Auf Antrag der LINKEN: Umweltausschuss debattiert ungelöste Atommüll-Probleme

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE wird am kommenden Mittwoch (16.12.) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs über das atomare Erbe der Atomenergienutzung debattiert. Im August hatte die Bundesregierung auf Anforderung der EU das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Das enthält einige Fortschritte, blendet aber an fast allen Punkten die wachsenden Probleme aus. Erhebliche Auswirkungen hat das „Programm“ für die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Ohne die Rahmenbedingungen oder Arbeitszeit der Kommission zu verändern, diktiert der Bericht trotz zahlreicher Mängel umfangreiche neue Aufgaben: Jetzt muss sich die Kommission z.B. noch bis Ende Juni 2016 mit insgesamt 300.000 Kubikmetern zusätzlichem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeiting in Gronau befassen und klären, ob und wie diese enorme Menge zusätzlich in das zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle gehen könnte. Ernsthaft ist das nicht mehr leistbar.

Massive Proteste aus der Region rund um den Schacht Konrad in Salzgitter hatten dazu geführt, dass die Bundesregierung der Atommüll-Kommission diesen Auftrag kurz vor Toreschluss neue ins Aufgabenheft schrieb. Fast 70.000 Einwendungen wurden gegen den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erhoben:

Deshalb verlangt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Atommüll-Kommission in einem Antrag, der die zahlreichen Mängel anführt u.a. von der Bundesregierung, „die Auswirkungen des Nationalen Entsorgungsprogramms auf den Auftrag, die Struktur und den Zeitplan der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission hin zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf mit einem angepassten Auftrag der Kommission vorzulegen“.

Hubertus Zdebel: „Die Fraktion DIE LINKE hat sowohl das Standortauswahlgesetz als auch die mit diesem Gesetz eingesetzte Atommüll-Kommission aufgrund zahlreicher Mängel kritisiert und abgelehnt. Das jetzt vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm unterstützt unbeabsichtigt viele dieser Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE: Eine umfassende Betrachtung aller Arten von Atommüll wäre von Anfang an erforderlich gewesen, um die Probleme sinnvoll und mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses anzugehen. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das eingefordert. Dagegen hatten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sich weitgehend gesperrt.

Nun zeigt sich kurz vor dem Ende der Arbeit der Atommüll-Kommission im Juni 2016, dass das ein Fehler war. Viele der wichtigen Fragen wird der Bericht der Atommüll-Kommission nicht beantworten können. Mehr als ein Zwischenbericht wird am Ende nicht mehr herauskommen können. Daher ist es dringlich notwendig zu klären, wie in einem neuen gesellschaftlichen Dialog auf veränderter Grundlage die ungelösten Atommüllprobleme weiter geklärt werden können.“

Außerdem ergänzt der Bundestagsabgeordnete: „Gorleben muss als verbrannter Standort endlich von der Suchliste gestrichen werden. Ein gesellschaftlicher Konsens mit der Erblast aus Tricks und Machtpolitik kann unter keinen Umständen gelingen und wird die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager nur weiter blockieren.“

Auf der Seite des Bundestags heißt es zum Fachgespräch am Mittwoch: „Gegenstand des Gespräches sind das eigentliche Programm (18/5980) und ein Antrag der Fraktion Die Linken (18/5228) dazu.

Als Sachverständige sind geladen die Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission), Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Michael Sailer (Öko-Institut e.V.), der ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission ist, Horst Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruher Institut für Technologie), Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport) und Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.“

Hinweis: Beginn ist im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses um 11.30 Uhr. Gäste werden gebeten, sich bis 16 Uhr am Vortag der Sitzung unter Angabe von Name und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.

Nein zum Atom-Wahnsinn: Belgischer Riss-Reaktor Tihange muss abgeschaltet bleiben!

Tausende von Rissen im Reaktordruckbehälter, deren Ursachen bislang nicht wirklich geklärt sind und die im Betrieb gewachsen sind: Dennoch soll der Block 2 des belgischen Atomkraftwerks in Tihange, unweit der deutschen Grenze, offenbar am Wochenende wieder in Betrieb genommen werden.

  • UPDATE nach der Notabschaltung im Block 1 von Tihange hier: „Jetzt muß Tihange abgeschaltet werden“ – Demonstration in Aachen

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die belgische Regierung spielt mit ihrer Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Tihange Atom-Roulette. Ich teile die Sorgen der inzwischen über 170.000 BürgerInnen im Länderdreieck Belgien, Niederlande und Bundesrepublik, die mit einer Online-Petition die endgültige Stilllegung dieses maroden Reaktors fordern! Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen in NRW und Rheinland-Pfalz sollten jetzt entschieden widersprechen und darauf drängen, dass Tihange abgeschaltet bleibt.“

Trouble in Handelskammer Hamburg: „Plandefizit“ von 6,5 Millionen Euro – 26 Mio für Rückstellungen

So ging die Handelskammer gegen den Volksentscheid "Unser Hamburg Unser Netz" vor
So ging die Handelskammer – inzwischen als rechtswidrig festgestellt – gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Jetzt hat sie selbst Geld-Sorgen in Millionenhöhe.

Die Handelskammer Hamburg ist gewohnt, auf Basis von Zwangsmitgliedsbeiträgen auf großem Fuß zu leben. Da reichte es auch für Rücklagen, die in Höhe von 21 Mio. Euro auf die hohe Kante gelegt wurden. Doch nun muss die Handelskammer, deren Aktivitäten gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ jüngst als rechtswidrig verurteilt wurden, einen „Nachtragshaushalt“ beschließen: Um 6,5 Millionen Euro hat man sich im Plan für 2015 vertan. Mit dem vergeblichen Olympia-Engagement hängt das angeblich nicht zusammen. Verminderte Beitragseinnahmen und zusätzliche Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen führen jetzt zum zweiten Nachtragshaushalt. Die Opposition im Plenum der Handelskammer, „Die Kammer sind wir„, ist ziemlich abgenervt.

Auf der heutigen Plenumssitzung der Handelskammer, in der es die genannte Opposition seit Anfang 2014 als Reaktion auf das Verhalten der Kammer zum Volksentscheid zur Netze-Rekommunalisierung gibt, könnte es äußerst lebhaft werden. Denn: Für 2015 ist ein Defizit von 6,5 Mio. EUR zu erwarten, so heißt es bei der Handelskammer. Als  Grund werden geringere Beitragseinnahmen (3,2 Mio EUR) und höhere Pensionsaufwendungen (4,7 Mio Euro) genannt.

„Die Handelskammer wird 2015 ein Defizit von 6,5 Mio Euro schreiben – zusätzlich müssen 26 Millionen Euro für Pensionen zurückgestellt werden. Im Jubiläumsjahr ist das ein historisches Negativergebnis“, sagte Tobias Bergmann vom Bündnis „Die Kammer sind wir“ am Donnerstag.

Immer wieder ist es in den letzten Monaten zu heftigen Auseinandersetzungen im Plenum der Kammer gekommen. Das dürfte heute nicht anders sein:

Das Abendblatt berichtet über die Vorgänge bei der Handelskammer: „In der Konsequenz wird die für Notlagen gedachte Ausgleichsrücklage von fast 21 Millionen Euro auf nur noch 922.000 Euro gesenkt. Auch die Rücklage für Umbau und Instandhaltung wird geschröpft und sinkt von 19,3 auf 6,4 Millionen. Eine Folge: Die für 2017/18 geplante Modernisierung der relativ alten Büros in der Handelskammer am Adolphsplatz muss um fünf Jahre auf 2022/23 verschoben werden, wie die Kammer bestätigte. Um die hohen Pensionslasten angesichts niedriger Zinsen künftig abzusichern, soll dafür eine „Zinsausgleichsrücklage“ von 26 Millionen Euro gebildet werden.“

Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

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AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

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