Bundesregierung hält an Veränderungs-Sperre für Gorleben fest

Die Bundesregierung hält an der Verlängerung der Veränderungs-Sperre für den Salzstock Gorleben fest. Mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen will, dass andere potenzielle Standorte entsprechend behandelt werden, bleibt in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel unverbindlich.

Zwar erklärt die Staatsekretärin, dass es „Ziel der Bundesregierung (ist), geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln“. Aber diese Sicherung „bedarf … einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus“.

Geplant ist, die Verlängerung der Veränderungssperre im August in Kraft treten zu lassen. Dazu muss noch der Bundesrat einen Beschluss fassen. Zunächst geplant war für die Debatte im Bundesrat der 8. Mai. Um mehr Zeit für eine Debatte über mögliche Alternativen zu haben, hat die „Endlager-Kommission“ aber per Beschluss darum gebeten, die Befassung im Bundesrat mindestens auf den Juni zu verschieben. (Siehe dazu hier, PDF).

Hubertus Zdebel: „Gorleben bleibt bei einer Verlängerung der Veränderungssperre weiterhin der einzige Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Mit einer „weißen Landkarte“, wie es die Bundesregierung mit dem Beschluss des Standortauswahlgesetzes behauptet hat, hat das immer noch nichts zu tun. Die Diskussionen in der Atommüll-Kommission haben gezeigt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht notwendig ist und möglicherweise sogar rechtswidrig wäre. Ohne jede Not exponiert die Bundesregierung damit weiterhin den Standort Gorleben, während andere potenzielle Standorte weiterhin ausgeklammert bleiben. Damit wird das Vertrauen in eine ergebnissoffene und vergleichende Standortsuche nicht eben vergrößert. Das Festhalten an Gorleben stellt weiterhin eine schwer erträgliche Belastung für die Suche nach einem möglichst sicheren und dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dar“.

Dokumentation der Fragen und Antworten

Anlage 22 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):

Frage:

Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen?

Antwort:

Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11).

Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung.

Atommüll in Jülich – Castor-Export in die USA vor dem Aus – Prüfung der weiteren Lagerung in Jülich hat Priorität

Als ein „gutes Signal“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Meldungen, nachdem der geplante Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vom den Aus steht: „Entscheidend ist, dass nun alle Möglichkeiten intensiv untersucht werden, wie eine sichere und verantwortbare Lagerung in Jülich selbst möglich ist. Ein Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus macht keinen Sinn, denn auch dort gibt es Sicherheitsmängel und Nachrüstungbedarf. Auch das Zwischenlager Ahaus ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert.“

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages hatte schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass der Export in die USA vom Atomgesetz nicht gedeckt und als rechtswidrig anzusehen ist. Auch Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND hatten darauf hingewiesen.

„Es ist ein gutes Signal, dass sich offenbar nun endlich auch in Bundes- und Landesbehörden die Auffassung durchsetzt, dass ein Export des Atommülls aus Jülich rechtlich nicht möglich ist. Darüberhinaus wäre ein solcher Atommüll-Export auch eine schwere Belastung für die laufenden Gespräche im Rahmen der Endlager-Kommission, in der nach gemeinsamen Lösungen und einem verantwortlichen Umgang mit der dauerhaften Atommülllagerung gesucht wird.“

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete schlägt außerdem vor: „Es wäre ein guter Schritt, wenn sich in NRW nun alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam über die weiteren Schritte zu beraten. Eine verantwortliche und gesellschaftlich akzeptierte Lösung kann nur gefunden werden, wenn Landesregierung, Betreiber endlich auch mit den Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden gemeinsam über das weitere Vorgehen sprechen.“

Zdebel geht außerdem davon aus, dass Minister Duin auf der nächsten Sitzung der Endlager-Kommission am 20. April ausführlich über den Stand der Dinge in Sachen Castor-Lagerung in Jülich berichten wird.

 

 

Atommüll-Konsens: Veränderungssperre Gorleben kann weg

„Gorleben kommt als Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht in Frage, deshalb braucht es auch keine Veränderungssperre mehr.“ Mit diesem Satz kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Diskussion über eine neue Verordnung, mit der die bestehende Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ersetzt werden soll. Die bisherige Sperre läuft am 16. August 2015 aus.

„Die Veränderungssperre darf nicht verlängert werden“, so der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestages weiter. „Nicht nur, weil der Salzstock geologisch aus dem Rennen ist. Kein Atomstandort in der Bundesrepublik hat derart die Gesellschaft gespalten, wie Gorleben. Wer einen gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaften und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe will, der muss akzeptieren, dass ein Neuanfang nur dann möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Atomwirtschaft Gorleben endlich aufgeben. Ohne dieses eindeutige Signal wird es einen echten Neuanfang nicht geben können.“

Die Bundesumweltministerin hatte in einem Brief an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission des Bundestags mitgeteilt, dass sie keine Alternative zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben sehe. Ein erster Referentenentwurf für eine „Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung“ ist gerade in Umlauf gebracht worden. Die Atommüll-Kommission befasst sich im Rahmen der Evaluation des Standortauswahlgesetzes, auf das sich Hendricks für eine Erneuerung der Veränderungssperre für Gorleben bezieht, auch mit diesem Thema. Die bestehende Sperre läuft am 16. August 2015 aus. Eine neue Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die letzte Sitzung des Bundesrat vor dem Auslaufen der Veränderungssperre wäre am 10.7.2015.

Atommüll nach Lubmin an die Ostsee? Grüne dafür – Grüne dagegen

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Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert

„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.

Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird  aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.

Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.

Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“

Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“

Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.

Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)

Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.

Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.

Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei  der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.

Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden

Intensive Debatte heute um das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunbüttel in der Atommüll-Kommission.“Mit allen Mitteln versuchen die Verantwortlichen in Bund und Ländern das Urteil klein zu reden und auf Brunsbüttel zu begrenzen“, fasst Hubertus Zdebel die Debatte am Ende zusammen. „Das darf nicht gelingen, denn die Nachweismängel bei den Sicherheitsanforderungen bestehen für alle Zwischenlager.“ Bereits gestern hatte der Abgeordnete die aus seiner Sicht erforderlichen Konsequenzen dargelegt und angekündigt, sich auch mit parlamentarischen Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung des Urteils einzusetzen.

Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke kritisierte auch die von E.on eingereichte Verfassungsklage gegen wesentliche Bestandteile des Standortauswahlgesetzes und warf die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.

Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Hubertus Zdebel (Die Linke) interpretierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich als eine „Zäsur“ in der Atommüllpolitik, heißt es auf der Seite der Atommüll-Kommission im Internet. Dort ist unter der Überschrift „Diskussion um Auftrag und Arbeitsklima“ über die Debatte weiter zu lesen: Brunsmeier betonte, „es habe auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Gründe gegeben, so zu entscheiden, und daher müssten alle Zwischenlager „auf den Prüfstand“ und die Einlagerung in Castoren gestoppt werden. Das gelte darüber hinaus auch für die verbleibenden Atomkraftwerke. Sollte hier der Sicherheitsnachweis nicht öffentlich gelingen, müssten diese abgeschaltet werden, forderte Brunsmeier.“ Konsequenzen, die auch Hubertus Zdebel in seinem Beitrag unterstrich. Außerdem forderte er einen „schonungslosen Neuanfang der Atommüllpolitik“.

Zuvor hatten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz sowie die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dem Urteil Stellung genommen. Die Vertreter aus Bund und Ländern waren vor allem bemüht, die mit dem Urteil aufgeworfenen Probleme klein zu reden. Entscheidend: Sie lehnte Konsequenzen für andere Standorte mit Zwischenlagern ab.

Auf einer gemeinsamen Sitzung in der letzten Woche hätten sie sich verständigt, das die Castor-Lager an den AKW Standorten als auch die zentralen Zwischenlager sicher wären. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die vorgelegten Sicherheitsnachweise nicht ausreichend waren. Geheimschützgründe hätten es den Behörde nicht möglich gemacht, diese dem Gericht vollumfänglich vorzulegen.

Allerdings räumte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ein, dass es keine Kleinigkeit sei, die vom Gericht monierten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite nun zu erbringen. Unter anderem mit den Sicherheitsbehörden im Innenministerium müsse nun geklärt werden, wie das gelingen kann.

Völlig unklar ist, was mit den Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland werden soll. Diese sollen nicht wie ehemals vorgesehen nach Gorleben. Nur durch diese Verabredung war es möglich, einen Kompromiss mit der Landesregierung in Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz zu erhalten. Doch bis heute ist unklar, wohin der Atommüll stattdessen gehen soll. Neben Baden-Württemberg hatte sich Schleswig-Hostein zur Aufnahme einiger der Castoren bereit erklärt. Aber: Brunsbüttel komme nun wohl nicht mehr in Frage, auch wenn Schleswig-Holstein weiterhin dazu stehe, Teil der Lösung zu sein, sagte der grüne Energieminister Robert Habeck.

Mit anderen Worten: Das Brunsbüttel-Urteil wirft die ohnehin bis heute wenig erfolgreiche Suche nach einem dritten Bundesland für die Auffnahme des Auslands-Müll noch weiter zurück. Vor allem die CDU-Länder, die das Standortauswahlgesetz mit auf den Weg gebracht haben, weigern sich, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Immer mehr wird die Debatte zur Farce: Sowohl Umweltminister Franz Untersteller (Grüne, BaWü) als auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske verwiesen z.B. während der öffentlichen Sitzung auf das Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern als eine Möglichkeit. Denn hier sei der Bund Eigentümer und könnte daher auch seinen Teil der Veranwortung in Taten umsetzen.

Insgesamt 26 Castorbehälter mit Atommüll müssen aus England und Frankreich zurückgenommen werden.

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