er wird unterrichtet und beteiligt. Die Fragen, die er dann beantworten darf, hat er sich nicht ausgesucht! Seine Fragen sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die gibt die Behörde vor. Das hat nichts mit Konsens zu tun, das nimmt nicht den gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie auf und das wird scheitern.

Mindestens die Grünen und die SPD sollten eines kapieren: Einen Neuanfang für die Konsens- und Endlagersuche wird es nicht geben, wenn eine starke Bürgerinitiative und eine ganze Region mit ihrer Ausstrahlungskraft in die gesamte Anti-Atom-Bewegung sich verraten und verkauft fühlt. Dabei sind ihre Gründe sogar fast egal, entscheidend ist ihre Sicht auf die Realität. Das mag die Strategen nerven, ärgern und für sie irreal sein. Aber es könnte schneller Realität für ihr Scheitern sein, als es ihnen lieb sein mag. Die Spaltkraft der Atomenergie sollte niemand unterschätzen!

Es ist doch ganz einfach: Wer weiter auf Gorleben setzt, der wird den Konflikt  in den vermeintlichen Neuanfang mitnehmen. Und wer die BürgerInnen nicht mitnimmt, der wird wiederholen, was gar nicht in Gorleben begann, sondern in Wyhl, Brokdorf, Grohnde….

AKW Obrigheim: Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll?

121213 Überblick KWO (klein)In Obrigheim wird seit Jahren das alte Atomkraftwerk zurückgebaut. Doch noch immer befinden sich hochradioaktive Brennelemente in der Anlage und stellen damit weiterhin ein enormes Gefährdungspotential dar. Jetzt gibt es bei den Betreibern Überlegungen, diesen Atommüll nicht in einem Standortlager in Obrigheim zwischenzulagern, sondern das strahlende Material nach Neckarwestheim zu transportieren. Atommüllentsorgung ungelöst!

Die örtlichen Initiativen erklären dazu in einer Pressemitteilung: „Seit mehreren Jahren weisen Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim darauf hin, dass im AKW Obrigheim 342 abgebrannte hochradioaktive Brennelemente in einem Nasslager innerhalb der Anlage liegen und damit die Risiken beim Rückbau des Atomkraftwerks erhöhen. Dieses in den 1980er Jahren gebaute Nasslager war ursprünglich nur für die Notauslagerung der Brennelemente vorgesehen und wurde Ende der 1990er Jahre zum längerfristigen Zwischenlager umdefiniert. An allen anderen AKW-Standorten Deutschlands werden die abgebrannten Brennelemente in CASTOR-Behältern trocken gelagert.

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien wieder einmal über die Idee berichtet, den Atommüll aus dem Atomkraftwerk Obrigheim beim AKW Neckarwestheim zwischenzulagern.

Die Initiative vermutet, dass die Betreiberfirma EnBW das laufende Genehmigungsverfahren für ein CASTOR-Zwischenlager in Obrigheim nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit vorangetrieben hat in der Hoffnung, die Brennelemente in einem ihrer anderen Lager unterbringen zu können. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz ist nachzulesen, dass der Antrag für ein Standort-Zwischenlager in Obrigheim bereits im April 2005 gestellt und im Dezember 2011 überarbeitet wurde. Damit ist es das am längsten laufende Genehmigungsverfahren dieser Art.

Nach Meinung der Initiative AtomErbe Obrigheim sind die Obrigheimer Brennelemente in dem geplanten Standort-Zwischenlager aufzubewahren. Sie fordert, dass dieses selbstverständlich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mit möglichst hohen Sicherheitsvorkehrungen errichtet werden soll.

Das Atomgesetz sieht vor, dass der hochradioaktive Atommüll am jeweiligen Standort zwischengelagert wird, wo er entstanden ist, und so gefährliche Atomtransporte vermieden werden. Dabei sollte es auch bleiben.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim wundert sich immer wieder über die Inkonsequenz im Umgang mit der Atomenergie und dem dabei anfallenden hochradioaktiven Atommüll: Niemand will ihn haben, keiner weiß wohin damit, aber trotzdem wird immer mehr davon produziert, statt alle Atomkraftwerke abzuschalten.“

Für Rückfragen können Sie sich wenden an: initiative(AT)atomerbe-obrigheim.de
Weitere Informationen unter http://atomerbe-obrigheim.de

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

Internet - unbekannter Fotograf
Gaszentrifugen für die Urananreicherung. Zwischen Super-GAU und militärischem Missbrauch: Die URENCO steht zum Verkauf. Die Linke Bundestagsfraktion fragt nach. Foto: Betreiber?

Mit einer schriftlichen Kleinen Anfrage will die Linke-Bundestagsfraktion jetzt von der Bundesregierung mehr Informationen über den laufenden Verkauf der Uranfabriken der URENCO bekommen. Dorothée Menzner, atompolitische Sprecherin der Fraktion und die für Friedenspolitik zuständige Abgeordnete Kathrin Vogler wollen dabei auch erfahren, ob die Bundesregierung ein VETO gegen den Verkauf der Anteile von E.on/RWE und der britischen Regierung einlegen wird, um damit die Weiterverbreitung von grundsätzlich zur Herstellung von Atomwaffen geeigneter Technologie zu verhindern.

Die deutschen Betreiber und auch die britische Regierung erwarten durch den Verkauf ihrer Anteile (jeweils ein Drittel) an der URENCO rund jeweils drei Milliarden Euro. Das letzte Drittel der URENCO hält die Regierung der Niederlande.

Mit Anlagen in Gronau, Almelo, Capenhurst und in den USA betreibt die URENCO in ihren Gaszentrifugen die Anreicherung von Uran. Rund ein Drittel des weltweiten Bedarfs für die Atomkraftwerke werden von der URENCO abgedeckt. Auch der japanische Betreiber von Fukushima, TEPCO zählte zu den Kunden. Die Urananreicherung ist aber auch militärisch mit hohen Risiken verbunden. Grundsätzlich ist es in diesen Anlagen möglich, hochangereichertes Uran herzustellen und damit den Bau von Atomwaffen zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf der URENCO ohne die Beteiligung der jeweiligen nationalen Regierungen nicht möglich. Die Zuständigkeit ist in den internationalen Staatsverträgen von AlmeloWashington und Cardiff (jeweils PDF) geregelt. Dort ist u.a. die Einstimmigkeit von Beschlüssen vereinbart (VETO-Recht), außerdem die Förderung der Verbreitung der Gaszentrifugentechnologie zu kommerziellen Zwecken als auch das Verbot einer Urananreicherung für militärische Zwecke.

Siehe auch: Atomausstieg 2012 – Urananreicherung per Staatsauftrag und URENCO Uranfabriken stehen zum Verkauf – Steigt Areva ein?. Außerdem zu den weiteren Plänen der URENCO: Urangeschäfte der URENCO: Neue Atomanlage und 100 Jahre Zwischenlagerung.

Zur bisherigen Arbeit der Atomaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen siehe: Rot-Grün in NRW und die Uranfabrik Gronau: “Nach derzeitiger Einschätzung liegt offensichtlich keiner der gesetzlichen Widerrufsgründe vor.”

und: Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf

Die Kleine Anfrage hier im Wortlaut und als PDF zum download . Mit der Antwort der Bundesregierung ist bis zum 18. Januar 2013 zu rechen.

Deutscher Bundestag Drucksache 17/
17. Wahlperiode

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothée Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion der LINKEN

Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik

Die Bundesrepublik hat nach der Katastrophe von Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und den Betrieb der Atomkraftwerke bis spätestens 2022 befristet. Die URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die AREVA-Brennelementefabrik in Lingen sind von dieser Befristung jedoch nicht betroffen und können weiterhin unbefristet Uranbrennstoff für den Betrieb in Atomkraftwerken herstellen. Damit tragen diese beiden Atomanlagen dazu bei, dass Katastrophen wie in Fukushima in der Bundesrepublik und in anderen Ländern weiterhin stattfinden können.
Medienberichten zu Folge stehen offenbar mindestens zwei Drittel der Anteile des multinationalen Urananreicherers URENCO zum Verkauf.

Demnach planen RWE und E.on den Verkauf ihres gemeinsam über die Uranit gehaltenen Drittels. Außerdem will die britische Regierung ihr Drittel an der URENCO verkaufen. Auch in den Niederlanden, die das dritte Drittel an URENCO besitzen, wird über die zukünftige Beteiligung an URENCO diskutiert.

Mit Urananreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA versorgt die URENCO inzwischen rund ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uran zur Fertigung von Brennelementen. Die Urananreicherungsanlagen versorgen aber nicht nur die Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

Die Technologie der Gaszentrifugen der URENCO ist grundsätzlich auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran geeignet.

Zur URENCO gehört auch die Enrichment Technology Company (ETC), die seit 2007 zu gleichen Anteilen mit der AREVA betrieben wird. Die ETC ist für Forschung- und Entwicklung sowie den Bau von Gaszentrifugenanlagen zur Urananreicherung zuständig und ist unter anderem an den Standorten Gronau und Jülich tätig.

Der Verkauf von Anteilen an der URENCO stellt grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken dar. Vor diesem Hintergrund bedeutet ein Verkauf von URENCO-Anteilen an neue Unternehmen/Partner, dass diese Technologien einem erweiterten Kreis zugänglich gemacht wird und daher die Risiken einer Weiterverbreitung von Know-How über die Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik wachsen.

Mit den Verträgen von Almelo, Cardiff und Washington hat die Bundesrepublik Deutschland sich einerseits verpflichtet, die Forschung und Entwicklung sowie die Technik der Gaszentrifugentechnologie der URENCO zu kommerziellen Zwecken zu fördern. Andererseits verpflichten sich die Vertragsstaaten, in den URENCO-Anlagen zur Urananreicherung keinerlei waffenfähiges Uran herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Kenntnisse aus Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik im Rahmen der URENCO nicht für militärische Zwecke – auch nicht bei den Vertragsstaaten – genutzt werden dürfen.

Dass aber militärisch äußerst brisante Informationen gestohlen werden können, hat schon der Fall des pakistanischen Wissenschaftlers Khan in den 1970ern bewiesen.

Im Rahmen der genannten Staatsverträge gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit der Beschlüsse. Die Vertragsstaaten haben daher ein Vetorecht. Im Vertrag von Cardiff ist der Viererausschuss in Artikel III (2) entsprechend geregelt. Im Vertrag von Almelo ist ein „gemeinsamer Ausschuss“ geregelt und in Artikel II (2) das Veto-Recht bestimmt.
Nach britischen Medienberichten sowie einem Bericht der vdi-Nachrichten vom 16. November 2012 gelten derzeit als Interessenten für den Kauf von URENCO Anteilen: Cameco, Toshiba-Westinghouse, AREVA sowie die Kapitalanleger Apax, KKR, Carlyle und CVC. Außerdem wird der Milliardär Li Ka-shing genannt, ebenso Tenex und Rosatom. Auch soll ein direkter Verkauf an ein Konsortium unter Führung von Patrick Upson im Gespräch sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verkauf von URENCO-Anteilen der britischen Regierung und der Unternehmen RWE, E.on und Uranit?

2. Mit welchen Unternehmen oder Interessenten wurden bereits oder werden derzeit seitens der Bundesregierung oder nachrangiger Behörden Gespräche über einen geplanten
Verkauf der URENCO-Anteile geführt?

3. Welches Ministerium ist seitens der Bundesregierung für die Verkaufsverhandlungen federführend zuständig?

4. Welche weiteren Bundesministerien und nachrangigen Behörden sind bei den Verkaufsverhandlungen zudem zustimmungspflichtig oder haben eine beratende Funktion?

5. Hat es bereits innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess zum Verkauf der URENCO-Anteile gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6. Ist die Bundesregierung bzw. sind Vertreter der Bundesregierung an den Verkaufsgesprächen direkt beteiligt? Wenn ja, wer, in welchem Rahmen und wann jeweils?

7. In welcher Weise ist die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen an den Verkaufsverhandlungen beteiligt oder durch die gesetzlichen Vorgaben mit einzubeziehen?

8. Gab es mit Blick auf die Verhandlungen zum URENCO-Verkauf bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und was war das Ergebnis?

9. Ist für einen Verkauf der URENCO-Anteile seitens der Bundesregierung die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig?

10. Ist es zutreffend, dass E.on und RWE und/oder Uranit von Merrill Lynch (Bank of America) beraten werden, die niederländische Regierung von Credit Suisse (bzw. nun von ABN Amro) und die britische Regierung von Morgan Stanley? Wenn, nein, welche Banken beraten welches Unternehmen?

11. Haben die genannten Finanzinstitute bereits mit der Bundesregierung Gespräche geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

12. Hat es Gespräche zwischen E.on, RWE sowie Uranit und der Bundesregierung über den geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen gegeben? Wenn ja, wann fanden diese statt, wer nahm an ihnen teil und was wurde bei diesen Treffen mit welchen Ergebnissen besprochen?

13. Lässt sich die Bundesregierung beim Verkauf der URENCO-Anteile von externen Beratern vertreten? Wenn ja, warum und von wem konkret?

14. Plant auch die niederländische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Verkauf ihrer Anteile an der URENCO? Wenn ja, seit wann und auf welchem Weg hat die
Bundesregierung davon Kenntnis erhalten?

15. Wenn nein: Aus welchen Gründen sind die Niederlande an den Verkaufsverhandlungen beteiligt bzw. wie genau lautet der Auftrag der Credit Suisse, bzw. von ABN Amro?

16. Ist die in der Vorbemerkung aufgeführte Auflistung der möglichen Kaufinteressenten nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?

17. Welche anderen konkreten und potentiellen Kaufinteressenten sind der Bundesregierung bekannt?

18. Wann sollen die Verkaufsverhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen werden?

19. Ist über die Verkaufsabsichten in den Ausschüssen, die in den Verträgen von Almelo, Washington und Cardiff festgelegt wurden, oder an anderer Stelle bereits gesprochen worden? Wenn nein, wann ist dies vorgesehen? Wenn ja, wann wurde über die Verkaufspläne in welchem Gremium jeweils gesprochen und was waren die wesentlichen Informationen und Ergebnisse?

20. Ist die IAEO an den Gesprächen über einen geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Inhalt? Wann fanden diese Gespräche mit welchen Teilnehmern statt?

21. Sind EU-Behörden oder US-Behörden an den Verkaufsverhandlungen direkt oder indirekt beteiligt? Wenn ja, welche Behörden konkret, mit welchem konkreten Auftrag und mit welchen konkreten Mitsprache- oder Beratungsrechten?

22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verkauf von Anteilen an der URENCO grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken darstellt? Wenn ja: In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine weitere Verbreitung von Technik zur Herstellung von Atomwaffen über den Verkauf von URENCO-Anteilen nicht erfolgt? Wenn nein: Wie beurteilt die Bundesregierung den
geplanten Verkauf vor dem Hintergrund des Risikos der Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik?

23. Welche politischen und wirtschaftlichen Ausschlusskriterien gelten für die Bundesregierung beim Verkauf der URENCOAnteile?

24. Wird die Bundesregierung gegen einen Verkauf von URENCO-Anteilen von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen, um die weitere Verbreitung von Atomwaffentechnik zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?

25. Hat die Bundesregierung bereits Kaufinteressenten abgelehnt? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

26. Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob sich Vertragspartner über die URENCO oder die ETC Zugriff auf die Gaszentrifugentechnik für eigene militärische Zwecke verschaffen?

27. Gab es von Vertragspartnern der URENCO diesbezüglich schon einmal Anfragen? Wenn ja, von wem und wann und mit welchem Ergebnis?

28. Wer wäre nach einem möglichen Verkauf der deutschen Anteile an URENCO für die Entsorgung des Uranmülls verantwortlich, der bisher in Gronau angefallen ist und sich noch in Gronau, in Russland, Frankreich und anderswo befindet?

29. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass in Deutschland zwar der Atomausstieg beschlossen und der Betrieb der AKWs befristet wurde, die Herstellung von
Uranbrennstoff in Gronau und Lingen aber unbefristet über das Jahr 2022 hinaus weiter geführt wird und Deutschland damit zum Betrieb von Atomkraftwerken im Ausland entscheidend
beiträgt?

30. Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, den Betrieb der Atomanlagen in Gronau und Lingen zu befristen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise und wann?

31. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verkaufsgespräche die Tatsache, dass die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag von 2012 die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt haben?

32. Haben schon Gespräche zwischen Bundesregierung und der Landesregierung in NRW zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau stattgefunden? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die endgültige Stilllegung der Urananlagen in Gronau und Lingen spätestens mit der Abschaltung der letzten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland im Jahr 2022 erfolgen sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte dazu wird die Bundesregierung unternehmen?

34. Wird die Bundesregierung vor einer Zustimmung oder Ablehnung eines möglichen Verkaufsdeals bei der URENCO zuvor den Bundestag beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?

Berlin, den 20. Dezember 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung

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Radioaktiver Müll von dem ehemaligen Atomschiff Otto Hahn, das von der Forschungsanlage GKSS (im Foto) entwickelt und gebaut wurde, lagert heute in Lubmin. Foto: Dirk Seifert

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und dem Betreiber des Atommülllagers in Lubmin ziehen sich in die Länge. Wie in Ahaus und Gorleben steht in Lubmin eine Lagerhalle, in der hochradioaktiver Atommüll vermeintlich zwischengelagert wird.

In der Genehmigungsphase hatten die Behörden immer wieder versichert, dass das Atommülllager nur den hochradioaktiven Müll aus den ostdeutschen Atomanlagen aufnehmen dürfe, nicht aber den Atommüll aus westdeutschen Atomanlagen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Landtag verabschiedet. Doch die Bundesregierung sorgte dafür, dass eine entsprechende Einschränkung nicht in die Genehmigung geschrieben wurde.

Inzwischen steht hochradioaktiver Atommüll aus den Atomanlagen in Karlsruhe und der GKSS/HZG Geesthacht in Lubmin. Während der Transporte quer durch Frankreich und Deutschland hatte es 2010/11 im äußersten Nordosten der Republik heftige Proteste und Blockadeaktionen gegen die Castortransporte gegeben.

Die Ankündigung, dass „West-Atommüll“ in das Lager nach Lubmin sollte, löste auch in der Landesregierung Empörung aus. Der NDR berichtete dazu jüngst: „Das von Volker Schlotmann (SPD) geführte Bauministerium hatte nach einem Kabinettsbeschluss im Frühjahr 2010 das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern ohne Zustimmung des Planungsverbandes Vorpommern in einem wichtigen Passus geändert. Danach dürfen im Zwischenlager „ausschließlich“ radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden – und keine Fremdabfälle aus den alten Bundesländern.“

Das bundeseigene Unternehmen EnergieWerke Nord (EWN) hatte darauf hin Klage gegen diese Änderung eingereicht: „Die bundeseigenen EWN sehen den Eingriff als unrechtmäßig an und wollen deshalb den geänderten Passus für nichtig erklären lassen“, berichtet der NDR.

Eine für den 19. Dezember angekündigte mündliche Verhandlung hat das  Oberverwaltungsgericht Greifswald jetzt auf den 19. Februar 2013 verschoben. Laut Nordostsee-Zeitung hat das Gericht noch Klärungsbedarf.

In Lubmin stehen bis heute 74 Castorbehälter mir hochradioaktivem Atommüll. Neun davon stammen aus Karlsruhe und Geesthacht. 65 Castoren beinhalten den Atommüll aus den DDR-Reaktoren in Rheinsberg und Lubmin. Weitere Informationen zum Atommülllager Lubmin von den regionalen Anti-Atom-Gruppen gibt es hier.

Streit gibt es zwischen der Landesregierung und dem Betreiber auch über weiteren Atommüll: In Lubmin werden auch mittel- und schwachradioaktive Großteile aus AKWs der alten Bundesländer dekontaminiert. Der NDR: „… ein Geschäft, das die EWN gegen den Willen des Landes künftig sogar ausweiten möchten. Über diesen Streitpunkt müssen die Richter des Verwaltungsgerichtes noch in einem gesonderten Verfahren entscheiden.“

 

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