Der jetzt veröffentlichte Stresstest der EU-Kommission zur Unsicherheit der Atomreaktoren listet schon besorgniserregende Sicherheitsmängel auf. Dabei basieren die Daten überwiegend auf einem Fragenkatalog, den die AKW-Betreiber auf Basis vorhandener Unterlagen beantworten mussten. Viele sicherheitsrelevante Fragen wurden erst gar nicht gestellt, so z.B. ob und wie die Anlagen gegen Flugzeugabstürze ausgelegt sind und wie sich die Verkettung unterschiedlicher Schadensereignisse auf die Anlage auswirken würde.
Diverse, schon nach Tschernobyl vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen sind in etlichen Reaktoren bis heute nicht nachgerüstet worden. Auch in den deutschen Reaktoren gibt es Mängel, wie z.B. die Frankfurter Rundschau in einem Interview mit Lothar Hahn, ehemaliger Chef der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, aufzeigt. Und Matthias Brake berichtet auf Telepolis nicht nur von Mängeln der Reaktoren, sondern von erheblichen Mängeln des so genannten Stresstests. Auch die WELT stellte zusammenfassend fest, dass Europas Reaktoren nicht sicher sind.
Auch in den deutschen Reaktoren sind noch zahlreiche Nachrüstungen, die nach Fukushima angeordnet wurden, nicht umgesetzt worden. Siehe z.B. AKW Brokdorf und auch hier.
Vor allem aber: Obwohl auch der bundesdeutsche Stresstest direkt nach der Katastrophe von Fukushima gezeigt hat, dass kein Atomkraftwerk gegen den Absturz schwerer Flugzeuge (A380) gesichert ist, sind immer noch neun Reaktoren am Netz.
Verheerend: Die Konsequenzen aus der Katastrophe von Fukushima sind in diesen neuen Entwürfen immer noch nicht enthalten. Noch immer sollen Menschen nur in einem sehr begrenzten Gebiet um die Reaktoren herum evakuiert werden. Dabei hat bereits im April 2012 das Bundesamt für Strahlenschutz aufgezeigt, dass Evakuierungen in mehr als 100 Kilometern Entfernung noch erforderlich sein können und angemahnt, dass der Katastrophenschutz entsprechend neu organisiert werden muss.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat darauf hingewiesen, dass die Kosten der Umlage durch das Erneuerbare Energien Gesetz für die Energiewende nur wenig über dem Vorjahr steigen würde, wenn nicht so viele Unternehmen von der Umlage befreit wären. Verantwortlich dafür ist die Politik der Bundesregierung. Dadurch würden vor allem Privatkunden überproportional belastet. Der BEE hat dazu ein Hintergrundpapier veröffentlicht.
Hier die Pressemitteilung des BEE: EEG-Umlage 2013: Förderbetrag für Erneuerbare Energien steigt auf 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom
Berlin, 27. September 2012: Die Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien steigt nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) im kommenden Jahr von heute rund 2,1 Cent auf voraussichtlich 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom. „Das ist der Anteil an der so genannten EEG-Umlage, der direkt für den Ausbau Erneuerbarer Energien verwendet wird“, erklärt BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff. Die reinen Förderkosten für die Erneuerbaren machen damit weniger als die Hälfte der EEG-Umlage 2013 aus. Diese wird nach Berechnungen des BEE auf bis zu 5,2 Cent pro Kilowattstunde Strom ansteigen. Würde zusätzlich zu den getroffenen Annahmen die Liquiditätsreserve für das kommende Jahr drastisch erhöht, könnte die Umlage sogar um weitere 0,3 Cent/kWh ansteigen.
„Die reinen Förderkosten für den Ausbau der klima- und ressourcenschonenden Erneuerbaren Energien erhöhen sich im nächsten Jahr lediglich um 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das rechtfertigt weder, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu verlangsamen, noch das bestehende Fördersystem generell infrage zu stellen“, hält Uphoff den jüngsten Diskussionen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entgegen. Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage sind neben dem Zuwachs Erneuerbarer Energien vor allem die ausgeweitete Industrieförderung, sinkende Strompreise an der Börse sowie der nachträgliche Ausgleich zu geringer Einnahmen im laufenden Jahr.
Allein auf die Industrieförderung entfällt nach Berechnungen des BEE ein Anteil an der EEG-Umlage 2013 von 1,3 Cent pro Kilowattstunde – immerhin ein Viertel des Gesamtbetrages und rund 0,3 Cent mehr als in diesem Jahr. „Wenn die Bundesregierung eine Industrieförderung in dieser Größenordnung für notwendig hält, muss sie dafür andere Instrumente wählen als ausgerechnet die Stromrechnung der Verbraucher“, fordert Uphoff. Dies könnten z. B. entsprechende steuerliche Regelungen sein.
Der Rückgang der Börsenstrompreise und die Nachholung für 2012 schlagen in der EEG-Umlage 2013 mit jeweils 0,7 Cent/kWh zu Buche. Hinzu kommen etwa 0,3 Cent/kWh für die Kosten der Marktprämie und des Liquiditätspuffers. „Schaut man sich die einzelnen Bestandteile an, wird sofort klar: Die EEG-Umlage ist kein Preisschild für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb geht auch die einseitige Kostendiskussion der letzten Wochen völlig an der Sache vorbei.“
Die Erneuerbaren Energien tragen maßgeblich dazu bei, dass der Strompreis an der Börse sinkt, da Wind- und Solarenergie ohne Brennstoffkosten auskommen und teure fossile Kraftwerke vom Markt drängen. Nutznießer dieses Effektes sind bisher vorwiegend Großabnehmer, die sich direkt an der Strombörse eindecken. Das Gros der privaten Verbraucher sowie kleine Unternehmen profitieren hingegen nicht von der Entwicklung. Im Gegenteil: Sie müssen sinkende Börsenpreise über eine steigende EEG-Umlage kompensieren helfen.
„Der Berechnungsmechanismus für die EEG-Umlage muss grundlegend reformiert werden. Die Preissenkungen, die die Erneuerbaren an der Börse bewirken, müssen auch zu sinkenden Kosten bei den Verbrauchern führen anstatt deren Stromrechnung über eine steigende EEG-Umlage zu erhöhen“, mahnt Uphoff an.
Eine Möglichkeit, die Verbraucher kurzfristig zu entlasten, sieht der BEE darin, regenerativ erzeugten Strom von der Stromsteuer zu befreien. Hierdurch könnte der Strompreis für Privathaushalte um 0,5 Cent/kWh sinken. Uphoff: „Die Stromsteuer wurde zur Kompensation von Umwelt- und Gesundheitskosten, die durch die fossil-atomare Stromerzeugung verursacht werden, eingeführt. Dass diese Steuer immer noch auf die sauberen Erneuerbaren Energien erhoben wird, ist unlogisch und systemwidrig. Hier gibt es einen sinnvollen Handlungsspielraum für die Bundesregierung.“
Das Reaktorgebäude der Atomforschungsanlage GKSS/HZG bei Geesthacht. Radioaktives Erbe des atomaren Wahnsinns. Foto: Dirk Seifert
Wohl über 100 Menschen waren gestern der Einladung der Betreiber der Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht gefolgt. Das heutige Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) plant den Rückbau der Atomanlage und will dabei „größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen“, so der HZG-Geschäftsführer Kaysser.
Mit der Atomkraftgegnerin Silke Freitag (X-1000 mal quer) hat das HZG eine Moderatorin für diesen Dialog-Prozess eingeworben, die gestern deutlich machte, dass der Dialog-Prozess nur dann gelingen kann, wenn das HZG die Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung wirklich ernsthaft auf die Agenda setze und auch nach gemeinsamen Lösungen bei Konflikten suche. Sonst hätte der Dialog keine Chance.
Erste Bewährungsprobe für Dialogbereitschaft steht schon im Raum
Eine große Schwierigkeit steht – dabei hat der Dialog-Prozess noch nicht mal richtig begonnen – schon im Raum: Das HZG hat sich bereits vor dem Dialogbeginn für den vollständigen Rückbau der Reaktorhalle und der mit ihr zusammenhängenden Einrichtungen entschieden – und somit gegen den sog. „Sicheren Einschluss“. Damit ist bereits eine auch sicherheitstechnisch wichtige Einschränkung für einen offenen Dialog vorgenommen worden. Außerdem – und das macht einen offenen und transparenten Dialog noch schwieriger – will das HZG sämtliche Unterlagen für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren bereits im November fertiggestellt haben und im Dezember den Antrag auf Rückbau bei der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Kiel einreichen. Damit wären aber wesentliche Teile auf den Weg gebracht, ohne das die BürgerInnen überhaupt beteiligt gewesen sind.
Viele der Anwesenden auf der Veranstaltung kritisierten genau diese Situation, die nicht nur wichtige Entscheidungen vorweg nehme, sondern auch einen enormen Zeitdruck für die meist in ihrer Freizeit aktiven BürgerInnen bedeutet. Allerdings signalisierten die Betreiber, dass man Wege suchen wollen, wie darüber gesprochen werden kann.
Die Betreiber wirkten sichtlich überrascht, dass der Rückbau in Frage gestellt und nun zunächst eine Prüfung der Alternativen gefordert würde. Das ist zwar – betrachtet man die derzeit laufende Diskussion über die Stilllegung der AKWs – nachvollziehbar. Aber selbst, wenn es am Ende für die Forschungsreaktoren der GKSS bei einem Rückbau bleibt: Die Diskussion und Prüfung, wie die Betreiber zu dieser Entscheidung gekommen sind, muss von den BürgerInnen gründlich und auf Basis der vom Betreiber vorgenommenen Abwägungen geprüft und nachvollzogen werden können. Immerhin ist dies der entscheidende Schritt für das weitere Verfahren! Daher wurde auch mehrfach betont, dass eine Antragstellung bei der Atomaufsicht vor dieser Prüfung einen Dialogprozess kaum möglich mache.
In Arbeitsgruppen hatten die TeilnehmerInnen der Veranstaltung die Möglichkeit, alle ihre Fragen, Anmerkungen und Bedenken anzusprechen. Diese Sammlung wurde schließlich im „Plenum“ vorgestellt. Aus all diesen Fragen soll eine zu bildende Begleitgruppe einen Vorschlag erarbeiten, wie der Dialogprozess organisiert und all die Fragen bearbeitet werden können. Daher bezogen sich auch viele Fragen und Anmerkungen auf die Ausgestaltung und die Kompetenzen dieser Begleitgruppe. Z.B. ob diese Gruppe das Recht habe, eigene Gutachter hinzuziehen und wer für diese Gutachten die Kosten zu übernehmen hat.
Insgesamt zeigte sich, dass es unter den TeilnehmerInnen viel Mißtrauen gab. Zu tief sitzen die schlechten Erfahrungen mit Atomunternehmen, deren Geheimhaltungspolitik und Verharmlosungen. Kein Wunder: Gleich um die Ecke der Atomforschungsanlagen des HZG/der GKSS steht das von Vattenfall betriebene AKW Krümmel.
Rückbau der Forschungsreaktoren, die Leukämiefälle in der Elbmarsch und geheime Forschung: Vertuschung und Spurenbeseitigung – oder bis heute nicht geklärt?
Dabei spielt auch eine große Rolle, dass bis heute die Ursachen über die weltweit einzigartig hohe Anzahl von Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in der Umgebung der beiden Atomanlagen nicht aufgeklärt ist bzw. eine Erklärung, wie es dazu gekommen sein kann, von der „herrschenden“ Lehre massiv bestritten wird (siehe dazu die Ärzteorganisation IPPNW).
Über ein Jahrzehnt wurde mit großem Aufwand nach den Ursachen für die Erkrankungen gesucht. Viele mögliche Ursachen wurden erforscht. Besonders radioaktive Strahlung, die solche Erkrankungen auslösen kann. Dabei ist es auch unter den beteiligten WissenschaftlerInnen zu schweren Auseinandersetzungen gekommen.
Während für viele die Ursachen bis heute nicht geklärt sind, ist für andere die Sache klar: In der Atomforschungsanlage der GKSS muss es im Sommer 1986 bei Experimenten mit Atombrennstoffen zu einem schweren Unfall und einer Explosion gekommen sein. Die Elterninitiative Geesthacht und andere, darunter auch kritische WissenschaftlerInnen, gehen davon aus, dass die Explosion dazu führte, dass radioaktive Teilchen, so genannte PACs sich in der Umgebung der Atomanlagen verteilten und deren Strahlung die Erkrankungen ausgelöst haben (siehe hierzu Strahlentelex (PDF)).
Der Vorwurf lautet: In der GKSS wurden geheime Forschungen betrieben, die auch für militärische Zwecke nutzbar gewesen sind. Der Verdacht, dass die GKSS auch dazu diente, Forschung für Atomwaffen zu betreiben, wurde immer wieder formuliert. Immerhin hatte der damalige Atomminister Franz Josef Strauss seine Finger im Spiel! (Siehe dazu Matthias Küntzel: Bonn und die Bombe – Deutsche Atomwaffenpolitik von Adenauer bis Brandt. Frankfurt a. M. und (leider zum Nachlesen online nicht verfügbar): Arbeitskreis Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Hrsg.): Atomforschung in Geesthacht – Schleichwege zur Atombombe?, Hamburg 1989, Info hier)
Während Institute im Auftrag der Initiativen diese Teilchen im Erdreich nachwiesen, bestritten andere deren Existenz bzw. Bedeutung. 2007 kam es zu einem Eklat zwischen den WissenschaftlerInnen untereinander und der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. Seitdem ist in Sachen Ursachenforschung sogut wie nichts mehr passiert.
Und natürlich geht es im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprozess auch um Fragen über den anfallenden Atommüll und was mit ihm geschehen soll. Die Betreiber haben vor, den leicht- und mittelaktiven Strahlenmüll zum Schacht Konrad zu transportieren, wo er dauerhaft eingelagert werden soll. Doch: Der Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber der Ausbau hat sich in den letzten Jahren immer wieder verzögert. Derzeit heißt es, dass erst 2019 der Probebetrieb aufgenommen werden soll, die eigentliche Einlagerung ab 2024! Doch noch wichtiger ist: Bis heute halten die Proteste gegen die Genehmigung des Schacht Konrad an, zahlreiche Nachbarstädte (z.B. Salzgitter), aber auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, verweisen immer wieder auf gravierende Sicherheitsmängel, die aus ihrer Sicht im Genehmigungsverfahren nicht zufriedenstellend geklärt wurden. Klagen gegen die Genehmigung waren schließlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Klagen überhaupt zur Verhandlung zuzulassen!
Es dürfte also spannend werden, wie sich das HZG und der Dialog nun mit all diesen Fragen und Problemen wirklich „offen und transparent“ entwickeln wird und ob das HZG die „Belastungsprobe“ besteht und sich wirklich auf einen solchen Prozess einlässt – mit vielen für die Betreiber sicher unangenehmen Konsequenzen. Aber genau diese „auszuhalten“ und damit umzugehen und wirklich im Dialog zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, wäre die Chance und der Erfolg dieses Projekts. Und hätte dann wohl auch für andere Verfahren in ähnlichen Konfliktfeldern große Bedeutung!
Weil Vattenfall nicht sagt, was mit den stillgelegten AKWs Krümmel und Brunsbüttel passieren soll, macht Schleswig-Holstein Druck. Foto: Dirk Seifert
Weil Vattenfall sich bis heute nicht entschieden hat, wie es mit den stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel weiter verfahren will, hat jetzt der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen, die Initiative für eine Änderung des Atomgesetzes auf den Weg zu bringen. Während sich die drei Konzerne RWE, E.on und EnBW inzwischen erklärt haben und den schnellen Rückbau der Anlagen anstreben, hat sich einzig Vattenfall noch nicht festgelegt.
Hintergrund ist, dass das Atomgesetz nicht regelt, bis wann ein AKW-Betreiber sich entscheiden muss, wie er die Stilllegung eines Reaktors in Angriff nehmen will und dazu einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der jeweils zuständigen Atomaufsicht auf Länderebene stellt. Grundsätzlich kann ein Betreiber zwischen Rückbau und Einschluss wählen, aber wie lange er sich für diese Entscheidung Zeit lässt, steht ihm derzeit vollkommen frei. Klar ist das eine Gesetzeslücke.
Das soll sich nun ändern: Mit einer Initiative über den Bundesrat soll die Landesregierung in Kiel das nun ändern, so der Landtag. Nicht nur die Fristen sollen dabei geregelt werden, sondern entsprechend dem Koalitionsvertrag der sogenannten Dänen-Ampel soll per Atomgesetz auch festgelegt werden, dass den Betreibern der sofortige Rückbau künftig per Gesetz vorgeschrieben wird. Der sogenannte „sichere Einschluss“ soll also als Möglichkeit grundsätzlich verboten werden.
So gut das zunächst klingen mag und vor dem Hintergrund, dass Vattenfall immer mehr den Eindruck erweckt, sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen: Ob der schnelle Rückbau in allen Fragen wirklich die sicherheitstechnisch beste Variante ist, sollte in jedem Fall als Prüfung möglich sein. Nicht aus den Gründen, die Vattenfall „vorschiebt“. Aber: Angesichts der bis heute völlig ungelösten Entsorgung und der Tatsache, dass die hochradioaktiven Atomabfälle mangels Endlager ohnehin für 40 Jahre an den AKW-Standorten verbleiben – selbst wenn die Reaktoren schließlich abgerissen wären – sollte die differenzierte Diskussion über Alternativen möglich sein.
Statt einfach eine solche Alternativen-Debatte per Atomgesetz zu beschränken, wäre es durchaus sinnvoll, das sicherheitstechnisch beste Verfahren im Rahmen einer Alternativen-Diskussion und einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils konkret bezogen auf die Anlage zu klären. Wichtig wäre, dass nach einem solchen (zügigen) Verfahren der Betreiber per Gesetz verpflichtet werden kann, die Maßnahmen auf seine Kosten umzusetzen. Dafür müsste die zuständige Atomaufsichtsbehörde im Atomgesetz die entsprechende Handhabe bekommen.
In Frankfurt demonstrierten am letzten Wochenende rund 100 AtomkraftgegnerInnen im Rahmen des Internationalen Uran-Aktionstages für den Ausstieg aus der Atomenergie. Dabei kritisierten sie auch die IG Metall. Während die Organisation sich bundesweit für den Atomausstieg ausgespricht, fordert sie immer wieder im konkreten Fall auch die Arbeitsplatzsicherheit für Beschäftigte bei den Atomkonzernen.
Nicht viel anders sieht es bei Verdi aus, die vor allem bei RWE und E.on zuständig ist. Selbst die Massenentlassungen bei RWE und E.on haben nicht dazu geführt, dass Verdi mit Alternativen in Erscheinung getreten ist, um Arbeitsplätze zu erhalten. Stattdessen hat sie den Konzern-Plänen für einen massiven Arbeitsplatzabbau zugestimmt, solange dies einigermassen „sozialverträglich“ abläuft.