Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.
Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte … „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen
