Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

KONRAD stoppen statt erweitern !
Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.

Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.

Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für  Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.

Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.

Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.

(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.

Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

Atomkraftwerk Grafenrheinfeld geht – der Atommüll bleibt

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Ab Sonntag: AKW Grafenrheinfeld außer Betrieb!

In der Nacht zum kommenden Sonntag ist es soweit. Mit dem AKW Grafenrheinfeld geht ein weiterer Atommeiler endgültig vom Netz. Das wird vor Ort gefeiert (Infos hier). Doch bei aller Freude: Die atomaren Hinterlassenschaften in Grafenrheinfeld und an den vielen anderen Atomstandorten bleibt eine Gefahr ungeheuren Ausmaßes und mit ihr verbunden die Frage, wie eine dauerhaft sichere Lagerung über sehr viele Generationen hinweg möglich sein kann, eine ungelöste. Schon das wäre Grund genug, die verbleibenden acht Atomkraftwerke in Deutschland sofort abzuschalten.

Auch der unmittelbar nächste Schritt nach der Abschaltung birgt noch viele Gefahren: Beim Rückbau müssen hohe Sicherheitsstandards gelten. Doch die Sorge, dass die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne vor allem auf die Kosten blicken und Billig-Lösungen anstreben, wächst. Es bleibt dabei weiterhin die Aufgabe der Anti-Atom-Bewegung, Behörden und Betreiber gründlich auf die Finger zu schauen und für mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung zu sorgen.

Der BUND hat zur Stilllegungs-Generalprobe vor wenigen Wochen dieses Video gemacht.

AKW Grafenrheinfeld wird abgeschaltet: Atomausstieg beschleunigen – Sicherheit bei Abbau und Atommülllagerung

Am kommenden Wochenende geht der Atommeiler in Grafenrheinfeld endgültig vom Netz. „Ich freue mich mit den Anti-Atom-Initiativen rund um Grafenrheinfeld und Schweinfurt, dass endlich eine weitere Super-GAU-Quelle abgeschaltet wird. Aus diesem Grund dürfen gern ein paar Sektkorken knallen!“, sagte heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Gleichzeitig mahnte der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Atommüll-Kommission ist: „Die verbleibenden acht Atomkraftwerke, die Schrittweise erst bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleiben eine extreme Gefährdung. Für die Stromerzeugung in der Bundesrepublik sind sie überflüssig. Täglich erzeugen sie Unfallgefahren und neuen gefährlichen Atommüll, für dessen sichere Lagerung keine Lösung vorhanden ist.“

E.on schaltet das AKW Grafenrheinfeld in der Nacht zum 27. Juni endgültig ab. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt diese Abschaltung früher als im Atomgesetz nach der Katastrophe von Fukushima festgelegt. Demnach hätte der Atommeiler bis zum Ende des Jahres am Netz bleiben können.

  • Das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft lädt zur Abschalt-Picknick: Infos hier
  • Die LINKE hat auf ihrem letzten Parteitag in einem Leitantrag die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen bekräftig. Siehe hier bei der Ökologischen Plattform.

Zdebel weiter: „So schön die Stilllegung eines weiteren Atommeilers ist. Der Atommüll bleibt und mit ihm für viele Jahrtausende die Verpflichtung, für eine sichere Lagerung dieser strahlenden Hinterlassenschaft zu sorgen. Für ein paar Jahre Stromerzeugung und hohe Gewinne der Konzerne, haben wir uns ein Atomerbe eingehandelt, dessen radioaktive Folgen für Mensch und Umwelt ein unvorstellbares Risiko darstellen.

Es ist nicht nur unverantwortlich, Atomkraftwerke weiter in Betrieb zu belassen. Unerträglich ist auch die Haltung der bayerischen Staatsregierung, wie sie jetzt in der Weigerung zur Übernahme eines Teils der Castoren mit auch bayerischen Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland deutlich wird.“

Mit Blick auf den nun anstehenden Rückbau der AKWs, nicht nur in Grafenrheinfeld, sagte Zdebel weiter: „Auch beim Rückbau der Atommeiler wird mit gefährlichen radioaktiven Stoffen hantiert. Daher gilt es auch hier, ein Höchstmaß an Sicherheit beim Abriss ebenso wie bei der Lagerung der Atomabfälle zu gewährleisten. Es darf hier aus wirtschaftlichen Gründen keinen Billig-Abriss geben“, warnte Zdebel mit Blick auf die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne und fügte hinzu: „Die Atomkonzerne müssen in vollem Umfang für die Kosten bei Abriss und Lagerung des Atommülls in der Haftung bleiben.“

 

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