AKW Obrigheim und niedrig verstrahlter Abrissmüll: Jeder bekommt was ab!

Radioaktiv-07.jpgEs klingt so harmlos: Beim Abbau von Atomkraftwerken werden Abfälle „freigemessen“, wenn sie unterhalb bestimmter Grenzwerte liegen. Dabei handelt es sich um sehr gering kontaminierte Strahlenabfälle. Unterschreiten sie die Werte, dürfen sie wie Hausmüll deponiert oder auch „verwertet“ werden. Eine weitere Kontrolle findet dann nicht mehr statt. Auf diese Weise, so die Befürchtung von AtomkraftgegnerInnen, wird quer durch die Republik die Radioaktivität verteilt. Zu dem Problem der „Freimessungen“ hat jüngst der BUND eine Studie vorgelegt. Jetzt äußert sich die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ zu dem Thema, denn in Obrigheim ist der Rückbau des Atommeilers seit Jahren im Gange.

Hier die PM der BI im vollen Wortlaut: „Die Initiative AtomErbe Obrigheim findet es skandalös, dass beim Rückbau des AKW Obrigheim (KWO) noch nicht einmal die Vorgaben der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Nach ihrer Meinung sind die dort vorgesehenen Grenzwerte bereits zu hoch und müssten im Interesse der Menschen niedriger sein. Schon seit mehreren Jahren fordert die Initiative von der Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, einen transparenten Umgang mit dem Thema des „freigemessen“ Materials, das beim Rückbau des AKW Obrigheim anfällt und immer noch radioaktive Stoffe enthält.

Mit Hilfe der sogenannten „Freimessung“ nach der Strahlenschutzverordnung wird ermöglicht, dass aus Atommüll „normaler“ Müll wird, der dann dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegt. Er kann dann, je nach der Höhe der radioaktiven Belastung, auf Deponien gelagert oder als Müll verbrannt werden oder zur freien Verwertung in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren. Die Beteuerung des Umweltministeriums, dass alles „unbedenklich“ sei, kann die Initiative nicht nachvollziehen, denn der Prozess der „Freimessung“ ist sehr kompliziert und es können auch Fehler auftreten.

Dazu kommt, dass für das AKW Obrigheim eine Reihe von Erleichterungen bei der Messung des Materials aus dem Rückbau genehmigt wurde. Statt bei der Messung von Oberflächen engmaschig jeweils 1000 cm2 (d. h. 10 Messungen je Quadratmeter) auf radioaktive Stoffe zu prüfen, braucht, je nach Art der Messung, nur für jeweils 5 oder auch 20 Quadratmeter eine Messung vorgenommen werden. Der Nachweis der Oberflächenkontamination kann auch ganz entfallen. Das kann bedeuten, dass eine radioaktive Belastung nicht entdeckt wird.

Wir haben den baden-württembergischen Umweltminister aufgefordert, diese großzügige Praxis der Freigabe zu beenden und im Sinne des Minimierungsgebotes der Strahlenschutzverordnung höhere Anforderungen an Sicherheit und Risikovorsorge zu stellen, bisher ohne Erfolg. Ganz offensichtlich können mit dieser „Freimessung light“ die Kosten für den Rückbau reduziert werden. Es ist zu befürchten, dass das Land diese für EnBW günstigen Regelungen, die aus der Zeit vor der jetzigen grün-roten Regierung stammen, beibehalten wird. Zudem legt ein „Leitfaden zur Freigabe nach § 29 StrlSchV“ des Landes Baden-Württemberg nahe, dass auch andere Atomanlagen in den Genuss der Vergünstigungen kommen.

Von der Gesamtmasse des AKW Obrigheim (275.000 Tonnen) sollen mit rund 2.500 Tonnen weniger als 1 % übrigbleiben, die langfristig als Atommüll zu lagern sind. Sogar aus dem innersten, am stärksten radioaktiv belasteten Bereich (Reaktordruckbehälter mit Umfeld), in dem rund 4000 Tonnen abgebaut werden sollen, plant der Betreiber EnBW, nur etwa 600 Tonnen langfristig als Atommüll aufzubewahren. Alles andere will er per Freimessung loswerden.

Bekannt ist inzwischen, dass in den letzten Jahren „freigemessener“ Müll aus dem AKW Obrigheim auf den Deponien in Buchen/Neckar-Odenwald-Kreis und Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis sowie im Müllheizkraftwerk Mannheim gelandet ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert, dass der Müll vorläufig im KWO bleibt und dass eine breite gesellschaftliche Debatte über die Hinterlassenschaften der Atomkraftwerke geführt wird, bis klar ist, wie viel insgesamt, auch bei anderen Atomanlagen, anfällt und was langfristig damit passieren soll.“

Ergänzende Anmerkung:
Ein ausführlicher Artikel zum Thema erscheint in der August-Ausgabe der Publikation Strahlentelex, der auch hier (PDF) nachzulesen ist.

Uranfabrik Gronau: Wohin mit dem Atommüll?

Nachgefragt: Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mehr über den Umgang mit dem Atommüll der Uranfabrik in Gronau in Erfahrung bringen. Die Uranfabrik in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Dauergenehmigung. In Gronau wird vor allem mit Uranhexafluorid (UF6) gearbeitet. Für das neue Atommülllager, welches demnächst in Gronau in Betrieb gehen soll, muss das UF6 aber „konvertiert“ – also umgewandelt – werden. Das ist mit zahllosen Atomtransporten verbunden. Noch erfolgt diese Urankonversion in Frankreich, künftig aber wohl in England. Die kleine Anfrage- noch ohne Antworten der Bundesregierung – ist hier als PDF.

Die zum URENCO-Konzern gehörende Uranfabrik in Gronau ist nicht nur vom Atomausstieg ausgenommen und darf ohne Befristung Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Brennstoff versorgen. Ebenso unbefristet ist die Atommüllproduktion. Demnächst wird eine Lagerhalle für insgesamt 60.000 Tonnen Uran-Müll in Betrieb gehen.Weil auch die Lagerung ohne jede Befristung erfolgen soll, sprechen Bürgerinitiativen bereits vom einem „Endlager durch die Hintertür“.

Bevor eine Einlagerung in der Atommüll-Halle möglich ist, muss das Uran zunächst umgewandelt werden. Für die Produktion wird es als Uranhexafluorid (UF6) benötigt. Eine besonders reaktionsfreundige udn gefährliche Uran-Mischung. Für eine längere Lagerung ist es in diesem Zustand zu riskant. Daher muss es in eine stabilere Variante umgewandelt werden: Uranoxid (U3O8). Derzeit erfolgt diese Umwandlung, verbunden mit zahlreichen Atomtransporten, in Pierrelatte, Frankreich. Künftig dürften die Atomtransporte mit dem abgereicherten UF6 von Gronau aus Richtung England auf die Reise gehen, vermutet der Abgeordnete. Denn dort wird unter dem Dach des URENCO-Konzerns derzeit eine neue Konversionsanlage gebaut, die im nächsten Jahr ihren Betrieb aufnehmen soll. So werden dauerhaft neuer Atommüll, weitere Atomtransporte und viele Risiken erzeugt.

Konzerne kaufen Hamburger Bürgerentscheid? – Musical – Seilbahn und Einflussnahme von Unternehmen

Fussgaenger-kreuzt2So war das mit „Mehr Demokratie“ vermutlich nicht gemeint. In Hamburg betreiben derzeit zwei Konzerne einen Bürgerentscheid im Bezirk Hamburg Mitte. Das Ziel: Eine Seilbahn über den Hamburger Hafen mit Mitteln der direkten Demokratie durchsetzen. Vor wenigen Wochen haben sie erklärt, dass sie eine Spende an die Stadt zahlen, wenn die Seilbahn kommt. Der Bezirk ist mehrheitlich gegen das Projekt. Die Seilbahn soll von St. Pauli aus die Gäste für die Musicals auf der südlichen Hafenseite transportieren. Bislang erledigen das Fähren. Am 24. August stimmen die BürgerInnen ab.

Das Seilbahn-Projekt ist aus gutem Grund heftig umstritten. Vor wenigen Wochen setzten die hinter dem Volksentscheid stehenden Initiatoren einen drauf: „Ein Musicalunternehmen und ein Seilbahnbauer wollen bei einem positivem Bürgerentscheid Hamburg eine Seilbahn und zehn Millionen Euro für soziale Projekte schenken. Ein unmoralisches Angebot, sagen Kritiker.“ So die taz-nord.

„Die Firma Stage Entertainment und der österreichische Seilbahnbauer Doppelmayr haben angekündigt, dem Bezirk Hamburg-Mitte zehn Millionen Euro für soziale Projekt zu spenden, sollte der geplante Bau der Seilbahn zustande kommen. Weil die beiden Unternehmen diese Offerte einen Monat vor dem Bürgerentscheid über das Projekt unterbreiten, sehen Experten darin eine neue Dimension der Einflussnahme auf die direkte Demokratie.“

Fast 200.000 BürgerInnen werden beim Bürgerentscheid am 24. August abstimmen können. Zuvor war ein Bürgerbegehren mit rund 14.000 Unterschriften im Juni von SPD, Grünen und Linken in der Bezirksversammlung Mitte abgelehnt worden. „Die Parteien halten die Seilbahn, die in rund 80 Metern Höhe über die Elbe schweben soll, für eine zu große zusätzliche touristische Belastung für den Stadtteil St. Pauli.“

Ein Streitgespräch gibt es aktuell im Hamburger Abendblatt. „Seilbahn über die Elbe – Fluch oder Segen für Hamburg?“ Da sprechen die Seilbahngegnerin Sabrina Hirche (SPD) und Befürworterin Herlind Gundelach (CDU) über das umstrittene Projekt.

Die Initiative der GegnerInnen der „Musical-Bahn“ sind inzwischen auch online erreichbar. Dort findet sich auch ein Text, der sich mit der Einflussnahme durch die Konzerne befasst: Die Seilbahnabstimmung – ein Versuchsballon für künftige Konzernbegehren?

Der dort angesprochen Rede des Präsidenten der Kammer hatte sich umweltFAIRaendern bereits hier gewidmet: Volksentscheid untergräbt die Macht der Handelskammer. Wie Demokratie zur Gefahr wird.

Auch dieser Text der Seilbahn-GegnerInnen kommt nicht umhin, die Hamburger Handelskammer zu erwähnen, die in nahezu allen Fragen ihre Finger im Spiel hat und die Politik vor sich her treibt. Auch bei der jetzt laufenden Debatte um eine Olympia-Bewerbung von Hamburg war die Handelskammer maßgeblich:

Interessant dürfte werden, dass es in der Handelskammer seit den letzten Plenarwahlen eine kritische Minderheit gibt. Die ist aus dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden formiert sich: Hamburger Volksentscheid mit Folgen: Opposition im Plenum der Handelskammer

 

Hamburg – Olympiabewerbung: Keine Chance für 2024?

nolympia-hamburg-1Die taz-nord weiß zu berichten: “Alle wollen olympisch sein“. Es geht um die Austragung der Segelwettbewerbe für Olympische Spiele.  Lübeck und Kiel konkurrieren darum, Austragungsort an der Seite Hamburgs zu werden. Ganz anders und hochinteressant berichtet die Süddeutsche Zeitung über eine Olympia-Bewerbung von Hamburg und Berlin. “2024, 2028 oder doch lieber 2032?” fragt die Zeitung und berichtet über Seilschaften, Machtkämpfe und Konkurrenzen im Internationalen Olympischen Komitee, über wirtschaftliche Interessen und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).  Vor allem aber: Die Autoren der SZ geben einer Olympia-Bewerbung vor 2032 keinerlei Chance.

Die beiden Journalisten Johannes Aumüller und Thomas Kistner berichten vor dem Hintergrund der Total-Bauchlandung für eine Olympia-Bewerbung von München für Winterspiele und zeigen sich erstaunt, dass die Akteure in Hamburg und anderenorts das offenbar schon wieder fast vergessen haben: “Es ist ziemlich erstaunlich, wie sich das Olympia-Thema in Deutschland zuletzt wieder entwickelt hat. Erst im November hatten sich die Bürger ja bei Volksentscheiden rund um München mit überwältigender Mehrheit gegen Winterspiele 2022 ausgesprochen; aus Angst vor hohen Kosten und Schäden für die Natur. Im Kern aber dominierte der Widerstand gegen einen Pakt mit dem IOC.”

Sorgen, die nicht nur in Bayern eine große Rolle spielen, sondern z.B. auch in Hamburg. Bei einer Umfrage vor wenigen Tagen haben über 70 Prozent der 500 befragten HamburgerInnen zwar Sympathie für Olympia gezeigt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, dass das die Stadt zu teuer kommen würde und das Geld besser in andere Projekte gesteckt werden solle.

Die SZ-Autoren wundern sich über die  “Olympia-Begeisterung”, die in den politischen Administrationen von Berlin und Hamburg ausgebrochen ist. “Dabei ist die Bevölkerung in den Städten viel zurückhaltender als ihre politische Führung. Die Skepsis gegenüber dem IOC ist nicht kleiner geworden. Weshalb es vielleicht kein Zufall ist, dass dort jetzt unter dem neuen Präsidenten Thomas Bach immerzu fromm die Rede von angeblichen Reformen ist. Was Bachs Vorgänger Jacques Rogge, einem Arzt, nie gelang, der im IOC zwölf Jahre lang gegen eine Wand der Altgedienten anrannte, will der wendige Wirtschaftsadvokat Bach schaffen, der im Olymp stets eher als Günstling der Mächtigen und der arabischen Klientel auffiel denn als Modernisierer. Aber es muss ja etwas passieren zur Imagekorrektur; die Vorbehalte gegenüber dem IOC sind in Deutschland so groß wie in anderen westlichen Demokratien.”

Null Chance für 2024

Olympia 2024 - in weiter Ferne.
Olympia 2024 – in weiter Ferne.

Entscheidender in dem Artikel aber sind die Hinweise, die mit verschiedenen Beispielen plausibel gemacht werden, dass eine deutsche Bewerbung  für 2024 im Grunde keine Chance haben dürfte. Sie stellen fest: “Eine Bewerbung würde viel Geld kosten (zwischen 40 und 60 Millionen Euro) – hätte aber für 2024 aus sportpolitischen Gründen fast keine Chance. Der Deutsche Fußball-Bund hat die Austragung der EM 2024 fest im Visier, alles deutet darauf hin, dass er sie erhält. Die zwei größten Sportveranstaltungen eines Jahres binnen weniger Wochen in einem Land auszutragen, ist aber nicht vorstellbar.” Um das weiter zu untermauern, führen sie die Interessen von US-Sponsoren an, die eine wichtige Rolle für das IOC spielen und verweisen auch auf Russland.

“Überdies wartet auch in der olympischen Welt selbst ein enormes Hindernis: Die Kandidatur einer amerikanischen Stadt gilt als abgemacht, jüngst verkürzten die Gremien die breite Bewerberpalette auf eine Vierer-Liste: Boston, Los Angeles, San Francisco, Washington. Beobachter sind überzeugt, dass das IOC trotz (oder wegen) seiner verstärkten Hinwendung gen Osten eine US-Bewerbung nicht noch einmal ignorieren könnte. Auch aus finanziellen Gründen.”

Auch für eine Bewerbung 2028 beschreiben die beiden Autoren keine gute Aussichten, vermuten, dass eher Sommerspiele im Jahr 2032 für Deutschland in Fragen kommen könnten: “”Bessere Chancen hätte eine deutsche Bewerbung also für 2028 oder – noch eher – für 2032“.  Das allerdings begründen sie in dem Artikel lediglich mit Blick auf die Person Bach. Diese Argumentation ist zwar interessant, aber nicht wirklich stark.

Umweltbundesamt täuscht Widerstand gegen Fracking vor

Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon länger darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles Erdgas“ mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Nachdem Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) und Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) Anfang Juli einen Gesetzesentwurf zu Fracking angekündigt haben, läuft die Fracking-Lobby erst richtig Sturm.

Wenngleich Gabriel und Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt haben, ist aus ihren bisherigen Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstreben. In ihrem Eckpunktepapier von Juli schlagen die SPD-Minister vor, Fracking für Bohrungen nach unkonventionellem Gas oberhalb von 3.000 Metern und in Wasserschutzgebieten zu verbieten. Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) wenigstens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich laufen die Vorschläge auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus.

Fracking auf mehr als 75 Prozent aller Flächen in Deutschland erlaubt?

Auch das in der vergangenen Woche vorgestellte (zweite) Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes stellt einen weiteren Baustein dar, um einmal mehr unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes eine Regelung durchzusetzen, die Fracking weitgehend erlauben würde.

Zwar nannte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, die Technologie zurecht „unbeherrschbar“ und „wenig sinnvoll“. Das spiegelt sich aber in dem vorgelegten Gutachten so nicht wieder, im Gegenteil.

Was Krautzberger verschweigt: Die Vorkommen an Tight-Gas und Tight-Öl, im festen Sandstein eingeschlossenes Erdöl und Erdgas, das nur mit erheblichem Fracking gefördert werden kann, werden in dem Gutachten des Umweltbundesamtes zu „konventionellen Lagerstätten“ umdefiniert. Damit wäre Fracking auf mehr als 75 Prozent aller dafür in Frage kommenden Flächen in Deutschland erlaubt. Die Fracking-Konzerne können sich freuen; mit dieser Umdefinierung wäre eines ihrer Hauptanliegen umgesetzt.

Analyse der Umweltgefahren fehlt

Völlig zu Recht bezeichnete der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Gutachten des Umweltbundesamtes als „verpasste Chance für eine tiefgehende Analyse der Umweltgefahren des gefährlichen Gasbohrens“. Nach Einschätzung des BBU fehlen weiterhin Sicherheitskonzepte zum Umgang mit dem Rückflusswasser, der Erdbebengefährdung und zur Sicherung des Grundwassers. Insgesamt liege „nach wie vor kein schlüssiges Konzept vor, um die Risiken durch Fracking systematisch zu ermitteln und zu bewerten oder die Auswirkungen von Schadensereignissen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, wirksam zu begrenzen“.

Angesichts der Gefahren für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Dabei wären damit bestenfalls nach heutigem Kenntnisstand marginale zwei bis drei Prozent des deutschen Energiebedarfs zu decken. Beim Einsatz der Fracking-Technik gelangt das oft mit natürlich vorhandenen giftigen Stoffen vermischte Lagerstättenwasser an die Oberfläche und wird einfach wieder in den Boden verpresst, was zu toxischen Austritten und Erdbeben führen kann. Zudem kommt es beim Fracking immer wieder zu unkontrollierbaren, toxischen und klimabelastenden Methan-Austritten, die das Grundwasser erheblich verunreinigen können. Deshalb setzt DIE LINKE sich nach wie vor für ein allgemeines Fracking-Verbot ein, ob innerhalb oder außerhalb der Parlamente.

Druck von unten auf die Bundes- und Landesregierungen ist für die Durchsetzung eines kompromissloses Fracking-Verbots entscheidend. Beim Atomausstieg 2011 haben wir gesehen, dass eine gesellschaftlich breit getragene Protestbewegung die Grenzen des vermeintlich politisch Möglichen verschieben kann. Es gibt keinen Grund, weshalb dies nicht auch in Sachen Fracking möglich ist.

(Quelle: Linksfraktion – Im Wortlaut  , 8. August 2014)

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