Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

LINKE stellt Haushaltsantrag im Bundestag: Keine indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne

Staatliche Zuschüsse für die Fracking-Technik kommen für den Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Hubertus Zdebel nicht in Frage. Der Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss erklärt: „Wir haben einen Änderungsantrag zum Bundesforschungshaushalt für das Jahr 2016 gestellt, die wissenschaftliche Fracking-Begleitforschung der Konzerne von der Finanzierung mit öffentlichen Mitteln auszuschließen. Gleiches soll für die Dialogprozesse gelten, die nur dafür dienen sollen, in der Bevölkerung Akzeptanz für Fracking zu schaffen. Wir sind der Meinung: Fracking darf mit keinem Cent öffentlich gefördert werden. Statt die weitere Erforschung einer gefährlichen Sackgassentechnik öffentlich zu fördern, muss Fracking ohne Ausnahmen verboten werden. Das im Haushaltsentwurf verplante Geld muss für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien verwendet werden.“

Zdebel weiter: „Hellhörig wurden wir bereits durch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 223 vom 6. August 2015. Darin gab die Regierung zu, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Deshalb haben wir noch einmal konkret nachgehakt: Wir wollten wissen, ob und wo sich im Entwurf des Haushaltes die geplanten indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne verbergen. Schließlich räumte das Forschungsministerium ein, dass diese im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Daraufhin haben wir den Änderungsantrag gestellt.

Fracking ist eine Technik, über die insbesondere aufgrund der Erfahrungen in den USA bekannt ist, dass sie zu relevanten Grundwasserkontaminationen führt und Erdbeben erheblicher Stärke hervorruft. Hinzu kommt eine ungeklärte Entsorgungsproblematik. Die Erkenntnisse sind hinreichend, um Fracking als unbeherrschbare Risikotechnologie zu charakterisieren. Zudem besitzt Fracking keinen gesellschaftlichen, energiepolitischen oder ökologischen Nutzen. Profitieren würden lediglich die Gaskonzerne. Daher ist es nur konsequent, wenn sie ihre Aktivitäten vollständig selbst bezahlen.“

Zwei Castorbehälter für das AKW Krümmel

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Im Vattenfall AKW Krümmel sind zwei leere Castor-Behälter eingetroffen. Weitere 19 fehlen noch, um das Reaktorgebäude vollständig von der hochradioaktiven Fracht zu entleeren. Foto: Vattenfall, Castor im Zwischenlager Brunsbüttel

Das Vattenfall AKW in Krümmel hat am letzten Montag zwei leere Castor-Behälter für die bestrahlten Brennelemente per Bahn erhalten. Allerdings fehlen immer noch 19 solcher Behälter, um alle bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorgebäude zu entfernen und diese in das benachbarte Standort-Zwischenlager zu bringen. Weder von Vattenfall selbst noch auf der so genannten Dialog-Seite Perspektive Krümmel ist bislang über die Ankunft der beiden Castoren  etwas zu lesen. Allerdings berichten die Lübecker Nachrichten (kostenpflichtig) über dieses Ereignis.

Uranfabriken URENCO: Almelo nach Störfall wieder in Betrieb – Nachrüstungen in Gronau und Capenhurst

Fabrikationshalle der Uranfabrik in Gronau. Die Technik ist grundsätzlich auch in der Lage, waffenfähiges Uran herzustellen.
Fabrikationshalle der Uranfabrik in Gronau. Die Technik ist grundsätzlich auch in der Lage, waffenfähiges Uran herzustellen.

Nach einem Störfall in einem Produktionsbereich SP5 der zur URENCO gehörenden Uranfabrik im niederländischen Almelo hat das Unternehmen bereits am 23. Oktober die betroffenen Anlagenteile wieder in Betrieb genommen. Das berichtet URENCO auf seiner Homepage und auch die niederländsiche rtvOost. Der Störfall ereignete sich Ende August beim Umfüllen von angereichertem Uranhexafluorid.

  • URENCO gehört bislang noch den Staaten England und Niederlande sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE zu je einem Drittel. Die drei Anlagen in diesen Ländern sowie eine weitere in den USA stehen allerdings zum Verkauf. Deutschland und England drängen, während die Niederländer auf die Bremse treten. Der Grund: Die Anlagen der URENCO reichern Uran für den Betrieb in Atomkraftwerken an und versorgen etwas mehr als ein Drittel des Weltmarkts. Militärisch brisant ist die Urananreicherung allerdings, weil mit den verwendeten Zentrifugen grundsätzlich auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden kann. Uran-Anreicherung, Atomwaffentechnik, Atommüll: URENCO – Verkauf wird weiter vorbereitet

Nach Aussagen von URENCO sind Mitarbeiter nicht zu Schaden gekommen. Der Störfall löste längere Untersuchungen aus, weil auf dem Dach der Anlage Uran-Partikel gefunden wurden. Das aber sollte durch Ventilation und Unterdruck in der Anlage nicht passieren. Die WN berichtete Anfang Oktober recht oberflächlich über die Untersuchungen hier. Ende September hatte URENCO hier bereits über die Prüfungen berichtet.

Dem Bericht von rtvOost zufolge, ist die Ursachenforschung darüber, wie das Uran auf das Dach des Gebäudes gelangen konnte, jetzt abgeschlossen und der Anlagenteil wieder in Betrieb. Als Ergebnis der Untersuchungen sollen auch in den URENCO-Anlagen in Gronau und im englischen Capenhurst Umbauten erfolgen.

Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

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Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).

Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“

Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

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