NRW.LINKE fordert Stilllegung der AKWs Tihange und Doel sowie der Uranfabriken Gronau und Lingen

Auf dem Landespartei am vergangenen Wochenende hat die LINKE.NRW auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und Marika Jungblut (Städteregion Aachen) die umgehende Stilllegung der maroden belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel gefordert. Außerdem fordert die Partei, dass kein Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr geliefert werden dürfe. Diese beiden Anlagen müssen endlich abgeschaltet werden. Der Antrag ist hier zu finden.

Der Widerstand nicht nur in der Region rund um die belgischen Reaktoren in Tihange und Doel wächst. Nicht nur die Bundesrepublik und Luxemburg, sondern nun auch die Niederlande fordert von der belgischen Regierung die Abschaltung der mit tausenden Rissen behafteten Reaktoren. Zahlreiche Kommunen klagen inzwischen auf die Abschaltung und Bürgerinitiativen in Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Niederlande sind aktiv. Für eine weitere Klage suchen belgische AtomkraftgegnerInnen Unterstützung und haben ein Spendenkonto eingerichtet.

Der Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, ist mit zahlreichen Initiativen in Berlin aktiv. Hier weitere Informationen über die Aktivitäten im Bundesparlament.

Betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Immer mehr radioaktives und fluorhaltiges Uran lagert in Gronau unter freiem Himmel. Das neue Uranlager soll zwar in diesem Jahr in Betrieb gehen; wann aber radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückkommen, die dort eingelagert werden sollen, ist unklar. Die Bundesregierung bestätigt in einer Auflistung von Ausfuhrgenehmigungen Uranlieferungen aus Gronau für die belgischen Atommeiler, sieht aber keinerlei Möglichkeiten, Atomtransporte mit Uranbrennstoff für den Betrieb der umstrittenen belgischen Atomkraftwerke zu unterbinden. Derweil gehen die Gespräche mit Großbritannien und der Niederlande über den Verkauf und den möglichen Börsengang der URENCO weiter. Eine Befassung des Bundestags – im Gegensatz zu Großbritannien und der Niederlande – ist nach Mitteilung der Bundesregierung nicht vorgesehen. Das sind die wesentlichen Aussagen der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsgageordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau.

Hubertus Zdebel, aus Münster stammender Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion im Bundestag, sagte: „Immer mehr Atommüll und Brennstofflieferungen für marode Atomkraftwerke nicht nur in Belgien machen klar, dass auch für die Uranfabrik der URENCO in Gronau endlich die Stunde des Ausstiegs schlagen muss. Es ist unverantwortlich, den Betreib von Gronau unbefristet zu erlauben, wie es die Bundesregierung tut und wogegen die rot-grüne Landesregierung in NRW auch nicht ernsthaft etwas unternimmt.“

Die Uranfabrik in Gronau ist laut Angaben der Bundesregierung seit 2011 voll ausgelastet. Rund ein Drittel des Weltmarkts beliefert der trinationale Konzern URENCO mit seinen Uranfabriken in Almelo (NL), Capenhurst (GB), den USA und Gronau. Auf Nachfragen teilte die Bundesregierung auch mit, dass der Verkauf der URENCO weiter auf der Tagesordnung steht. Die Niederlande und Großbritannien bereiten demnach Gesetze vor, um die Risiken nach einer Privatisierung der URENCO nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Urananreicherung kann grundsätzlich auch für militärische Zwecke zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran missbraucht werden.

Daher fordert Hubertus Zdebel: „Die URENCO und ihre Uranfabriken dürfen nicht verkauft werden, sie müssen abgeschaltet werden. Als Signal für Abrüstung ebenso wie für den weltweiten Atomausstieg.“

Bei der letzten Abfrage in 2014 (Drucksache 18/1726) lagerten in Gronau 12.443 t Tails (abgereichertes Uran) sowie 6.666 t Feed (Natururan als Uranhexafluorid) im Freilager. Das war damals schon der historische Höchststand. Jetzt sind es mit 18.531 t Tails und 8.300 t Feed noch einmal deutlich mehr und damit neuer Rekord.

 

Dokumentation: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröder u. a. der Fraktion DIE LINKE

betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Frage Nr. 1
Welche aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Uranoxid-Dauerlagers in Gronau besitzt die Bundesregierung?

Antwort:
Nach Angaben der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) ist nach Auskunft der URENCO Deutschland GmbH (UD) die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers im Jahr 2016 vorgesehen. Unabhängig davon ist nach Aussage der UD der Termin für die erste Anlieferung von gefüllten Uranoxid-Behältern derzeit nicht absehbar.

Frage Nr. 2
Wie viel Uran lagert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form [Uranhexafluorid als Feed (zur Anreicherung), Product (angereichertes Uran) und Tail (abgereicherter Uranmüll)] derzeit im Freilager auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau?

Antwort:
Zum 13. Mai 2016 betrug der Bestand im Feedlager: 8.300 t (Tonnen) Uranhexafluorid (UF6) und im Tailslager: 18.531 t UF6. Darüber hinaus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 489 t UF6 im Productlager, welches jedoch nicht als Freilager konzipiert ist.

Frage Nr. 3
Wie viel abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau lagert derzeit in Frankreich?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der Bestand derzeit 53 t UF6.

Frage Nr. 4
Wie viel von diesem abgereicherten Uranhexafluorid wurde in Frankreich
bereits in Uranoxid umgewandelt?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Frankreich bislang insgesamt 12.689t UF6 aus Gronau zu 10.117 t Uranoxid dekonvertiert.

Frage Nr. 5
Welche weiteren Lagerorte für abgereichertes Uran aus Gronau gibt es derzeit und wieviel Uran lagert dort ggf. in welcher Form?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Orte, an denen abgereichertes Uran für UD gelagert wird.

Frage Nr. 6
Gibt es, angesichts der auf zehn Betriebsjahre beschränkten Aufnahmekapazität der neuen Uranoxid-Lagerhalle, bereits (Vor-)Anfragen seitens der URENCO zum Bau einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine Anfragen der UD zu einem Bau
einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau.

Frage Nr. 7
Gibt es zwischen NRW oder der Bundesregierung Gespräche, die Urantails künftig nicht mehr als Wertstoff, sondern als Atommüll zu behandeln oder haben die Bundesregierung bzw. das Land NRW vor, Gespräche mit diesem Ziel mit der URENCO zu führen?

Antwort:
Zwischen dem MWEIMH und der Bundesregierung finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu verschiedenen Themen statt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen abgereichertes Uranoxid radioaktiven Abfall darstellt, war bislang kein Schwerpunkt eines solchen Gesprächs. Im Übrigen wird zur Einordnung auf das Nationale Entsorgungsprogramm verwiesen.

Frage Nr. 8
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Uranoxid-Lagerhalle in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) vorgenommen oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers wurde mit Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde als Teil der Urananreicherungsanlage nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die angefragten Sachverhalte wurden im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens zum Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 abgehandelt. Im Übrigen werden Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Geheimhaltung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) inklusive des Uranoxidlagers um zwei Jahre vorgezogen. Als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2003 fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes erkennbar sind. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der UAG angezeigt, von denen eine Vielzahl in der Anlage bereits umgesetzt sind.

Darüber hinaus hat die von der Entsorgungskommission im Jahre 2013 veröffentlichte Sicherheitsüberprüfung (Stresstest) ergeben, dass die UAG in Gronau deutliche Reserven gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse aufweist und dass aufgrund der unterstellten auslegungsüberschreitenden Lastfälle kein Versagen von Komponenten oder Maßnahmen zu befürchten ist, das zu einem sprunghaften Anstieg der radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage führen kann.

Frage Nr. 9
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Uran-Freilager in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) veranlasst oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage Nr. 10
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren Gespräche über die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der
Urantails in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 11
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Gespräche über die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht nur aus der Brennelementefabrik Lingen, sondern auch aus der Urananreicherungsanlage Gronau Uranbrennstoff den umstrittenen Reaktoren in Belgien zum Einsatz kommt?

Antwort:
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage der UD in Gronau sowie der Anlage zur Produktion von Brennelementen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen wurden atomrechtlich genehmigt. Die Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion in Belgien fällt in die Zuständigkeit der belgischen Regierung und des Parlaments. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage Nr. 13
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung den Endverbleib des angereicherten Urans, bevor sie Ausfuhr- und Transportgenehmigungen erteilen lässt?

Antwort:
Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden alle Anträge auf Ausfuhr-Genehmigung entsprechend den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geprüft und im Zweifelsfall dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach § 4 AtG werden die zugehörigen Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.

Sowohl die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG als auch die Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen.

Frage Nr. 14
Wurden seit 2011 Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau versagt? Wenn ja, wie viele und warum konkret?

Antwort:
Es wurden keine Ausfuhrgenehmigungen versagt.

Frage Nr. 15
Welche Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden seit 2011 erteilt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden – z. B. zur Brennelementherstellung – von URENCO)?

Antwort:
Siehe Anlage. (PDF)

Frage Nr. 16
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, ob aufgrund der bestehenden Zweifel an der Sicherheit der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 die Möglichkeit besteht, die Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran von URENCO Gronau an die Betreiber der genannten AKWs zu untersagen? Wenn nein, warum wurde dies bislang nicht geprüft?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

Frage Nr. 17
Inwieweit könnten aus Sicht der Bundesregierung Haftungsansprüche an die Bundesrepublik für den Fall entstehen, dass es mit aus Deutschland geliefertem Uran in belgischen Atomkraftwerken zu einem schweren Störfall mit Radioaktivitätsfreisetzung kommt? Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung derartige Haftungsansprüche ausschließen?

Antwort:
Belgien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen). Im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens ist im nuklearen Schadensfall die Haftung für Drittschäden auf den Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks kanalisiert. Das bedeutet, dass ausschließlich der Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks für entstehende Personen- und Sachschäden haftet.

Frage Nr. 18
Wie hoch war seit 2010 jeweils die Auslastung der Urananreicherungsanlage
Gronau (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Auslastungsgrad)?

Antwort:
Die Anreicherungsanlage in Gronau ist durch Anreicherung von Natururan und durch
Wiederanreicherung von abgereichertem Uran zu 100 Prozent ausgelastet.

Frage Nr. 19
Wie viel angereichertes Uran liefert die Urananreicherungsanlage Gronau derzeit jährlich zur Brennelementefabrik Lingen (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 sowie nach aktuellen und bereits beantragten Transportgenehmigungen)?

Antwort:
Die Massenangaben zur Lieferung von angereichertem Uran von der Firma URENCO in Gronau zur Brennelementefabrik Lingen in den Jahren 2011 bis 18. Mai 2016* sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Daten beruhen auf den Angaben der zu den Beförderungsgenehmigungen gehörigen Transportmeldungen.KA-Tabelle-01

Frage Nr. 20
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil von URENCO Ltd. auf dem Weltmarkt für angereichertes Uran jeweils seit 2010 bis heute?

Antwort:
Der Weltmarktanteil von URENCO beträgt seit 2010 zwischen 30 und 33 Prozent.

Frage Nr. 21
Was ist der aktuelle Stand bei den Vorbereitungen zum Verkauf von URENCO-Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Frage Nr. 22
Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein von der niederländischen Regierung geplantes Gesetz zum Verkauf der URENCO-Anteil und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung dem dortigen Parlament zugeleitet?

Frage Nr. 23
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt?

Frage Nr. 24
Wird die Bundesregierung aus Anlass des geplanten Verkaufs der URENCO-Anteile auch in Deutschland ein derartiges Gesetz wie in den Niederlanden vorgesehen dem Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche wesentlichen Inhalte wird dieses Gesetz haben?

Antwort:
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.

Frage Nr. 25
Wann haben seit Anfang 2015 konkrete Gespräche zum möglichen Verkauf von URENCO-Anteilen seitens der Almelo-Vertragsstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den einzelnen URENCO-Anteilseignern stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und jeweiligem Teilnehmerkreis)?

Antwort:
Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.

Frage Nr. 26
Ist ein möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch?

Antwort:
Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.

Frage Nr. 27
In welcher Weise gibt es zwischen der Bundesregierung und den Konzernen RWE und E.ON aktuell Kontakte, um über die Zukunft der jeweiligen URENCO-Beteiligungen (inkl. des bei der Urananreicherung anfallenden Atommülls) zu sprechen? Welche Ergebnisse gibt es dabei bislang?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage Nr. 28
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, im Rahmen einer Stiftung oder einer anderen öffentlicher Trägerschaft von den Privatkonzernen RWE und E.ON letztlich die Verantwortung für das „deutsche“ Anteilsdrittel bei URENCO zu übernehmen?

Antwort:
Eine Übernahme der Verantwortung für die Geschäftsanteile der E.ON und RWE bei
URENCO seitens der Bundesregierung ist nicht geplant.

  • Der Antwort der Bundesregierung ist diese Aufgestellung zu Frage 15 als Anlage (PDF) beigefügt.

Tschernobyl, Fukushima und noch immer kein glaubwürdiger Atomausstieg

Atomare Katastrophen wie in Tschernobyl und Fukushima können überall passieren, warnte Hubertus Zdebel in seiner heutigen Rede im Deutschen Bundestag. Daran sei auch die Atompolitik der Bundesregierung verantwortlich. Hierzulande AKWs abzuschalten, aber zugleich jenseits der Grenze in Belgien Schrottreaktoren wie in Doel und Tihange, mit Brennstoff zu versorgen, sei unglaubwürdig.

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hendricks, auch von meiner Seite: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag. Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für Ihre klaren Worte, die Sie zu den Atomreaktoren in Belgien gefunden haben; darauf komme ich in meiner Rede gleich zurück. Aber erst einmal Glückwunsch, auch von meiner Seite.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tschernobyl und Fukushima sind eine Mahnung, dass der Atomausstieg nicht nur in Deutschland, sondern in Europa und in der ganzen Welt erforderlich ist. Nur so können derartige Katastrophen wirksam verhindert werden. Diesem Anspruch hält die Politik der Bundesregierung allerdings nicht stand. Die heute vorliegenden Anträge von uns Linken und von den Grünen zeigen auf, dass es vielfältige Handlungsmöglichkeiten für eine Bundesregierung gibt, den Atomausstieg in Deutschland und Europa klarer und deutlicher auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Rahmen meiner Redezeit kann ich das nur an einigen wenigen Punkten deutlich machen. Meines Erachtens ist es nicht die Frage ob, sondern leider nur wann und wo eine Katastrophe wie in Tschernobyl und Fukushima passieren wird. Nicht auszuschließen ist, dass diese nächste Katastrophe Tihange sein könnte.

Über Filz und Schlamperei in der belgischen Atomaufsicht berichtet aktuell die Süddeutsche Zeitung, vor allem über einen obersten Atomaufseher, der zuvor für den Tihange-Betreiber Electrabel gearbeitet hat. Dazu kommen jede Menge ungeklärte Fragen zu den Tausenden Rissen im Reaktordruckbehälter. Dass er einen schweren Störfall aushält, bezweifelt sogar das Bundesumweltministerium.

Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist – auch für die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik -, dass endlich die Uranfabriken in Gronau und Lingen in den Atomausstieg einbezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Darüber findet sich in dem Antrag der Großen Koalition, der heute auch vorliegt, bezeichnenderweise kein Wort. Hier AKWs abzuschalten und sie hinter der Grenze, wie in Doel und Tihange, mit Brennstoff zu versorgen, ist keine glaubwürdige Politik.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist Beihilfe zum Atomrisiko in den Nachbarstaaten, in Europa und in der Welt, und es ist ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung sich international eine Tür zu einer Zukunft der Atomenergie offenhält. Diese Tür muss so weit wie möglich geschlossen werden. Das ist übrigens auch ein Grund, warum wir den Atomausstieg gemeinsam mit vielen Anti-AKW-Initiativen und Umweltverbänden im Grundgesetz festschreiben wollen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Tschernobyl, Fukushima? Egal. Für ihre wirtschaftlichen Interessen halten Konzerne international an der Atomenergie ebenso fest wie Staaten, die damit auch ihre militärischen Machtansprüche aufrechterhalten.

In dem Zusammenhang, weil es auch zu den Risiken der Atomkraft gehört, ein Wort zu den sogenannten Ergebnissen der Atom-Finanzkommission, KFK, in der Vertreter und Vertreterinnen von CDU/CSU, SPD und Grünen dominierten und in die wir als Linke aus guten Gründen nicht berufen wurden.

(Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Wirklich gute Gründe!)

Diese Atom-Finanzkommission macht den Atomkonzernen gerade ein fettes Geschenk: Zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger wird das gesetzlich festgeschriebene Verursacherprinzip für RWE, Eon usw. durch eine Art Ablasshandel einfach außer Kraft gesetzt. Circa 41 Milliarden Euro sind laut Ergebnissen dieser KFK vorgesehen, eine Summe, die von vorne bis hinten nicht ausreichen wird. Das wissen Sie alle. Der Co-Vorsitzende der Endlagersuchkommission, Michael Müller, hat völlig zu Recht vor kurzer Zeit von Kosten in Höhe von mindestens 70 Milliarden Euro gesprochen. Wenn man diese Summe mit den jetzt festgeschriebenen circa 40 Milliarden Euro vergleicht, ist völlig klar, wer letztlich die Rechnung dafür zahlen muss, obwohl es im Atomgesetz ganz anders geregelt ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der Suche nach solchen und ähnlichen Deals hat die Satiresendung „heute-show“ vor einigen Wochen ein neues Element entdeckt: Va 119. „Va“ steht für „Verarschium“.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Die Atomkonzerne müssen weiter für die Kosten geradestehen, wie es seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben ist.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotz Tschernobyl weiter Atom-Glücksspiel

„Auch im 30. Jahr der bis heute andauernden Katastrophe von Tschernobyl und dem damit verbundenen Leid und Sterben vieler hunderttausender Menschen verschließen wirtschaftliche und politische Akteure die Augen vor den unverantwortbaren gesundheitlichen Gefahren der Atomenergie und blockieren den längst fälligen Atomausstieg“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des 30. Jahrestages des Gaus von Tschernobyl am morgigen Dienstag, den 26. April. Zdebel weiter:

„Im Angesicht von Tschernobyl und Fukushima ist der weitere Betrieb von Atomkraftwerken nichts anderes als ein unverantwortliches Atom-Glücksspiel mit der Bevölkerung, von dem die Konzerne profitieren. Nicht ob, sondern nur wann es zu einem nächsten katastrophalen Unglück kommt, ist die Frage. Ein einziger schwerer technischer Fehler – in Brokdorf, Tihange oder Cattenom – kann jederzeit auch mitten in Europa dazu führen, dass Millionen von Menschen evakuiert werden müssen und große Gebiete unbewohnbar werden. Weder in Deutschland noch in vielen Staaten Europas und der Welt haben Konzerne und politisch Verantwortliche die Lehren aus Tschernobyl oder Fukushima gezogen: Atomenergie ist unverantwortlich und muss sofort beendet werden.

Dass deutsche Uranfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen sind und Brennstoff für Atommeiler in aller Welt liefern, macht außerdem klar, dass auch die Bundesregierung die Lehren aus Tschernobyl und Fukushima längst nicht gezogen hat und es weiterhin eine starke Anti-Atom-Bewegung braucht.“

Zur weiteren Information: Die Atomkatastrophe von Tschernobyl und die aktuellen Risiken der Atomenergie sind auf Antrag der Fraktion DIE LINKE am Freitag Thema im Bundestag.

Diese PM ist auch auf der Homepage der Bundestagsfraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Belgische Risiko-AKWs: Uranlieferungen aus Deutschland stoppen

„Die Bundesregierung darf jetzt nicht nur appellieren, sondern muss handeln und die Uranlieferungen aus Deutschland zum Betrieb der belgischen Atomreaktoren stoppen“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, nachdem sich die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gestern für die Abschaltung der belgischen Riss-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 ausgesprochen hat, bis weitergehende Untersuchungen stattgefunden haben. Zdebel weiter:

„Die Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen auch die belgischen Atommeiler mit Brennstoff. Das hatte jüngst der URENCO-Chef Deutschland gegenüber dem WDR bestätigt. (Quelle) Damit leisten die deutschen Uranfabriken Beihilfe für den Betrieb unsicherer Reaktoren und tragen somit zur Gefährdung der Bevölkerung bei. Hier muss die Bundesregierung eingreifen und die Ausfuhrgenehmigungen für Uran an die belgischen AKWs verweigern.“

In Gronau wird von der URENCO Uran angereichert, aus dem dann Brennelemente zum Einsatz in AKWs hergestellt werden. In Lingen betreibt die AREVA eine solche Uranfabrik zur Herstellung von Brennelementen. Beide Anlagen sind vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen und verfügten über unbefristete Betriebsgenehmiungen. Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem aktuellen Bundestagsantrag auch, diese Anlagen in den Ausstieg einzubeziehen und das Atomgesetz entsprechend zu ändern. Mehr dazu:

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