Atommüll im Musterländle: Eine vorläufige Bilanz über radioaktive Problemberge und die Forderung: „Konrad bitte kommen!“

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernRadioaktives Baden-Württemberg: Das Bundesland hat jetzt eine Atommüllbilanz vorgelegt, nennt dies aber leider einen „Entsorgungsbericht“. Doch, Gründe sich Sorgen zu machen, sind in dem Bericht in ausreichender Menge genannt. Allerdings: Die Deutlichkeit eines vor etwas über einem Jahr bekannt gewordenen internen Lageberichts, der u.a. von umweltFAIRaendern veröffentlicht wurde, erreicht der nun für die Öffentlichkeit bestimmte Bericht nicht. Unterstellen darf man, dass der grüne Umweltminister Franz Untersteller mit diesem Bericht auch auf eine Vorlage der Anti-Atom-Initiativen reagiert. Die hatten Ende 2013 eine Atommüllbilanz als „Sorgenbericht“ veröffentlicht, die inzwischen online als Atommüll-Report verfügbar ist und detaillierte Informationen über das bundesweite Atommüll-Desaster bietet – Standort für Standort. Der Unterschied? Die einen entsorgen, die anderen machen sich Sorgen.

In der PM heißt es: „Umweltminister Franz Untersteller: „Wir machen Informationen zugänglich und erhöhen die Transparenz im Atombereich.““ So gut es ist, dass das Umweltministerium in Ba-Wü einen solchen Bericht vorlegt und damit zur Informationsbasis beiträgt: Dass es bei der Atommülllagerung irgendwelche Probleme gibt, erfährt man durch die Pressemeldung jedoch nicht: „Der Bericht zeigt auf, wo die jeweiligen Abfälle landen. Damit schaffen wir zusätzliche Transparenz im Atombereich“, heißt es dort lediglich. Das folgt irgendwie der Ansage des Chefs: „Irgendwo muss das Zeugs ja hin“.

  • Der Bericht ist über die Homepage des Ministeriums in Ba-Wü downloadbar oder hier als PDF.
  • UPDATE: Die AG AtomErbe Neckarwestheim hat mit einer PM auf den Bericht reagiert. Die ist unten in voller Länge dokumentiert.

Dennoch: Die im Bericht dargelegten Informationen zu den jeweiligen Abfallmengen und deren Lagerung geben einen Überblick über die radioaktive Lage in dem Bundesland. Außerdem beschreibt der Bericht neben der Zwischenlagerung direkt im Bundesland auch die so genannten „Endlager“-Projekte und deren jeweils aktuellen Stand aus Sicht des Hauses Untersteller.

Da wird mit Blick auch Gorleben z.B. noch einmal über die dortige Pilotkonditionierungsanlage PKA und ihre eigentliche Funktion und derzeitige Genehmigungslage berichtet oder darüber informiert, dass in Sachen Atommülllager Morsleben das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz dabei ist, einen Landzeitsicherheitsnachweis zu erbringen, was noch Jahre dauern könne, so der Bericht. (Unerwähnt bleibt: Und wenn das nicht gelingt?).

Neben der ASSE, zu deren Befüllung das Land Baden-Württemberg mit fast 50 Prozent beigetragen hat, geht der Blick vor allem zum Schacht Konrad.

Da lesen wir z.B.: „Die Einlagerung in der Asse II erfolgte im Rahmen einer befristeten Genehmigung nach § 3 StrlSchV, die am 31. Dezember 1978 auslief. Für die weitere Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wäre mit der Änderung des Atomgesetzes von 1976 nach § 9b AtG ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen. Dies wurde zunächst auch eingeleitet, dann aber nicht weitergeführt, da zwischenzeitlich mit der Schachtanlage Konrad ein wesentlich geeigneterer Standort gefunden wurde.“ S.55

Wesentlich geeigneterer Standort? Der Schacht Konrad ist ein altes Eisenerzbergwerk. Einen Alternativenvergleich hat es dort ebenso wenig wie in Gorleben gegeben. Auch das Genehmigungsverfahren ist wie in Gorleben stark von politischen und weniger von wissenschaftlichen Betrachtungen geprägt gewesen. (Homepage der AG Schacht Konrad)

Der Bericht betont mit Blick auf Konrad: „Ursprünglich war eine Einlagerungskapazität von 650.000 m3 Abfall beantragt worden, die Genehmigung wurde dann mit Datum vom 22. Mai 2002 jedoch für eine Kapazität von 303.000 m3 Abfall erteilt; also nur für etwa die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens (12).“ S. 58.

Schon die großen Atommüllmengen, die aus Ba-Wü in der ASSE versenkt wurden, zeigen, dass das Bundesland dringend auf ein solches Lager wie im Schacht Konrad geplant, angewiesen ist. Allemal wenn nun auch noch der Rückbau der Atommeiler erfolgt und noch mehr strahlende Abfälle entstehen. Weil Konrad in keinem Fall vor 2022 (so steht es in dem Bericht) betriebsbereit sein wird, müssen an den AKW-Standorten neue Zwischenlager gebaut werden. Das kostet natürlich!

„Die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad hat eine besondere Bedeutung für Baden-Württemberg, da hier, bezogen auf das Volumen, mehr als die Hälfte (ca. 55 Prozent) der schwach- und mittelradioaktiven konditionierten Abfälle Deutschlands lagert. Das Endlager Schacht Konrad stellt die einzige Möglichkeit dar, im nächsten Jahrzehnt über ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu verfügen.“ (S. 58)

Damit das niemand übersieht, lesen wir auf Seite 66: „Bereits jetzt sind große Lagerkapazitäten für radioaktive Abfälle aus den bereits laufenden Rückbautätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen notwendig, die nun erweitert werden müssen, da derzeit keine Abgabemöglichkeit an ein Endlager vorhanden ist.

Das Land setzt sich daher für eine möglichst rasche Inbetriebnahme des Endlager Konrad ein. Die im niedersächsischen Koalitionsvertrag aufgeworfene Thematik, einer Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Asse, soll schnellstmöglich abgearbeitet werden. Dabei steht außer Frage, dass die heutigen hohen Sicherheitsanforderungen an ein Endlager erfüllt werden müssen.“

In den Anlagen des Berichts werden in zahlreichen Tabellen die Atommüll-Bestände bilanziert und auch auf den Tag der Stilllegung der letzten Atommeiler hochgerechnet.

In jedem Fall bleibt noch anzumerken: Es wäre keine schlechte Maßnahme, wenn die anderen Atom-Bundesländer diesem Beispiel von Baden-Württemberg folgen würden und dabei vielleicht ein wenig stärker auch die Risiken sowohl in praktisch-technischer Art, aber vor allem auch die für Mensch und Umwelt mal eingehender darstellen würden.

Dokumentation:

Presse-Mitteilung 26.06.2015
Atommüllbericht Baden-Württemberg: ein „Weiter so“ darf es nicht geben.
Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Atommüllproduktion

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim mittel- und schwachradioaktiven Atommüll – und beim hochradioaktiven sieht es kaum besser aus. Das findet sich im Bericht über das
Atomare Erbe Baden-Württembergs, den das Stuttgarter Umweltministerium am 24.6.15
unter dem Titel „Entsorgungsbericht“ veröffentlichte. Damit folgt das Ministerium dem Vorbild der Antiatom-Bewegung mit deren kontinuierlich fortgeschriebenen „Atommuellreport.de“ und geht anderen Bundesländern voran. Leider bleibt das Ministerium auf halber Strecke stehen, meint Dr. J. Schmid von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, denn „zwischen Zahlen und wertvollen Informationen wird der Bericht immer dort plötzlich einsilbig, wo es um die Kernprobleme geht. Schon der Begriff ‚Entsorgung’ ist falsch. Radioaktivität lässt sich nicht abschalten und nicht entsorgen“.

„Sorgenbericht wäre der richtige Titel,“ ergänzt H. Würth vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, „denn jede Seite des Berichts zeigt, dass hier in wenigen
Jahren eine unverantwortliche Last für 40.000 Generationen geschaffen wurde. Mit jedem Tag Weiterbetrieb der AKWs wird der Atommüllberg größer.“

Die in der AG AtomErbe Neckarwestheim zusammenarbeitenden Bürgerinitiativen fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke. J. Hellgardt vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken erläutert diese Forderung: „Wie ein Buchhalter rechnet das  Ministerium hoch, wie viel Atommüll in den nächsten 8 Jahren noch hinzu kommen wird. Seinen Auftrag, Mensch und Umwelt zu schützen, kommt es aber nur nach, wenn dieser Müll erst gar nicht entstehen darf“.

„Die Hauptprobleme des Atommülls müssen klar genannt werden. Dazu gehören ‘Freimessen’ und ‘Herausgabe’, das unlösbare Langzeitrisiko des Atommülls, die Rostfässer, und die Rechtsmängel der Zwischenlager-Genehmigungen. Auch dass die ‘Zwischenlager’ und die Castoren um Jahrzehnte länger gebraucht werden als es ihr Material aushalten wird, und dass das Lager Schacht Konrad völlig untauglich ist,“ umreißt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn die wichtigsten Lücken des  Berichts. „Die behauptete Transparenz fällt in sich zusammen, wenn man den Bericht mit dem 2014 entdeckten internen Arbeitspapier vergleicht. Gerade was intern klar an Problemen benannt wurde, wird im öffentlichen Bericht geschickt vernebelt.“

S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg fasst zusammen: „Dieser Atommüll-Bericht ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Den Glauben an die technische Lösbarkeit des Atommüllproblems teilen wir in der AG AtomErbe Neckarwestheim nicht. Unsere Sorge ist: Mensch und Natur werden unter dem atomaren
Nachlass leiden. Weiterbetrieb der AKWs und faule Kompromisse müssen deshalb sofort
beendet werden.“

Rückfragen gerne an: presse @ atomerbe.de

Weitere Informationen:
PM des Umweltministeriums mit dem Atommüll-Bericht:
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/bericht-entsorgung-vonradioaktiven-
abfaellen-und-abgebrannten-brennelementen-aus-baden-wuerttemb
Kurzlink: sn.im/keinweiterso1

Internes Arbeitspapier des Umweltministeriums (2014):
http://umweltfairaendern.de/2014/05/atommuellentsorgung-am-abgrund-ein-lagebericht-aus-dem-gruenenumweltministerium-
baden-wuerttemberg
Kurzlink: sn.im/keinweiterso2

Staatliche Atom-Verwaltung: Milliardenschwere Kostensteigerungen – Undurchsichtige Aufsicht

Asse-RadladerDas atomare Abenteuer der Bundesrepublik wird verdammt teuer. Nicht nur bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Lagerung der Strahlenabfälle aus den kommerziellen Atomreaktoren wachsen die Kosten immer mehr. Auch bei den staatlichen Atomforschungsanlagen und deren Stilllegungsprozess kommt es auch aufgrund von intransparenten Ministeriums-Zuständigkeiten und weitgehend wirkungslosen Kontrollkonstruktionen zu gewaltigen Kostensteigerungen, für die die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden. Der Rechnungshof übt scharfe Kritik und bilanziert verbunden mit Verbesserungsvorschlägen das staatliche Atom-Verwaltungs-Desaster.

Der Bundesrechnungshof hat im April dem Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, der es in sich hat. Bereits Ende April hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Mehr als 20 Stilllegungsprojekte aus dem staatlichen Bereich der Atomforschung gibt es, Schwerpunkte sind in Karlsruhe und Jülich, hinzu kommt die GKSS bei Geesthacht. Da wird nicht nur festgestellt, dass sich die bislang geplanten Kosten für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren und die Lagerung des Atommülls mal eben um 2,6 auf 4,2 Milliarden Euro erhöht haben und weiter explodieren könnten. Der staatlichen Verwaltung dieses Desaster attestiert der Rechnungshof faktisch das komplette Versagen, das bis heute anhält und an dessen Änderung die Prüfer trotz entsprechender Zusagen und Maßnahmen aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium nicht glauben mögen. Den Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer Neustrukturierung der gesamten Steuerung und Kontrolle jedenfalls mögen offenbar um ihre Bedeutung fürchtende Beamte in ihren Führungsoptionen nicht folgen. Zum Schaden der SteuerzahlerInnen.

Eines der gravierenden Probleme in dem Dschungel aus Zuständigen, Behörden, staatlichen Unternehmen, Gutachtern und Akteuren: “Entweder keine Kontrolle – oder doppelte“ – stellt Michael Bauchmüller in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: „Rückbau von Forschungseinrichtungen – Nukleares Milliardengrab“ fest.

Nicht zuletzt das trägt dazu bei, dass der Rechnungshof feststellt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zuvor dem Haushaltsausschuss berichtet, dass die Beseitigung dieser nuklearen Altlasten nicht vor dem Jahr 2063 abgeschlossen sein und nach jetzigem Stand weitere Bundesmittel von 4,2 Mrd. Euro erfordern wird. Dies stellt gegenüber der letzten dem Parlament vorgelegten Schätzung, die einen Abschluss der Arbeiten bis zum Jahr 2035 unterstellte, einen Mehrbedarf von 2,6 Mrd. Euro dar.“

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben in diesem Bereich staatlicher Atomverwaltung Verantwortung. Betroffen sind vor allem die ehemaligen Atomforschungszentren in Jülich (AVR und FZJ) und in Karlsruhe (WAK), außerdem in Geesthacht (HZG). Die staatlichen EnergieWerkeNord (EWN), die zunächst vor allem für die Stilllegung der DDR-Atomanlagen bei Lubmin/Greifswald zuständig waren, sind inzwischen zu einer Art Projekt-Holding für Jülich und Karlsruhe (in unterschiedlichem Umfang) zuständig geworden; in der Debatte war/ist auch eine Beteiligung in Geesthacht. Beteiligt sind außerdem Einrichtungen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

Anders als bei den kommerziellen Atomanlagen lässt sich die Stilllegung der Atomforschungsanlagen nicht in Serie organisieren. Für viele der Anlagen und Komponenten müssen spezielle Verfahren entwickelt werden. Das macht die Stilllegung dieser Anlagen grundsätzlich teurer. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten nicht einheitlich geregelt bzw. nicht sonderlich sinnvoll gegliedert sind. Während in einigen Fällen das Finanzministerium Eigentümer und für die Mittelvergabe gegenüber den Einrichtungen zuständig ist, ist bei anderen Anlagen vor allem das Forschungsministerium zuständig.

Eine Ahnung bekommt man, wenn der Rechnungshof z.B. schreibt:

„Das BMBF stellt den Rückbaueinrichtungen Haushaltsmittel des Bundes als Zuwendungen zur Verfügung. Es verfügt damit über das zuwendungsrechtliche Instrumentarium, um die Mittelverwendung zu überwachen. Wesentlichen Einfluss auf die operative Gestaltung des Rückbaus hat es hingegen nicht. Über viele Jahre setzte es für die ihm obliegenden Aufgaben nur geringe personelle Kapazitäten ein. Seit dem Jahr 2013 lässt es sich dabei von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) unterstützen.

Die bedeutsamen Rückbaueinrichtungen WAK und AVR sind unter dem Dach der Energiewerke Nord GmbH (EWN) zusammengefasst, die wiederum als Bundesbeteiligung dem Geschäftsbereich des BMF zugeordnet ist. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten einer Konzernsteuerung hat die EWN bisher noch kaum eingesetzt; operative Entscheidungen treffen die Rückbaueinrichtungen weitgehend in eigener Verantwortung. Eine konsequente Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen im EWN-Verbund steht noch aus. Die mit der Bündelung unter dem Dach der EWN verfolgten Synergieeffekte sind auch nach Einschätzung des Unternehmens selbst nicht umfassend genutzt worden.

Möglichkeiten, die haushalts- und zuwendungsrechtliche Verantwortung des BMBF mit den Eigentümerfunktionen im Geschäftsbereich des BMF zu verzahnen, sind vielfach ungenutzt geblieben.“

Natürlich drückt sich der Rechnungshof auf jeder der insgesamt 54 Seiten seines Berichts höflich und gepflegt aus. Immer wieder wird auf seit Jahren andauernde Bemühungen verwiesen, in die staatliche Atom-Stilllegungs-Verwaltung eine vernünftigere und kostengünstigere Struktur reinzubekommen. Vorschläge hat es dabei offenbar viele gegebenen, die aber angesichts der grundsätzlichen Behörden-Struktur, die bislang unangetastet blieb, nicht wirklich Erfolge brachte. Das oben genannte Beispiel EWN ist nur einer der Versuche, die laut Rechnungshof bis heute nicht die erhofften Ergebnisse brachten.

Dabei räumt der Bericht zugunsten der Betreiber und der staatlichen Atomverwaltung in den beteiligten Ministerien ein, dass viele der Stellschrauben im Atommüll-Bereich von den beteiligten Akteuren direkt nicht beeinflussbar sind. Gemeint sind damit z.B. die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle geplanten Schacht Konrads in Salzgitter. Die Verzögerungen schlagen auf die Rückbauprojekte direkt zurück und führen zu Kostenerhöhungen, z.B. weil Personal weiter vorgehalten werden muss oder neue Zwischenlager für die Lagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle gebaut werden müssen.

Nur ein Schlaglicht auf die Absurditäten, die mit teurem Steuergeld getrieben werden: „Das BMBF bestätigt in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, Planungs- und Steuerungsinstrumente zu verbessern. Hierüber seien alle Beteiligten im Gespräch. Es erkennt an, dass in den letzten Jahren durch eine optimierte Haushaltsplanung Mehrkosten hätten vermieden werden können; hierzu hätten aber nicht nur seine Haushaltsentscheidungen, sondern auch Versäumnisse der Rückbaueinrichtungen beigetragen. Das BMBF hält den dadurch entstandenen Schaden für niedriger als von der WAK geschätzt. Eine eigene detaillierte Kenntnis aller Kostenfaktoren hat es jedoch nicht. Wir halten es daher weiter für plausibel, dass Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.“ (Seite 8 des Berichts)

Gravierende Mängel bei der Gesamtkostendarstellung (trotz Verbesserungen), fehlende Transparenz und sogar mangelnde Kostenbeteiligung der an den Forschungsanlagen beteiligten Bundesländer würden ein übriges dazu beitragen, dass das Kostendesaster in den letzten Jahren sich nicht reduziert, sondern eher vergrößert hat.

So kommt der in seinen Formulierungen eher dezente Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss zu der Empfehlung: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bedarf es einer durchgreifenden Verbesserung, Vereinheitlichung und Straffung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, um die dem Bund obliegenden Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus nuklearer Forschungs- und Versuchsanlagen zielgerichtet und wirtschaftlich wahrnehmen zu können.“ Und geht dann ins Detail….

Es ist kaum zu fassen, wenn der Rechnungshof trotz einiger Maßnahmen der Ministerien feststellt: „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung zielen. Er vermag aber nicht zu erkennen, dass sie in der bestehenden Struktur zu ausreichenden Ergebnissen führen, um grundlegende Defizite des Prozesses zu beseitigen.

Schon bei seinen früheren Analysen hatte er das Auseinanderfallen von Finanzierungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen und Kontrollmöglichkeiten als Ursache für Unwirtschaftlichkeiten beschrieben. Die Trennung zwischen der Zuwendungsfinanzierung durch das BMBF und der operativen Steuerung durch die Rückbaueinrichtungen unter der Verantwortung von EWN und BMF lässt nicht zu, dass diese Funktionen wirksam zusammengeführt werden. Das BMBF betreibt die Weiterentwicklung des Instrumentariums mit dem Ziel, die Finanzierungs- und Überwachungsaufgaben des Zuwendungsgebers besser wahrnehmen zu können. Um die sachgerechte Steuerung eines hochkomplexen Prozesses sicherzustellen, für den die öffentliche Hand die Verantwortung und damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken trägt, ist dieser Ansatz nach unserer Sicht nur bedingt geeignet.
Grundlegende Verbesserungen wären daher am besten in einer verantwortlichen
Gestaltung des Prozesses „aus einer Hand“ umzusetzen.“

Erstmal in Schwung gekommen, schreibt der Rechnungshof weiter: „Dies setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung, die strategische Entscheidungskompetenz und die Steuerungsgewalt über die weiter zu bündelnden Projekteinrichtungen nur einem Bundesministerium zugeordnet werden. Das BMBF will diese Empfehlung prüfen, hält einen solchen grundlegenden Schritt aber für umso weniger notwendig, je weiter die Fortentwicklung der Planungs- und Controllinginstrumente voranschreitet. Diese – optimistische – Sichtweise teilt der Bundesrechnungshof nicht. Die jetzt angekündigten Verbesserungen waren seit Langem notwendig und möglich; dennoch ist es in der bisherigen Struktur nicht gelungen, eine zielgerichtete Steuerung des Rückbauprozesses sicherzustellen und Synergieeffekte wirksam zu nutzen.“

Und selbst das alles – was vom Ministerium abgelehnt wird – reicht noch nicht einmal: „Unabhängig von der möglichen Optimierung der Prozessschritte sollte die Transparenz der Projektverläufe und des daraus resultierenden Mittelbedarfs verbessert werden. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass das BMBF die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben im Haushaltsplan sicherstellt. Es sollte zudem statt des bisherigen Berichtsformats an den Haushaltsausschuss einmal jährlich vor den Haushaltsberatungen einen Bericht vorlegen, der aktuelle, für den erwarteten Mittelbedarf und die Einschätzung der Risiken bedeutsame Entwicklungen beschreibt.“

Und zu den Kosten, die andere beibringen müssten, mahnt der Bericht an: „Mit Blick auf die verursachergerechten Kostenverteilung hält der Bundesrechnungshof es für unverzichtbar, auch künftig eine angemessene Beteiligung privater Gesellschafter und der Länder an dem Prozess der Stilllegung und des Rückbaus von nuklearen Versuchsanlagen sicherzustellen.“

All das bisher angeführte stammt lediglich aus der Zusammenfassung des Rechnungshof-Berichts. Macht man sich die Mühe, den weiteren Bericht im Detail zu lesen, kommt man aus der Fassungslosigkeit kaum noch heraus. Je genauer die Hintergründe über die inkonsequenten – oder man könnte auch sagen ignoranten – Vorgehensweisen dargelegt werden, desto empörter und absurder wird es.

Klar ist: Es sind Steuergelder, die hier auf eine Art und Weise zum Selbstbedienungs-Inventar gemacht werden, deren sparsamen und effizienten Einsatz offenbar die gesamte Atomgemeinde zwischen Ministerien, Forschungseinrichtungen und Gutachter-Instituten niemand für irgendwie bedeutsam erachtet. Niemand in diesem Komplex muss persönliche Konsequenzen fürchten und nur selten erblicken diese skandalösen Sachverhalte das Licht der Öffentlichkeit. Außerdem gilt natürlich: Irgendwo muss das Zeug ja hin; kann man ja nicht einfach liegen lassen. Der Dumme ist der Steuerzahler, der die Zeche für Inkompetenz, Selbstbedienung und Eitelkeiten zu zahlen hat.

Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Grüne und Atomaufsicht: Anti-Atom-Initiativen kritisieren Alibi-Veranstaltungen und fehlende Daten

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AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.

Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.

Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden

Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.

AKW Brunsbüttel: „Inhaltlich dünne“ Unterlagen – Billiger Rückbau

Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“

Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.

Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ  äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“

Brunsbüttel: Atommüll-Chaos

Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.

Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim

Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt

Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.

Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.

Der Atommüll bleibt

Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.

Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.

Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.

Undichte Castor-Behälter: Neue Studie zur Sicherheit der Atommülllagerung fordert Heiße Zellen

Atommülllagerung und was tun, wenn Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll undicht werden? Braucht es die Nachrüstung von sogenannten Heißen Zellen an den Standort-Zwischenlagern? Umweltverbände und -initiativen fordern diese Nachrüstung und haben erklärt, dass neue Genehmigungen für die Einlagerung von Atommüll nur noch in Verbindung mit der Nachrüstung derartiger Schutzräume erteilt werden dürfen. Eine Sicht, die die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung nicht teilt und mit einer Stellungnahme begründet, warum es mit weniger Maßnahmen auch geht. In einer umfangreichen Studie, die jetzt öffentlich ist, widerspricht Greenpeace auf Baisis eines Gutachtens des Physikers Wolgang Neumann von der Intac Hannover der ESK. (Foto: Vattenfall Zwischenlager Brunsbüttel)

Aktueller Anlass für die Debatte um zusätzliche Sicherheitsanforderungen ist die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Vor allem aber auch der geplante Rücktransport von mittel- und hochradioaktivem Atommüll aus Frankreich und England. Insgesamt 26 Castoren sollen an mehreren AKWs in den dortigen Standort-Lagern künftig zwischengelagert werden. Das Problem: Für diese speziellen Atomabfälle gibt es vor Ort keine Reparaturmöglichkeiten, sollte die Behälter undicht werden. Während Castoren mit bestrahlten Brennelemente in diesen Lagern im (noch) benachbarten AKW repariert werden könnten. Das erfolgt dort in der Sicherheitszone unter Wasser. Für die Abfälle aus Frankreich und England kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, da der Atommüll in Glas eingeschmolzen ist und dieses strahlende Glas unter keinen Umständen mit Wasser in Verbindung kommen darf.

Kommen diese Atomabfälle aus dem Ausland also per Castor zurück, dann braucht es als Reparaturmöglichkeit diese Heißen Zellen. Und sie werden erforderlich, wenn nach und nach die Reaktoren abgebaut werden und damit auch die Reparaturmöglichkeit undichter Castorbehälter mit Brennelementen verschwindet. Dieses Problem wird in spätestens 10 bis 15 Jahren akut und daher wäre es jetzt erforderlich, sich mit der Planung und Umsetzung zu befassen.

Die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung, hatte sich im Oktober 2014 in einer Stellungnahme mit den Sicherheitsanforderungen in den Standort-Zwischenlagern im Zusammenhang mit den Rücktransporten der Auslands-Abfälle beschäftigt und eine grundsätzliche Nachrüstung von Heißen Zellen für nicht erforderlich gehalten.

Mit einer Studie von INTAC Hannover, verfasst von dem Physiker Wolfgang Neumann, widerspricht Greenpeace der ESK in zahlreichen Punkten und legt umfänglich auch weitere Gründe dar, die eine Nachrüstung von Heißen Zellen als Sicherheitsmaßnahme unbedingt erforderlich machen.

Zur Erläuterung: Greenpeace hatte im Frühjahr 2014 INTAC mit einer Stellungnahme zu den genannten WAA-Transporten und den Heißen Zellen beauftragt. Im Oktober erfolgte dann die Stellungnahme der ESK, auf die Greenpeace mit einer weiteren Studie von INTAC reagierte. Diese weitere Stellungnahme aus dem Frühjahr ist jetzt öffentlich zugänglich gemacht worden. Siehe dazu auch hier bei Greenpeace eine PM.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) hat vor wenigen Tagen an die Atommüll-Kommission die Forderung erhoben, dass diese sich eingehend mit den Sicherheitsanforderungen für die Standort-Zwischenlager befassen müsse. Das auch, weil klar sei, dass diese Lagerung hochradioaktiver Abfälle längern als bislang geplant, dauern wird. Dazu hat Zdebel eine Kurz-Stellungnahme von Wolfgang Neumann beauftragt, die zur Erfordernis der Heißen Zellen informiert.

(*) Der Autor ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

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