Strahlende Atomenergie: Jahresberichte des Bundesamt für Strahlenschutz seit 1997

radioaktiv009Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.

Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)

In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick,  wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.

Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist  das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.

Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).

Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):

* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Radioaktiv-07.jpgFür die Atomkraftwerke hat der Bundestag nach der Katastrophe von Fukushima im Juli 2011 die Abschaltung von acht Anlagen und eine Betriebsbefristung der verbleibenden neun Reaktoren beschlossen. Nicht befristet wurde der Betrieb von so genannten Brennstoffversorgungsanlagen. Daher dürfen die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau ebenso wie die AREVA-Brennelementefabrik im benachbarten Lingen völlig unbefristet weiter Uranbrennstoff für AKWs in aller Welt herstellen.

Mit Blick auf die Uranfabrik in Gronau hatten im Sommer 2011 der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer und der Grüne NRW-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Markert Studien vorgelegt, die die Frage untersuchten, wie denn eine Stilllegung der Uranfabrik möglich wäre. Die Studie steht hier als PDF zum download bereit.

Zu den Reaktionen auf diese Studien berichtete umweltFAIRaendern.de hier. Dort wurde auch berichtet, dass die neue Landesregierung von NRW angekündigt hat, mit einem weiteren Rechtsgutachten Möglichkeiten für eine Stilllegung der Uranfabrik in Gronau untersuchen zu wollen. Ergebnisse liegen bis heute immer noch nicht vor.

Gronau stilllegen – Studie 1

Krischer hatte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, diese Frage zu untersuchen. In der Zusammenfassung kam der Dienst am 27. Juli 2011 zu dem Ergebnis: „Beide (Anlagen, Gronau und Lingen) verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen, die nur unter strengen Voraussetzungen des Atomgesetzes aufgehoben werden könnten. Denkbar wäre jedoch, ähnlich wie bei Kernkraftwerken, die Betriebsdauer dieser Anlagen durch Gesetz zu begrenzen. Ein entsprechendes Gesetz müsste sich an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG messen lassen. Es dürfte sich dabei nicht um eine Enteignung sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung handeln, die verhältnismäßig auszugestalten wäre.“ (Seite 4, WD 3 – 3000 – 254111, die Stellungnahme unterliegt einem Veröffentlichungsvorbehalt des Bundestages und steht daher hier nicht zum download. Auf Anfrage kann diese aber sicherlich beim Abgeordneten Krischer oder direkt über mich per Mail angefordert werden – siehe Kontakt.)

Eine weitere Möglichkeit, nämlich den Widerruf der bestehenden Dauerbetriebsgenehmigung, erfordert eine „konkrete Prüfung“: „Des Weiteren ist ein Widerruf möglich, wenn eine der Genehmigungsvoraussetzungen später weggefallen ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wurde,§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG.
Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich des Wegfalls der Genehmigungsvoraussetzungen eine allgemeine Neubewertung der Gefahren von kerntechnischen Anlagen als Begründung für einen Widerruf nicht ausreichen dürfte. Vielmehr ist eine konkrete Prüfung der jeweiligen Anlage erforderlich. Sofern nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde aufgrund der Gefahrenlage keine Genehmigung hätte erteilt werden dürfen, ist zu prüfen, ob durch nachträgliche Auflagen Abhilfe geschaffen werden könnte. Dies wäre gegenüber dem  Widerruf der Genehmigung das mildere Mittel. Auch hierfür ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls durchzuführen.“ (S. 7)

Weitere Gründe für eine Stilllegung der Anlage könnten sein: „erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das AtG, atomrechtliche Rechtsverordnungen, Anordnungen, Verfügungen der Aufsichtsbehörden, Bestimmungen des Genehmigungsbescheids oder nachträgliche Auflagen. Erforderlich ist außerdem, dass in angemessener Zeit keine Abhilfe geschaffen wird.“ (§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG) Ebenso wäre ein Grund nach § 17 Abs. 5 AtG für die Aufsichtsbehörde zum Widerruf gegeben, „wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.“

Dabei – so betont der Wissenschaftsdienst – wäre selbst in diesen Fällen die Eigentumsgarantie nach dem Grundgesetz strikt zu beachten. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, in dieses Eigentumsrecht einzugreifen. „Eingriffe in das Eigentumsrecht können in Form von Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG oder als Enteignung, d.h. vollständiger Entziehung von Eigentumspositionen nach Art. 14 Abs. 3 GG erfolgen. Letztere sind nach Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG nur auf Grund eines  Gesetzes zulässig, das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Demgegenüber sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen nur im Ausnahmefall ausgleichspflichtig. Ferner  gilt, dass eine rechtswidrige Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht in eine  entschädigungspflichtige Enteignung umgedeutet werden kann.
Die Frage, ob es sich bei einer Begrenzung der Nutzungsdauer einer Anlage mit unbefristeter atomrechtlicher Genehmigung um eine Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung handelt, wurde intensiv im Vorfeld des Atomausstiegs unter der rot-grünen Bundesregierung diskutiert. Diese Frage wurde jedoch gerichtlich nicht geklärt, da es sich um die gesetzliche Umsetzung des Atomkonsenses handelte. In der Literatur  war diese Frage allerdings umstritten. Ähnlich könnte bei einer Regelung zur Begrenzung der Laufzeit einer Urananreicherungsanlage argumentiert werden.“ (Seite 8f) Im folgenden diskutiert die Stellungnahme rechtliche Probleme bei der Enteignung und den Inhalts- und Schrankenbestimmungen.

Gronau stilllegen – Studie 2 (download als PDF)

Ebenfalls im Juli 2011 veröffentlich Hans Christian Markert, Landtagsabgeordneter in NRW ein Rechtsgutachten zur Frage „Rechtliche Möglichkeiten einer Beendigung der Urananreicherung in der UAA Gronau“.

Dabei interssiert Markert, der selbst Jurist ist, die Frage, wie denn die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau über das Land NRW durch Aufhebung der Betriebsgenehmigungen“ möglich sein kann und kommt nach Betrachtung mehrerer atomrechtlicher Vorschriften und Regelungen zu der Aussage: „Eine Genehmigung des Landes NRW, die auf die Stilllegung der UAA Gronau gerichtet ist, ist rechtlich nicht nur möglich, sondern notwendig.“ (Seite 12) Allerdings mit einem erheblichen Schönheitsfehler, denn Markert räumt ein: „Die Betreiberfirma Urenco aber kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen und Entschädigungszahlung fordern.“ Strittig ist dann jedoch nicht nur die Frage, wie hoch diese Entschädigung ausfallen könnte. Strittig wäre auch die Frage, ob der Bund oder das Land NRW die Kosten tragen müsste. Für Markert ist klar: „Die Entschädigungskosten sind demnach nicht gemäß Art. 104 a I GG vom Land,
sondern nach Art. 104 a II GG als zweckgebundene Kosten vom Bund zu tragen.“ (Seite 13)

Als zweite Variante betrachtet Markert die „Stilllegung der UAA Gronau über den Bund durch Änderung des  AtG“. Auch hier kommt er nach einer umfangreicheren Prüfung zu dem Ergebnis: Geht, aber kostet! Denn: „Der Bund hat die Möglichkeit des AtG zu ändern. Dadurch liegt kein Verstoß gegen deutsches Verfassungsrecht vor. Allerdings wird der Bund eine Entschädigung an Urenco zahlen müssen, damit er nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt. Eine angemessene Entschädigung fordern ebenfalls die einschlägigen Grundsätze der EMRK.“ (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz des Eigentums, Seite 17)

Um welche Dimensionen von Entschädigungszahlen es dabei geht, hat Hans Christian Markert auf einer Veranstaltung im September 2012 in Gronau dargelegt: „Der Schadensersatz liegt bei 6 Milliarden Euro, das hat Urenco selbst gesagt. Ich halte diese Zahl für aus der Luft gegriffen und begründe das damit, dass diese Anlage nur gegenversichert ist in der Höhe von 300 Millionen Euro. Deswegen bin ich der Auffassung, wenn eine Anlage für 300 Millionen Euro versichert ist, dann ist das die Summe, über die wir beim Schadensersatz zu reden hätten. Ich halte zwar 300 Millionen Euro für eine gewaltige Summe, angesichts aber der anderen gewaltigen Summen, die wir für Kriege und anderen Quatsch ausgeben für durchaus leistbar, dass eine Bundesregierung, wenn sie endgültig aussteigen will, diese Verantwortung auch übernimmt und zwar hier in Deutschland.“

Bereits im Oktober 2011 berichteten die Westfälischen Nachrichten: „Die Firma Urenco habe bereits angekündigt, dass im Fall des Widerrufs von Genehmigungen Schadenersatzforderungen an das Land gestellt werden. Zahlen nannte der Staatssekretär nicht – die aber hatte Dr. Joachim Ohnemus, Geschäftsführer der Urenco Deutschland GmbH, im Mai dieses Jahres gegenüber den WN angedeutet: Im Falle einer Schließung der Anlage müssten „Milliardenverluste kompensiert werden“, so Ohnemus damals.“ Und gegenüber Westpol vom WDR soll Ohnemus die von Markert erwähnten sechs Milliarden Euro als Schadensersatz genannt haben (siehe ausführlicher hier bei contrAtom).

In der Tat dürfte die Summe, die der URENCO-Geschäftsführer hier nennt, deutlich überzogen sein. Für den Verkauf eines Drittels der URENCO-Anteile erwarten die jetzigen Eigentümer RWE und E.on laut Medienberichten einen Erlös von ca. drei Milliarden Euro. Bedenkt man, dass die URENCO inzwischen vier Urananreicherungsanlagen betreibt, außerdem noch mit der Gesellschaft Enrichment Technologie Company (ETC) für Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungseinlagen ein nicht unbedeutendes Geschäftsfeld zur Hälfte besitzt, dann wäre klar, dass allein die Anlage in Gronau nicht einmal diese drei Milliarden Euro Wert sein dürfte.

Doch selbst wenn die Entschädigung „nur“ bei den von Markert genannten 300 Millionen Euro läge: Vermittelbar dürfte eine Entschädigungszahlung an die Atomkonzerne sicherlich nicht sein. Vor allem aber ist die SPD sicherlich nicht bereit, diesen Weg zu gehen. Und selbst bei den Grünen in NRW hat man den Eindruck, dass eine Stilllegung über das Risiko von Entschädigungszahlungen keine Perspektive ist, Markert also selbst in der eigenen Fraktion nicht überzeugen kann.

Im Koalitionsvertrag stehen daher auch nur drei oder vier Sätze zur Stilllegung von Gronau, nicht gerade ein Hinweis, dass die Grünen sich in NRW intensiv an dieser Frage engagieren wollen.

Wenn der Atomausstieg in Deutschland voran kommen soll, dann ist sicherlich die Bundestagswahl im September 2013 nicht ohne Bedeutung. Wenn es gelingen soll, den Atomausstieg in Deutschland noch einmal zu beschleunigen und auch das Ende für die Urananlagen in Gronau und Lingen an den Start zu bringen – ohne dass es dabei zu Entschädigungszahlen kommt – dann ist noch einiges zu tun.

Eventuell können zwei derzeit laufende Sicherheitsuntersuchungen dabei helfen. Die Landesregierung in NRW überprüft seit dem Sommer 2011 die Anlage in Gronau. Dabei sollen auch die Erkenntnisse aus dem Unfallverlauf von Fukushima berücksichtig werden. Allerdings: Bis heute liegen Ergebnisse dieser Prüfung nicht vor und es ist nicht klar, bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Klar ist aber auch: Die Atomaufsicht in NRW gilt nicht gerade als „scharfer Hund“ der Atomaufsicht.

Eine weitere Überprüfung läuft im Rahmen eines zweiten Stresstests der Bundesregierung, bei der nach den Atomkraftwerken nun auch Anlagen wie die in Gronau und Lingen überprüft werden. Die URENCO hat bereits im Spätsommer ihre Ergebnisse an die Reaktorsicherheitskommission übergeben und sich selbst als „absolut sicher“ bezeichnet. Eine Bewertung der Untersuchungen seitens der RSK steht aber ebenfalls bis heute aus. Und: Die Untersuchungen basieren ausschließlich auf Basis der bei den Betreibern vorhandenen Daten. Eigene und vor allem unabhängige Untersuchungen, die einen konkreten Anlagencheck und Schwachstellenanalysen betreiben, sind nicht durchgeführt worden. Auch bei diesem Test gilt, was für die anderen galt: Für die Betreiber sind das weitgehend „stressfreie Stresstests“.

Weitere Artikel zur URENCO und Gronau:

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

 

 

Widerstand gegen die Urananlage Gronau – Die Jahre 1981 – 2001

Udo-Lindenberg gegn UAA Gronau
Auch Ureinwohner Udo Lindenberg ist gegen die Uranfabrik in Gronau

In Gronau steht die einzige bundesdeutsche Urananreicherungsanlage. Mit ihr wird jedes zehnte Atomkraftwerk auf der Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff versorgt. Auch nach dem vermeintlichen Atomausstiegsbeschluss nach Fukushima darf die URENCO in Gronau weiterhin völlig unbefristet seinen internationalen Urangeschäften nachgehen. Statt die Anlage stillzulegen, soll sie sogar verkauft werden: E.on und RWE gehört ein Drittel des URENCO-Konzerns und die wollen durch den Verkauf drei Milliarden Euro verdienen. Dabei ist die URENCO-Anlage nicht einfach nur eine Urananlage: Mit der dort eingesetzten Anreicherungstechnik, den so genannten Gaszentrifugen, kann grundsätzlich das Uran auch soweit angereichert werden, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet ist.

Daher unterliegt die URENCO internationalen Verträgen, die einerseits deren kommerzielle Förderung zum Ziel haben, andererseits sicher stellen sollen, dass keine Anreicherung für Waffenzwecke erfolgt. Geregelt ist das in dem bis heute gültigen Vertrag von Almelo (PDF), unterschrieben von der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien.

Während sich an den Baustellen für Atomkraftwerke in Wyhl, Brokdorf, Grohnde etc. der Widerstand formierte, heftige und große Demonstrationen stattfanden, blieb es rund um Gronau, zwischen Münster und Lingen, vergleichsweise ruhig. Nur wenige Menschen protestierten gegen die Ansiedlung neuer Atomfabriken in dieser Region Westfalens.

Aus der Gronauer Bürgerinitiative gegen die Urananreicherung, die 1976 entstand, entwickelt sich 1981 schließlich der Arbeitskreis Umwelt Gronau (AKU), kurz vor dem Erörterungstermin für die Urananreicherungsanlage im Mai 1981.

Im Jahr 2001 veröffentlichte der AKU eine Broschüre, in der 20 Jahre Arbeit und Kampf der Initiative dokumentiert wurden. Diese Broschüre, die jahrgangsweise von 1981 – 2001 einen Überblick über die Urananlage und den Widerstand gegen sie gibt – ist jetzt hier als PDF zu finden. (Große Datei!)

Bereits vor einiger Zeit ist auf umweltFAIRaendern historisches Material zum Widerstand in der Region rund um Gronau, kurz vor der niederländischen Grenze, veröffentlicht worden. „Atomzentrum Euregio – Lingen, Gronau, Almelo, Ahaus…“ Dort finden sich auch Hinweise zu weiteren Materialien, die teilweise im Archiv des Umweltzentrums Münster (UWZ)  ins Internet gestellt worden sind.

 

 

 

Atomkraftgegner kritisieren Bundesregierung – „Atommüllprobleme nicht ins Ausland abwälzen“

atommüllfass„Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und seine Mitgliedsorganisation Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen lehnen die geplante Legalisierung von Atommüllexporten durch die Bundesregierung strikt ab“, teilten die Initiativen in einer Presseerklärung mit. „Sie sehen in der geplanten Novelle des Atomgesetzes das Eingeständnis der Bundesregierung, dass die angeblich sichere Entsorgung der stetig wachsenden Atommüllberge gescheitert ist. Zudem werfen die Anti-Atomkraft-Initiativen der Bundesregierung eine Täuschung der Öffentlichkeit vor.

Entgegen aller jetzigen Dementis bereitet die Bundesregierung nämlich zusammen mit der NRW-Landesregierung seit dem Sommer 2012 ganz konkret den Export der 300.000 hochradioaktiven Brennelementkugeln vom Forschungszentrum Jülich in die USA vor. Dieses Vorhaben könnte derzeit – wenn überhaupt – nur in einer juristischen Grauzone stattfinden, würde mit der Gesetzesnovelle jedoch legalisiert.

Gleiches gilt für die Zehntausenden Tonnen Uranmüll, die beim Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau anfallen. Bereits ab 1995 begann in der Amtszeit der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel unter Umgehung des noch geltenden Exportverbots für Atommüll der Abtransport von rund 30 000 Tonnen abgereichertem Uran von Gronau nach Russland zur faktischen Endlagerung. Dieser Export wurde erst 2009 nach massiven Protesten russischer, deutscher und niederländischer Atomkraftgegner/innen eingestellt. Der Entsorgungsdruck in Gronau ist jedoch sehr hoch, weil die schieren Mengen des Uranmülls die deutschen Endlagerungspläne vor unlösbare Probleme stellen.

Mittlerweile hat sich der Export des Gronauer Uranmülls nach Russland dort vor Ort als großes Umweltfiasko herausgestellt. Russische UmweltschützerInnen und deutsche Medien haben mehrfach über die unsachgemäße Lagerung in den russischen Atommülllagern sowie über undichte Fässer mit Uranmüll unter freiem Himmel berichtet. Die Betreiberfirma der Gronauer Urananreicherungsanlage, Urenco, sowie die Bundesregierung lehnen bislang jedoch jegliche Verantwortung für den Gronauer Atommüll ab.

2010 konnte der von der Bundesregierung forcierte Export von hochradioaktivem Atommüll vom Zwischenlager Ahaus ins russische Majak nach starken Protesten russischer und deutscher Umweltschützer sowie der NRW-Landesregierung in letzter Sekunde gestoppt werden. Die Region rund um die Atomanlagen von Majak gilt als eine der verstrahltesten Regionen weltweit. Nun will die Bundesregierung derartigen Atommüllexporten juristisch Tür und Tor öffnen, u. a. weil der politische Druck aus Jülich und Gronau sehr hoch ist.

„Der BBU und die Anti-Atomkraft-Initiativen lehnen die Legalisierung von Atommüllexporten grundsätzlich ab. Wer Atommüll produziert, muss ihn auch sicher entsorgen. Wer nicht weiß, wohin mit den Zehntausenden Tonnen Uranmüll aus Gronau sowie dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich und Ahaus, darf die Verantwortung nicht ins Ausland abwälzen. Das ist unverantwortlich“, so Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Buchholz betont: „Grundsätzlich müssen alle Atomanlagen – also auch die Urananreicherungsanlage in Gronau – sofort stillgelegt werden, damit nicht noch mehr Atommüll produziert wird.“

Weitere Infos: www.bbu-online.de, www.sofa-ms.de, www.fukushima-jahrestag.de; www.urantransport.de

Kontakt:

Udo Buchholz (BBU): Tel. 02562-23125

Matthias Eickhoff (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0176-64699023

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der URENCO-Uranfabrik in Gronau.

Die niederländische Regierung hat laut einer Meldung von „Reuters/UK“ die Investmentberater ABN Amro damit beauftragt, eine strategische Überprüfung der Beteiligung im Umfang von 33 Prozent vorzunehmen. In dem Auftrag sollen auch Optionen bis einschließlich eines teilweisen Verkaufs oder auch eines Börsengangs für die Gesellschaft geprüft werden. Damit schließt die neue niederländische Regierung offenbar auch den Verkauf ihrer Anteile nicht mehr aus. Zuvor hatten bereits die beiden weiteren Anteilseigner E.on/RWE (zusammen 33 Prozent) und die britische Regierung (33 Prozent) erklärt, ihre Anteile zu verkaufen. Interesse an einer Übernahme haben unter anderem der französische Atomkonzern AREVA, der kanadische Urankonzern Cameco sowie das britisch-japanische Unternehmen Toshiba Westinghouse bekundet (weitere Interessenten hier). Eine umfangreiche Kleine Anfrage zu den Verkaufsplänen hat die Bundestagsfraktion der LINKEN an die Regierung gestellt. Die Antworten sollen ab dem 18. Januar vorliegen.

Der Verkauf der URENCO dürfte keine einfache Sache werden, denn die Urananreicherungstechnik ist grundsätzlich auch geeignet, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Das Unternehmen mit einem geschätzten Marktwert von rund 10 Milliarden Euro hat dazu die Gaszentrifugen-Technik entwickelt, mit der der spaltbare Anteil im Natururan angereichert, also erhöht werden kann. Dazu wird das spaltbare Uran 235 in den Zentrifugen vom nicht-spaltbaren Uran 238 getrennt und aufkonzentriert. Für den Einsatz im Atomreaktor wird ein Anteil des spaltbaren Uran 235 in Höhe von rund fünf Prozent benötigt. Die URENCO hat einen Marktanteil bei der Versorgung von Atomreaktoren von etwas über 30 Prozent. Rund jedes dritte AKW ist also URENCO-Kunde. Dazu betreibt das Unternehmen Urananreicherungsanlagen in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in den USA.

Aufgrund der militärischen Brisanz unterliegt die URENCO internationalen Verträgen, die einerseits eine Förderung der Urananreicherung für die zivile Nutzung der Atomenergie vorschreiben, andererseits die Kontrolle über die Nicht-Herstellung von waffenfähigem Uran bzw. die Weiterverbreitung der Technik zu diesen Zwecken regeln. Im Rahmen des Staatsvertrags von Almelo, an dem die deutsche, die niederländische und die britische Regierung beteiligt sind, ist auch ein „Gemeinsamer Ausschuss“ geregelt. Demnach werden alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der URENCO einvernehmlich getroffen. Es gibt also ein Veto-Recht. Daher ist ein Verkauf von URENCO-Teilen auch an die Zustimmung der jeweiligen Regierungen gekoppelt.

AtomkraftgegnerInnen fordern die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau. Deutschland könne nicht vom Atomausstieg reden und gleichzeitig den Uranbrennstoff herstellen, mit dem der Super-Gau in ausländischen AKWs riskiert werde.

Weitere Information zur URENCO:

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf

Geplante Demonstration zum Fukushima-Jahrestag 2013: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen – Anti-Atom-Proteste zum zweiten Jahrestag der Fukushima Katastrophe

 

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