Wie geht es nach der Stilllegung mit dem AKW Krümmel weiter? Vattenfall schweigt. Foto: Dirk Seifert
Der Atomkonzern Vattenfall – ohnehin nicht für eine offene Informationspolitik bekannt – schweigt darüber, was mit den stillgelegten Atomkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel geschehen wird. Am morgigen Donnerstag (13. September) findet auf Einladung der Stadt Geesthacht für das AKW Krümmel eine Veranstaltung statt. Dort soll auch der Betriebsleiter des AKW Krümmel sich den Fragen der Abgeordneten und BügerInnen zum weiteren Vorgehen von Vattenfall stellen.
Politiker der Landesregierung haben mehrfach kritisiert, dass Vattenfall nicht darüber informiert, wie es mit den Atomanlagen weiter gehen soll. Die neue Landesregierung in Kiel hat sich außerdem für den sofortigen Rückbau der Anlagen ausgesprochen und will dies gegebenenfalls mit einer Atomgesetzänderung vorschreiben. Nach dem Atomgesetz ist das derzeit nicht geregelt. Ebenso ungeregelt ist, wann Vattenfall entscheiden muss. Derzeit befinden sich beide Atommeiler in der so genannten Nachbetriebsphase. Vattenfall hat – wie auch RWE und E.on – eine Entschädigungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Außerdem hat der Konzern die Bundesrepublik vor dem Weltbank-Gericht verklagt und fordert auch hier mehr als eine Milliarde Euro als Entschädigung. Spekuliert wird, ob Vattenfall zur Zukunft der Atommeiler schweigt, um so den Druck vor den Gerichten zu erhöhen.
Vattenfall teilt laut Medienberichten lediglich mit, dass derzeit noch beraten wird, ob man entweder den Rückbau der Anlagen oder aber einen „sicheren Einschluss“ anstrebt. Die Betreiber z.B. des AKW Biblis oder Neckarwestheim haben ihre Entscheidungen bereits getroffen und streben den sofortigen Rückbau an.
In jedem Fall wirft auch die Stilllegung der Atommeiler viele Sicherheitsfragen auf. Um die AKWs von der hochradioaktiven Fracht – den Brennelementen in den Reaktoren und Nasslagern – zu befreien, fehlen derzeit ausreichend CASTOR-Behälter. Daher müssen die Brennelemente zunächst weiter in den Reaktoren gelagert und mit aktiven Sicherheitssystemen gekühlt werden. Und das vermutlich noch für Jahre, denn der Castorhersteller GNS kommt mit dem Bau der erforderlichen Behälter bis heute nicht nach.
Aber auch danach gibt es noch genug Probleme. Ein Endlager für hochradioaktive Brennelemente gibt es nicht, daher bleibt der strahlende Müll ohnehin für mindestens 40 Jahre noch am Standort im sogenannten „Zwischenlager“. Und was mit dem schwach- und mittelaktiven Atommüll wird, ist auch noch unklar. Frühestens 2024 soll der dafür vorgesehene – aber ebenfalls nicht wirklich sichere – Schacht Konrard in Betrieb gehen. Außerdem droht ein großer Teil von belasteten Materialien durch sog. Freimessung aufgrund der Strahlenschutzverordnung von 2001 auf den Hausmülldeponien zu landen oder wird zu Bratpfannen verarbeitet.
Urananreicherung – Zentrifungentechnik für die ganze Welt – powerd by Deutschland und URENCO. FOTO: Quelle unbekannt, vermutlich Betreiberfoto Sellafield
Per Staatsvertrag fördert Deutschland bis heute die Urananreicherung unter dem Dach der URENCO. Rechtlich ist das – trotz Fukushima – in den Staatsverträgen von Almelo und Cardiff festgeschrieben. Gemeinsam mit England und den Niederlanden versorgt die URENCO über 30 Prozent der Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Damit nicht genug: Gemeinsam mit dem französischen Atomkonzern AREVA will die URENCO groß in das weltweite Geschäft mit dem Export von Urananreicherungsanlagen einsteigen. Dazu gibt es seit 2006 das gemeinsame Unternehmen ETC, die Enrichment Technologie Company.
Hinweis: Das Original dieses Text ist im ROBIN WOOD Magazin 3/2012 erschienen, dort auch ein Text über die Untätigkeit der Atomaufsichtsbehörde in NRW, beide Texte hier als PDF . Dieser Artikel ist eine leicht veränderte und ergänzte Fassung.
Die URENCO ist ein Unternehmen, das zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung gehört sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (je 16,5 Prozent). Derzeit gibt es immer mehr Hinweise, dass Teile oder auch die gesamte Urenco verkauft werden könnte (siehe auch hier).
Internationaler Uranhandel mit der URENCO
In drei Fabriken an den Standorten Almelo (NL), Caphurst (GB) und Gronau (D) wird Uran angereichert, damit es später in Atomreaktoren eingesetzt werden kann. Seit Jahren expandiert die URENCO. In Almelo und Gronau wird die Produktionskapazität immer noch schrittweise erweitert. Und in den USA ist eine weitere Urananreicherungsanlage im Bau. In Eunice, New Mexico, entsteht eine URENCO-Anlage, die von derzeit rund 400 Tonnen in den nächsten Jahren auf 5.700 Tonnen Urantrennleistung hochgeschraubt werden soll. Von besonderer Brisanz ist der Betrieb von Urananreicherungsanlagen vor dem Hintergrund, dass in diesen Anlagen nicht nur Brennstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt werden kann, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, hochangereichertes Uran für die Verwendung in Atomwaffen zu erzeugen. Wie brisant solche Anlagen sind, zeigt sich an dem seit Jahren andauernden internationalen Konflikt um das iranische Atomprogramm.
Staatsvertrag zur Förderung der Urananreicherung
Um den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in Deutschland durchzusetzen, brauchte es viel Diplomatie und eines Staatsvertrags. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind die Grundzüge der Atomenergienutzung in Deutschland politisch auf den Weg gebracht worden. Deutschland wollte aber nicht nur Atomkraftwerke bauen, sondern auch alle dazu erforderlichen technischen Komponenten.
Das heikelste Projekt war dabei die Urananreicherung, da die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie hier am geringsten ist. Nach dem Faschismus und dem zweiten Weltkrieg war das Misstrauen gegen Deutschland groß. Atomwaffen spielten im Kalten Krieg zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion eine herausragende Rolle. Und obwohl unter der Führung der USA Deutschland inzwischen aufgerüstet und zum Mitglied im mächtigen Militärbündnis NATO geworden war: Die Vorstellung, dass Deutschland Technologien zur Herstellung von Atomwaffen betreiben könnte, löste in den USA und vielen westeuropäischen Staaten blankes Entsetzen aus.
Für das geplante (west)deutsche Atomprogramm war daher nicht nur der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zwingend. Um die Urananreicherung in Deutschland zu ermöglichen, war ein internationaler Staatsvertrag erforderlich, dessen Regelungen auch zum Bestandteil des Atomwaffensperrvertrags gemacht wurden.
Mit dem Vertrag von Almelowurde 1970 die internationale Zusammenarbeit bei der Urananreicherung zwischen dem Atomwaffenstaat Großbritannien sowie Deutschland und den Niederlanden staatsrechtlich geregelt. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen Vertrag am 15. Juli 1971. Sowohl die Forschung und Entwicklung, als auch der Bau und Betrieb von Urananreicherungstechnik sollte künftig zwischen den drei Staaten gemeinsam betrieben werden. Auf der Basis dieses bis heute gültigen Übereinkommens wurde die URENCO gegründet. Während die Anlagen in Capenhurst und Almelo unmittelbar nach dem Vertragsabschluss in Bau gingen und bereits 1976 ihren Betrieb aufnahmen, folgte die Inbetriebnahme in Gronau erst 1985.
Im Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags von Almelo wird der Charakter der Zusammenarbeit festgelegt: „Die Vertragsparteien fördern (!) die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Industrieunternehmen zum Bau von Anlagen für die Anreicherung von Uran im Gaszentrifugenverfahren und zum Betrieb dieser Anlagen sowie zur sonstigen Nutzung dieses Verfahrens auf kommerzieller Grundlage.“
Dies entsprach dem damaligen Grundsatz auch des deutschen Atomgesetzes, das ja ausdrücklich zur Förderung des Ausbaus der Atomenergie gedacht war. Doch im Atomgesetz ist dieser Förderungscharakter seit der rot-grünen Bundesregierung und dem sogenannten „Atomausstiegs-Konsens“ in den Jahren 2000/2002 gestrichen worden.
Der Vertrag von Almelo und damit die Förderung des Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen ist jedoch bis heute gültig. Von großer Bedeutung ist auch der Absatz 2 des Paragraphen VI. Darin heißt es: „Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Industrieunternehmen kein Uran mit dem für Waffen erforderlichen Anreicherungsgrad zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern erzeugen.“
Hier wird also geregelt, dass in den gemeinsam betriebenen Anlagen keine Urananreicherung stattfinden darf, in denen waffenfähiges Uran hergestellt wird. Diese Regelung bedeutet nicht nur, dass damit Deutschland und den Niederlanden verboten wird, dies zu tun.
Auch der Atomwaffenstaat Großbritannien verpflichtet sich damit, keine der gemeinsam betriebenen Anlagen zu diesem Zweck zu nutzen! Keine andere Atomanlage in Deutschland gründet sich auf einem solchen internationalen Staatsvertrag.
Der Vertrag von Cardiff: Ausbau der europäischen Atom-Allianz
Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich aufgrund der Globalisierungsprozesse und Umbrüche in der internationalen Energiewirtschaft in der europäischen Atomwirtschaft vieles verändert und zahlreiche Unternehmen haben ihre Aktivitäten in der Atombranche zusammengelegt, auch im Bereich der Urananreicherung. Frankreich hatte seine Urananreicherung bislang auf Basis des sogenannten Gasdiffusionsprinzips betrieben. Gegenüber dem von der URENCO genutzten Verfahren der Gaszentrifugen zeichnete sich diese Technik vor allem durch ihren extrem hohen Energieverbrauch aus. Während bei der Gaszentrifuge rund 50 kWh pro kg UTA (Urabtrennarbeit) benötigt werden, braucht es bei der Diffusionstrennung bis zu 2500 kWh pro kg UTA.
Hinzu kam, dass Frankreich jahrelang viel Geld in die Entwicklung einer Urananreicherungstechnologie auf Laserbasis gesteckt hat. Eine Entwicklung, die bis heute nicht wirtschaftlich betreibbar ist. Beides stellte für Frankreich also ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, wollte man weiterhin auch auf dem Weltmarkt bestehen.
Aus diesen Gründen strebte Frankreich eine Zusammenarbeit mit den URENCO-Staaten an, um so an die erheblich kostengünstigere Gaszentrifugentechnik zu kommen. Im Jahr 2005 führten diese Verhandlungen zum Vertrag von Cardiff, der schließlich von der Großen Koalition am 1. Juli 2006 im Bundestag angenommen wurde. Er regelt die Rahmenbedingungen, in dem nun die URENCO-Staaten-Gruppe mit Frankreich und dem dort inzwischen neu entstandenen staatlichen Atomkonzern AREVA im Bereich der Urananreicherung zusammenarbeiten.
In diesem Vertrag vereinbaren die nunmehr vier Staaten die Gründung und die Aufgaben für ein neues Gemeinschaftsunternehmen, für die Enrichment Technology Company (ETC).
AREVA und URENCO – Anreicherungstechnik für den Weltmarkt
Wie schon im Vertrag von Almelo enthält auch der Vertrag von Cardiff die oben genannten Regelungen, also einmal die explizite Verabredung, dass die Vertragsstaaten die Forschung und Entwicklung für Anlagen zur Urananreicherung fördern und außerdem untereinander verabreden, dass in diesen Anlagen keine Anreicherung erfolgen darf, die für den Bau von Atomwaffen geeignet ist.
Im Sommer 2006 beteiligte sich auf Basis dieses Staats-Vertrags die AREVA an der bereits 2003 von der URENCO gegründeten ETC mit 50 Prozent. Heute arbeiten rund 2000 Mitarbeiter an sieben Standorten in England, den Niederlanden, Deutschland, den USA und Frankreich für die ETC. In Deutschland hat die ETC Niederlassungen in Gronau und in Jülich. Am Sitz in Jülich – direkt neben dem ehemaligen Atomforschungszentrum – arbeiten rund 540 Beschäftigte, die neben Forschung und Entwicklung für die „gesamte Unternehmensgruppe die Fertigung von Zentrifugenkomponenten“ betreibt. In Gronau sind derzeit rund 170 MitarbeiterInnen mit dem „Bau von Kaskadenverrohrungen beschäftigt“. Von Gronau aus betreibt die ETC auch „die Kapazitätserweiterung der Anreicherungsanlage unseres Kunden URENCO“. (Homepage ETC)
Auch für die URENCO lohnt sich diese Zusammenarbeit mit der AREVA. Kaum ist das gemeinsame Unternehmen gegründet, erteilte AREVA der ETC den Auftrag zum Bau einer neuen Urananreicherungsanlage. Für rund drei Milliarden Euro entsteht diese neue Anlage in Frankreich an einem der weltweit größten Atomstandorte in Tricastin, kurz vor Avignon an der Rhone gelegen. Die neue Anlage soll die veraltete, noch auf Basis der Gasdiffussion arbeitende Anlage Georges-Bresse-I ersetzen. Die George-Bresse-II lieferte erstmals 2011 angereichertes Uran und soll bis 2016 schrittweise weiter ausgebaut werden. Sie besteht aus zwei Komplexen, dem Nord- und Südteil.
Zivil-Militärische Trennarbeit
Die Verträge von Almelo und Cardiff regeln, dass in Anlagen der gemeinsamen Unternehmungen kein atomwaffenfähiges Uran erzeugt werden darf. Unklar ist aber, inwieweit z.B. die AREVA Erkenntnisse aus der gemeinsamen Forschung und Entwicklung bei der Urananreicherungstechnik unter dem Dach der ETC weiter nutzen kann, z.B. im Rahmen des französischen Atomwaffenprogramms. Gleiches gilt natürlich auch für Großbritannien. Informationen zu diesem Bereich gibt es bislang nicht. Auf der Hauptversammlung 2012 von E.on haben kritische Aktionäre den Vorstand zu dieser Problematik befragt. Der konnte oder wollte dazu nichts sagen.
Die französische Sicherheitsbehörde „Autorité de Suretté Nucléaire“ (ANS) hat offenbar gegenüber britischen Behörden die Sicherheit des Plutoniumfrachters Atlantic Osprey kritisiert. Das geht aus einem vor kurzem veröffentlichten Bericht der britischen „International Nuclear Service“ (INS) hervor. Die INS gehört zu der staatlichen britischen „Nuclear Decommissioning Authority“. Mit der Atlantic Osprey sollen in wenigen Tagen plutoniumhaltige MOX-Brennelemente von Sellafield aus über den Hafen von Nordenham zum AKW Grohnde (NDR Bericht über Proteste) transportiert werden.
Der Report – über den der Guardian im April 2012 berichtete – stammt ursprünglich vom November 2010. Erst eine Anfrage der britischen Umweltorganisation CORE im Rahmen des Umweltinformationsrechts führte im Frühjar 2012 zur Veröffentlichung des bis dahin geheimen Berichts.
Die genauen Kritikpunkte der französischen Sicherheitsbehörde werden in dem Bericht nicht genannt. Wahrscheinlich aber ist, dass die französischen Behörde die mangelnden Sicherheitsstandards der Atlantic Osprey kritisierte: Während die anderen Schiffe, die für Seetransporte mit hochradiaktiven Atommüll und Plutonium eingesetzt werden, doppelwandig ausgelegt sind, ist die Atlantic Osprey nur einwandig und verfügt nur über eine Antriebsmaschine. Im Falle einer Kollision könnte das als ehemalige Auto-Fähre in Hamburg gebaute Schiff mit seiner brisanten Fracht schnell Leck schlagen.
International laufen seit Jahren Bemühungen, Seetransporte mit Gefahrgütern unter höhreren Sicherheitsstandards durchzuführen. Dazu zählt vor allem auch, dass die Schiffe mindestens doppelwandig ausgelegt sind. Bekannt ist das von Öltankern, die ebenfalls ein enormes Risiko im Falle von Unfällen darstellen. Beim Transport radioaktiver Materialien und Plutonium sollte man dies eigentlich voraussetzen können!
Interessant ist der Bericht auch mit Blick darauf, wie die Schiffseigner mit der Sicherheit umgehen. Offenbar ist ein weiterer Atomfrachter, die Pacific Pintail, zunächst (2010?) aus Altersgründen außer Betrieb genommen worden. Damit folgte die INS einer bewährten Praxis des Unternehmens, nach der alle Schiffe ausgemustert wurden, die älter als 25 Jahre waren. Vorgesehen war, ein Ersatzschiff zu besorgen, das 44 Millionen Pfund gekostet hätte. Doch offenbar war das den Betreibern schließlich zu teuer. Daher entschied man sich, die bisherige Pacific Pintail kurzerhand auf den Namen Oceanic Pintail umzutaufen und wieder in Betrieb zu stellen. Der Guardian titelt daher: „Ageing nuclear cargo ship brought back into service after new ship is scrapped“.
Bis 2015 soll die Pintail nun weiter Atommüll über die Meere schippern. Der Guardian fasst den INS-Bericht zur Pintail so zusammen: Das ist eine „Interimslösung“ und eine „billigere Möglichkeit“. („This is an „interim solution“ and „a low-cost opportunity“, it said.“)
The INS report also discloses doubts over the continued use of another nuclear cargo ship, Atlantic Osprey, which is 26 years old. Keeping the ship in service „presents difficulties“, it says, because the French nuclear safety authority, ASN, has „reservations“ and because of „reduced public acceptance/political credibility“.
Es war die letzte rot-grüne Bundesregierung, die im Jahr 2001 durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung den Weg freigemacht hat, den bei der Stilllegung von Atomanlagen anfallenden radioaktiven Bauschutt leichter zu entsorgen. Sebastian Pflugbeil von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW fasste das damals so zusammen: „Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.“
Zuvor hatten zahlreiche Umweltorganisationen die Bundesregierung weitgehend erfolglos davor gewarnt, mit der Novellierung den Strahlenschutz derart zu verschlechtern: „Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.“
Renate Backhaus vom BUND kritisierte in dieser Stellungnahme, dass mit der Novelierung „das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert“ würde und: „Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling unterzubringen.“
Ein Jahr später, im Juni 2002, konkretisiert Pflugbeil: „Der gefährlichste Punkt in der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt die „Freigrenzen“ und die „unbegrenzte Freigabe“ gering kontaminierter Stoffe (§§ 8 und 29).“
Würde man die großen Mengen radioaktiv kontaminierten Mülls für die Endlagergung bereitstellen, bräuchte dies nicht nur erheblich größere Lagerkapazitäten, sondern vor allem würde das die Rückbaukosten enorm in die Höhe treiben.
„Also hat man sich verschiedene Wege einfallen lassen, billiger davonzukommen. Sie führen auf verschiedene Weise dazu, den Atommüll per Definition zu „nicht mehr Atommüll“ zu erklären, den man billig auf normalen Deponien verscharren, in Baustoffen, im Straßenbelag, auf Kinderspielplätzen und in Zahnspangen unterbringen und dann womöglich vergessen kann.“
Pflugbeil setzt sich detailliert mit den Berechnungs- und Genehmigungsgrundlagen auseinander und zeigt dabei auf, dass mit den Regelungen der Strahlenschutzverordnung letztlich der Schutz für die Bevölkerung vor Radioaktiviät deutlich abgesenkt wird (siehe angegebenen Link und auch hier).
Schon der Abriss der vor Jahren stillgelegten Atomreaktoren in Stade, Obrigheim und auch des 1997 stillgelegten AKW Würgassen findet weitgehend unter diesen seit 2001 geltenden Regelungen statt. Auf Basis dieser Strahlenverordnung wird nun in den nächsten Jahren in großem Maßstab der Abriss der Atomreaktoren stattfinden.
http://www.strahlentelex.de/Stx_05_442_S01-06.pdf „Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität“, Vortrag von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake (Uni Bremen und Otto-Hug-Strahleninstitut) auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005
http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/3399e7bc0c/vertrag-zwis… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) zum Knebelvertrag zwischen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) sowie zu den mangelhaften internationalen Strahlenschutzgrenzwerten
AKW Krümmel – Auch die Stilllegung birgt viele Risiken, Foto: Dirk Seifert
Über das weitere Verfahren zur Abschaltung des AKW Krümmel lädt die Stadt Geesthacht zu einer Infoveranstaltung am 13. September 2012 ein. Während Betreiber Vattenfall sich in alt bekannter Manier bis heute nicht in die Karten schauen lässt, will die Stadt Geesthacht zusammen mit Vertretern aus der zuständigen Atomaufsicht im Kieler Umweltministerium, vom Bundesamt für Strahlenschutz und von der Intac (ehemals Gruppe Ökologie) über die Alternativen, die Verfahrensfragen und die Risiken des Abbaus des Atommeilers informieren und diskutieren. Offen ist scheinbar noch, ob jemand von Vattenfall kommen wird. Gleich um die Ecke des AKW Krümmel beginnt mit einer weiteren Veranstaltung auch der Rückbau der Forschungsreaktoren der GKSS.
Gegenüber der Atomaufsichtsbehörde hatte Vattenfall noch Ende letzten Jahres zugesichtert, bis zum März 2012 darüber zu entscheiden, was mit dem AKW geschehen soll, ob Vattenfall sich für den Rückbau entscheidet oder zunächst den „sicheren Einschluss“ favorisiert. Doch kurz vor Ablauf der Frist teilte Vattenfall mit, dass es bis zu einer Entscheidung noch dauern wird. Andere Betreiber, z.B. E.on für das AKW Biblis hat dies bereits vor Monaten entschieden und inzwischen sogar schon die ersten Anträge bei der zuständigen Behörde in Hessen eingereicht.
Allerdings: Ob Rückbau oder Einschluss: Die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktorkern und im Abklingbecken werden so schnell nicht aus dem Atommeiler entfernt werden können. Denn es mangelt an den erforderlichen Castorbehältern. Können die Brennelemente nicht in die Castoren verpackt werden, müssen sie weiter aktiv gekühlt werden und damit müssen sie vorerst im AKW bleiben. Und es müssen aktiv Sicherheits- und Kühlsysteme in Betrieb bleiben.
Für die AKWs in Biblis wurde jüngst folgendes mitgeteilt, was auch für das AKW Krümmel relevant sein dürfte: Laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut des hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.
Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich sollen bei der GNS künftig rund 80 Castorbehälter hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier).
Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wollen die Betreiber mit dem Abriss beginnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert – so ist es z.B. bei dem AKW in Obrigheim der Fall .
Hinzu kommt: Selbst wenn die Brennelemente endlich in Castoren verpackt werden können – ein Endlager steht vor 2030/40 nicht zur Verfügung. Bis dahin werden sie auf dem AKW Gelände in der benachbarten Zwischenlagerhalle geparkt. Ungesichert gegen Flugzeugabstürze und Terrorangriffe. Siehe zur Problematik der Standortzwischenlager hier und auch hier.
Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).
Vor diesem Hintergrund geht es also auch um die Frage: Abbau des AKW Krümmel und was passiert mit dem Atommüll?
„Deutschland steigt aus der Atomkraft aus. Das AKW Krümmel bleibt endgültig vom Netz. Und jetzt? Wie geht es weiter? Die Stadt Geesthacht lädt ein: Bürgerinformation zum Thema „Rückbau des AKWs Krümmel“
• Dr. Cloosters und Dr. Karschnick, Atomaufsicht Kiel
• Dr. Hoffmann, Bundesamt für Strahlenschutz
• Wolfgang Neumann, Physiker vom Gutachterbüro „intac-Hannover“
• Eingeladen wurde auch ein Vertreter von Vattenfall.
Veranstalter: Stadt Geesthacht, angeregt durch: ElternInitiative Geesthacht u. BUND Ortsgruppe Geesthacht, unterstützt durch den Umweltbeirat Geesthacht
Es gibt viele Fragen!
1. Läuft das AKW Krümmel noch im „Stand-By-Modus“? Was heißt das eigentlich?
2. Was heißt „Rückbau“ oder „Sicherer Einschluss“?
3. Wann fällt diesbezüglich eine Entscheidung? Wie viele Jahre/Jahrzehnte dauert ein etwaiger Rückbau?
4. Was passiert mit den radioaktiv kontaminierten Bestandteilen, die durch den Abbau anfallen? Werden sie im Zwischenlager des AKWs gelagert?
5. Welche Sicherheitsrisiken bestehen im Moment? Welchen Einfluss haben 1100 Fässer mit radioaktivem Abfall auf unsere Sicherheit?