Atommüll-Alarm: Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

Sonntagsspaziergang Jülich
Atom-Forschungsanlage in Jülich: Haufenweise Probleme mit Atommüll. Foto: Andreas Conradt/publiXviewinG

In Jülich läuft die Verlagerung und das Kippen des 2.100 Tonnen schweren und radioaktiv verseuchten Reaktors des ehemaligen AVR-Atomkraftswerks. Während sich die Behörden und der Betreiber weitgehend in Schweigen hüllen, warnen Bürgerinitiativen und Umweltverbände vor den damit verbundenen Risiken. Für die nur 200 Meter lange Strecke vom alten in das neue Lager wird die Reise des gigantischen Stahl-Beton-Kolosses mehrere Monate dauern. Dr. Rainer Moormann und Jürgen Streich nehmen Stellung zur Frage:

„Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

Hintergrund

Vom AVR-Betreiber wird betont, die aktuellen Arbeiten zur Verlagerung des AVR-Behälters seien ungefährlich. Dabei wird u.a. darauf verwiesen, die Dosisrate der Radioaktivität neben dem Behälter sei so gering wie bei einem Fernflug. Letztgenanntes ist zwar richtig, geht aber in verharmlosender Weise am Kern des Problems vorbei: Nicht die Strahlung, die aus dem Behälter dringt, sondern die im Behälter eingeschlossenen radioaktiven Stoffe stellen die Gefahr dar – etwa wie bei einem normalen Gift in einem umschlossenen Behälter.

Da der Reaktor bekanntermaßen faktisch havariert ist, befinden sich noch erhebliche Mengen an besonders gefährlichen radioaktiven Stoffen im Behälter. Konzentrieren wir uns auf das gefährlichste Nuklid, das tückische Strontium-90, haben wir noch mehr als das Millionenfache im Behälter, verglichen mit einem Leichtwasserreaktor zu Beginn des Rückbaus. Konkret werden vom Betreiber 60 Tera-Becquerel (TBq = 1 000 Mrd Bq, radioaktive Kernzerfälle pro Sekunde) Strontium-90 angegeben, die sich im Behälter außerhalb der darin verbliebenen, verklemmten Brennelemente befinden. Dieses Nuklid lag ursprünglich weitgehend als Feinststaub vor, wurde durch die Betonverfüllung 2008 aber großenteils gebunden.

Dennoch stellt der Behälter in seiner jetzigen Form nur einen unzureichenden Schutz dar, keinesfalls vergleichbar dem eines Castor-Behälters. Der doppelwandige Behälter ist nämlich durch Neutronenstrahlung teilweise stark versprödet und damit bruchanfällig. Außerdem ist die Einbindung des Strontiums in Porenleichtbeton nur bedingt wirksam – verglichen etwa mit einer Glaskokille in Castoren, denn dieser Leichtbeton wird bei mechanischen Einwirkungen naturgemäß unter Staubfreisetzung geschädigt. Zur korrekten Einordnung sei aber angemerkt, dass das aktuelle Strontiuminventar im Behälter nur etwa zwei Prozent desjenigen zum Zeitpunkt des AVR-Betriebs beträgt.

Strontium-90 (Halbwertszeit 29 Jahre) ist deshalb so gefährlich, weil es vom menschlichen Körper nicht vom Calcium unterschieden und in die Knochen eingebaut wird, von wo es nicht mehr zu entfernen ist. Es bestrahlt das empfindliche rote Knochenmark, was u.a. zu Leukämie führt. Die zulässigen Freisetzungen sind deshalb außerordentlich niedrig angesetzt.

Was kann bei Störfällen passieren?

Zur Einordnung von möglichen Störfallfolgen gibt es zwei Kriterien: Zum einen die sogenannten Störfallplanungswerte, welche die maximal zulässigen Emissionen bei einem Auslegungsstörfall (früher GaU) definieren, zum anderen die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz bei auslegungsüberschreitenden (schweren) Störfällen.

Zur Einhaltung der Störfallplanungswerte liegt uns aus einer Anfrage nach dem Umwelt-Informationsgesetz ein vertrauliches Papier des Forschungszentrums Jülich vom Oktober 2006 vor, in dem berechnet wird, dass diese Störfallplanungswerte am AVR-Zaun bereits dann nicht mehr eingehalten werden können, wenn störfallbedingt nur 0,007 Prozent des Strontiuminventars als Staub aus der Materialschleuse freigesetzt werden. Das deckt sich mit unseren eigenen Berechnungen. Es ist hier anzumerken, dass es sich beim Störfallplanungswert um eine sehr konservativ zu berechnende Größe handelt. Andererseits wird eine Einhaltung dieser Werte für AKW-Störfälle für die Häufigkeit von etwa einmal in 100 000 Jahren gefordert.

Das Erfordernis von Katastrophenschutzmaßnahmen ist weniger eindeutig zu beantworten, da für unterschiedliche Maßnahmen (Anbauverbot für Nahrungsmittel bis Evakuierung) auch unterschiedliche Eingreifrichtwerte gelten, und die Dosiswerte zusätzlich mit der Entfernung abnehmen sowie Wettereinflüsse eine wichtige Rolle spielen. Anbauverbot für Nahrungsmittel im Nahbereich (bis ein Kilometer in Windrichtung) wäre bei Freisetzungen von etwa 0,05 Prozent nötig, Evakuierungen (mit langfristiger Unbewohnbarkeit) dieser Nahzone könnten bei etwa 10 Prozent Freisetzung des Strontiuminventars erforderlich werden. Die nächste Ortschaft (Daubenrath) ist etwa 650 m entfernt.

Hohe Freisetzungen mit katastrophalen Folgen im Nahbereich (Unbewohnbarkeit) wären vermutlich nur als Folge eines größeren Flugzeugabsturzes mit langandauerndem Brand möglich, Freisetzungen mit spürbaren, aber weit weniger drastischen Folgen außerhalb des Zauns allerdings schon bei anderen Störfällen, vor allem solchen, bei denen es keine funktionierende Filterung von Emissionen aus dem Behälter gibt (die bei intakter Materialschleuse, nicht jedoch im Zwischenlager oder beim Transport des Behälters gegeben ist).

Die Störfallanalysen des Betreibers im Rahmen der Genehmigung gehen von recht niedrigen freisetzbaren Mengen an Beton / Graphitstaub aus und zeichnen deshalb ein günstiges Bild. So wird etwa angenommen, dass der Flugzeugabsturz einer Militärmaschine mit Zerstörung des Behälters und Brand weniger als 0,01 Prozent des Inventars in die Umgebung befördert. Hier sind Zweifel angebracht, dass das ungünstigste Störfallszenario ausgewählt und den Genehmigungen zugrunde gelegt wurde, insbesondere das Zwischenlager betreffend.

Fazit

Das radioaktive Inventar des AVR-Reaktorbehälters ist zwar verglichen mit anderen im Rückbau befindlichen Reaktoren außerordentlich hoch, aber wesentlich kleiner als in einem funktionierenden AKW. Allerdings liegt das Inventar in einem vergleichsweise schlecht gesicherten Zustand vor. Störfallszenarien mit katastrophalen Auswirkungen außerhalb der Anlage sind dennoch nur in Verbindung mit Abstürzen von Großflugzeugen anzunehmen, die eine Mobilisierung großer Teile des Inventars zur Folge haben könnten. Diese Auswirkungen erstrecken sich auf verhältnismäßig kleine Bereiche außerhalb der Anlage. Solche Szenarien sind aber nicht auf die aktuellen Verlagerungsarbeiten beschränkt, sondern können auch in dem errichteten Zwischenlager auftreten, da dieses keinerlei Schutz bietet und sogar viele Jahrzehnte betrieben werden soll.

Hier liegt ein entscheidender Schwachpunkt des Rückbaukonzeptes. Die für die Verlagerungsarbeiten charakteristischen Störfälle wie z.B. Absturz des Behälters, (begrenzter) Brand in der Materialschleuse oder Reifenbrand beim Transport lassen demgegenüber keine katastrophalen Folgen außerhalb der Anlage erwarten, da keine Freisetzung großer Teile des Strontiuminventars vorstellbar ist. Allerdings könnten diese Störfälle in einem ungünstigen Fall durchaus zu spürbaren Auswirkungen im Nahbereich um die Anlage führen, sowie zu schwerwiegenden Folgen innerhalb der Anlage und für das Personal.“

Blankau bald Ex-Umweltsenatorin?

Jutta Blankau  © DBT
Jutta Blankau © DBT

Es war nur ein Satz, wie nebenbei. Die taz schrieb eigentlich von dem SPD-Parteitag in Hamburg, auf dem die Kandidaten für die kommende Bürgerschaftswahl im Februar 2015 gekürt wurden. Scholz wolle weiter „ordentlich regieren“, schrieb die taz – ohne zu erwähnen wie ordentlich ihm der Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz in die Quere gekommen war oder er völlig durchgeknallte „Gefahrengebiete“ zuließ oder diese saudumme Olympia-Bewerbung auf Zuruf durch die Handelskammer an den Start brachte. Oder wie war das jetzt noch mit den Lampedusa-Flüchtlingen?

Ach, jetzt versabbel ich mich. Von Scholz wollte ich gar nicht reden. Sondern von diesem Satz: „…. und Umweltsenatorin Jutta Blankau scheiden aus dem Senat aus, egal, wie die Wahl ausgeht.“ http://www.taz.de/!148787/. Kann das sein?

Die amtierende Umweltsenatorin ist im neuen Senat nicht mehr dabei? Die umtriebige und versierte Umweltpolitikerin und ehemalige Chefin der IG Metall Küste soll womöglich nicht weiter kämpfen können, obwohl sie es beinahe geschafft hätte, dass Hamburg wegen seiner schlechten Luft und Nicht-Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten nicht von einem Hamburger Gericht verurteilt worden wäre? Elbvertiefung – ok, ging jetzt auch nicht so direkt reibungslos, war aber ja nur am Rande ihr Thema. Erinnert sei aber unbedingt an ihr Engagement in Sachen Anti-Rekommunalisierung der Energienetze. Auch hier scheiterte sie nur ganz knapp am Volk, das es irgendwie nicht mehr länger mit Vattenfall und E.on machen wollte. Na gut, dann war da noch irgendwas im Bereich Wohnungsbau (Basse) – aber das ist ja nicht so wirklich Umweltpolitik.

Dass die Umweltverbände die tolle Geschichte mit der Umwelthauptstadt so nervig zerredet haben, da konnte sie ja auch nichts für. Man muss einfach mal die Erfolge sehen. Z.B. hat sie jetzt die Konzession für den Stromnetzbetrieb für die nächsten 20 Jahre an die inzwischen wieder kommunalen Netze übergeben. Ok, sie wollte die eigentlich lieber Vattenfall lassen. Na ja, vielleicht ist es ein kleiner Fehler, wenn man die PM zu dieser Geschichte liest. Da heißt es in der PM „Stromverteilung bleibt in städtischer Hand“ und „Stromnetz Hamburg erhält erneut den Konzessionsvertrag für Strom in Hamburg.“ Einmal taucht sogar das Wort „Volksentscheid“ auf. Da will man nicht nörgeln, dass sie irgendwie in der PM vergisst, was das Abendblatt in Erinnerung ruft: „Jahrelange Streitigkeiten und Gerichtsverfahren waren von manchen Beobachtern vor dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze prophezeit worden.“

Ach, es gäbe noch so viel zu schreiben.

Aber das alles sollte nun vorbei sein? Liebe taz, ist es wirklich wahr, was ihr da schreibt? Oder kann jemand anderes zur Aufklärung beitragen? Vielleicht jemand von den Grünen?

Atom-Desaster in Jülich: Reaktor-Experimente, radioaktive Gase und Milliardenkosten

AVR in Jülich: 2100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber
AVR in Jülich: 2.100 Tonnen verstrahlter Stahl und Beton. Foto: Betreiber

Das atomare Erbe bereitet überall Probleme und enorme Kosten. Auch im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich, wo man sich nicht nur mit hochradioaktiven Brennelementen rumschlägt. Auch der Reaktor, das ehemalige Herzstück des Hochtemperatur-AKWs, stellt die Wissenschaft und Technik vor kaum lösbare Aufgaben. Immer neue Probleme führen zu immer höheren Kosten. 2.100 Tonnen ist der Koloss schwer, der nach einem Störfall schwer radioaktiv verseucht ist. Weil der Untergrund durch austretendes Wasser stark verstrahlt ist, wird der Reaktor derzeit umgelagert. Ein riskantes Manöver. Abenteuerlich auch: Die Reise von nur rund 200 Metern von der alten in die neue Lagerhalle wird mehrere Monate dauern. Der Reaktor ist mit C14 verseucht, Halbwertszeit: 5730 Jahre.

Neben vielen Problemen, die zu immer neuen Abänderungen bei der Vorgehensweise und damit zu neuen Genehmigungsanträgen führten, ist nun ein neues bekannt geworden, das die Betreiber am liebsten auch wieder verschwiegen hätten. Die Aachener Nachrichten schrieben: „Ein Spezialist, der in das Genehmigungsverfahren involviert war, seinen Namen in diesem Zusammenhang aber nicht in der Zeitung lesen möchte, erklärte auf Anfrage, dass die Verantwortlichen der AVR zumindest eine Gefahr des Reaktors unterschätzt hatten: die Oxidation des Betons mit dem noch im Reaktor befindlichen hoch radioaktiven Graphitstaub. Durch die Oxidation entstehen radioaktiv belastete Gase. Wie sich herausstellte, muss mehr strahlendes Gas aus dem Reaktor abgepumpt werden als zunächst berechnet, und zwar permanent. Die neue Halle wurde also mit einer mehrere Millionen Euro teuren Entgasungsanlage ausgestattet, die eigens genehmigt werden musste.“

Weiter schreibt das Blatt: „Die Bezirksregierung erklärt immerhin, dass mit Hilfe dieser  Entgasungsanlage die erlaubten Grenzwerte austretender Radioaktivität „deutlich unterschritten werden“. Gefahren für anliegende Bürger entstünden also nicht. Die unzähligen Gasflaschen, die mit dem radioaktiv belasteten Gas während der nächsten Jahrzehnte gefüllt werden, soll das Forschungszentrum Jülich entsorgen. Antworten auf solch naheliegenden und dringenden Fragen geben AVR und Forschungszentrum nur ungern, wenn überhaupt.“

Das Blatt kritisiert auch die Geheimnistuerei von Betreiber und Behörden. Kurios, dieses Statement: „Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, Reiner Priggen, sprach am Mittwoch sogar von „Heimlichtuerei“.“ Dabei regiert seine Fraktion in NRW mit, könnte sich also auf Regierungsebene mal dafür stark machen, dass eine solche Heimlichtuerei nicht stattfindet. Doch das funktioniert offenbar nicht.

Auch in einem weiteren Jülicher Atom-Desaster machen die Grünen derzeit eine sehr schlechte Figur. Der hochradioaktive Atommüll aus dem AVR-Reaktor soll – rechtswidrig – in die USA exportiert werden. Darüber hat umweltFAIRaendern in den letzten Monaten vielfach berichtet. Die Grünen fallen vor allem durch Schweigen auf und zeigen auf die SPD, weil es deren Minister sind, die in dieser Frage zuständig sind. Widerspruch im Regierungslager durch den Grünen Partner gibt es nicht. Umweltminister Remmel meinte jüngst nur, dass derzeit alle Varianten einer weiteren Lagerung geprüft würden – auch die eines rechtswidrigen Exports in die USA.

 

Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

Castor-Exporte aus Jülich in die USA: Fragen zu Proliferationsrisiken „nicht zulässig“

14975427563_2413cd6579_z„Angeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW.“  Weiterlesen auf der Seite von Hubertus Zdebel.

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