Atommüll-Kommission: Tagt länger, weitere Beschlüsse und ein Leitfaden zum Konfliktumgang

Atommuell-Kommission_Juli2015-2Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.

„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015

Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern.
Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.

„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.

Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz

Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.

In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.

Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)

Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will.
Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen

Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die

Planung von Endlagerforschung einzubeziehen

Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges (@) bundestag.de“

Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

KONRAD stoppen statt erweitern !
Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.

Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.

Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für  Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.

Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.

Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.

(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.

Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

AKW Brunsbüttel: Vom Rückbau und radioaktiven Problemen – Einwendungen werden erörtert

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
AKW Brunsbüttel: Der Atommüll aus Beton, Stahl und Brennelementen soll umgepackt werden und für weitere Jahrzehnte in Zwischenlager-Hallen gestellt werden. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall will das abgeschaltete AKW Brunsbüttel zurück bauen. Dazu braucht es eine umfassende Genehmigung, denn viele der Einrichtungen und Materialien in dem Atommeiler sind noch für Jahrtausende verstrahlt. Es braucht also hohe Sicherheitsstandards. Um die 900 Einwendungen sollen nun ab dem 6. Juli in Brunsbüttel erörtert werden. Der zuständige grüne Energieminister Robert Habeck will vor allem einen schnellen Abriss. Vattenfall – wirtschaftlich schwer angeschlagen – würde den gern preisgünstig haben. Örtliche Initiativen befürchten, dass der Abriss mit viel zu hohen Grenzwerten durchgewunken wird.

Kaum ein AKW hat mehr Probleme mit dem Atommüll als gerade Brunsbüttel. Der kommende Abriss macht diese nicht kleiner. Noch für viele Jahrzehnte wird der Atommüll in alten und neuen Zwischenlagern bleiben wo er ist: In Brunsbüttel.

Unterstützen und hinkommen: Der Erörterungstermin findet statt im Elbeforum Brunsbüttel, Von-Humboldt-Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ab 6. Juli 2015, 9.30 Uhr

Verrostete Atommüllfässer und ein Castor-Lager für hochradioaktive Brennelemente, dem im Januar 2015 die Genehmigung entzogen wurde, werfen schon aktuell erhebliche Sicherheitsfragen über die Lagerung des Atommülls auf. Weil es weder für leicht- und mittelaktive Abfälle ein betriebsbereites Dauerlager gibt und für die hochradioaktiven Abfälle noch nicht mal einen irgendwie benannten Standort, ist klar: Der Abriss des Atommeilers wird bestenfalls eine Umpack-Aktion und mit dem Abbau entstehen vor allem neue Atommüll-Zwischenlager, die noch weitere Jahrzehnte in Betrieb bleiben und überwacht werden müssen.

MELUR-Eroerterung-Brunsbuettel2015Mit dem nebenstehenden Bildchen (klicken zum vergrößern) aus dem „Leitfaden“ (PDF) macht das zuständige grün geführte Energieministerium in Kiel auf den Erörterungstermin in Brunsbüttel aufmerksam. Das könnte man gelinde gesagt als grobe Verharmlosung der bestehenden Probleme und Risiken bezeichnen. Allemal auch, weil schon in der Überschrift eigentlich deutlich wird, dass es auf lange Sicht keine „Grüne Wiese“ in Brunsbüttel geben wird, sondern auf Jahrzehnte ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und – einfach lesen – ein weiteres neues Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, genannt LasmA. Es ist schon verwundernd, dass in dem grünen Habeck-Ministerium niemandem dieser verharmlosende Unsinn zwischen Bild und Text auffällt.

Über eines der brisantesten Probleme sprechen derzeit offenbar weder der Energieminister Habeck noch die Betreiber Vattenfall gern. Mit keinem Wort geht Habeck in der o.g. (und am Ende dieses Beitrags zitierten) Pressemeldung auf das Problem mit dem nicht mehr genehmigten Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ein. Als eine der ersten Maßnahmen, bevor der eigentliche Rückbau losgehen kann, müssten die hochradioaktiven Brennelemente, die sich noch im AKW Brunsbüttel befinden, in Castoren verpackt und aus der Anlage geschafft werden. Da aber die Genehmigung für das Castor-Lager fehlt, ist derzeit unklar, wohin dieser Strahlenmüll eigentlich soll. Habeck hat das benachbarte Brokdorf ins Spiel gebracht, aber auch hier müsste – wenn Vattenfall diesen Weg gehen wollte – erst eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.

Weder Vattenfall noch das Energieministerium liefern dazu klare Aussagen. Hinzukommt, dass noch Atommüll aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von Deutschland zurückzunehmen ist. Nachdem Habeck für einen Teil der Castoren aus der WAA Sellafield das Lager in Brunsbüttel angeboten hatte, ist nach der Aufhebung der Genehmigung dort, von der Bundesregierung das Zwischenlager am noch in Betrieb befindlichen 20 km entfernten AKW Brokdorf ins Spiel gebracht worden. Sollte aber Vattenfall den Castor-Müll aus Brunsbüttel in Brokdorf unterbringen wollen, wäre das Lager in Brokdorf inkl. des dort bis 2021 noch produzierten Atommülls vermutlich zu klein.

Jenseits dieser Probleme zeigt sich mit Blick auf den kommenden Erörterungstermin in Brunsbüttel das ganze Desaster der Atommüll-Lagerung in bunter Farbenpracht. Weder bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, noch mit Blick auf die langfristige Lagerung ist irgendwas wirklich verlässlich und sicher geregelt.

Das zeigt sich auch in einem Bericht der SHZ über eine Veranstaltung von Vattenfall unter dem Titel „Klönschnack am Deich“. In der SHZ ist zu lesen: „Zwischenlager – aber ohne Erlaubnis“ und: „Vattenfall erwartet Abbruchgenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Februar 2016 / Experte kritisiert Regierungskurs“. Der „Experte“ ist der Geschäftsführer der GNS: „Ein Rückbau des Kernkraftwerks, so sagte der Entsorgungsexperte der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Dr. Hannes Wimmer, sei allerdings nur sinnvoll, wenn es ein Endlager für hochradioaktive Stoffe gebe.“

Wimmer ist einer von denen, die damit immer noch den Salzstock in Gorleben meinen. Erst vor ein paar Wochen hatte dieser Wimmer auch am AKW Krümmel auf einer Vattenfall-Veranstaltung über Gorleben geschwärmt.

In Brunsbüttel ist er laut SHZ mit folgenden Äußerungen aufgefallen: „Wimmer erinnerte an das Atomgesetz, das vom Bund nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werde. Darin sei festgeschrieben, dass der Kraftwerksbetreiber verpflichtet sei, die vom ihm erzeugten atomaren Abfälle schadlos zu entsorgen. Dem Bund sei dazu aber die Aufgabe übertragen worden, „die Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung der Atomabfälle einzurichten“. Dieser Verpflichtung sei der Bund bis heute nicht nachgekommen. Er sei immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Dabei sei auch Gorleben noch nicht endgültig vom Tisch. Gorleben sei nicht aus technischen Gründen gescheitert, sondern wegen „der weitgehend nicht vorhandenen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung“.

Wimmer weiter: „Einen Zick-Zack-Kurs der Politik können wir uns in der Endlagerung nicht mehr leisten.“ Es gehe nicht an, dass eine Bundesregierung etwas auf den Weg bringe, das dann von der Folgeregierung wieder gekippt werde. Dabei machten andere Länder wie die Schweiz, Finnland und Schweden vor, wie man es besser machen und längerfristig verbindlich planen könne.“

Ja, die Herren der Industrie haben es nicht leicht mit diesen Regierungen einerseits und dem dummen Volk andererseits, das einfach nicht die Akzeptanz beibringen will, wo die Wirtschaft doch das alles mit der Atomenergie und dem Müll so wunderbar im Griff und unter Kontrolle hat.

Wimmer geht von dem folgenden Szenario aus: „Der Redner ging davon aus, dass eine Standortentscheidung für ein Endlager frühestens 2031 getroffen werde, zehn weitere Jahre würden für die Genehmigungsverfahren ins Land gehen, ehe frühestens 2055 mit dem Bau begonnen werden könne. Die ersten Castoren könnten dann 40 Jahre später ins Endlager gebracht werden, so dass „der letzte Castor, wenn alles gut läuft, im Jahr 2100 unter der Erde verschwinden wird“. Wimmer weiter: „Solange wir kein Endlager haben, bleiben die Castoren hier!“ Er geht aber davon aus, dass schon in den nächsten sieben bis acht Jahren schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Wolfenbüttel eingelagert werden können.“

Der Kraftwerksleiter Knut Frisch berichtete laut SHZ: „Frisch hatte eingangs auf zwei Transport-Bereitstellungshallen verwiesen, die für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgehalten werden müssten. Dazu kündigte er für die Zeit vom 6. bis 8. Juli einen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel an. Die ersten leeren Castoren für die Aufnahme der Abfälle würden in Kürze in Brunsbüttel angeliefert. Im Kernkraftwerk an der Unterelbe seien nach Aussage von Knut Frisch derzeit 370 Mitarbeiter beschäftigt – 250 bei Vattenfall und 120 bei der Werksfeuerwehr und im Wachdienst. 60 Mitarbeiter seien schon jetzt für die Vorbereitungen des Rückbaus tätig. Dabei könnten sie auf die Erfahrungen von zwei Fachleuten aus dem Kernkraftwerk Stade zurückgreifen, die jetzt in Brunsbüttel im Einsatz seien.“

Dokumentation: „Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“

Datum 22.06.2015

KIEL/BRUNSBÜTTEL. Der geplante Rückbau der Kernkraftwerks Brunsbüttel geht in die nächste Etappe: Vom 6. Juli an findet im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ statt. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, diskutiert.

Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau„, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (22. Juni 2015). „Um den Atomausstieg unumkehrbar zu machen, müssen wir das Kernkraftwerk zurückbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, die auch Sorgen im Umfeld auslöst. Daher spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle.

Nähere Informationen zu dem Erörterungstermin enthält der „Leitfaden“, der auch zu finden ist unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150619_Eroerterungstermin_KKW_Brunsbuettel.html#

Der Leitfaden soll insbesondere Personen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen.

Hintergrund zum Rückbauverfahren:

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat Ende 2012 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Gesellschaft zahlreiche Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, u.a. einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreibergesellschaft hat außerdem die Genehmigung einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) beantragt.

Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das MELUR, nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit.
Im Anschluss reichten fast 900 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Menschen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich nicht vor 2017 entschieden werden.

Hinweis an die Medien
Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

 

Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

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