Atommüll-Alarm: Chaos Castor in Greifswald/Lubmin

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommüll-Alarm wohin man guckt. Auch im äußersten Nordosten der Republik strahlen atomare Hinterlassenschaften vor sich hin. Angeblich sind sie dort nur zwischengelagert. Doch wie es weiter geht, weiß kein Mensch. „Castor Chaos – Zwischenlager werden zu Dauerlagern“ heißt es daher am Montag, den 27.10.2014 auf einer Veranstaltung in Greifwald. Die Veranstaltung findet im Rahmen der bundesweiten Kampagne Atommüll-Alarm: Tatorte in Deutschland statt.

In der Einladung heißt es: „Wie in Ahaus möchten wir zusammen mit den Initiativen vor Ort die Zwischenlagerung genauer unter die Lupe nehmen. Dafür werden wir uns nach Greifswald begeben, um das dortige Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin zu thematisieren.

Das ZLN ist das dritte zentrale Zwischenlager neben Ahaus und Gorleben und darf folgerichtig in der Betrachtung nicht fehlen. Des Weiteren besitzt das Gelände einen eigenen Seehafen, was es äußert interessant macht für die noch ausstehenden Castoren aus Sellafield.

Am Nachmittag möchten wir die BürgerInnen in der Stadt mit einem Infostand auf die aktuelle Kampagne hinweisen. Am Abend wird es dann eine Infoveranstaltung und Austausch geben.“

*“Atommüll Alarm – Tatort Lubmin!“*

*Mo. 27.10.14: Infostand am Fischmarkt Greifswald 16.00-18.00h, Abendveranstaltung IKuWo – Goethestr.1 – 17489 Greifswald – 19.00h *

Atommüll-Alarm: Atommüll-Lager und Flugzeugabstürze – höhere Sicherheitsnachweise in Schleswig-Holstein erforderlich

radioaktivOffenbar mindestens in Schleswig-Holstein müssen für die Lagerhallen von Atommüll neue Szenarien in Sachen Sicherheitsauslegung beachtet werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zum Castor-Standortanlager am Vattenfall AKW Brunsbüttel, dass zu einer Aufhebung der Genehmigung führte, werden nun offenbar höhere Anforderungen bei den Sicherheitsnachweisen für den Neubau von Atommüll-Lagerhallen gestellt. Das gilt nicht nur bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch bei leicht- und mittelaktivem Atommüll. Direkte Auswirkungen hat dies demnach für die laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel und der Atomforschungsanlage in Geesthacht, der ehemaligen GKSS und heute von HZG betriebenen Anlage.

Ein ehemals bereits für Spätsommer/Herbst anvisierter Scooping-Termin im Rahmen des Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht ist inzwischen auf Anfang 2015 verschoben wird. Das ist auch einem gemeinsamen Newsletter im Dialogverfahren zwischen der HZG und einer Begleitgruppe zu entnehmen.

Ob diese Konsequenz aus dem Schleswig-Urteil zum AKW Brunsbüttel auch in anderen Bundesländern und den dort laufenden Genehmigungsverfahren gezogen wird, bleibt zu klären.

In dem Urteil des OVG Schleswig werden fehlende oder gar falsche Sicherheitsnachweise moniert, die zu einer Aufhebung der vom Bundesamt für Strahlenschutz Mitte der 2000er Jahre genehmigten Standort-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll führten. Insbesondere der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen sowie (gezielte) Flugzeugabstürze waren dabei in der Debatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das BfS und der Betreiber Vattenfall die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten wollen.

Als Reaktion auf das Urteil hatte das BfS allerdings auch darauf verwiesen, dass höhere Sicherheitsnachweise damals nicht durchgesetzt werden konnten, weil die Betreiber das verhindert hätten. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

 

Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

Atommüll-Alarm: Vattenfall unterirdisch – Immer mehr zerstörte Atom-Fässer

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Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Der Horror in den Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel geht weiter. Immer mehr Atommüllfässer mit schweren Schäden werden in den unterirdischen Kavernen des Atommeilers „entdeckt“. „Wanddurchdringende Korrosion, der Austritt von Fassinhalten oder lose Deckel gelten als starke Schäden“, so berichtet u.a. der NDR.

Insgesamt lagern allein in den sechs Kavernen 631 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll. Wegen der enorm hohen Strahlung können diese Kavernen von Menschen nicht betreten werden. Daher mußten erst Verfahren entwickelt werden, wie denn eine Kontrolle der Fässer, die dort seit den 70er Jahren eingelagert sind, erfolgen konnte. Warum das erst nach 30 Jahren erstmals erfolgt, bleibt ein Geheimnis von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde in Kiel.

„In den unterirdischen Lagerräumen seien bisher 335 Behälter inspiziert worden, von denen 102 „stark beschädigt“ gewesen seien, teilte das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium am Donnerstag in Kiel mit“, heißt es weiter beim NDR und: „Bislang wurden vier Lagerräume untersucht. In Kaverne III, die als nächstes mit einer Spezialkamera inspiziert wird, lagern insgesamt 75 Fässer, überwiegend mit sogenanntem Verdampferkonzentrat aus dem Reaktorbetrieb. Da die ersten Einlagerungen in der Kaverne III im Jahre 1979 erfolgten, rechnet die Atomaufsicht auch hier „mit erheblichen Schäden“. Bereits in den Kavernen I und II waren etliche defekte Fässer entdeckt worden, bei denen zum Teil die Inhalte austraten.“

Atommüll-Alarm: Sicherheit bei AKW-Rückbau Obrigheim vor Gericht – Spendenaufruf für Prozesskosten

radioaktivIm stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim läuft seit Jahren der Rückbau. Mit massiven Protesten von Seiten der örtlichen Anti-Atom-Initiave. Immer wieder haben diese kritisiert, zu wenig an den Rückbaumaßnahmen beteiligt zu sein, vor allem aber haben sie Maßnahmen des Betreibers und Genehmigungen der zuständigen rot-grünen Atombehörde kritisiert, weil wichtige Sicherheitsprobleme ungenügend beachtet wurden. Nun werden diese Sicherheitsprobleme vor Gericht behandelt, wie die Initiative Atomerbe Obrigheim in der folgenden PM mitteilt.

Alles zum Thema AKW Obrigheim auf umweltFAIRaendern.de

„Verhandlungstermin im Prozess zu Stilllegung und Abbau des AKW Obrigheim

Auch jetzt, mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim, gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Die Initiative AtomErbe Obrigheim kritisiert, dass bei dem seit 2008 laufenden Rückbau aus Kostengründen nicht mit der größtmöglichen Sicherheit und Risikovorsorge vorgegangen wird.

Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Das Ziel ist, mehr Sicherheit und Transparenz beim Rückbau des AKW Obrigheim zu erreichen. Denn dieser wird nach Angaben des Betreibers EnBW noch rund 10 Jahre dauern und umfasst auch den Abbau der am stärksten radioaktiv verstrahlten Teile im Innern des Reaktorgebäudes. Eine zusätzliche Gefahr stellen die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente dar, die sich immer noch in der Anlage befinden. Statt diese in einem seit 2005 geplanten und nach neuesten Sicherheitsstandards gebauten CASTOR-Zwischenlager zu verwahren, wird eine riskante, überflüssige und kostengünstige Verschiebung an den ca. 50 km entfernten AKW-Standort Neckarwestheim vorgezogen – wohl erst nach den nächsten Landtagswahlen 2016.

Nun hat das zuständige Gericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Verhandlungstermin für den Prozess festgesetzt:

Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2014, jeweils ab 10.15 Uhr
Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstr. 11, 68165 Mannheim

Die Initiative AtomErbe Obrigheim würde sich freuen, wenn viele von Euch uns zur Verhandlung begleiten und Präsenz zeigen. Es ist der erste Prozess zu Stilllegung und Abbau eines Atomkraftwerks und daher besonders wichtig.

Wir bitten dringend um eine Spende zur Unterstützung der Klage, um den Prozess finanziell bestehen zu können, zumal die „mächtige“ Gegenseite – EnBW und Umweltministerium – wesentlich mehr Ressourcen zur Verfügung hat und ausschöpft:

RA Thomas Rahner Anderkonto
IBAN: DE46 50890000 0003321916 BIC: GENODEF1VBD
Volksbank Südhessen-Darmstadt

Der Rückbau des AKW Obrigheim darf nicht zum Negativbeispiel werden!

Seit 2009 fordert die Initiative AtomErbe Obrigheim von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, nicht nur für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG), sondern auch für alle weiteren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen. Leider ohne Erfolg. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist das erste, das in Baden-Württemberg stillgelegt wurde. Es hat damit eine wichtige Pilotfunktion, wie vom Betreiber EnBW immer wieder angeführt wird. Inzwischen wurden drei Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen im August 2008, Oktober 2011 und Mai 2013 erteilt. Zur 2. SAG haben vier Mitglieder der Initiative im Dezember 2011 mit fachlicher und juristischer Unterstützung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.

In diesem Prozess steht jetzt der erste Verhandlungstermin an. Insgesamt geht es um mehr Transparenz, Sicherheit und Risikovorsorge beim Rückbau des AKW. Die Hauptklagegründe sind:

• Bis mindestens 2016 verbleiben laut Umweltministerium die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente noch in der Anlage und erhöhen die Risiken beim Rückbau. Besser wäre, mit dem Abbau zu warten, bis die Brennelemente ins geplante Standort-Zwischenlager gebracht worden sind.
• Bei der 2. und 3. Genehmigung gab es keine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht, obwohl es um den Abbau des nuklearen Teils und der am höchsten radioaktiv belasteten Teile im innersten Bereich des AKW geht.
• Eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlagenteile fehlte zu Beginn des Rückbaus. D.h. es war nicht klar, welche Bearbeitungsmethoden angewendet werden sollen und was an radioaktiven Stoffen anfällt. Unklar ist, ob dies inzwischen nachgeholt wurde.
• Die „Freigabe“ der 275.000 Tonnen, aus denen das AKW Obrigheim besteht, ist nicht in den Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen geregelt. Stattdessen gibt es Freigabebescheide, die eine sehr großzügige Handhabung zulassen, so dass bei der „Freimessung“ des Abbaumaterials noch nicht einmal die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden müssen. Es wurden bereits mehrere Tausend Tonnen Abbaumaterial aus Obrigheim „freigemessen“. Daraufhin gilt es nicht mehr als Atommüll, sondern als gering radioaktiv belasteter Abfall, der wie normaler Müll behandelt werden muss oder sogar frei wiederverwertet werden darf. Mehrere Hundert Tonnen wurden so bisher auf die Mülldeponien in Buchen und in Sinsheim gebracht oder im Müllheizkraftwerk Mannheim verbrannt. Der größte Teil der 275.000 Tonnen wird überhaupt nicht systematisch gemessen, da er als „kontaminationsfrei“ deklariert ist.

Mit dem Prozess soll juristisch geklärt werden, ob das so zulässig ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim hält es für absolut wichtig, öffentlich zu machen, dass auch nach dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren beseitigt sind und dass endlich die Gesundheit der Menschen Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Der Prozess ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit, Transparenz und Risikovorsorge für alle AKW-Rückbauten.“

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