AKW-Katastrophenschutzpläne werden vor 10 Mio. BürgerInnen verheimlicht!

Gemeinschafts-Pressemitteilung: 59 Landkreise im Umkreis von 100 km um die Atomkraftwerke Grohnde und Lingen sollten ihre vorhandenen Katastrophenschutzpläne auslegen!

(Oldenburg, Recklinghausen, Braunschweig, Kassel, 18.07.2012) Anlässlich der heute beginnenden Auslegung aktualisierter Katastrophenschutzpläne im Umkreis von 25 km um die Atomkraftwerke Grohnde und Lingen 2 fordern UmweltschützerInnen 59 weitere Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf, ihre vorhandenen Katastrophenschutzpläne auszulegen.

Bereits in der letzten Woche hatten Umweltverbände und Anti-Atomkraft-Initiativen ihre Forderungen nach längerer Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen im Internet an neun Landkreise im Nahbereich der beiden Atomkraftwerke, sowie an das niedersächsische Innenministerium gerichtet. Antworten liegen bisher nicht vor. (siehe auch gemeinsame-pressemitteilung Katastrophenschutz Grohnde).

Im Umkreis von 100 km um Atomkraftwerke ist eine Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten vorgeschrieben. Obwohl detailliert geplant ist, die Jodtabletten von den Feuerwehren über Wahllokale verteilen zu lassen, werden diese Pläne nicht ausgelegt, kritisiert Sigrid Quisbrok vom Aktionsbündnis“Bielefeld steigt aus“ und damit vor 10.192.550 EinwohnerInnen verheimlicht.

Die Verteilung der Jodtabletten ist einfach in den allgemeinen Katastrophenschutzplan eingefügt worden, statt einen Sonderplan zu erstellen, um eine Auslegung in weiten Gebieten zu umgehen, kritisiert Tobias Darge von der „Regionalkonferenz Grohnde abschalten“ (www.grohnde-abschalten.de).

Die betroffenen Gebiete reichen von Emden und Oldenburg über Münster bis Hamm und dem Landkreis Recklinghausen um das AKW Lingen mit 5.710750 Einwohnern und vom alten Regierungsbezirk Braunschweig über Kassel und Korbach bis zum Hochsauerlandkreis um das AKW Grohnde mit 6.633.850 Einwohnern. 2.152.050 Menschen in einem Streifen vom Landkreis Vechta bis Gütersloh liegen im Umkreis beider Atomreaktoren.

Dabei sollen in den Fernzonen von 25 km bis 100 km um diese AKWs Jodtabletten nur für Kinder, Jugendliche und Schwangere verteilt werden, moniert Dr. med. Angelika Claußen (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges, IPPNW). Nach den Erfahrungen der Atomkatastrophe von Tschernobyl ist es jedoch zu einem erheblichen Anstieg der Schilddrüsenkrebserkrankungen, auch bei Erwachsenen, gekommen. Deshalb fordert die IPPNW eine umfassende Jodtabletten –Bevorratung und Vergabe auch für Erwachsene im Umkreis von bis zu 100 km. Falls es in einem der Reaktoren jedoch zu einer Kernschmelze kommt, ist mit langanhaltenden radioaktiven Kontaminationen zu rechnen, so dass mehrfach Jodtabletten verteilt werden müssen.

Weitere Katastrophenschutzmaßnahmen sind in der Fernzone nicht vorgesehen, obwohl die neue Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz nachweist, dass auch dort Maßnahmen wie der „Aufenthalt in Gebäuden“ oder eine Umsiedlung nötig werden könnten.

Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) fragt, welche Maßnahmen für die BürgerInnen in den Niederlanden von Apeldoorn bis Groningen vorgesehen sind. Das AKW Lingen liegt nur 27 km von der niederländischen Grenze entfernt.

Weitere Informationen unter www.grohnde-abschalten.de

Aktionsbündnis „Bielefeld steigt aus“
Anti-Atom-Bündnis Nienburg
Antiatom-Gruppe Osnabrück
Anti-Atom-OWL
Anti-Atom-Plenum Köln
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD
BUND Kreisverband Werra-Meissner,
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
Laka foundation, documentation and research centre on nuclear energy (Amsterdam)
Regionalkonferenz Grohnde abschalten
Robin Wood

Britische Regierung leitet Verkauf der Urenco ein

Das britische Energieministerium, das Department of Energy and Climate Change (DECC), hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, einen nächsten Schritt bei dem lange angekündigten Verkauf seiner Anteile an der URENCO zu unternehmen.

An der Urenco halten jeweils Großbritannien, die Niederlande und zwei deutsche Unternehmen (E.on und RWE) je ein Drittel der Anteile. Mit Anlagen in Gronau, Capenhurst und Almelo sowie in Eunice, New Mexico (USA) betreibt die Urenco die Anreicherung von Uran. Daraus werden Brennelemente für den Einsatz in Atomreaktoren hergestellt. Die Urenco hält derzeit einen weltweiten Marktanteil von rund 30 Prozent.

Innerhalb den nächsten fünf bis sechs Wochen soll ein Finanzberater gefunden werden, der für die britische Regierung die dazu erforderlichen Verkaufs-Gespräche und Verhandlungen führen soll. Dies geht aus einer Meldung von world nucleas news hervor. Finanzberater und Banken können sich in dieser Frist bei der Regierung bewerben, um den Auftrag zu bekommen, diesen Deal durchzuführen.

Die britische Regierung rechnet Medienberichten (Telegraph) zu Folge mit einem Erlös von ca. drei Milliarden Pfund bzw. rund 2,35 Milliarden Euro. Im Gespräch sind derzeit Goldman Sachs, Rothschild, JP Morgan und UBS.

Den Angaben des Telegraphs zu Folge könnte es zu gravierenden Veränderungen bei der Eigentümerstruktur von Urenco kommen. Denn nicht nur Großbritannien will sich von den Urenco-Anteilen treffen, sondern auch die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE haben nach der Atomkatastrophe von Fukushima angekündigt, aus der Urenco aussteigen zu wollen. Laut dem Telegraph haben E.on und RWE offenbar die Bank of America Merrill Lynch eingeschaltet. Die niederländsiche Regierung soll der Credit Suisse einen entsprechenden Auftrag erteilt haben.

Sofern diese Angaben zutreffend sind, müsste inzwischen auch die deutsche Bundesregierung an den Vorgängen beteiligt sein. Noch Ende 2011 hat sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie über die Absichten von RWE und E.on zum Verkauf ihrer Anteile keine Kenntnis habe.

Die Bundesregierung müsste bei einem Verkauf von Urenco-Anteil egal von welcher Seite in jedem Fall beteiligt werden. Denn die URENCO ist im Rahmen eines Staatsvertrages gegründet worden, dem so genannten Vertrag von Almelo (1979/71). Der Vertrag regelt einerseits, dass die drei Staaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien auf dem Gebiet der Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik  zusammen arbeiten wollen und diese Technik sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch bei der Anreicherung selbst fördern wollen. Außerdem verpflichten sich die drei Staaten, dass im Rahmen dieser Aktivitäten keine Urananreicherung erfolgen darf, die für Uranwaffen eingesetzt werden darf. Auf Basis dieses internationalen Vertrages ist dann die Urenco gegründet worden.

Mit zwei weiteren solcher Verträgen sind seitdem die Geschäftsfelder der Urenco ausgeweitet worden. Einmal mit dem Vertrag von Washington (1992) mit den USA, der Mitte der 2000 Jahre der Urenco ermöglichte, eine Uranfabrik in den USA zu errichten und zu betreiben.

Außerdem trat im Juni 2006 der Vertrag von Cardiff in Kraft, mit dem die drei URENCO-Staaten einen Zusammenarbeit mit Frankreich bei der Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik zur Uran-Anreicherung besiegelten. Dies führte zu einer Beteiligung des französischen Atomkonzerns Areva an der Enrichment Technology Company (ETC), die seitdem zu je 50 Prozent von URENCO und AREVA betrieben wird.

Frankreich bzw. die AREVA hat damit zugang zur gegenüber anderen Urananreicherungstechnik erheblich kostengünstigeren Gaszentrifugentechnik erhalten und im Anschluss an der Beteiligung bei der ETC einen Auftrag zum Bau einer neuen Anreicherungsanlage am Standort Tricastin erteilt.

In 2011 und Anfang 2012 berichteten Medien darüber, dass einerseits der russische Atomkonzern Rosatom und andererseits die Areva interesse bekundet hatten, die RWE/E.on Anteile an der Urenco zu übernehmen. Die war aber anschließend jeweils dementiert worden.

Dirk Seifert, 18. Juli 2012

DGB Nord und Energiewende – Shareholder Value oder Daseinsvorsorge?

Im Mai hat der DGB Nord unter dem Titel  „Energiewende – Ansätze für Norddeutschland“ ein Papier vorgelegt, mit dem er sich in die laufende Debatte um die Ausrichtung der Energiewende einmischen will. Darin nimmt der DGB Nord auch zu Fragen der Netze, der Kommunen, den Eigentumsverhältnissen, den Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer dezentralen Orientierung der Energiewende Stellung. (DGB Nord -Energiewende)

In den folgenden Auszügen aus dem Papier fällt auf, dass viele Aussagen höchst widersprüchlich sind und zu wichtigen gewerkschaftlichen Grundfragen keine Positionierung erfolgt. Offenbar sind die Differenzen zwischen den Einzelgewerkschaften über die Richtung der Energiewende und welche Prioritäten dabei zu setzen sind, ausgesprochen groß. Das hat nicht nur damit zu tun, in welchen Bereichen der Energiewende die jeweiligen Gewerkschaften ihr Standbein (Betriebe) haben, sondern auch in welchen gesellschaftlichen Sektoren sie überwiegend ihre Mitglieder haben. Oder anders ausgedrückt: Das Papier zeigt, dass die (betriebsorientierten) Interessen der Mitglieder aus den großen Strom- und Gaskonzernen einerseits und die Interessen der eher öffentlich Beschäftigten andererseits nicht so recht in eine klares Konzept zu bringen sind.

Daseinsvorsorge mit Shareholder-Value?

Dies soll hier nur an einem wichtigen Punkt deutlich gemacht werden. So bezeichnet der DGB Nord zwar die Gas- und Stromnetze „ihrem Charakter nach“ als „öffentliches Gut“ und unterstreicht das sogar noch mal, in dem er diese „als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge“ bezeichnet.

Mit dieser Einordnung wäre die Frage zu beantworten, wie denn der DGB zur Beteiligung privatwirtschaftlicher, am Shareholder-Value ausgerichteter Unternehmen in diesem zentralen Bereich steht. Dürfen solche Unternehmen an einem so bedeutsamen Teil der Daseinsvorsorge überhaupt beteiligt sein? Wenn ja, in welchem Umfang? Als Minderheits- oder auch Mehrheitsgesellschafter? Eine Frage, die nicht nur hinsichtlich der Preise von Bedeutung ist, sondern auch was gesellschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte angeht.

Doch genau vor einer solchen Positionierung drückt sich der DGB! Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen, konkreter E.on (Hanse) und Vattenfall, beteiligt sein dürfen, wird gar nicht gestellt, bzw. anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Überall laufen derzeit Konzessionsverträge aus, werden Verhandlungen über die Energienetze geführt, die bis heute überwiegend den beiden Stromkonzernen Vattenfall (in Hamburg ist das der Bereich der IG Metall) und E.on (Hanse, gehört zum Bereich von Verdi) gehören. Viele Kommunen wollen ihre Netze wieder in die eigene Hand bekommen und damit ein wichtiges Stück von Entscheidungskompetenz zurück in die Region holen. Gleichzeitig unterstützt dies auch den Ausbau von öffentlicher Beschäftigung.

Vattenfall und E.on versuchen das abzublocken bzw. wollen erreichen, dass kommunale Partner in jedem Fall in der Minderheit bleiben. Das aber bedeutet: Ihre wirtschaftlichen Interessen werden beim Netzbetrieb, beim Aus- und Umbau ausschlaggebend sein. Denn sonsts wären die Atomkonzerne nicht so sehr an den Netzen interessiert: Auch in regulierten Märkten gibt es ausreichend Gestaltungsräume, um gute Gewinne zu machen. Das aber ist nicht gemeinwohlorient und hat in einem Bereich der Daseinsvorsorge als wesentliches Handlungsmotiv nichts zu suchen!

Doch genau zu diesen bedeutsamen Fragen gibt der DGB Nord mit seinen „offenen“ Aussagen keine Antwort. Mit fatalen Folgen, denn das hat zur Folge: Er akzeptiert, dass gewinnorientierte Atomkonzerne hier ihre Geschäfte machen dürfen. (Siehe auch: Gewerkschaften und Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg.)

Diese Widersprüche ziehen sich auch durch andere Aspekte des DGB-Papieres, die mit der Energiewende im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun haben. Für die Beteiligung und Mitbestimmung von BürgerInnen ist es ein entscheidender Unterschied, ob Kommunen bzw. kommunale, bürgernahe Unternehmen die Basis der Energiewende sind oder ob Atomkonzerne bestimmend sind. Davon hängt auch ab, in welcher Weise genossenschaftliche Bürgermodelle in die Energiewende eingebunden werden können, um eine Demokratisierung zu erreichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten und zu vergrößern. So sehr der DGB Nord Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung in unterschiedlichen Formen bei der Energiewende fordert und sinnvolle Anregungen gibt: Mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Aktiengesellschaften, deren Interessen ausschließlich wirtschaftliche sind, werden diese Demokratisierungspotentiale kaum wirkungsvoll erschlossen werden können. Es ist ja kein Zufall, dass die Energiewende über jahrelange Kämpfe gegen die Atomkonzerne durchgesetzt werden musste und immer noch durchgesetzt werden muss!

Im folgenden nun die wichtigsten Aussagen aus dem Papier des DGB Nord zu den hier angesprochen Themen:

Der DGB Nord stellt fest:   „Gas- und Stromnetze sind wie Wasser und Schienen ihrem Charakter nach ein öffentliches Gut. Die Regulierungsbehörden sollen durch eine gezielte, öffentlich transparente Kontrolle und Steuerung aktiv einen Missbrauch verhindern. Um die dezentrale Energieversorgung zu stärken und BürgerInnen an der Ausgestaltung und der Nutzung der Netze zu beteiligen, sind genossenschaftliche Modelle und Modelle zur Beteiligung der Kommunen am Netzgeschäft, wie sie in den letzten Jahren vermehrt gegründet wurden, zu prüfen.

Dabei sind vorurteilsfrei Chancen und Risiken der Modelle in diesem regulierten Markt gegeneinander abzuwägen. Durch die Förderung von dezentralen „Energie-Genossenschaften“ könnte zusätzlich ein Schub zur Demokratisierung der Energieversorgung erreicht werden.“ Seite 17 ….

„Die umfangreichen Maßnahmen zum Aus- und Umbau der Strominfrastruktur stellen ein industrielles Großprojekt dar und können als weiterer Motor für die Konjunktur wirken. Sie müssen aber von vornherein die Beteiligung der betroffenen Kommunen und Menschen vorsehen, damit die Akzeptanz der neuen Leitungen bei der Bevölkerung wie bei Beschäftigten erhöht wird.

Sie schließen zudem neue Beteiligungs- und Organisationsformen bei den Netzen und der Energieerzeugung bzw. -verwendung mit ein. Ein diskussionswürdiger Ansatz in diese Richtung ist die Idee einer „Deutschen Netz AG“ unter massiver staatlicher Beteiligung, die die Hochspannungsnetze in einer einheitlichen Gesellschaft bündelt. Abstimmung und Effizienz der Stromversorgung könnten dadurch erheblich verbessert werden.“ Seite 18

Zum Thema „Dezentralisierung und Rekommunalisierung – ein Motor für den Umstieg“ führt der DGB Nord dann weiter aus: „Wichtige Träger des Umbaus der Energiesysteme können kommunale Unternehmen und leistungsfähige Netzgesellschaften mit kommunaler und privatwirtschaftlicher Beteiligung sein. Unter Rekommunalisierung kann sowohl die direkte Gründung von Stadtwerken, die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, als auch die kommunale Beteiligung an größeren Netzgesellschaften verstanden werden.

Kommunale Unternehmen spielen als Träger einer dezentralen Energieversorgung und bei Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien eine wachsende Rolle. In Hamburg hat sich beispielsweise 2009 das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Hamburg Energie“ gegründet, mit dem Ziel Stadt und Region mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.

Die Kommunen können Konzessionen souverän erteilen, wenn öffentliche Wege für Aufgaben der leistungsgebundenen Energieversorgung genutzt werden sollen. In den nächsten Jahren stehen in vielen Kommunen Entscheidungen an, die Konzessionen neu zu vergeben, da viele Konzessionsverträge auslaufen. Die Gemeinden und Städte müssen selbst entscheiden, wer in den Bereichen der Energiewirtschaft als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge die besten Leistungen für die BürgerInnen erbringt. Aktuelles Beispiel ist Hamburg, wo politisch und wirtschaftlich zu klären bleibt, inwieweit der Rückkauf des Energienetzes (Strom, Gas und Fernwärme) in den nächsten Jahren sinnvoll und gewinnbringend für Verbraucher und öffentliche Hand sein kann. Zielsetzung dabei muss sein, dass die Veränderungen in der Akteursstruktur nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen erfolgen, da die Energiewende wie kaum ein anderes Thema eine leistungsfähige, erfahrene und motivierte Belegschaft erfordert.

Die etwa 350 Stadtwerke mit eigener Energieerzeugung haben in Deutschland derzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 10%. Ein wachsender Anteil der Erzeugung und Versorgung durch Stadtwerke ist zu begrüßen. Dies darf jedoch nicht zu einer einseitigen Förderung einzelner Marktakteure mit negativen Effekten für die Beschäftigung in der Energiewirtschaft führen. Um kommunale Unternehmen gleichzeitig zu nachhaltigem Wirtschaften zu verpflichten, ist ein kommunales Versorgungs- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordern darf.“ Seite 19/20

DGB betont die soziale Dimension der Energiewende

„Der Umbau muss eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung über Konzepte sicherstellen, die unabhängig von kommunal oder privatwirtschaftlich verantworteter Umsetzung die ArbeitnehmerInneninteressen ausreichend berücksichtigen und für die Kunden eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung bieten. Das heißt, Konzepte mit fairen Bedingungen und neuen Perspektiven für die von der Energiewende negativ Betroffenen: Neue Beschäftigung, Umschulung und Qualifizierung für betroffene ArbeitnehmerInnen sowie gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen für die neu entstehenden Arbeitsplätze. In Teilen der Energiebranche, wie der Solarindustrie, bedarf es darüber hinaus der Regulierung, um zukünftig faire und saubere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Gute Arbeit ist Voraussetzung um den Anspruch eines nachhaltigen Umbaus im Sinne von wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.“ Seite 4

 

DGB Nord fordert Atomausstieg und Abschaltung des AKW Brokdorf so schnell wie möglich

In seinen im Mai veröffentlichten Positionen zur Energiewende fordert der DGB Nord einen beschleunigten Atomausstieg und nennt insbesondere das AKW Brokdorf. Außerdem fordert der DGB hinsichtlich der Stilllegung  den direkten Rückbau der Atomkraftwerke und will, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ rechtlich untersagt wird. Dies zielt insbesondere auf den Vattenfall-Konzern, der für seine in Schleswig-Holstein stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel bis heute kein Konzept vorgelegt hat.

Auch die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich im Koalitionsvertrag auf einen beschleunigten Atomausstieg und die schnellere Abschaltung des AKW Brokdorf verständigt.

Der DGB Nord stellt klar: „Die Umstellung auf ein nachhaltiges Energiesystems ist ohne den Ausstieg aus der Atomenergie nicht denkbar. Der DGB setzt daher auf eine Energieversorgung ohne nukleare Energie und fordert einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft so schnell wie möglich. Eine Revisionsklausel beim Ausstiegsszenario wird abgelehnt.“ (S. 21 des DGB Nord -Energiewende)

Der DGB Nord ist für die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern zuständig. Im dem Positionspapier fordert der DGB Nord nicht nur einen beschleunigten Atomausstieg, sondern das von den zuständigen Einzelgewerkschaften (Ver.di und IG Metall Hamburg) mit den Unternehmen E.on und Vattenfall Tarifverträge und Vereinbarungen für die Beschäftigten in den AKWs vereinbart werden sollten: „Nach dem politischen Beschluss zum Atomausstieg soll Brokdorf in der letzten Phase im Jahr 2021 abgeschaltet werden; Krümmel und Brunsbüttel gehen nicht wieder ans Netz. Derzeit sind in Brokdorf 388, in Krümmel etwa 650 und in Brunsbüttel etwa 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernkraftwerken müssen für die Zeit nach Stilllegung der Anlagen rechtssichere Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen werden. Die Betreiberunternehmen (für Norddeutschland Vattenfall und E.ON) sollen hierzu Tarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft abschließen.

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Juni 2011 sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 still zu legen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen. Der direkte Rückbau der Anlagen ist rechtlich verbindlich vorzusehen. Einen „sicheren Einschluss“, d.h. eine Einbetonierung ohne Rückbauverpflichtung, lehnt der DGB aus Sicherheitsgründen ab. Für den Rückbau ist eine Mindestbauzeit von 10 Jahren pro KKW anzusetzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Rückbau bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzieht. Die Zahl der qualifizierten Firmen und Spezialisten ist klein, ebenso die Zahl der Fachkräfte. Abgesehen von der nationalen Situation warten nach Angaben der internationalen Atombehörde derzeit 129 Anlagen auf den Rückbau.

 

Katastrophenschutzpläne für AKWs Grohnde und Lingen

UmweltschützerInnen fordern von niedersächischem Innenministerium und Landkreisen:

– Katastrophenschutzpläne für Atomkraftwerke ins Internet stellen
– die Einwendungfrist bis zum 30. September 2012 verlängern

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen rufen das Niedersächsische Innenministerium und die entsprechenden Landkreise auf, die Katastrophenschutzpläne für die Atomkraftwerke Grohnde bei Hameln und Lingen ins Internet zu stellen und die Auslegungs- und Einwendungsfrist wegen der Sommerferien bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Die entsprechenden Unterlagen sind den Bürgerinnen und Bürgern online im Internet zur Verfügung zu stellen. Dies ist für das Bundesamt für Strahlenschutz schon beim Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben bewährte Praxis.

Marita Wuttke von BUND-Landesverband Niedersachsen kritisiert weiter, dass es die Behörden in altbekannter Weise nur während der Sommerferien von Dienstag, 18. Juli bis zum 17. August 2012 wagen, die Unterlagen auszulegen. Bernd Schlinkmann, Pressesprecher der Regionalkonferenz (www.)„Grohnde-abschalten“(.de) fordert daher, die Auslegungs- und Einspruchsfrist bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Gebiet der Katastrophenschutzplanung deutlich zu gering bemessen

„Für das Atomkraftwerk Grohnde sind nur Katastrophenschutzpläne für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg, Lippe, Hildesheim und die Region Hannover ausgearbeitet. Aber eine neue Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom April dieses Jahres „Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall von Fukushima“ zeigt, dass auch noch bis zu 170 km Entfernung radioaktive Kontaminierungen mit 20 Millisievert Bodenstrahlung pro Jahr eintreten können.

Nach Maßgabe der Strahlenschutzrichtlinien bedeutet dies, dass bis zu einer Entfernung von 170 km vom AKW evakuiert werden muss“, erläutert Angelika Claußen, langjährige Vorsitzende der Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). „Daher müssen die entsprechenden Landkreise in Niedersachsen und in NRW mit in die Katastrophenschutzplanung einbezogen werden. Insbesondere sollte die Stadt Bielefeld als Miteigentümerin des AKW und deren Katastrophenschutzbehörde nicht außen vor gelassen werden“, fordert Claußen.

Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kritisiert, dass die Katastrophenschutzpläne des AKW Lingen nicht auch in den Niederlanden ausgelegt werden, obwohl die niederländische Grenze nur 27 km entfernt liegt. Ab dem 23.7.2012 sollen die Pläne zum AKW Lingen in Niedersachsen nur in Meppen im Landkreis Emsland, im Landkreis Grafschaft Bentheim und im nordrhein-westfälischen Landkreis Steinfurt ausgelegt werden.

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat gezeigt, dass das Risiko real ist und die beste Katastrophenschutzmaßnahme die sofortige Stilllegung der Atomanlagen ist.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Tobias Darge, Regionalkonferenz Grohnde abschalten, Tel.: 0176 / 24 24 98 15

Dr. Angelika Claußen, IPPNW, Tel.: 0521 / 15 22 13

BUND Landesverband Niedersachsen, Dr. Marita Wudtke, Tel.: 0511 / 9656918

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Peter Dickel, Braunschweig, Tel.: 0531 / 895601

Elternverein Restrisiko Emsland e.V., Gerd Otten

ROBIN WOOD, Energiereferent Dirk Seifert, Tel.: 040 / 38089221

Udo Buchholz, Pressereferent, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Tel.: 02562 / 23125

Willi Hesters, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Tel.: 01511 / 2702596

http://www.grohnde-abschalten.de

 

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