Strahlende Atomenergie: Jahresberichte des Bundesamt für Strahlenschutz seit 1997

radioaktiv009Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.

Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)

In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick,  wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.

Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist  das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.

Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).

Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):

* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Radioaktiv-07.jpgFür die Atomkraftwerke hat der Bundestag nach der Katastrophe von Fukushima im Juli 2011 die Abschaltung von acht Anlagen und eine Betriebsbefristung der verbleibenden neun Reaktoren beschlossen. Nicht befristet wurde der Betrieb von so genannten Brennstoffversorgungsanlagen. Daher dürfen die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau ebenso wie die AREVA-Brennelementefabrik im benachbarten Lingen völlig unbefristet weiter Uranbrennstoff für AKWs in aller Welt herstellen.

Mit Blick auf die Uranfabrik in Gronau hatten im Sommer 2011 der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer und der Grüne NRW-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Markert Studien vorgelegt, die die Frage untersuchten, wie denn eine Stilllegung der Uranfabrik möglich wäre. Die Studie steht hier als PDF zum download bereit.

Zu den Reaktionen auf diese Studien berichtete umweltFAIRaendern.de hier. Dort wurde auch berichtet, dass die neue Landesregierung von NRW angekündigt hat, mit einem weiteren Rechtsgutachten Möglichkeiten für eine Stilllegung der Uranfabrik in Gronau untersuchen zu wollen. Ergebnisse liegen bis heute immer noch nicht vor.

Gronau stilllegen – Studie 1

Krischer hatte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, diese Frage zu untersuchen. In der Zusammenfassung kam der Dienst am 27. Juli 2011 zu dem Ergebnis: „Beide (Anlagen, Gronau und Lingen) verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen, die nur unter strengen Voraussetzungen des Atomgesetzes aufgehoben werden könnten. Denkbar wäre jedoch, ähnlich wie bei Kernkraftwerken, die Betriebsdauer dieser Anlagen durch Gesetz zu begrenzen. Ein entsprechendes Gesetz müsste sich an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG messen lassen. Es dürfte sich dabei nicht um eine Enteignung sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung handeln, die verhältnismäßig auszugestalten wäre.“ (Seite 4, WD 3 – 3000 – 254111, die Stellungnahme unterliegt einem Veröffentlichungsvorbehalt des Bundestages und steht daher hier nicht zum download. Auf Anfrage kann diese aber sicherlich beim Abgeordneten Krischer oder direkt über mich per Mail angefordert werden – siehe Kontakt.)

Eine weitere Möglichkeit, nämlich den Widerruf der bestehenden Dauerbetriebsgenehmigung, erfordert eine „konkrete Prüfung“: „Des Weiteren ist ein Widerruf möglich, wenn eine der Genehmigungsvoraussetzungen später weggefallen ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wurde,§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG.
Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich des Wegfalls der Genehmigungsvoraussetzungen eine allgemeine Neubewertung der Gefahren von kerntechnischen Anlagen als Begründung für einen Widerruf nicht ausreichen dürfte. Vielmehr ist eine konkrete Prüfung der jeweiligen Anlage erforderlich. Sofern nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde aufgrund der Gefahrenlage keine Genehmigung hätte erteilt werden dürfen, ist zu prüfen, ob durch nachträgliche Auflagen Abhilfe geschaffen werden könnte. Dies wäre gegenüber dem  Widerruf der Genehmigung das mildere Mittel. Auch hierfür ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls durchzuführen.“ (S. 7)

Weitere Gründe für eine Stilllegung der Anlage könnten sein: „erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das AtG, atomrechtliche Rechtsverordnungen, Anordnungen, Verfügungen der Aufsichtsbehörden, Bestimmungen des Genehmigungsbescheids oder nachträgliche Auflagen. Erforderlich ist außerdem, dass in angemessener Zeit keine Abhilfe geschaffen wird.“ (§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG) Ebenso wäre ein Grund nach § 17 Abs. 5 AtG für die Aufsichtsbehörde zum Widerruf gegeben, „wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.“

Dabei – so betont der Wissenschaftsdienst – wäre selbst in diesen Fällen die Eigentumsgarantie nach dem Grundgesetz strikt zu beachten. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, in dieses Eigentumsrecht einzugreifen. „Eingriffe in das Eigentumsrecht können in Form von Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG oder als Enteignung, d.h. vollständiger Entziehung von Eigentumspositionen nach Art. 14 Abs. 3 GG erfolgen. Letztere sind nach Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG nur auf Grund eines  Gesetzes zulässig, das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Demgegenüber sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen nur im Ausnahmefall ausgleichspflichtig. Ferner  gilt, dass eine rechtswidrige Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht in eine  entschädigungspflichtige Enteignung umgedeutet werden kann.
Die Frage, ob es sich bei einer Begrenzung der Nutzungsdauer einer Anlage mit unbefristeter atomrechtlicher Genehmigung um eine Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung handelt, wurde intensiv im Vorfeld des Atomausstiegs unter der rot-grünen Bundesregierung diskutiert. Diese Frage wurde jedoch gerichtlich nicht geklärt, da es sich um die gesetzliche Umsetzung des Atomkonsenses handelte. In der Literatur  war diese Frage allerdings umstritten. Ähnlich könnte bei einer Regelung zur Begrenzung der Laufzeit einer Urananreicherungsanlage argumentiert werden.“ (Seite 8f) Im folgenden diskutiert die Stellungnahme rechtliche Probleme bei der Enteignung und den Inhalts- und Schrankenbestimmungen.

Gronau stilllegen – Studie 2 (download als PDF)

Ebenfalls im Juli 2011 veröffentlich Hans Christian Markert, Landtagsabgeordneter in NRW ein Rechtsgutachten zur Frage „Rechtliche Möglichkeiten einer Beendigung der Urananreicherung in der UAA Gronau“.

Dabei interssiert Markert, der selbst Jurist ist, die Frage, wie denn die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau über das Land NRW durch Aufhebung der Betriebsgenehmigungen“ möglich sein kann und kommt nach Betrachtung mehrerer atomrechtlicher Vorschriften und Regelungen zu der Aussage: „Eine Genehmigung des Landes NRW, die auf die Stilllegung der UAA Gronau gerichtet ist, ist rechtlich nicht nur möglich, sondern notwendig.“ (Seite 12) Allerdings mit einem erheblichen Schönheitsfehler, denn Markert räumt ein: „Die Betreiberfirma Urenco aber kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen und Entschädigungszahlung fordern.“ Strittig ist dann jedoch nicht nur die Frage, wie hoch diese Entschädigung ausfallen könnte. Strittig wäre auch die Frage, ob der Bund oder das Land NRW die Kosten tragen müsste. Für Markert ist klar: „Die Entschädigungskosten sind demnach nicht gemäß Art. 104 a I GG vom Land,
sondern nach Art. 104 a II GG als zweckgebundene Kosten vom Bund zu tragen.“ (Seite 13)

Als zweite Variante betrachtet Markert die „Stilllegung der UAA Gronau über den Bund durch Änderung des  AtG“. Auch hier kommt er nach einer umfangreicheren Prüfung zu dem Ergebnis: Geht, aber kostet! Denn: „Der Bund hat die Möglichkeit des AtG zu ändern. Dadurch liegt kein Verstoß gegen deutsches Verfassungsrecht vor. Allerdings wird der Bund eine Entschädigung an Urenco zahlen müssen, damit er nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt. Eine angemessene Entschädigung fordern ebenfalls die einschlägigen Grundsätze der EMRK.“ (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz des Eigentums, Seite 17)

Um welche Dimensionen von Entschädigungszahlen es dabei geht, hat Hans Christian Markert auf einer Veranstaltung im September 2012 in Gronau dargelegt: „Der Schadensersatz liegt bei 6 Milliarden Euro, das hat Urenco selbst gesagt. Ich halte diese Zahl für aus der Luft gegriffen und begründe das damit, dass diese Anlage nur gegenversichert ist in der Höhe von 300 Millionen Euro. Deswegen bin ich der Auffassung, wenn eine Anlage für 300 Millionen Euro versichert ist, dann ist das die Summe, über die wir beim Schadensersatz zu reden hätten. Ich halte zwar 300 Millionen Euro für eine gewaltige Summe, angesichts aber der anderen gewaltigen Summen, die wir für Kriege und anderen Quatsch ausgeben für durchaus leistbar, dass eine Bundesregierung, wenn sie endgültig aussteigen will, diese Verantwortung auch übernimmt und zwar hier in Deutschland.“

Bereits im Oktober 2011 berichteten die Westfälischen Nachrichten: „Die Firma Urenco habe bereits angekündigt, dass im Fall des Widerrufs von Genehmigungen Schadenersatzforderungen an das Land gestellt werden. Zahlen nannte der Staatssekretär nicht – die aber hatte Dr. Joachim Ohnemus, Geschäftsführer der Urenco Deutschland GmbH, im Mai dieses Jahres gegenüber den WN angedeutet: Im Falle einer Schließung der Anlage müssten „Milliardenverluste kompensiert werden“, so Ohnemus damals.“ Und gegenüber Westpol vom WDR soll Ohnemus die von Markert erwähnten sechs Milliarden Euro als Schadensersatz genannt haben (siehe ausführlicher hier bei contrAtom).

In der Tat dürfte die Summe, die der URENCO-Geschäftsführer hier nennt, deutlich überzogen sein. Für den Verkauf eines Drittels der URENCO-Anteile erwarten die jetzigen Eigentümer RWE und E.on laut Medienberichten einen Erlös von ca. drei Milliarden Euro. Bedenkt man, dass die URENCO inzwischen vier Urananreicherungsanlagen betreibt, außerdem noch mit der Gesellschaft Enrichment Technologie Company (ETC) für Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungseinlagen ein nicht unbedeutendes Geschäftsfeld zur Hälfte besitzt, dann wäre klar, dass allein die Anlage in Gronau nicht einmal diese drei Milliarden Euro Wert sein dürfte.

Doch selbst wenn die Entschädigung „nur“ bei den von Markert genannten 300 Millionen Euro läge: Vermittelbar dürfte eine Entschädigungszahlung an die Atomkonzerne sicherlich nicht sein. Vor allem aber ist die SPD sicherlich nicht bereit, diesen Weg zu gehen. Und selbst bei den Grünen in NRW hat man den Eindruck, dass eine Stilllegung über das Risiko von Entschädigungszahlungen keine Perspektive ist, Markert also selbst in der eigenen Fraktion nicht überzeugen kann.

Im Koalitionsvertrag stehen daher auch nur drei oder vier Sätze zur Stilllegung von Gronau, nicht gerade ein Hinweis, dass die Grünen sich in NRW intensiv an dieser Frage engagieren wollen.

Wenn der Atomausstieg in Deutschland voran kommen soll, dann ist sicherlich die Bundestagswahl im September 2013 nicht ohne Bedeutung. Wenn es gelingen soll, den Atomausstieg in Deutschland noch einmal zu beschleunigen und auch das Ende für die Urananlagen in Gronau und Lingen an den Start zu bringen – ohne dass es dabei zu Entschädigungszahlen kommt – dann ist noch einiges zu tun.

Eventuell können zwei derzeit laufende Sicherheitsuntersuchungen dabei helfen. Die Landesregierung in NRW überprüft seit dem Sommer 2011 die Anlage in Gronau. Dabei sollen auch die Erkenntnisse aus dem Unfallverlauf von Fukushima berücksichtig werden. Allerdings: Bis heute liegen Ergebnisse dieser Prüfung nicht vor und es ist nicht klar, bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Klar ist aber auch: Die Atomaufsicht in NRW gilt nicht gerade als „scharfer Hund“ der Atomaufsicht.

Eine weitere Überprüfung läuft im Rahmen eines zweiten Stresstests der Bundesregierung, bei der nach den Atomkraftwerken nun auch Anlagen wie die in Gronau und Lingen überprüft werden. Die URENCO hat bereits im Spätsommer ihre Ergebnisse an die Reaktorsicherheitskommission übergeben und sich selbst als „absolut sicher“ bezeichnet. Eine Bewertung der Untersuchungen seitens der RSK steht aber ebenfalls bis heute aus. Und: Die Untersuchungen basieren ausschließlich auf Basis der bei den Betreibern vorhandenen Daten. Eigene und vor allem unabhängige Untersuchungen, die einen konkreten Anlagencheck und Schwachstellenanalysen betreiben, sind nicht durchgeführt worden. Auch bei diesem Test gilt, was für die anderen galt: Für die Betreiber sind das weitgehend „stressfreie Stresstests“.

Weitere Artikel zur URENCO und Gronau:

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

 

 

AKWs in Belgien – 8000 Risse im Reaktor und alles ist sicher

Radioaktiv-09.jpgEinem belgischen Zeitungsbericht zufolge soll es trotz Hinweisen auf Risse in den Reaktorbehältern belgischer Atommeiler demnächst grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme geben. Unter anderem die Zeit berichtet darüber. Nach diesen Meldungen soll es wohl so sein: „Die Experten hätten diesbezüglich einen positiven Bericht erstellt, zugleich aber „intensivere“ Untersuchungen gefordert, berichtete die belgische Tageszeitung „Le Soir“ am Samstag.“

Es geht um die Reaktor-Blöcke Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Allein in Doel 3 sind über 8.000 Rissbefunde im Reaktor festgestellt worden. Mit Rissen in  Rohrleitungen und Druckbehälter gibt es auch in Deutschland leidlich schlechte Erfahrungen. Dazu hier mehr Informationen.

Am kommenden Samstag, den 12. Januar 2013, findet eine Demonstration „Stop Tihange“ in Maastricht statt.

Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation

mehr-demokratieBürgerbeteiligung ist in aller Munde. Aber was eigentlich ist das genau und was soll sie bewirken? Klar ist: Meist fehlt sie! Klar ist auch, wo sie mal vorkommt, bleibt meist ein mindestens fader Geschmack oder ein „Gefühl“ von „anders über den Tisch gezogen worden zu sein“. Ein Wort – viele Bedeutungen. Klar ist aber auch: Es braucht dringend eine Diskussion innerhalb der Umwelt- und Bürgerbewegung, wie eine Demokratisierung und größere Teilhabe der Bevölkerung jenseits parlamentarischer Institutionen und Verwaltungshandeln aussehen kann. Ein wichtiger Aspekt dabei muss immer auch die Herrschaftskritik sein: Die Zeitung „Graswurzelrevolution“ debattiert das Thema seit mehreren Ausgaben.

Nicht erst seit den bundesweit beachteteten Außeinandersetzungen über das Stuttgarter Bahnhofsprojekt S21 ist die „Öffentlichkeitsbeteiligung“ in aller Munde. Als Anti-Atom-Bewegung ist sie uns wohl vertraut, vor allem weil sie fehlt. Aktuell braucht man dazu nur auf die laufende Debatte um das Endlagersuchgesetz zu schauen, wo zwar alle Parteispitzen und Landes- und Bundesregierungen von Bürgerbeteiligung reden – und das Gesetz hinter verschlossenen Türen verhandeln. Auch mit Blick auf die jetzt neu anlaufenden Stilllegungen bei den Atommeilern steht sie auf der Tagesordnung: Wie können Anti-Atom- und Bürgerinitiativen frühzeitig in einem Prozess eingebaut werden? Wie können sie – ausgestattet mit mehr Informationen – für ein mehr an Umwelt- und Gesundheitsschutz sorgen?

Im Rahmen vermeintlich demokratischer Beteiligungsverfahren haben diese Handlungsebenen ein großes Problem: Es geht bei der Beteiligung kaum um qualitative Ziele (mehr Umweltschutz), sondern eher um quantitative Formen. Bestenfalls werden Transparenz und Beteiligung, fast nie Mitbestimmung genannt. Erst vor kurzem hat beispielsweise Baden-Württemberg sogenannte „Informationskommissionen“ (IK) bei den AKWs Neckarwestheim und Philippsburg eingerichtet. Da heißt es z.B. auf der Homepage zum IK Neckarwestheim: „Mehr Transparenz und Informationen für die Bevölkerung rund um das Thema Sicherheit von Kernkraftwerken sind Ziele der neuen Informationskommissionen an den Kernkraftstandorten in Baden-Württemberg. Die Kommissionen setzen sich zusammen aus Landtagsabgeordneten und Vertretern der Kommunen, Umweltverbände, Bürgerinitiativen vor Ort, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände.“ Von derzeit insgesamt 14 Mitgliedern sind gerade mal zwei BI-VertreterInnen und eine von der Gewerkschaft Verdi. Die anderen sind ParteivertreterInnen von Kommune über Kreis bis zum Landtag. Mit Bürgerbeteiligung hat das also im Grunde nichts zu tun. Siehe dazu auch die eher „dünne Kritik“ des BUND BaWü hier.

Auch beim laufenden Rückbau des AKW Obrigheim geht es um Öffentlichkeitsbeteiligung. Da haben Initiativen u.a. geklagt, weil der über Jahrzente dauernde Rückbau im Rahmen der Atomgesetzgebung lediglich ein mal zu Beginn des Verfahrens eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Wenn der eigentliche Rückbau beginnt und Probleme mit der Vielzahl anfallender radioaktiver Materialien entstehen, werden die BürgerInnen weder informiert noch haben sie rechtliche Eingriffsmöglichkeiten.

Auch die rot-grün-dänische Landesregierung in Schleswig-Holstein kündigt im Koalitionsvertrag an: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ Wie und vielleicht besser wann das passieren wird, haben die Koalitionäre noch nicht deutlich gemacht.

Der heutige Betreiber der Atomforschungsreaktoren der GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat angeboten, den geplanten Rückbau der Reaktoren im Rahmen eines Dialogs mit einer Begleitgruppe durchführen zu wollen. Wie genau das laufen kann, ist derzeit in der Debatte zwischen Bürger-Initiativ-VertreterInnen, Kommunalpolitikern und dem Betreiber. Was genau möglich sein wird, muss sich noch zeigen. Aber der Betreiber HZG hat zunächst erst einmal auf eine Forderung aus dem Umfeld der Vorbereitungsgruppe für einen solchen Begleitprozess reagiert und den ehemals für Anfang Dezember 2012 geplanten atomrechtlichen Stilllegungsantrag auf Februar verschoben, um dem Prozess und der Diskussion Raum zu geben. Klar ist aber auch: Angesichts der ungelösten Atommüllentsorgung ist ein solcher Dialog eine echte Herausforderung zwischen dem bestehenden Atomrecht und den Forderungen von Anti-Atom-Initiativen.

Bürgerbeteiligung wird da, wo sie wirksam ist, aber auch gern zum Anlass von Widerstand aus Politik und Wirtschaft: In Hamburg läuft alles auf einen Volksentscheid über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze hinaus. Ziel ist es, Vattenfall und E.on die Verfügung über die Strom-, Fernwärme- und Gasnetze zu entziehen – und die Chancen stehen gut, dass das im Volksentscheid auch gelingen könnte. Jetzt hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine Verfassungsklage gegen den Volksentscheid eingereicht: Die absurde Logik: Der Volksentscheid würde in das Königsrecht (!) des Parlmaments – nämlich das Haushaltsrecht – eingreifen und damit das Parlament entmachten! Auch von anderer Seite gibt es für ein mehr an Beteiligung contra: Der für die CDU in der Bürgerschaft Hamburg sitzende Abgeordnete Scheuerl greift den BUND und andere Umweltverbände an, dass diese keine Spendengelder für den Volksentscheid nutzen dürfen. Ein Volksentscheid sei nicht gemeinnützig, so seine Argumentation. Damit aber würde eine wichtige materielle Untermauerung der Volksgesetzgebung ausgehölt. Denn während Wirtschaft und Politik mit vollem Ressourceneinsatz auch gegen Volksentscheide antreten können, müssten BürgerInnen nach dieser Logik solche teuren Verfahren aus dem eigenen Portemonnaie zahlen. So kann man demokratische Beteiligungsrechte – kaum dass sie geschaffen wurden – auch gleich wieder kaputt machen.

Und auch die Hamburger Handelskammer wehrt sich gegen die Bürger. Das Hamburger Abendblatt berichtet Anfang Januar 2013: „Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer hatte in seiner Jahresschlussansprache die Volksgesetzgebung als einen Grund für die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Politik genannt. Zu häufig würden Gerichte oder das Volk direkt über Fragen befinden, die eigentlich von Parlamenten zu entscheiden seien. Als Beispiele hatte er die von Umweltverbänden vorerst gestoppte Elbvertiefung, das auf Druck einer Volksinitiative beschlossene Transparenzgesetz und den im September anstehenden Volksentscheid über den vollständigen Rückkauf der Energienetze genannt.“

Mehr Demokratie stört die private Wirtschaft, da muss Bürgerbeteiligung am besten wieder zurück gedrängt werden.

Auch im Rahmen der bundesweiten Anti-Atom-Debatte spielt die Bürgerbeteiligung eine Rolle. So wird im Rahmen der Diskussions über die Stilllegung der Atommeiler eine Beteiligung für unerlässlich angesehen. Auf der Atommüllkonferenz am 2. Februar soll darüber in Kassel weiter gesprochen werden.

Doch auch da, wo es eine Beteiligung gibt, ist die Welt nicht unbedingt besser geworden. Denn vor allem für staatliche Vertreter als auch die Wirtschaft sind Formen von Bürgerbeteiligung vor allem auf das Ziel gesellschaftlicher Akzeptanz ausgerichtet. Frühzeitige Information und Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gilt hier vor allem als Weg, um die staatlichen oder unternehmerischen Interessen/Projekte entweder reibungsloser umzusetzen oder auch frühzeitig zu sehen, wo es die größten Probleme gibt, die in der Öffentlichkeitsarbeit von vornherein dann „besser“ und „intensiver“ bearbeitet werden.

Über dieses Konfliktfeld zwischen staatlichen und wirtschaftlichen Interessen einerseits und einer umwelt- oder auch bürgerdemokratischen Beteiligung andererseits gibt es seit einigen Ausgaben in der „Graswurzelrevolution“ (GWR) eine interessante Debatte. In der aktuellen Januar-Ausgabe ist dazu ein Artikel von Thomas Wagner erschienen: „Die Mitmach-Falle -Die Politische Mediation ist nur ein Baustein in einem weiter ausgreifenden Herrschaftsprojekt, das Bürgerbeteiligung heißt„.

Im Vorspann zu diesem Artikel schreibt die Redaktion der GWR: „Als Auftakt einer Diskussion zum Thema „Politische Mediation“ erschien im November 2012 in der GWR 373 Besalinos Artikel „Trick 17 mit Selbstüberlistung / Warum die Beteiligung an der Schlichtung zu S21 ein Fehler war und wieso die Politische Mediation keine Alternative ist“. Daran anknüpfend haben wir im Dezember in der GWR 374 eine Erwiderung von Christoph Besemer und Roland Schüler abgedruckt, sowie die Antwort darauf von Besalino und Michael Wilks Analyse „Stuttgart 21- ein Lehrstück. Mediation als Konfliktbewältigungsstrategie“. Diesmal setzen wir die Diskussion mit einem Text des libertären Kultursoziologen Thomas Wagner fort. Für die GWR 376 planen wir einen Beitrag zum Themenkomplex, der die RWE-Studie „Akzeptanz braucht Bürgerbeteiligung“ zum Widerstand im Hambacher Forst unter die Lupe nehmen wird. (GWR-Red.)“ (Anmerkung: Eine schöne Sache wäre es, wenn die GWR alle Artikel in dieser Debatte online stellen würde!)

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

gas_centrifuge_cascade_0In Großbritannien hat der Urankonzern URENCO nun damit begonnen, die Zwischen-Lagerung von Atommüll bis in das Jahr 2120 (!) vorzubereiten. Am Standort in Capenhurst, wo die URENCO auch eine Anlage zur Urananreicherung betreibt, soll künftig der dabei entstehende Atommüll in Form von abgereichertem Uran für die nächsten 100 Jahre gelagert werden. Das berichtet die World-Nuclear-News: „… uranic material (primarily depleted uranium and uranium hexafluoride) is expected to be stored on the site until 2120.“

Das abgereicherte Uran gilt bei URENCO als Wertstoff und nicht als Atommüll, weil in ihm noch etwa 0,3 – 0,4 Prozent des spaltbaren Uran 235 enthalten sind. Derzeit macht der Einsatz aber keinen wirtschaftlichen Sinn, denn es gibt genug kostengünstiges Uranerz auf dem Weltmarkt. Allerdings geht URENCO davon aus, dass sich dies in den nächsten 100 Jahren ändern könnte, daher soll das radioaktive Material für diesen Zeitraum oberirdisch zwischengelagert werden. Um das Uran für eine „dauerhafte Zwischenlagerung“ vorzubereiten, soll es von dem jetzigen chemisch sehr aggressiven und flüchtigen Uranhexafluorid (UF6) zu Triuranoctoxid (U3O8) umgewandelt werden. Dazu wird derzeit eine entsprechende Konversionsanlage in Capenhurst gebaut.

Interessant dürften die Planungen am Standort Capenhurst auch mit Blick auf die deutsche URENCO-Anlage in Gronau sein. Denn auch hier fallen große Mengen abgereichertes Uran an. Nachdem 2009 der Export dieses Atommülls nach Russland gestoppt worden ist, muss das Material vor Ort gelagert werden. Neben einem Freilager für rund 40.000 Tonnen wird in Gronau zur Zeit eine Lagerhalle gebaut, in der ab 2014 weitere 60.000 Tonnen gelagert werden können. Um das in Form von UF6 vorliegende abgereicherte Uran in die lagerfähigere Form von U3O8 zu konvertieren, wird dieser Atommüll von Gronau nach Frankreich gekarrt, in Pierrelatte umgewandelt und dann wieder nach Gronau zurück transportiert.

Ob die URENCO auch in Gronau die Lagerung von Atommüll für die nächsten 100 Jahre plant, ist derzeit unbekannt.

In Capenhurst/UK übernimmt die URENCO nun ehemalige Anlagen bzw. Flächen der britischen Behörde „Nuclear Decommissioning Authority“ (NDA). Die hatte auf dem Gelände eine Urananreicherungsanlage mit dem so genannten Diffiusions-Verfahren betrieben. 1982 ist diese Anlage stillgelegt worden. 1993  nahm die URENCO mit dem erheblich kostengünstigeren Gaszentrifugen-Verfahren den Betrieb in Capenhurst auf. Ende 2011 hatte die Anlage eine Kapazität von 5.000 tSW/a.

Jetzt sollen die ehemaligen Anlagenteile der NDA von der URENCO weiter genutzt werden. Laut WNN ist die Übergabe an die URENCO bereits ab Dezember 2011 eingeleitet worden: „The transition started in December 2011, when the NDA signed agreements with Urenco. Transferring ownership of parcels of land on the site required removal of Energy Act designations.“

Mit der Übernahme durch die URENCO übernimmt das Unternehmen auch bisherige Tätigkeiten der NDA; darunter die weitere Stilllegung, Lagerung und Verarbeitung von Materialien, die bislang dem Staat gehörten: „This includes decommissioning and storage operations, as well as the processing of government-owned by-product/legacy material from uranium enrichment through Urenco’s Tails Management Facility.“

Für die URENCO soll hier ein neuer Geschäftsbereich entstehen. Laut WNN sagte der Urenco CEO Helm Engelbrecht: „Unser Ziel ist es, ein Kompetenzzentrum für Uran-Lagerung, Stilllegung und Verwertung zu bieten.“

Weitere Informationen über die URENCO:

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf

Geplante Demonstration zum Fukushima-Jahrestag 2013: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen – Anti-Atom-Proteste zum zweiten Jahrestag der Fukushima Katastrophe

 

Triuranoctoxid

×