Klagen gegen Vattenfall-Großkraftwerk in Wedel

Kohle-Heizkraftwerk Moorburg 2-Sept-2012 -26
Alt weg – was neu und wie? Kohle-Heizkraftwerk in Wedel. Foto: Dirk Seifert

Seit Monaten laufen die Auseinandersetzungen über das alte und das geplante neue Kraftwerk in Wedel, mit dem Hamburg einen großen Teil seiner Fernwärmeversorgung betreibt. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze soll auch die Fernwärme ab 2018 in städtischen Besitz übergehen. Noch gehört die Fernwärme Vattenfall mit dem Minderheitspartner Hamburg (25,1 Prozent). Eine konkrete Entscheidung über den Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel wird erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 fallen, aber schon jetzt hat Vattenfall auch genehmigungsrechtliche Fakten für ein neues Gas-Heizkraftwerk geschaffen. Das ist nicht nur klimapolitisch umstritten. Nun liegen Klagen auf dem Tisch. Darüber berichtet auch die SHZ.

Hier – als Dokumentation – der Text der Bürgerinitiative gegen das Mega-Kraftwerk in Wedel: „Anwohner reichen Klage gegen Vattenfall-Großkraftwerk in Wedel ein

In den letzten Wochen haben insgesamt 19 betroffene Anwohner aus Wedel und
Hamburg-Rissen eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung des von Vattenfall und der Stadt Hamburg geplanten Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.

Der Kraftwerksstandort in Wedel ist geprägt durch die umliegenden Wohngebiete. Die beliebten, elbnahen Wohnviertel in Wedel und Rissen weisen teilweise nur einen Abstand von 190 Meter zum geplanten Neubau des Großkraftwerks auf.

Schon das derzeit von Vattenfall betriebene Steinkohlekraftwerk aus den 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts ist in den letzten Jahren zum (Lärm-)Problemfall geworden.
Das in die Jahre gekommene Kohlekraftwerk hält vielfältig die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm nicht ein. Auch im Hinblick auf die starke Belästigung durch das vorhandene Großkraftwerk werden von Betroffenen Rechtsverfahren geführt.

Das geplante GuD soll bei laufendem Betrieb des Kohlekraftwerks auf dessen Kohlehalde errichtet werden. Das jetzt schon vorhandene Lärmproblem durch die Kohlelogistik resp. Schiffsentladungen würde sich dadurch noch verschärfen.
Generell käme der Baulärm der Großbaustelle insbesondere bei lauten Gründungsarbeiten zum jetzigen Lärmpegel noch hinzu. Dabei müssten die selben gesetzlichen Lärmgrenzen eingehalten werden, die jetzt schon teilweise deutlich überschritten werden. Ob dies in der Realität tatsächlich umsetzbar wäre, ist zumindest fraglich. Eine deutliche Bauverzögerung könnte die Folge daraus sein.

Die Kühlung des geplanten GuDs soll über sogenannte Luftkondensatoren erfolgen. D.h. es soll eine große Anlage mit offenen Ventilatoren zwischen den Wohngebieten in Wedel und Rissen errichtet werden. Dabei wurden von Seiten der zuständigen Kieler Behörde (LLUR) die Lärmgrenzen des alten Kohlemeilers genehmigt. Diese werden laut Berechnungen der Fa. Vattenfall auch ausgereizt. Dabei sind gerade Luftkondensatoren anfällig für Lärmzunahme durch Verschmutzung und Verschleiß (drehende Teile). Eine Neuanlage muss die Lärmgrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans in Wedel (reines Wohngebiet) einhalten und darf sich nicht an alten Lärmgrenzen orientieren.

Die Stadt Hamburg hat die Entscheidung zum Bau des GuDs in Wedel auf das Jahr 2015 (nach der Bürgerschaftswahl) vertagt. Der SPD Senat gibt an, eine in Berlin angekündigte Reform des sogenannten KWK-Gesetzes abwarten zu wollen. In den letzten Jahren hat es einen erheblichen Preisverfall an den Strombörsen gegeben, wobei im Winter teilweise sogar negative Strompreise erzielt werden. Insbesondere Gaskraftwerke speisen immer weniger Strom ins deutsche Stromnetz ein oder werden auf Grund von fehlender Wirtschaftlichkeit ganz vom Netz genommen. Die neue KWK Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zitat:

Ein Neubau von öffentlichen (Gas)-KWK-Anlagen für die Fernwärmeversorgung mit einer elektrischen KWK-Anlagenleistung von mehr als 10 MW ist momentan nicht refinanzierbar.

Eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit, auch über einen zu erzielenden Marktpreis für Strom, muss eine Vorraussetzung zum Bau eines auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzten Großkraftwerks sein. Negative Beispiele für Fehlinvestitionen bei Großprojekten gibt es schon zur Genüge.

Des weiteren bleibt die Fa. Vattenfall den Nachweis für den Bedarf zum Bau eines weiteren fossilen Großkraftwerks für die Hansestadt Hamburg schuldig. Die offizielle Begründung ist der Wärmebedarf für den Hamburger Westen. Viele Experten bezweifeln den von Vattenfall angegebenen hohen Bedarf an Wärmeleistung aus Wedel. Zumal im Stadtgebiet von Hamburg in den letzten Jahren weitere Wärme-Anlagen errichtet wurden oder sich derzeit im Bau befinden.

Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Hamburger Senat hat der grüne Abgeordnete Jens Kerstan die Antwort erhalten, dass es sich bei den Bedarfszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Vattenfall handelt. Dabei sollte der tatsächliche Bedarf die Grundlage jeder vernünftigen Planung darstellen. Es ist äußerst verwunderlich, dass der Stadt Hamburg trotz Beteiligung an den Energienetzen keine grundsätzlichen Zahlen zur Verfügung stehen. Es stellt sich daher die Frage, auf welcher Grundlage die bisherigen Entscheidungen getroffen wurden und noch getroffen werden sollen.“

Kerstin Lueckow

Atommüll: Konzern-Klagen torpedieren Kommission und viele Defizite am Standortauswahl-Gesetz

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Hubertus Zdebel, neulich noch mit Atommüll-Alarm und Fraktion vor Ort in NRW unterwegs.

3.11. – Fünfte Sitzung der Atommüll-Kommission. Zentraler Punkt der Tagesordnung diesmal war die Evaluation des Standortauswahlgesetzes mit einer Anhörung von zehn Experten. Im Vorfeld hatten die ebenfalls eingeladenen Vertreter von Greenpeace, der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und .ausgestrahlt ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung abgelehnt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt der Kommission“ machen wollten. Ihre Kritik am Gesetz und der Kommission hatten die Anti-Atom-Organisationen bereits mehrfach an anderer Stelle formuliert und sind daher der Kommission bzw. den meisten Mitgliedern grundsätzlich auch bekannt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion und Mitglied der Kommission hatte bereits letzte Woche zu der Absage der Anti-Atom-Organisationen Stellung genommen: Richtiger Schritt – Umweltorganisationen gegen Atommüll-Kommission.

Auch in der heutigen Sitzung verteidigte er die Absage. Auf der Homepage der Kommission heißt es: „Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten. Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.“

Neben der Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes ging es zunächst um die Klagen der Atomkonzerne im direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz und den Ankündigungen, gegen die Kostenbeteiligung an dem Alternativenvergleich ebenfalls klagen zu wollen. Dazu hatte der BUND einen „Brief“ (PDF) geschrieben, dem sich der Abgeordnete Zdebel gegenüber den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser ausdrücklich anschloss und damit unterstütze, das Thema auf der Sitzung zu behandeln.

Darin heißt es u.a.: „Durch diese Klagen wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in Frage gestellt. Außerdem greifen e.on und RWE damit einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche.“

Und weiter: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“

Eine Aufforderung, der Bernhard Fischer von e.on und Mitglied der Kommission in der Weise nicht nachkommen wollte, trotzdem aber betonte, das e.on weiter an einem Konsens in der Kommission mitarbeiten wollte. Nicht nur Hubertus Zdebel kritisierte dies. Auch z.B. der Anwalt Hartmut Gassner, der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel oder der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwiesen darauf, dass die Rechtsposition von e.on in dieser Frage massive Probleme für die gemeinsame weitere Arbeit in der Kommission aufwerfen würden. Die weitere Debatte zu diesem überaus brisanten Konflikt soll allerdings nun auf der nächsten Sitzung der Kommission geführt werden.

Immer klarer wird, dass die Atomkonzerne sich von den weiteren Kosten für die Atommüllentsorgung verabschieden wollen. Besonders deutlich wird das in dem Beitrag von Prof. Dr. Christoph Moench im Rahmen der Evaluation (PDF).

  • Antrag der Links-Fraktion: Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Drucksache 18/1959 als PDF herunterladen

Die Anhörung der geladenen Experten zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes macht in der Folge der Sitzung deutlich, dass es dringenden Bedarf für schnelle Veränderungen gibt. Da geht es nicht nur um die Schaffung einer neuer Struktur mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, von dem mehrere Referenten kritisieren, dass es erhebliche „Schnittstellen-Probleme“ gäbe. Die Beschneidung der Klagerechte ist ebenso in der Kritik wie Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kostenübernahme durch die Verursacher des Atommülls. Ein – sehr grober – Überblick ist auf der Kommissions-Seite nachzulesen.

Dabei ist sicherlich hervorzuheben: „Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung infrage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.“

Wollenteit hat auch noch einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass der Standort Gorleben aus dem Neustart bei der Standort-Suche hätte ausgeschlossen werden müssen. Auch für Zdebel und die Linke ist klar, ein Neustart kann nur gelingen, wenn Gorleben als geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort endlich ausgeschlossen wird.

Atommüll-Bilanz der Bundesregierung: Lückenhafte Mengenbilanz statt konkreter Problemerfassung

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Beim BMU ist davon keine Rede: Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Anti-Atom-Initiativen und Verbände kritisieren die in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium endlich vorgelegte Atommüllbilanz. Heute nahmen die Anti-Atom-Gruppen mit einer Presseerklärung Stellung und fügten eine umfangreiche Einschätzung dazu. umweltFAIRaendern.de hatte dazu bereits vor wenigen Tagen berichtet: Atommüll-Alarm: Bundesregierung weiter blind bei Atommüll

„Scharfe Kritik äußern Initiativen und Verbände am  Verzeichnisses radioaktiver Abfälle des Bundes, das heute Nachmittag vom Bundesumweltministerium in der Atommüll-Kommission des Bundestages vorgestellten werden soll: „Ganze Partien von Atommüll werden ausgeblendet. Der Atommüll wird nur quantitativ benannt, nicht qualitativ dargestellt. Es gibt keine rostigen Fässer oder sonst ein konkretes, örtliches Problem. Die riesigen Uranaltlasten in Sachsen und Thüringen gibt es gar nicht und politisch motiviert werden die bisher überall als Leistungsreaktoren geführten Reaktoren in Jülich und Hamm-Uentropp schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert. Das Verzeichnis hinterlässt den Eindruck, als handele es sich hier um die Erfassung von Hausmüll. Die Bundesregierung muss endlich verantwortungsvoll mit den Gefahren und Risiken des Atommülls umgehen. Dazu gehört zu allererst, diese in dem Verzeichnis deutlich darzustellen“,  sagt die Politikwissenschaftlerin Ursula Schönberger vom Fachportal www.atommuellreport.de . [Stellungnahme Schönberger, siehe unten]

  • Über den Bericht schreibt auch die taz.

Das Verzeichnis der Bundesregierung fällt damit weit hinter die von Initiativen und Verbänden bereits im August 2013 vorgelegte „Bestandsaufnahme Atommüll“ zurück, in dem der Atommüll standort­scharf erfasst und qualitativ und mit allen Problemen beschrieben worden ist.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Unterschiede zu erklären, sich der fachlichen und politischen Auseinandersetzung über den Atommüll zu stellen und ihr „Verzeichnis“ deutlich nachzubessern. Als Basis für ein „Nationales Entsorgungskonzept“, das die Bundesregierung 2015 vorlegen muss, ist das jetzt vorgelegte Papier jedenfalls unzureichend und untauglich.“

Kritikpunkte im Einzelnen:

Atommüll wird nur mengenmäßig erfaßt, nicht nach seinen stofflichen Eigenschaften und seinem konkreten Zustand: Für die einzelnen Standorte wird nur eine mengenmäßige Angabe über den Atommüll gemacht, nicht jedoch über seine stoffliche Zusammensetzung und seinen Zustand. Der havarierte Reaktor in Jülich etwa, der jetzt umgelegt und verschoben werden soll und dort Jahrzehnte verbleiben wird, ist keine abstrakte Atommüllmenge, sondern ein konkretes Problem.

Leistungsreaktoren werden schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert: Fachlich nicht zu rechtfertigen ist die politisch motivierte Umdefinierung der Lei­stungsreaktoren Jülich und Hamm-Uentrop zu „Pilot- und Versuchsreaktoren“, die farblich wie Forschungsreaktoren dargestellt werden. Allzu offen­sichtlich ist hier, dass der politische Wille, 457 Castor-Behälter mit hochaktiven Brennelementkugel in die USA los zu werden, legitimiert werden soll. „Die durchsichtige Absicht wird besonders deutlich“, sagt der jülicher Chemiker Rainer Moormann, „wenn man die unterschiedliche Einordnung des 1978 stillgelegten AKW Lingen und des THTR Hamm-Uentrop vergleicht. Lingen war ein mit Ölüberhitzung des Kühlwassers versehener exotischer Versuchs- und Prototypreaktor (SWR) von geringerer elektrischer Leistung als der THTR. Er wird aber nicht als Versuchs- oder Pilotanlage, sondern als Leistungsreaktor geführt“.

Ganze Abfallströme werden ausgeblendet:

  • Völlig ignoriert werden etwa: die großen Mengen „freigemessener“ radioaktiver Stoffe,
  • erhebliche Abfallmengen, die in Gronau als „Wertstoff“ zwischengelagern und
  •  die riesigen Uranaltlasten der Wismut in Sachsen und Thüringen, wie auch die der deutschen Atomenergienutzung anzurechnenden Abfälle vom Uranabbau in anderen Ländern.

„Die Bundesregierung betreibt hier ein substraktives Entsorgungkonzept, bei dem immer mehr Partien des Atommülls abgezogen und unsichtbar gemacht werden“, sagt Claudia Baitinger vom BUND NRW.“

Material:
Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014) von Ursula Schönberger |  atommuellreport.de

Arbeitstreffen Atommüll-Konferenz, 01.11.14, Hannover
Bündnis gegen Castor-Exporte, 02.11.14, Düsseldorf

Rückfragen:
Ursula Schönberger  (atommuellreport.de) 05341 – 7905832
Peter Dickel   0531 – 89 56 01

Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?
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