Atommüll-Alarm Biblis: Erörterung abgebrochen – RWE legt unzureichende Unterlagen vor

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Der Erörterungstermin über die Stilllegung der beiden AKWs in Biblis ist von Umweltverbänden und Initiativen abgebrochen worden. RWE habe unzureichende und unvollständige Unterlagen vorgelegt, auf deren Basis die Risiken und Gefahren beim angestrebten Rückbau der beiden Atomblöcke nicht beurteilt werden können, heißt es in der Presseerklärung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Gemeinsame Erklärung der Einwender zum Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des AKW Biblis A und B

Die Unterzeichnenden Verbände, Initiativen und Personen erklären:
Wir haben am 12.11. um 11:55 h dem Hessischen Umweltministerium im Erörterungstermin mitgeteilt, dass wir an diesem Termin nicht weiter teilnehmen.
Die von RWE offengelegten Unterlagen haben sich als absolut unzureichend und unvollständig erwiesen, um die vom Abriss ausgehenden gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu beurteilen.

Es war nicht möglich, im Sinne einer Erörterung, Argumente abzuwägen oder neue Informationen zu erhalten. RWE hat oft genug nur ihre Unterlagen vorgelesen ohne Details über die Radioaktivität im Reaktor und die geplanten Maßnahmen detailliert mitzuteilen. Der Kernbereich des Rückbaus (Druckbehälter) wurde ausgeklammert.
Ganz zentraler Punkt ist, dass der Öffentlichkeit nicht alle bei der Behörde vorliegenden, erheblichen Informationen vorgelegt wurden. Damit ist die rechtlich gebotene Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit die Auswirkung der Freisetzung von Radioaktivität beim Abriss und die Risiken für Störfälle beurteilen kann, NICHT gegeben.

Das Versprechen eines transparenten Verfahrens von Umweltministerin Priska Hinz wurde in keiner Weise eingelöst und konterkariert.

Wir sind enttäuscht. Wir fordern den Abbruch des Genehmigungsverfahrens, vollständige, detaillierte Beschreibung des Vorhabens, Offenlegung aller Unterlagen und Durchführung einer neuen Öffentlichkeitsbeteiligung, die ihren Namen verdient.“

Herwig Winter (Landesvorstand BUND), Dr. Werner Neumann (Experte) BUND Landesverband Hessen
Volker Ahlers, ATOMERBE BIBLIS e.V., Heppenheim
Ingo Hoppe, AK.W.Ende, Bergstraße
Georg Dombrowe, atomkraftENDE.darmstadt
Elisabeth Schweikert, Atomausstieg – Groß-Gerau
Elmar Diez, Initiativgruppe Umweltschutz, Hanau
Henrik Paulitz, Ärztevereinigung IPPNW
Dr. Bruno Schwarz, für die Fraktion DIE LINKE im Hess. Landtag
Erhard Renz, Bürstadt
Biblis, 12.11.2014, 13 Uhr

Systemrelevant? Vattenfall vor dem Ausverkauf – Wirtschaftsminister Gabriel greift ein

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Vattenfall in der Krise: So zerfressen wie die Atommüllfässer in Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Vattenfall systemrelevant? Der Bundeswirtschaftsminister macht den Ausverkauf von Vattenfall jetzt zur Chefsache. In einem Papier an den schwedischen Regierungschef  fordert Sigmar Gabriel laut Handelsblatt, dass Vattenfall durch den Verkauf nicht zerschlagen werden dürfe. Bezogen auf die Braunkohle in der Lausitz soll damit die Einheit von Stromerzeugung und Braunkohletagebau gemeint sein.  „„Eine Zerschlagung dieses Verbunds würde die Sicherung der Beschäftigung und der Zukunftsfähigkeit der Unternehmensbestandteile ebenso gefährden wie überzogene Preisvorstellungen.“ Er warnte, Fehlinvestitionen des Vattenfall-Managements in anderen Ländern dürften nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Stromkunden in Deutschland abgeladen werden.“

Vattenfall hat angekündigt, seinen Rückzug aus dem Deutschland-Geschäft weiter fortzusetzen und hat nun den Verkauf der Braunkohlesparte in der Lausitz auf die Tagesordnung gesetzt. Ein solcher Verkauf dürfte nicht einfach zu bewerkstelligen sein. Während Vattenfall einen Verkaufserlös von etwa drei Milliarden Euro erwartet, könnten tatsächliche Angebote deutlich niedriger liegen.

Wie lange noch Vattenfall? Verkauf, Teilverkauf, Börsengang

Die wichtigere Frage aber dürfte zur Zeit sein, wer eigentlich für einen Kauf in Frage kommt. RWE hat laut Medienberichten kein Interesse – oder kein Geld, eine solche Übernahme zu stemmen. Das Unternehmen ist aufgrund seiner völlig verfehlten Energiestrategie schwer angeschlagen. Reuters schrieb vor einigen Tagen: „Zwei mit der Strategie von Vattenfall vertraute Personen nannten gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters Finanzinvestoren wie KKK, Blackstone und CVC[CVC.UL] als mögliche Interessenten. Auch die tschechischen Versorger EPH und CEZ könnten ein Auge auf die Geschäfte werfen. Den Wert schätzten sie auf zwei bis drei Milliarden Euro.“

Das Handelsblatt dazu: „Bislang hat allerdings lediglich EPH Interesse an den Deutschland-Geschäften von Vattenfall angemeldet. EPH gehört bereits die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag). Ein Kauf durch deutsche Energieriesen ist derweil unwahrscheinlich, legen diese doch gerade reihenweise Kohlekraftwerke still und bauen stattdessen ihr Ökostromgeschäft aus.“

Es dürfte aber wenig wahrscheinlich sein, dass die Braunkohle in der Lausitz von Vattenfall einfach an ein tschechisches Unternehmen wechselt. Mindestens seit einem Jahr bereitet sich auch die Landesregierung in Brandenburg auf den Ausverkauf bei Vattenfall vor und hat dazu im Stillen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Erst vor wenigen Tagen sagte der alte und neue Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gabriels Parteikollege zu einer möglichen Kaufabsicht durch das Land Brandenburg: „Das wird eine Frage sein, die man prüfen muss, wenn entsprechende Verkaufsabsichten detaillierter dargelegt werden.”

Nun mischt sich also der Bundeswirtschaftsminister in die Verkaufsgespräche ein und ergänzt damit die Aktivitäten des Bundeslandes Brandenburg. Klar ist die Braunkohle in der Lausitz und die Stromversorgung von übergeordneter Bedeutung. Da geht es nicht nur – aber auch – um die Sicherung der rund 8.000 Arbeitsplätze in der Lausitz, sondern auch um den Umbau der Energieversorgung, um mehr Klimaschutz, um Strompreise, um die langfristige Sanierung der durch den Braunkohletagebau angerichteten Umweltschäden und auch um den strukturellen Umbau der Lausitz. Das könnte man also auch in neudeutsch als in gewissem Maße „systemrelevant“ bezeichnen.

Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Den geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA will die Linke im Bundestag mit einem Änderungsantrag (PDF) in den laufenden Haushaltsberatungen stoppen. Im Etat des Bundesforschungsministerium ist für die sogenannte „US-Option“ für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von rund 65 Millionen Euro eingeplant. Weitere 170 Millionen Euro sind für die Folgejahr vorgesehen. Für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November zum Tagesordnungspunkt 20 hat auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel die Links-Fraktion beantragt, diese Finanzmittel ersatzlos zu streichen.

Eine Tag früher befasst sich der Umweltausschuss auf Antrag (Drucksache 18/2624) der Grünen ebenfalls mit diesem Thema.

In der Begründung des Linken-Antrags heißt es: „Gestrichen wird Nr. 20 der Erläuterungen („US-Option 2014-2018“). Begründung: Geplant wird der Export von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Betrieb des kommerziell genutzten Atomkraftwerks AVR Jülich. 152 Castor-Behälter sollen demnach in die USA zur Savannah River Site exportiert werden. Für die Planungen sind in 2014 zehn Mio. Euro bereits im Haushalt eingestellt. Für 2015 und 2016 sind insgesamt weitere rund 236 Mio. Euro vorgesehen. Ein solcher Export ist jedoch rechtlich nicht zulässig, weil es sich bei diesen Abfällen um Atommüll aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie handelt. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle muss einen nationale Lösung erfolgen. Die Planungen im Rahmen der „US-Option“ sind daher umgehend einzustellen, weitere Finanzmittel sind daher nicht erforderlich. Stattdessen sollten Planungen für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich umgehend aufgenommen werden.“

Atommüll-Export in die USA – Rechtsgutachten oder Politik?

radioaktivExport hochradioaktiven Atommülls aus den Reaktoren AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop? Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit zumindest den Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA. Erst vor wenigen Wochen haben Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des BUND NRW gezeigt, dass dies rechtswidrig wäre. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hatte Mitte Oktober mit einer mündlichen Frage von der Bundesregierung die Herausgabe von Rechtsgutachten zur „Thematik Verbringung von Brennelementen des THTR bzw. AVR in die USA erbeten.“ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, hat jetzt drei Rechtsgutachten dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeleitet. So wichtig und bedeutsam Rechtsfragen sind, politisch sollte eines klar sein: Atommüll ins Ausland zu verschicken, gehört sich einfach nicht!

Interessanterweise beziehen sich die zwei neuen – bisher unbekannten – „staatlichen“ Gutachten (BMU, NRW) ausschließlich auf die THTR-Brennelemente. Zu den AVR-Brennelementen, zu denen derzeit konkrete Planungen laufen und rund 250 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit gestellt werden sollen, liefert das BMU „nur“ die schon bekannte Studie von Greenpeace.

Die Bundesregierung stellt in ihren Statements derzeit nur auf den Export der AVR-Brennelemente als Möglichkeit ab. Mit den amerikanischen Partner sei der Export der THTR-Brennelemente nicht weiter verfolgt worden, so die Bundesregierung. Allerdings wird in den USA im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens über den Atommüll-Import aus Deutschland sowohl von den Brennelementen aus Jülich als auch Hamm-Uentrop gesprochen.

Hier die Gutachten, die jetzt dem Umweltausschuss auf Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer zur Verfügung gestellt wurden:

THTR-Export ist nicht zulässig: Rechtliche Zulässigkeit der Verbringung der bestrahlten THTR-Brennelementekugeln in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung und des Verbleibs unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und diesbezügliche Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, von Prof. Dr. jur. Georg Hermes, Institut für Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA wäre zulässig: Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufbereitung mit § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG in Einklang steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU), bearbeitet von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt Alexander Ockenfels Essen,
Heinemann & Partner Rechtsanwälte

Export von AVR-Brennelementen in die USA wäre rechtswidrig: Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Kernbrennstoffen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site (USA), erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V., von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther.

Hamburg: Atomtransport blockiert

Ein Zug mit 15 Containern voller Uranzerzkonzentrat ist heute am frühen Abend von AtomkraftgegnerInnen in Hamburg blockiert worden. Direkt nach der Abfahrt am Süd-West-Terminal wurde der Zug durch AktivistInnen gestoppt, die mit Transparenten quer über den Gleisen hingen. Die AtomkraftgegnerInnen fordern vom Hamburger Senat, Atomtransporte durch den Hamburger Hafen zu stoppen.

Vor wenigen Tagen war das Uranzerzkonzentrat mit der Sheksna aus Russland über die Ostsee und den Nord-Ostsee-Kanal in den Hamburger Hafen gelangt. Das Material stammt entweder aus Kasachstan oder aus Usbekistan. Von Hamburg aus wird es zunächst quer durch Deutschland nach Südfrankreich transportiert. Über mehrere Stufen wird es zu Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken verarbeitet.

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