Risiko Atomtransporte – Radioaktiv quer durch Städte und Häfen

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Strahlende Fracht blockiert: Hafen Hamburg 1989.

Welche Risiken gegen von der Vielzahl von Atomtransporten aus, die täglich über Seewege und Flüsse, über die Landstraßen und Autobahnen und durch Städte und Dörfer rollen? Nur ein Teil dieser Atomtransporte ist genehmigungspflichtig durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Diese werden als so genannte Kernbrennstofftransporte bezeichnet, weil ihr spaltbarer Anteil an URAN 235 höher als im Naturzustand ist. Dazu zählen frische und abgebrannte Brennelemente, angereichertes Uranhexafluorid und Urandioxid und einiges mehr. Eine große Zahl von Atomtransporten fällt nicht unter dieses Kriterium: So können zahlreiche radioaktive Materialien für die Ver- und Entsorgung von Atomkraftwerken ohne Genehmigung durch das BfS transportiert werden. Natürliches Uran und abgereichertes Uran in Form von Uranhexafluorid (UF6) gehören zu den häufigsten dieser Transporte.

Die Grüne Bundestagsfraktion hatte 2011 die Intac aus Hannover (früher Gruppe Ökologie) mit einer Studie über  „Transporte radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ (PDF) beauftragt, die einen Überblick über die Herkunft und Ziele sowie die Anzahl der Atomtransporte gibt.

Bereits 1990 hatte die Gruppe Ökologie am konkreten Beispiel Hamburg im Auftrag der Hansestadt detailliert den Transport von Kernbrennstoffen untersucht und dabei auch die Risiken beschrieben. Die Zusammenfassung der Studie steht hier als PDF bereit: GruppeOekologie-Zur Sicherheit von Kernbrennstofftransporten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, 1990. (Transporte mit hochradioaktiven Brennelementen per Castor aus den AKWs Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf finden wegen dem Ende der Wiederaufarbeitung seit 2005 nicht mehr statt.) Siehe dazu auch die Broschüre: Die große Verlade – Atommüll auf Geisterfahrt (1990, PDF) und hier zu zwei weiteren Info-Broschüren: Keine Atomtransporte durch Hamburg – 1989/90.

Mehr Infos auf umweltFAIRaendern.de zum Thema:

Skandale der Atomwirtschaft – Der Castor-Skandal 1998

Atommüll unterwegs in Hamburg – 44 Atomtransporte seit Anfang August

Die Hansestadt Bremen hat ihre Häfen im Frühjahr 2012 für den Umschlag von bestimmten Atomtransporten gesperrt. Siehe dazu: Hansestadt Bremen lehnt Atomtransport-Anträge ab!

MOX-Transporte über Nordenham: Plutonium-Transporte zum AKW Grohnde unterwegs – Sicherheitsrisiken auf Wasser und Straße

Uranfabrik Gronau – Atomtransporte per LKW unterwegs

Online-Protest Uranfabrik Gronau abschalten – Jetzt unterschreiben!

Eure Unterstützung für die endgültige Stilllegung der URANFABRIK GRONAU ist jetzt gefragt!

Bereits mehr als 10.000 Menschen haben die Forderung für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau online und offline unterschrieben.

Und du?

Bitte unterschreibe den Online-Protest jetzt auf www.robinwood.de/uran und verbreite diesen Link weiter!

Anti-Atom-Proteste zum zweiten Fukushima-Jahrestag. Am 9. März auch in Gronau: Uranfabrik in die Zange nehmen.

Eine Übersicht über die Aktionen auf www.robinwood.de/energie

Hansestadt Bremen lehnt Atomtransport-Anträge ab!

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Bremen lehnt Anträge für Atomtransporte durch seine Häfen ab. Foto: Plutonium-Transport im Hafen von Nordenham.

Anfang 2012 hat die Hansestadt Bremen seine Häfen für den Umschlag von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen gesetzlich gesperrt. Diese Entscheidung ist heftig umstritten. Die CDU-Fraktion in Bremen hat gegen diese Maßnahme Klage erhoben und die EU-Kommission prüft die rechtliche Zulässigkeit.

Ende letzten Jahres haben nun die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die  Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau in Bremen Anträge für erneute Atomtransporte gestellt. Dabei beziehen sie sich auf Ausnahmeregelungen in der Verbots-Regelung. Im Februar 2013 hat der Bremer Senat jetzt diese Anträge der beiden Atomunternehmen abgelehnt.

Hier ein Interview von ColoRadio Dresden zu dem Thema: Als Audio-Stream oder zum Download von www.freie-radios.net

Es ist nun davon auszugehen, dass beide Unternehmen vor Gericht ziehen werden, um auch von dieser Seite das Transporte-Verbot über die Bremer Häfen zu kippen.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hatte vor einigen Tagen Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht.

In mehreren norddeutschen Häfen ist es bei Atomtransporten immer wieder zu Protesten gekommen. In Cuxhaven und Wilhelmshaven haben diese Proteste, unterstützt durch die kommunale Politik dazu geführt, dass derartige Transporte nicht stattfanden. Seitdem sind aber – trotz sehr massiver Proteste – mehrfach Atomtransporte über Nordenham gelaufen. Zuletzt Transporte mit Plutonium-Brennelementen aus Sellafield für das AKW Grohnde und hochradioaktive Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Geesthacht bei Hamburg, die in die USA verschifft wurden. Auch über den Hamburger Hafen sowie Rostock finden zahlreiche Atomtransporte statt.

Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Radioaktiv-09.jpgDie Mauern des Atommülllager in Lubmin sollen als Maßnahme gegen terroristische Angriffe höher werden. Darüber berichtet der NDR auf seiner Internetseite. Danach hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU), mitgeteilt, dass die neuen Schutzmaßnahmen „nach einer Überprüfung des bisherigen Sicherheitskonzeptes nötig“ wären. Dabei gehe es um höhere Mauern und verstärkte Eingangstore. Die Gefährdungslage – vor allem wegen des „islamistischen Terrors“ – fordere solche Maßnahmen. Details wollte Caffier nicht nennen. Sonst wäre die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage gestellt.“

Nachgerüstet wird deutschlandweit, berichtet der NDR: „Auch die anderen deutschen Zwischenlager in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) sollen besser geschützt werden. Ebenso 13 Zwischenlager an noch laufenden oder bereits abgeschalteten Atomkraftwerken.“

Siehe auch hier: Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Außerdem läuft derzeit ein weiterer Stresstest für die Atommüll-Standortlager: Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test

In Lubmin lagern 74 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll. In 65 davon sind Reste der ehemaligen DDR-Atomkraftwerke Greifswald und Rheinsberg deponiert. Die anderen Behälter stammen aus Atomanlagen in Westdeutschland.

Der „Westmüll“ sorgt bis heute für politische und rechtliche Auseinandersetzungen. Während der Genehmigungsphase für das Atommülllager Lubmin war zugesagt worden, dass nur Müll aus alten DDR-Anlagen dort eingelagert werden soll. Doch in die Genehmigung ist das nicht aufgenommen worden. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat daher das Bauministerium im Frühjahr 2010 damit beauftragt, das Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern zu ändern. Danach dürfen im Zwischenlager “ausschließlich” radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden – und keine Fremdabfälle aus den alten Bundesländern.” (siehe dazu ausführlich hier)

Der Betreiber des Atommülllagers – das bundeseigene Unternehmen EnergieWerke Nord (EWN) – hat deshalb gegen das Land eine Klage erhoben, die voraussichtlich am 19. Februar 2013 verhandelt werden soll.

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

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