Christian Anders und der Atommüll? Kein Zug nach Irgendwo

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernBitte was? Worum gehts? Um ein geplantes Atommülllager in Salzgitter und viele Atomtransporte, deren Strahlenrisiken und Unfallgefahren aus Sicht der Bundesregierung keine Rolle spielen, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung rund um den Schacht Konrad geht. Per Weisung wurde damals verfügt, dass bei der Genehmigung des Schachts als vermeintliches Endlager für leicht- und mittelradiokative Atomabfälle alle Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Anlieferung der radioaktiven Frachten ausgeklammert werden sollen. Wenn das mal nicht noch nach hinten losgeht. Denn gerade musste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Verfahren aufnehmen, bei dem nun die Risiken für AnwohnerInnen bei den Castor-Transporten nach Gorleben überprüft werden müssen. Hat das Bundesverwaltungsgericht so entschieden!

Nun mag man ja sagen: Ok, Castor – das ist ja hochradioaktiv. Aber rund um den Schacht Konrad sollen künftig viele viele tausend Transporte eintreffen. Und das in einem Gebiet, so teilt die AG Schacht Konrad mit, in „dem ein enorm hohes Transportaufkommen durch die dortigen Industriebetriebe besteht. Für die letzte Fahrtstrecke sollen die Transporte  auf dem Übergabebahnhof Beddingen inmitten all der Transportzüge ins Stahlwerk zusammengestellt werden. Ein Blick dorthin macht klar, dass hier längere Standzeiten der Atommüllzüge nicht ausgeschlossen werden können.“

Weiterlesen bei der AG unter dem obigen Link. Außerdem auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte und den Schacht Konrad:

Und – na klar: Hier noch Christian Anders und der Zug nach nirgendwo!

Ein grüner Minister und der Atommüll: Alles recht kompliziert

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Marianne Kolter, BI Pinneberg
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Robert Habeck, Energieminister Schleswig-Holstein

Tiefschürfende Erkenntnis: „Mit dem Ausstieg sei das Thema Atommüll noch lange nicht erledigt. „Das beschäftigt uns noch Jahrzehnte““, sagte Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck laut Uetersener Nachrichten am Mittwoch auf einer Veranstaltung in Elmshorn anlässlich des vierten Jahrestages der Atomkatastrophe von Fukushima. Rund 70 Gäste waren der Einladung in den Kollegiensaal des dortigen Rathauses auf Einladung von drei Anti-Atom-Initiativen gefolgt. Neben Habeck waren auch Peter Dickel von der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit auf dem Podium, für die Moderation sorgte Marianne Kolter. Wollenteit hatte jüngst das Urteil erstritten, nach dem das OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben hat.

Start Herbstkampagne
Peter Dickel, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD
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Ulrich Wollenteit, Anwalt

Habeck ist nicht nur Energieminister in Schleswig-Holstein, sondern auch Mitglied der Atommüll-Kommission. Dazu sagt er laut UEN: „Die Arbeit der Suchkommission komme nur langsam voran, auch weil jeder Schritt von der Öffentlichkeit kritisch beäugt werde. Und er warnte vor überzogenen Hoffnungen in Bezug auf die Geschwindigkeit, mit der eine Entscheidung falle. Habeck rechnet damit, dass es noch mehr als 30 Jahre dauern wird, bis ein Endlager endlich in Betrieb genommen werden kann.“

Laut shz wird es in den im Standortauswahlgesetz genannten Zeiträumen kein „Endlager“ geben: „Wollenteit nannte den Zeitplan der Endlagersuchkommission „völlig illusorisch“ und forderte mehr Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. „Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative, als die Zwischenlager länger zu halten.“ Peter Dickel sagte zudem: „Das Endlager, wo der Müll nicht mehr herausgeht, wird es nicht geben.“ Man könne nur einen Ort finden, wo der Abfall „möglichst lange möglichst trocken und mit möglichst geringem Austritt“ bleibe. Wichtig sei es, so Wollenteit, die Suche ergebnisoffen anzugehen.“ Damit ist unter anderem auch gemeint: Gorleben kommt als Standort nicht mehr in Frage.

Unter den Zuhörern „saß auch Anke Dreckmann, die zusammen mit ihrem Mann Peter erfolgreich gegen ein Zwischenlager in Brunsbüttel geklagt hat“ (Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben). Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel dürfen zwar die bislang neun Castoren im Lager bleiben. Neue Behälter dürfen aber bis zu einer neuen Genehmigung nicht mehr eingestellt werden. „Das mache den Zeitplan für den Rückbau des Kraftwerks unter Umständen zunichte, so der Grünen-Minister.“

Und die shz fasst zusammen: „Die Liste der angesprochenen Probleme war lang. Immer wieder drehte sich die Diskussion um die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke und der umstrittenen Lagerplätze von radioaktivem Abfall. Moderatorin Marianne Kolter von der Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg schloss die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem BUND Kreis Steinburg und Kreis Pinneberg sowie mit Brokdorf-akut organisiert worden war: „Die Situation ist ausgesprochen kompliziert.““

Stilllegung AKW Isar1/Ohu: Zeitplan läuft aus dem Ruder – Fehlende Castor-Behälter

Die Stilllegung der nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atommeiler kommt nur schleppend voran. Still und leise verabschiedet sich die Bundesregierung offenbar von dem Ziel, dass der Reaktor Isar1/Ohu bei Landshut spätestens 2017 frei von Brennelementen sein wird. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Weil immer noch Castor-Behälter fehlen und deren Einlagerung ins Standort-Zwischenlager noch nicht genehmigt ist, lagert die enorme Zahl von 1734 hochradioaktiven Brennelemente im sogenannten Nasslager innerhalb des Siedewasser-Reaktors und diese müssen aktiv gekühlt werden. Konkrete Antworten, wann die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen und die Anlage „kernbrennstofffrei“ sein wird, liefert die Bundesregierung nicht.

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (Drucksache 18/4077) ist hier als PDF zum download.

„Vier Jahre nach Fukushima und der Abschaltung der Atomreaktoren gibt es offenbar immer noch keinen verlässlichen Plan, wie das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente bei den Siedewasserreaktoren vom Typ Isar1 zeitlich ablaufen soll. Auch in Brunsbüttel, Krümmel oder Philippsburg1 fehlen diese Behälter immer noch“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Zdebel diese Situation. „Ohne die erforderlichen Castor-Behälter lagert das hochradioaktive Material in den Nasslagern der Atommeiler und müssen weiterhin aktive Sicherheitssysteme in Betrieb gehalten werden, um die Kühlung dieser hochgefährlichen Brennelemente zu gewährleisten. Versagt diese Kühlung, sind auch Kritikalitätsstörfälle nicht auszuschließen.“

  • Atommüll-Entsorgung am Abgrund: Umstritten ist nach wie vor, welche Auswirkungen das Urteil des OVG Schleswig hat, mit der das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hat. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass das Urteil keine „unmittelbare rechtliche Auswirkung“ habe und betont, dass Bund und Länder (also auch die grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder!) gemeinsam der Auffassung sind, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen in anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen (Siehe Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Zdebel). Umweltverbände und auch der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisieren: Da alle Zwischenlager nahezu zeit- und baugleich um 2005 herum genehmigt wurden, bestehen auch in diesen Zwischenlagern die gleichen „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ wie in Brunsbüttel. Dort dürfen nach einer atomrechtlichen Anordnung der Atomaufsicht Schleswig-Holstein bis zu einer neuen Genehmigung keine neuen Castor-Behälter (die es wie in Isar1/Ohu aber derzeit ohnehin nicht gibt) aus dem AKW mehr eingelagert werden. Diese Konsequenzen müssen aus Sicht von Zdebel, aber auch z.B. vom BUND grundsätzlich auch an allen anderen Standorten gelten. Siehe dazu: Zdebel: Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen und der BUND: Nach Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden. Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

Insgesamt 34 Castor-Behälter vom Typ V/52 werden in Isar1/Ohu benötigt, damit allle hochradioaktiven Brennelemente aus dem Nasslager entfernt werden können. Doch auf die Frage, wie viele dieser Behälter jeweils in diesem Jahr und den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung stehen werden, gibt es nur den vagen Hinweis seitens der Bundesregierung, dass die Energieversorgungsunternehmen „auf den Behälterhersteller GNS eingewirkt (haben), die Behälterproduktion zu beschleunigen, um dem Bedarf gerecht zu werden.“ Ebenfalls keine Aussage macht die Bundesregierung zur Frage, wann denn damit zu rechnen sei, dass alle Brennelemente aus dem abgeschalteten Reaktor entfernt sein werden.

Obwohl sich noch hochradioaktive Brennelemente in der Anlage befinden und diese mit aktiven Systemen gekühlt werden müssen, soll der Rückbau in Isar1/Ohu beginnen, wenn – wie die Bundesregierung mitteilt – Ende 2015 oder Anfang 2016 dazu die Genehmigung von der bayersichen Atomaufsicht erteilt wird.

Selbst wenn für Isar1/Ohu Castorbehälter vom Typ V/52 zur Verfügung stünden: Derzeit können diese nicht in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden, weil dazu ebenfalls noch die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz fehlt. „Nach derzeitigem Stand ist mit einer Genehmigung im Laufes des Jahres 2016 zu rechnen“, sagt die Bundesregierung.

Außerdem teilt sie mit: Im Standort-Zwischenlager Niederaichbach befinden sich derzeit 9 Behälter des Typs CASTOR V/52 (alt) mit 468 Brennelementen des KKI I sowie 25 Behälter des Typs CASTOR V/19 mit 475 Brennelementen des KKI II eingelagert. Insgesamt dürfen maximal 152 Castor-Behälter vom Typ V19 oder V52 dort eingelagert werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2047 aus. Hubertus Zdebel verweist darauf, dass es vermutlich bis dahin kein „Endlager“ geben wird und sich daher die Frage stellt, wie es dann mit der Lagerung dieses brisanten Atommülls weiter gehen wird.

Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich

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Probleme bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Brennelementen: Heiße Zellen müssen nachgerüstet werden. Foto: Castorbehälter im Zwischenlager Brunsbüttel, das ohne Genehmigung ist. Foto: Vattenfall

Das nächste Problem bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wartet auf eine Lösung. Nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel gibt es erhebliche Fragen, inwieweit der Terror-Schutz gewährleistet ist. Das Gericht stellte jedenfalls zahlreiche falsche und fehlende Sicherheitsnachweise fest. Und ein weiteres Problem ergibt sich, wenn nun die AKWs an den Standorten zurück gebaut werden, die Castoren aber noch viele Jahrzehnte länger vor Ort bleiben werden. Wenn ein Castor kaputt gehen sollte, braucht es Heiße Zellen vor Ort, in die die Behälter sicher gestellt und repariert werden können.

Heiße Zellen, wie es z.B. eine für das  Zwischenlager in Gorleben gibt, sind hermetisch abschließbare massive Beton-Gebäude, in denen hinter massiven Abschirmungen hochradioaktive Brennelemente z.B. in defekten Castoren vollautomatisch „gehandhabt“ werden können. Auf die Notwendigkeit solcher Zellen hatten AtomkraftgegnerInnen schon während der Genehmigungsverfahren für die Standort-Zwischenlanger hingewiesen. Derartige Zellen sind jedoch bis heute an den Standort-Zwischenlagern nicht eingebaut. Auch in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Lubmin fehlen solche wichtigen Sicherheitseinrichtungen.

Die abgeschalteten Atomkraftwerke sollen in den nächsten Jahren nach und nach zurück gebaut werden. Zehn bis 20 Jahre könnte das dauern. Die hochradioaktiven Brennelemente werden dazu in Castor-Behälter verpackt und dann in die Standort-Zwischenlager auf dem Betriebsgelände gestellt. Irgendwann werden auch die Sicherheitsbereiche der Meiler demontiert, der Druckbehälter ausgebaut und die Kühlbecken demontiert. Was aber passiert, wenn es nach dem Rückbau bei den Castor-Behältern im Standort-Zwischenlager zu Problemen kommt? Wenn einer oder gar beide Behälter-Deckel undicht werden?

Außerdem weist Wolfgang Neumann vom Gutachterbüro „intac“ auf Nachfrage von umweltFAIRaendern darauf hin: „Untersuchungen, wie sich die Brennelemente bei der auf zunächst 40 Jahre genehmigten Zwischenlagerung verhalten werden, liegen nur wenige vor. Deshalb muss man in der Lage sein, in die Behälter sehen zu können, war nur in Heißen Zellen möglich ist.“

Und was, wenn die Lagerung, wie heute absehbar, weitaus länger andauern wird? Denn ein „Endlager“ wird es vermutlich erst jenseits der 2050er Jahre geben. Die Genehmigungen für die Castor-Zwischenlager an den Standorten laufen aber überall in der Republik um das Jahr 2045 aus. Schon Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus aus.

Auch Michael Sailer, Öko-Institut und Chef der Entsorgungs-Kommission der Bundesregierung, hatte auf diese Probleme erst neulich bei einer Sitzung der Atommüll-Kommission drastisch hingewiesen und sprach davon, dass man nicht mal sagen könnte, ob nach 40 oder mehr Jahren Lagerzeit noch Brennelemente-Strukturen in den Behältern sind oder diese sich weitgehend aufgelöst hätten.

Eine weiteres Problem stellen die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich dar. Diese Castor-Transporte dürfen nach den Vereinbarungen im Standortauswahlgesetz nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben, sondern sollen auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs verteilt werden. Bis heute sind die Standorte dafür noch nicht gefunden worden. Vor allem die CDU/CSU-Länder sind nicht zur Aufnahme bereit und die Atomkonzerne klagen gegen diese gesetzlichen Regelungen.

Das Problem ist: Der Atommüll aus Frankreich und England dürfte im Falle von Problemen mit den Castoren auslegungsmäßig und sicherheitstechnisch sowie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht in die (noch vorhandenen) AKWs gebracht werden. Entweder müssten also für die (abzubauenden) Reaktoren neue Umgangs-Genehmigungen beantragt werden oder aber es müssten dringend Heiße Zellen geplant und gebaut werden.

Atomkonzerne: Rückstellungen für Atommüll in Gefahr – Anhörung im Bundestag

radioaktiv-05Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags fand heute eine Experten-Anhörung zu den Atom-Rückstellungen der Atomkonzerne statt. Dabei ging es auch um die Bad-Bank-Pläne (Bundestag). Die Fraktion DIE LINKE und die Grünen hatten dazu Anträge eingebracht (siehe unten), die beiden verlangen, dass diese Rückstellungen endlich in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden müssen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne das Geld nicht per Insolvenzen versenken. Während die Linken Thorben Becker vom BUND als Experten benannt hatten, war der Anwalt Hartmut Gassner für die Grünen am Start (weitere siehe unten). Wie beim Linken Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) zu lesen ist, hatte die Bundesregierung kurz vor der Sitzung die vom Wirtschaftsministerium mit einer Studie beauftragten Gutachter von der Liste der Referenten streichen lassen. Zur Anhörung kommentiert Zdebel hier.

(*) Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro Zdebel.

Dokumentation: BUND fordert schnelle Übertragung von Rückstellungen der AKW-Betreiber in öffentlich-rechtlichen Fonds

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in einer Experten-Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vor unkalkulierbaren Risiken bei der Finanzierung der Atomenergie-Folgekosten gewarnt.

„Es besteht akuter Handlungsbedarf. Eon ist dabei, seine alten Kraftwerke auszugliedern und Vattenfall will seine Braunkohlesparte verkaufen. Die Gefahr ist groß, dass die Rückstellungen schon in wenigen Jahren nicht mehr verfügbar sind“, sagte der BUND-Atomexperte Thorben Becker.

Verblieben die bisher vorhandenen etwa 36 Milliarden Euro Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der Atomanlagen sowie für die Atommülllagerung in der Hand der Stromkonzerne, dann sei die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie infrage gestellt, sagte Becker. Der BUND-Experte verlangte die schnelle Überführung der Rückstellungen für die Lagerung des Atommülls in einen öffentlich-rechtlichen Fonds.

In den zurückliegenden Jahrzehnten hätten die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke mit den Rückstellungen für die Atommüllentsorgung Zusatzprofite in Höhe von rund 80 Milliarden Euro erwirtschaftet, so der BUND-Experte. Diese Gelder seien jedoch in den Bilanzen und Gewinnen der AKW-Betreiber verschwunden. Die AKW-Betreiber müssten nicht nur die vorhandenen Rückstellungen in den öffentlich-rechtlichen Fonds einbringen, sondern auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften. Außerdem müssten zusätzliche Maßnahmen zur Haftungssicherung eingeleitet werden.

Mehr Informationen beim BUND:

VORAB berichtet der Bundestag auf seiner Homepage über das Fachgespräch:

Um Bad-Bank-Pläne“ der Atomkraftwerksbetreiber geht es in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 4. März 2015. Dazu liegen Anträge der Linksfraktion (18/1959) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/1465) vor, diese Bad-Bank-Pläne zurückzuweisen und Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.

Linke: Geld vor Spekulation schützen

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren zu sorgen. Ein Gesetzentwurf sollte die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsehen. Damit solle das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, so die Fraktion, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben.

Zur Begründung heißt es, die drei großen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.

Grüne: Fonds für Rückstellungen bilden

Auch die Grünen sprechen sich für die Einführung eines öffentlichen-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall sofort für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können, schreibt die Fraktion.

Sie wendet sich ausdrücklich gegen den Vorschlag der Betreiber, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in eine Art staatliche „Atomkraftwerk-Bad-Bank“ oder Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. (vom/hle/11.02.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Claus Banschbach, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Dr. Stefan Wiesendahl, Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare
  • Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg.)
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU)
  • Bettina Meyer, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
  • Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Hartmut Gaßner, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC)
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