Der geplante Verkauf der Urananreicherungsfabriken der URENCO ist offenbar erheblich komplizierter, als sich die beteiligten Unternehmen und die Bundesregierung gedacht haben. Jetzt musste RWE laut einer Meldung von „businessweek“ einräumen, dass der geplante Verkauf wohl auch 2015 nicht erfolgen wird. Mit den Gaszentrifugen der URENCO wird Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt. Die Technik erlaubt aber auch, dass damit Uran für Atomwaffen hergestellt werden kann. Experten bezeichnen die Uranfabriken daher als den einfachsten Weg zur Atombombe. Die drei Eigentümer Großbritannien, die Niederlande und die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE wollen die gesamte URENCO meistbietend auf dem Weltmarkt verkaufen. Selbst ein Verkauf über die Börse oder an Investorenfonds wird nicht ausgeschlossen. Ein Markttest für den Verkauf ist Anfang des Jahres beendet worden. Dazu hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, zuständig für Atomausstieg bei der Links-Fraktion, vor kurzem mit einer Anfrage die Bundesregierung um mehr Informationen ersucht.
Am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos hat der RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium in einem Interview erklärt, dass sich der Verkauf weiter verzögern wird und wohl nicht mehr 2015 stattfinden wird. “The trough that we are entering into in 2015 is probably going to take a bit longer than we originally anticipated,” Chief Executive Officer Peter Terium said in an interview in Davos, Switzerland. “It’s going to be beyond 2015.” (Businessweek)
Außerdem heißt es dort: „The sale of Urenco, in which the Dutch and British governments each own a one-third stake, is “not likely before 2016,” he said. The Netherlands, previously concerned about governance at a privately owned Urenco, “has made some real progress,” Terium said.“
Hubertus Zdebel und die Links-Fraktion lehnen den Verkauf der URENCO strickt ab, weil die Risiken zur Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik viel zu groß sind. Statt einem Verkauf der URENCO fordert Zdebel die Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau. Deren Betrieb ist vom Atomausstieg nicht erfasst und die Anlage verfügt über eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung.
Nichts geht mehr in Brunsbüttel: Castor-Lager ohne Genehmigung. Und vielleicht ist das auch bald an den anderen AKW-Standorten so. Foto: Vattenfall
Die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bringt bundesweit die Debatte um den Atomausstieg und die fehlende Sicherheit der Atomanlagen auf den Plan. Der Richterspruch sorgt bei den beteiligten Behörden für totale Ratlosigkeit. Der Rechtsstaat scheint bei der Atomenergie am Rande des Abgrunds zu stehen. Für die Anti-Atom-Initiativen ist die Sache soweit klar: Jetzt hat das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ gefordert, auch dem Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld die Betriebsgenehmigung zu entziehen, heißt es in einer Meldung des BR. Das AKW selbst wird nach den Plänen von E.on im Sommer endgültig abgeschaltet. Was mit dem Atommüll geschehen soll, ist ein totales Rätsel.
Der BR teilt mit: „Laut E.ON sind im Atommüll-Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld derzeit 21 Castorbehälter eingelagert. Das Lager bietet Platz für 88 Castoren und hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. E.ON will das KKW Grafenrheinfeld am 31.5.2015 endgültig abschalten.“
Der Plan: Nach der Abschaltung werden nach und nach die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor und dem Abklingbecken in Castoren verpackt und dann in das benachbarte Zwischenlager gestellt. Dieses Zwischenlager ist zwar genehmigt. Aber es ist sogar mit noch geringeren Sicherheitsstandards als das Lager in Brunsbüttel gebaut und genehmigt worden. Faktisch heißt das: Die Mängel, die zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel geführt haben, bestehen bei allen anderen Lagern auch, also auch in Grafenrheinfeld. Konsequenterweise muss dies also dazu führen, dass die bayerische Staatsregierung als Atomaufsicht, die Betriebsgenehmigung aufhebt.
Das sieht laut BR auch Babs Günther, Sprecherin des „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft„, so. Demnach „biete keines der anderen Lager mehr Sicherheit, als das in Brunsbüttel. Im Gegenteil: Die Atommüll-Standort-Lager an den süddeutschen Atomkraftwerken hätten geringere Wand- und Deckenstärken, seien also noch unsicherer. Dadurch habe sich die radioaktive Gefährdung der Bevölkerung massiv erhöht, so Günther weiter. Die Atomkraftgegner fordern, dass allen Atommüll-Zwischenlagern in Deutschland die Betriebsgenehmigungen entzogen werden.“
Genau das hatte vor wenigen Tagen auch der energiepolitische Sprecher der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein gefordert. Da alle Zwischenlager nach den gleichen Grundsätzen gebaut und genehmigt wurden, müssen nun alle Genehmigungen „von Amtswegen“ zurückgenommen werden.
Sein Energieminister, Robert Habeck, schweigt bislang zu diesem Ansinnen. Für Brunsbüttel hat er eine Art Notverordnung erlassen, die die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel anordnet und auf drei Jahre befristet. Neuer Atommüll allerdings, darf dort nun nicht mehr eingelagert werden. Nur knapp 20 km entfernt steht am AKW Brokdorf ein baugleiches Castorlager mit den gleichen Mängeln wie in Brunsbüttel. Ohne die Betriebserlaubnis für das Castor-Lager droht wegen dem dann fehlenden Entsorgungsnachweis die umgehende Abschaltung des Atommeilers.
In der Endlagerkommission am Montag in Berlin sagte Habeck laut BUND: „Der schleswig-holsteinische Umweltminister sagte dagegen ein Ergebnis des Urteils sei die klare Aussage: „Es gibt ein Risiko!“ In den nächsten Wochen wird es vor allem darum gehen, welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen zwölf deutschen Zwischenlager hat. Es stellt sich die Frage, ob auch deren Betriebsgenehmigungen eventuell nicht gerichtsfest sind.“
Bestellter Brief von RWE für Schadensersatzklage? Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Foto: Hessische Staatskanzlei
Für die befristete Stilllegung des AKWs Biblis im Rahmen des Moratoriums nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte ein Gericht dem RWE-Konzern Schadensersatz zugesprochen, weil die rechtliche Begründung nicht ausreichend war. Inzwischen untersucht ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Landtag von Hessen die schlampige Arbeit der damaligen CDU-geführten Landesregierung. Letzte Woche wurde durch das Magazin Monitor bekannt, dass möglicherweise der damalige und heutige Ministerpräsident Bouffier mit einem von RWE bestellten Schreiben maßgeblich dafür sorgte, dass der Konzern Schadensersatz durchsetzen kann. Die Spur führt bis ins Bundeskanzleramt. Von mindestens 190 Millionen Euro ist die Rede. Jetzt sorgt das Bundesumweltministerium mit der Verweigerung von Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss dafür, dass die Aufklärung erschwert wird.
Bouffier rechtfertigt seinen Brief und spricht von ehrenrührigen Vorwürfen, berichtet gestern der HR.
Auch für andere Reaktoren in anderen Bundesländern wird der Bouffier-Brief von E.on und EnBW für Klagen genutzt. Die Grüne Landtagsabgeordnete in Niedersachsen, Miriam Staudte, nimmt in Sachen AKW Esenshamm/Unterweser Stellung.
Die Linke im hessischen Landtag: Vor der Sitzung des Untersuchungsausschusses 19/1 (Biblis-Stilllegung) am kommenden Freitag erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss:„DIE LINKE ist sehr irritiert über das VerhaltendesBundesumweltministeriums. Durch die Nicht-Erteilung beziehungsweise die starke EinengungvonAussagegenehmigungen wird erheblich in die Arbeit des Untersuchungsausschusses eingriffen. Die Nicht-Annahme und fehlerhafte Weiterleitung von formalen Ladungen, die an das Bundesministerium gerichtet waren, erscheint ebenso auffällig. Welches Interesse hat die Bundesregierung, die Aufklärung der Ereignisse rund um das Atom-Moratorium 2011 durch ein Parlament zu behindern?“Das Vorhaben, den damaligen Kanzleramtsminister RonaldPofalla (CDU) als Zeugen zu benennen, sei zu begrüßen, soWissler. Da das Kanzleramt in den damaligen Vorgängen eine zentrale Rolle gespielt habe, habe DIE LINKE bereits bei der Konstituierung des Untersuchungsausschusses vorgeschlagen, auch dieBundeskanzlerin als Zeugin zu benennen. Schließlich habe diese am 15. März 2011 im Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem damaligen Bundesminister Norbert Röttgen und Ministerpräsident VolkerBouffier (beide CDU) das sogenannte Atom-Moratorium ‚erfunden‘.Wissler: „Es stellt sich mehr denn je die Frage, ob sich bei der Ausgestaltung dieses Atom-Moratoriums entweder keiner Gedanken um die rechtssichere Ausgestaltung gemacht hat, ob damals entsprechende Warnungen – unter anderem von der LINKEN – bewusst ignoriert wurden. Oder ob Bundes- und Landesregierung sich von Anfang an der enormen Risiken bewusst waren und die juristische Verantwortung jeweils gegenseitig zuschieben wollten. Der Untersuchungsausschuss muss diese Fragen aufklären und darf in dieser Arbeit nicht weiter behindert werden.“
Die Grünen im hessischen Landtag: Untersuchungsausschuss Biblis-Stilllegung – GRÜNE bedauern, dass Bundesumweltministerium wichtigem Zeugen die Aussagegenehmigung verweigert
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bedauert, dass das SPD-geführte Bundesumweltministerium (BMU) dem ehemaligen Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe Reaktorsicherheit I/3 im BMU, Gerrit Niehaus, keine Aussagegenehmigung für den Biblis-Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag erteilt hat. „Die Aussagen von Verantwortlichen und einbezogenen Mitarbeitern auf Bundesebene sind elementar für eine umfassende Aufklärung. Wir erwarten von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), dass sie Herrn Niehaus aussagen lässt. Wir sind der Ansicht, dass die Verantwortung für die Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke eindeutig beim Bund liegt“, erläutert der Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss 19/1, Frank Kaufmann.
Die von der SPD vorgeschlagene Ladung des früheren Chefs des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla (CDU), als Zeuge im hessischen Ausschuss ist nach einer ersten Einschätzung der GRÜNEN vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt. „Wir unterstützen die Befragung des damaligen Kanzleramtschefs Ronald Pofalla. Wir werden einem entsprechenden Beweisantrag daher zustimmen“, kündigte Kaufmann an. „Wir erwarten aber auch von der Bundesebene, dass sie die Aufklärung nicht behindert. Die Aussagen von verantwortlichen Mitarbeitern sind unverzichtbar für eine echte Aufklärung. Derzeit entsteht der Eindruck, dass der Bund seinen Teil der Aufklärung nicht erfüllt.“
Auch anderen in Hessen geladenen Zeugen habe das BMU nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilt. „Alle Fraktionen des Landtages haben gemeinsam beschlossen, wen sie als Zeugen vor diesem Ausschuss hören möchten“, so Kaufmann weiter. „Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, die parlamentarische Aufklärung nicht zu hintertreiben.“
Atommüll-Probleme immer größer: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal.
Die Endlager-Kommission hat es nicht einfach: Wichtige Entscheidungen finden ohnehin ohne sie statt, viele der Atommüll-Probleme, die anstehen, sind im Auftrag durch den Bundestag nicht enthalten. Und auch in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung geht es nur langsam voran. Schon das Minimale holpert: So schafft es der Bundestag mit seinen Ressourcen bislang nicht einmal, die Sitzungen der AGs live im Internet zu streamen. Von wirklichen Beteiligungs- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten ganz abgesehen. Kommenden Donnerstag debattiert die AG1 ein umfängliches Konzept-Papier zur Öffentlichkeitbeteiligung.
Die Mediatorin Ulrike Donat, Gorleben-Kennerin und als wissenschaftliche Referentin u.a. im ehemaligen Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig, hatte vor wenigen Wochen Thesen in der AG1 präsentiert, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Atommüllfrage gegeben sein müssen. Ihre Thesen, in denen sie z.B. eine Art „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ an den Anfang von Verhandlungen stellt, machen klar, wie enorm das Problem ist und wie weit die Kommission von derartigen Aspekten noch entfernt ist.
IRGENDWIE alles ungelöst mit den Atommüllproblemen: Aktuelle Berichte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel und die Folgen für die Atompolitik in Deutschland:
Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.
Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen