Konflikte um Rohstoffe und Uran: „Münchhausen in Mali“

Unwweit von Mali: Uranmine der AREVA  bei Arlit im Niger. Foto: Davin Francois
Unweit von Mali: Uranmine der AREVA bei Arlit im Niger. Foto: Davin Francois

Die Konflikte um Rohstoffe nehmen zu, immer öfter auch militärisch. Anfang 2013 schickte Frankreich Soldaten zum als Anti-Terror-Kampf deklarierten Einsatz nach Mali. Rund ein Jahr später wird Deutschland sein „Engagement“ in dieser Region Afrikas ausdehnen und Frankreich „unterstützen“. Was will die Bundeswehr in Mali? Andreas Buro (Wikipedia), renommierter Friedensforscher und Menschenrechtler schreibt darüber als „Lügengeschichte des Monats Februar 2014“ unter dem Titel: „Münchhausen in Mali: Ganz im Sinne der sich einschleichenden Beteiligung der EU-Staaten an der militärischen Kontrolle West- und Nordafrikas wird aktuell von der Bundesregierung die Verlegung von Bundeswehreinheiten nach Mali vorbereitet.

Das Motto: Mehr Verantwortung übernehmen. Der Grund hierfür ist angeblich die Entlastung des französischen Militärs, das im Bürgerkrieg in der Zentralafrikanischen Republik interveniert. Gleichzeitig dehnt sich die deutsche logistische Hilfe weiter bis zu diesem Konfliktherd aus. Weshalb soll die Bundeswehr in Mali eingreifen?“ (aus: Aachener Friedensmagazin, www.aixpax.de)

Er beschreibt in dem Artikel die Vorgeschichte der Militär-Intervention Franreichs in Mali, um dann auf die Interessen Frankreichs, der EU-Staaten und der USA in dieser Region hinzuweisen: „Mali und die es umgebenden Länder sind sehr reich an Bodenschätzen. Zum Beispiel wird Uran in Niger durch den französischen Großkonzern Areva für die französischen Atomkraftwerke in großen Mengen abgebaut. Die Zusammenarbeit mit den korrupten Eliten ermöglicht günstige Konzessionen und Transportrouten. Diese müssen notfalls militärisch gesichert werden. Dazu unterhält Frankreich in seinen ehemaligen Kolonien militärische Stützpunkte in Niger, Mauretanien, Senegal, der Zentralafrikanischen Republik und Burkina Faso.“

Ungeachtet der Probleme mit der Bewertung der Konfliktparteien innerhalb Malis (Tuaregs, die MNLA, islamistische Gruppierungen etc., siehe dazu auch hier) erinnert Buro daran, dass  Frankreich schon seit einiger Zeit versucht, „die EU in diese Politik einzubinden. Anfang 2011 formulierte die EU bereits eine Strategie für Sicherheit und Entwicklung im Sahel.“ (Ebenso nennt er US-amerikanische Interessen).

Als Fazit stellt Andreas Buro fest: „Entsprechend werden nun Räume definiert, die mehr oder weniger zum militärischen Hinterhof der EU erklärt werden, oder, um es in den Worten des stellvertretenden Unionsfraktionschefs Schockenhoff zu sagen: wir müssen in Afrika im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union Schwerpunkte setzen. Wir müssen nicht nur überlegen, wie wir enger zusammenarbeiten können, sondern wir müssen uns auch fragen, in welchen geografischen Regionen denn die Sicherheit Europas gefährdet ist. Eine solche Region sei laut Schockenhoff der Sahara-Gürtel.7

(7 Marischka, Christoph, Akteur werden in Afrika, IMI-Analysen 3/2014)

Dies ist der Marsch des Westens in die Wüsten und Dschungel Afrikas, um wirtschaftliche Interessen militärisch abzusichern. Dies geschieht unter der Legitimationsideologie einer humanitären Intervention. So werden wir belogen.“

Unter dem Titel „Dossier VI – Der Mali-Konflikt oder: Der Kampf um die Kontrolle von Nord- und Westafrika“ ist ein 28-seitiger Aufsatz von Andreas Buro und Clemens Ronnefeldt im Sommer 2013 erschienen, der hier als PDF nachzulesen ist.

Siehe auch in diesem Blog:

Laufzeitverlängerung für die Atommeiler – Die Stimmen mehren sich…

antiatomsonnen„Der ehemalige Bundesverkehrsminister Ramsauer hat den rechtzeitigen Atomausstieg in Zweifel gezogen: Man müsse für sinkende Kosten „zurück zur Atomkraft“, berichtet die Abendzeitung aus München. Bereits vor wenigen Tagen hatten der Unionsfize Michael Fuchs und der Ex-Kanzler Gerhard Schröder erneut die Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke ins Spiel gebracht. Schröder bringt es absurderweise sogar fertig, damit seinem eigenen „Atomkonsens“ von 2000/2002 zu widersprechen. Siehe dazu: Es geht wieder los: Atomkraftwerke länger laufen lassen.

Update 21/03/2014: Zu den Äußerungen von Ramsauer hat es eine aktuelle Stunde im Bundestag gegeben. Hier die Rede von Hubertus Zdebel von der Linken-Fraktion als Video auf Youtube.

„Der frühere Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hält einen späteren Atomausstieg in Deutschland für möglich. Angesichts steigender Kosten bei der Energiewende sagte Ramsauer am Wochenende im „Spiegel“: „Wer die Preise wieder senken will, muss zurück zur Atomkraft.““

Der Spiegel berichtet: „Ramsauer hält längere Akw-Laufzeiten für denkbar und verurteilt Reformen der Großen Koalition“.

Dass Atomstrom billiger ist, ist zwar blanker Unsinn. Aber das hat in den Reihen der CDU/CSU auch schon vor Fukushima niemanden gestört, die Laufzeitverlängerung für die deutschen Atommeiler zu beschließen. Auch offenkundige Beispiele, dass Ökostrom sogar billiger ist, als die Strompreise der alten Atomkonzerne dürften da nicht weiter helfen: Hamburg: Ökostrom billiger als Vattenfalls Klimakatastrophe – Energiewende retten!

Daher bleibt Widerstand wichtig: Am kommenden Samstag wird bundesweit in sieben Landeshauptstädten unter dem Motto „Energiewende retten“ demonstriert. Siehe dazu die Infos bei ROBIN WOOD.

Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht?

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils  BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.

Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.

Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.

All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.

Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.

Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?

Vattenfall AKW Krümmel wird zum Energiesparer: Neue Transformatoren kommen

AKW Krümmel: Neuer Transformator kommt. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Neuer Transformator kommt. Foto: Dirk Seifert

Das AKW Krümmel ist zwar per Atomgesetz abgeschaltet, aber noch lange nicht stillgelegt. Noch in diesem Monat sollen nach Mitteilung der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein (siehe unten) die bisherigen Transformatoren ausgetauscht und durch kleinere ersetzt werden. Vattenfall will damit nach eigenem bekunden Strom und Kosten sparen. Toll, endlich mal ein Beitrag von Vattenfall zur Energiewende!

In Krümmel kam es 2007 zu einem schweren Brand in einem Transformator. Das AKW musste vom Netz. Zwei Jahre später sollte der Reaktor wieder ans Netz. Aber daraus wurde nichts: Erneut kam es zu einem Kurzschluss im gerade erst getauschten Transformator. Bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima ging der Reaktor nie wieder ans Netz.

LZ-Online berichtet: „Nun sollen die beiden großen Maschinentransformatoren, die den im Reaktor erzeugten Strom in das 380000-Volt-Netz einspeisen sollten, für eine weitere Nutzung abtransportiert werden. Auch zwei etwas kleinere Modelle kommen wieder weg. Der erste der beiden 446 Tonnen schweren Transformatoren soll am kommenden Dienstag, 18. März, von Krümmel zum Umschlagplatz im Hafen rollen. Dort wird, wie bei der Anlieferung, ein Spezialschiff festmachen, um den Schwertransport aufzunehmen. Gesamtgewicht des Transports auf der Elbuferstraße: gut 600 Tonnen.“

Weiter berichtet die Zeitung: „Das Kraftwerk befindet sich im sogenannten “längerfristigen Stillstandsbetrieb” und benötigt deshalb nur noch Strom für den Eigenbedarf. “Dafür werden weniger Transformatoren benötigt”, erklärt Sandra Kühberger, Sprecherin von Vattenfall in Berlin. “Durch den Transformatorentausch können Energieverbrauch und Kosten gesenkt werden. Gleichzeitig reduziert sich auch die Geräuschentwicklung durch die Trafos”, sagt sie. Die Zuverlässigkeit der Netzanbindung und der Stromversorgung des Kraftwerks bleiben von der Maßnahme unberührt, so Kühberger.“

Bis heute verschweigt Betreiber Vattenfall, was mit dem Atommeiler bei Geesthacht geschehen soll. Während für das Vattenfall AKW Brunsbüttel der Rückbau beantragt ist, hält sich der Konzern in Krümmel alle Optionen offen. Statt eines Rückbaus der Atomanlage, könnte es auch zu einem dauerhaften Einschluss kommen, wie vor einiger Zeit die Bergedorfer Zeitung im Gespräch mit Vattenfall-Manager Wasmuth berichte.

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und einer weiteren vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington will der angeschlagene Konzern insgesamt rund 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz einklagen.

Siehe auch:

Dokumentation PM Energieministerium Schleswig-Holstein, 12.03.2014.

Neuer Trafo für das Kernkraftwerk Krümmel

KIEL/GEESTHACHT. Das Kernkraftwerk Krümmel bekommt noch in diesem Monat einen neuen Transformator. Dieser wird nur noch dem Eigenbedarf des Kernkraftwerks dienen. Einem entsprechenden Antrag der Betreibergesellschaft hat das Energiewendeministerium als Reaktorsicherheitsbehörde zugestimmt, wie das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (12. März 2014) mitteilte.

Da der neue Trafo angeliefert und alte Transformatoren abtransportiert werden müssen, wird die Elbuferstraße in Geesthacht in der zweiten Märzhälfte nachts zeitweilig gesperrt werden müssen.

Aus Sicht der Reaktorsicherheitsbehörde hat der Trafoaustausch keine sicherheitstechnischen Nachteile. Vielmehr wird es zu einer vereinfachten Netzanbindung kommen, die Brandlast wird durch die geringere Ölmenge erheblich reduziert und auch die Schallemissionen durch den Trafobetrieb werden niedriger sein als bisher.

Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb verloren.

Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

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