Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter
Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ eingebracht, der am Donnerstag zum ersten Mal behandelt wird. Hier auf der Seite des Abgeordneten Hubertus Zdebel (*)
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.
Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.
Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.
Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.
Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.
Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.
(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.
Das AKW Grafenrheinfeld ist in der Nacht zum Sonntag abgeschaltet worden. Aber die Probleme mit dem bislang angefallenen und dem noch kommenden Atommüll aus den weiterhin am Netz befindlichen Reaktoren werden uns noch lange Zeit beschäftigen. Ein Blick auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche im Bundestag unterstreicht das: Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, stehen das atomare Desaster und die Kosten der Atomenergie weit oben auf der Tagesordnung: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen und die künftigen Atommüll-Pläne der Bundesregierung sind diese Woche Thema im Bundestag.
Da geht es am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss um die Atom-Rückstellungen, mit denen die Atomkonzerne Abriß und dauerhafte Lagerung bezahlen müssen. Rechnerisch haben die Konzerne Rückstellungen in Höhe von ca. 38 Mrd. Euro zurückgelegt. Ob diese Gelder aber tatsächlich verfügbar sind, ist immer mehr unklar. Und die Kostenschätzungen für die langfristige Atommülllagerung belaufen sich inzwischen schon auf ca. 70 Mrd. Euro. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher per Antrag, endlich einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds einzurichten. Gutachten – selbst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – und eine Anhörung zu dem Thema im Ausschuss hatten deutlich gemacht, dass nur dieser Schritt sicherstellen kann, dass die Konzerne sich am Ende nicht bei der Finanzierung der Atommülllagerung aus dem Staub machen. Statt endlich zu handeln, betreibt das Wirtschaftsministerium lediglich einen Streßtest und will deren Ergebnisse abwarten. Wir haben das Wirtschaftsministerium aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie es nun weiter gehen soll.
Die von der EU-Kommission erlaubten Subventionen für zwei neue britische Atommeiler in Hinkley Point auf Kosten der SteuerzahlerInnen sind ebenfalls Thema im Ausschuss am Mittwoch und außerdem auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag. Neuere Studien gehen davon aus, dass der AKW-Neubau den SteuerzahlerInnen in Großbritannien mehr als 100 Mrd. Euro über die geplante Laufzeit von 35 Jahren kosten könnte. Andere EU-Länder warten bereits, dass auch sie von der EU-Kommission die Erlaubnis zum AKW-Neubau auf Kosten der Bürger erhalten. Österreich wird gegen diesen EU-Beschluss klagen, ebenso Öko-Unternehmen und Stadtwerke. Außerdem haben über 160.000 Menschen Beschwerde bei der Kommission eingelegt.
Mit einem Antrag (PDF) will die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass die Bundesregierung alle politisch und rechtlich möglichen Schritte unternimmt, den EU-Beschluss zurückzunehmen. Eine Anhörung auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hatte jüngst im Wirtschaftsausschuss gezeigt, dass der Beschluss sogar gegen EU-Recht verstößt. Doch: Die schwarz-rote Bundesregierung will tatenlos bleiben. Mehr dazu am Donnerstag im Bundestags-Plenum.
Außerdem haben wir das vom Bundesumweltministerium geplante „Nationalen Entsorgungsprogramm“ per Antrag zum Thema gemacht und damit „Widerspruch“ eingelegt. In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.
Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.
Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.
Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.
AKW Brunsbüttel: Der Atommüll aus Beton, Stahl und Brennelementen soll umgepackt werden und für weitere Jahrzehnte in Zwischenlager-Hallen gestellt werden. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall will das abgeschaltete AKW Brunsbüttel zurück bauen. Dazu braucht es eine umfassende Genehmigung, denn viele der Einrichtungen und Materialien in dem Atommeiler sind noch für Jahrtausende verstrahlt. Es braucht also hohe Sicherheitsstandards. Um die 900 Einwendungen sollen nun ab dem 6. Juli in Brunsbüttel erörtert werden. Der zuständige grüne Energieminister Robert Habeck will vor allem einen schnellen Abriss. Vattenfall – wirtschaftlich schwer angeschlagen – würde den gern preisgünstig haben. Örtliche Initiativen befürchten, dass der Abriss mit viel zu hohen Grenzwerten durchgewunken wird.
Kaum ein AKW hat mehr Probleme mit dem Atommüll als gerade Brunsbüttel. Der kommende Abriss macht diese nicht kleiner. Noch für viele Jahrzehnte wird der Atommüll in alten und neuen Zwischenlagern bleiben wo er ist: In Brunsbüttel.
Unterstützen und hinkommen: Der Erörterungstermin findet statt im Elbeforum Brunsbüttel, Von-Humboldt-Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ab 6. Juli 2015, 9.30 Uhr
Verrostete Atommüllfässer und ein Castor-Lager für hochradioaktive Brennelemente, dem im Januar 2015 die Genehmigung entzogen wurde, werfen schon aktuell erhebliche Sicherheitsfragen über die Lagerung des Atommülls auf. Weil es weder für leicht- und mittelaktive Abfälle ein betriebsbereites Dauerlager gibt und für die hochradioaktiven Abfälle noch nicht mal einen irgendwie benannten Standort, ist klar: Der Abriss des Atommeilers wird bestenfalls eine Umpack-Aktion und mit dem Abbau entstehen vor allem neue Atommüll-Zwischenlager, die noch weitere Jahrzehnte in Betrieb bleiben und überwacht werden müssen.
Über den Erörterungstermin ab dem 6. Juni informiert das Energieministerium in Schleswig-Holstein hier per Presseerklärung: Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“. und außerdem hier.
Mit dem nebenstehenden Bildchen (klicken zum vergrößern) aus dem „Leitfaden“ (PDF) macht das zuständige grün geführte Energieministerium in Kiel auf den Erörterungstermin in Brunsbüttel aufmerksam. Das könnte man gelinde gesagt als grobe Verharmlosung der bestehenden Probleme und Risiken bezeichnen. Allemal auch, weil schon in der Überschrift eigentlich deutlich wird, dass es auf lange Sicht keine „Grüne Wiese“ in Brunsbüttel geben wird, sondern auf Jahrzehnte ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und – einfach lesen – ein weiteres neues Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, genannt LasmA. Es ist schon verwundernd, dass in dem grünen Habeck-Ministerium niemandem dieser verharmlosende Unsinn zwischen Bild und Text auffällt.
Über eines der brisantesten Probleme sprechen derzeit offenbar weder der Energieminister Habeck noch die Betreiber Vattenfall gern. Mit keinem Wort geht Habeck in der o.g. (und am Ende dieses Beitrags zitierten) Pressemeldung auf das Problem mit dem nicht mehr genehmigten Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ein. Als eine der ersten Maßnahmen, bevor der eigentliche Rückbau losgehen kann, müssten die hochradioaktiven Brennelemente, die sich noch im AKW Brunsbüttel befinden, in Castoren verpackt und aus der Anlage geschafft werden. Da aber die Genehmigung für das Castor-Lager fehlt, ist derzeit unklar, wohin dieser Strahlenmüll eigentlich soll. Habeck hat das benachbarte Brokdorf ins Spiel gebracht, aber auch hier müsste – wenn Vattenfall diesen Weg gehen wollte – erst eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.
Weder Vattenfall noch das Energieministerium liefern dazu klare Aussagen. Hinzukommt, dass noch Atommüll aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von Deutschland zurückzunehmen ist. Nachdem Habeck für einen Teil der Castoren aus der WAA Sellafield das Lager in Brunsbüttel angeboten hatte, ist nach der Aufhebung der Genehmigung dort, von der Bundesregierung das Zwischenlager am noch in Betrieb befindlichen 20 km entfernten AKW Brokdorf ins Spiel gebracht worden. Sollte aber Vattenfall den Castor-Müll aus Brunsbüttel in Brokdorf unterbringen wollen, wäre das Lager in Brokdorf inkl. des dort bis 2021 noch produzierten Atommülls vermutlich zu klein.
Jenseits dieser Probleme zeigt sich mit Blick auf den kommenden Erörterungstermin in Brunsbüttel das ganze Desaster der Atommüll-Lagerung in bunter Farbenpracht. Weder bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, noch mit Blick auf die langfristige Lagerung ist irgendwas wirklich verlässlich und sicher geregelt.
Das zeigt sich auch in einem Bericht der SHZ über eine Veranstaltung von Vattenfall unter dem Titel „Klönschnack am Deich“. In der SHZ ist zu lesen: „Zwischenlager – aber ohne Erlaubnis“ und: „Vattenfall erwartet Abbruchgenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Februar 2016 / Experte kritisiert Regierungskurs“. Der „Experte“ ist der Geschäftsführer der GNS: „Ein Rückbau des Kernkraftwerks, so sagte der Entsorgungsexperte der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Dr. Hannes Wimmer, sei allerdings nur sinnvoll, wenn es ein Endlager für hochradioaktive Stoffe gebe.“
In Brunsbüttel ist er laut SHZ mit folgenden Äußerungen aufgefallen: „Wimmer erinnerte an das Atomgesetz, das vom Bund nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werde. Darin sei festgeschrieben, dass der Kraftwerksbetreiber verpflichtet sei, die vom ihm erzeugten atomaren Abfälle schadlos zu entsorgen. Dem Bund sei dazu aber die Aufgabe übertragen worden, „die Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung der Atomabfälle einzurichten“. Dieser Verpflichtung sei der Bund bis heute nicht nachgekommen. Er sei immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Dabei sei auch Gorleben noch nicht endgültig vom Tisch. Gorleben sei nicht aus technischen Gründen gescheitert, sondern wegen „der weitgehend nicht vorhandenen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung“.
Wimmer weiter: „Einen Zick-Zack-Kurs der Politik können wir uns in der Endlagerung nicht mehr leisten.“ Es gehe nicht an, dass eine Bundesregierung etwas auf den Weg bringe, das dann von der Folgeregierung wieder gekippt werde. Dabei machten andere Länder wie die Schweiz, Finnland und Schweden vor, wie man es besser machen und längerfristig verbindlich planen könne.“
Ja, die Herren der Industrie haben es nicht leicht mit diesen Regierungen einerseits und dem dummen Volk andererseits, das einfach nicht die Akzeptanz beibringen will, wo die Wirtschaft doch das alles mit der Atomenergie und dem Müll so wunderbar im Griff und unter Kontrolle hat.
Wimmer geht von dem folgenden Szenario aus: „Der Redner ging davon aus, dass eine Standortentscheidung für ein Endlager frühestens 2031 getroffen werde, zehn weitere Jahre würden für die Genehmigungsverfahren ins Land gehen, ehe frühestens 2055 mit dem Bau begonnen werden könne. Die ersten Castoren könnten dann 40 Jahre später ins Endlager gebracht werden, so dass „der letzte Castor, wenn alles gut läuft, im Jahr 2100 unter der Erde verschwinden wird“. Wimmer weiter: „Solange wir kein Endlager haben, bleiben die Castoren hier!“ Er geht aber davon aus, dass schon in den nächsten sieben bis acht Jahren schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Wolfenbüttel eingelagert werden können.“
Der Kraftwerksleiter Knut Frisch berichtete laut SHZ: „Frisch hatte eingangs auf zwei Transport-Bereitstellungshallen verwiesen, die für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgehalten werden müssten. Dazu kündigte er für die Zeit vom 6. bis 8. Juli einen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel an. Die ersten leeren Castoren für die Aufnahme der Abfälle würden in Kürze in Brunsbüttel angeliefert. Im Kernkraftwerk an der Unterelbe seien nach Aussage von Knut Frisch derzeit 370 Mitarbeiter beschäftigt – 250 bei Vattenfall und 120 bei der Werksfeuerwehr und im Wachdienst. 60 Mitarbeiter seien schon jetzt für die Vorbereitungen des Rückbaus tätig. Dabei könnten sie auf die Erfahrungen von zwei Fachleuten aus dem Kernkraftwerk Stade zurückgreifen, die jetzt in Brunsbüttel im Einsatz seien.“
Dokumentation: „Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“
Datum22.06.2015
KIEL/BRUNSBÜTTEL. Der geplante Rückbau der Kernkraftwerks Brunsbüttel geht in die nächste Etappe: Vom 6. Juli an findet im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ statt. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, diskutiert.
„Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau„, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (22. Juni 2015). „Um den Atomausstieg unumkehrbar zu machen, müssen wir das Kernkraftwerk zurückbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, die auch Sorgen im Umfeld auslöst. Daher spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle.“
Der Leitfaden soll insbesondere Personen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen.
Hintergrund zum Rückbauverfahren:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat Ende 2012 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Gesellschaft zahlreiche Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, u.a. einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreibergesellschaft hat außerdem die Genehmigung einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) beantragt.
Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das MELUR, nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit. Im Anschluss reichten fast 900 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Menschen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich nicht vor 2017 entschieden werden.
Hinweis an die Medien Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de“
Vattenfall auf der Bremse. Bevor der Konzern weitere Euros in nicht mehr zukunftsfähige Energiegeschäfte steckt, steht jetzt Schadensbegrenzung auf dem Plan. Nach massiven Verlusten, mangelnden Gewinnaussichten und Verkäufen im Zuge der Konsolidierung auf den skandinavischen Markt und im Bereich Erneuerbaren Energien, wird der Verkauf der Braunkohle weiter vorbereitet. In der Lausitz werden Umsiedlungen für Braunkohleerweiterungen ausgesetzt und in Frage gestellt. Der Konzern teilt außerdem mit, dass er in einem weiteren Schritt nun auch seine letzten Kohlekraftwerke in Dänemark verkauft hat. Der Rückbau von Vattenfall und das Ende als integrierter Energiekonzern auf dem europäischen Kontinent geht damit weiter.
„Vattenfall erwägt Stopp von Umsiedlungsvorbereitungen“, heißt es beim RBB und dann: „Wie geht es weiter mit der Braunkohle in der Lausitz? Kommt die Klima-Abgabe – oder werden ältere Kraftwerke nur noch in Reserve gehalten? Solche Fragen sorgen auch bei Vattenfall für Unsicherheit. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau von Welzow-Süd erwägt der Energiekonzern jetzt einen Stopp der Umsiedlungsvorbereitungen.“
Gestoppt hat das Unternehmen die Umsiedlungsvorbereitungen für die Erweiterung des Tagebaus Nochten: „Der Energiekonzern Vattenfall will die Umsiedlungsvorbereitungen für den geplanten Ausbau der Grube Welzow-Süd bei Cottbus möglicherweise stoppen. Das teilte das schwedische Unternehmen am Donnerstag mit. Grund seien die „unsicheren energiepolitischen Rahmenbedingungen für den Braunkohlebergbau und die Stromerzeugung aus Braunkohle in Deutschland“, so die offizielle Erklärung. Die Umsiedlungsvorbereitungen für die Erweiterung seines Tagebaus Nochten in Sachsen seien deshalb bereits bis auf Weiteres ausgesetzt.“
Das alles passiert, während die von Gabriel vor einiger Zeit mit Donnergetöse ins Spiel gebrachte Klimabgabe den Bach runter geht, dennoch aber auf gewisse Weise seine Wirkung nicht ganz verfehlt. Der FAZ ist zu entnehmen: „Mit den neuen Klimaplänen der Bundesregierung sollen in Nordrhein-Westfalen fünf Braunkohlekraftwerksblöcke schrittweise vom Netz gehen. Der Ausstieg solle über vier Jahre gestreckt werden, um den nötigen Stellenabbau sozialverträglich umsetzen zu können, sagte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsministers Garrelt Duin (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf. Hinzu kämen drei Blöcke in Ostdeutschland zu denselben Konditionen, hieß es von den NRW-Grünen.“ Der Umbau ginge danach erheblich langsamer und Vattenfall und RWE würden dabei von Gabriel geschont.
Die FAZ berichtet: „Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) deutete in Berlin an, dass die Entscheidung zugunsten eines Maßnahmenpakets mit Kraftwerksreserven ausfallen werde, das die Bergbau-Gewerkschaft IG BCE und das SPD-geführte Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet haben.“
Wie bitter nötig eine Reduzierung der CO2-Emissionen gerade in der Lausitz wäre, macht der KOHLEATLAS deutlich. Mit Bezug darauf berichtet RBB in einem weiteren Artikel: „Kohleatlas trägt düstere Fakten zusammen“ und schreibt: „In der Lausitz wird fast so viel Treibhausgas aus Braunkohle ausgestoßen wie in den gesamten USA. Das geht aus dem „Kohleatlas“ hervor, mit dem sich die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung in die Debatte um den Braunkohleausstieg einmischt. Vattenfall hält dennoch weiter an seinem Widerstand gegen die geplante Klimaabgabe fest.“
Deutschland ist Weltmeister – und zwar beim Abbau von Braunkohle. Allein in den fünf Tagebauen der Lausitz wurde 2013 fast so viel Braunkohle abgebaut wie in den USA oder in Russland. Das geht aus dem ersten Kohleatlas hervor, den die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Dienstag vorstellten. Grund zum Jubeln ist dieser Weltmeister-Titel aus Sicht der neun Autoren des 48-seitigen, faktensatten Werkes jedoch nicht – ganz im Gegenteil.“
Das klingt nach einer Wende bei Vattenfall, stellt auch Greenpeace fest: „Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace scheint Vattenfall nach seinem jüngsten Schritt zum ersten Mal einzusehen, dass die Zeit der Braunkohle in Deutschland zu Ende gehe. „Um den Menschen in der Region Planungssicherheit zu geben, muss Vattenfall jetzt den ganzen Schritt tun und die Tagebauplanungen endgültig einstellen“, sagte die Greenpeace-Kohleexpertin Susanne Neubronner der Nachrichtenagentur dpa.“
Das Greenpeace Magazin stellt sogar fest: „Vattenfall steuert um“ und berichtet: „Es ist noch nicht lange her, dass der schwedische Konzern eine Erweiterung mehrerer Tagebaue in der Lausitz plante. Doch jetzt hat er angekündigt, alle Umsiedlungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem geplanten Braunkohletagebau Nochten 2 zu stoppen.“
Von Einsicht und Wende sollte vielleicht weniger gesprochen werden, denn: Vattenfall will das gesamte Braunkohlegeschäft verkaufen. Was ein möglicherweise neuer Eigentümer dann weiter macht, bliebe abzuwarten.
Zum Verkauf auch des letzten Kohlekraftwerks in Dänemark berichtet Vattenfall in einer Presseerklärung:
Vattenfall verkauft sein dänisches Kraftwerk Nordjylland an das regionale Versorgungsunternehmen Aalborg Forsyning. Nach dem Verkauf der Kraftwerke Amager im Jahr 2013 und Fyn Ende 2014 hat Vattenfall nun den Verkauf seiner dänischen Kohlekraftwerke vollständig abgeschlossen. „Damit hat Vattenfall einen wichtigen Schritt beim Übergang von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien vollzogen“, betonte Ingrid Bonde, Vattenfall-Finanzvorstand und stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
Das Stadtwerk Aalborg Forsyning übernimmt das Kraftwerk Nordjylland und eine Windturbine auf dem Kraftwerksgelände zum 31. Dezember 2015 für einen Unternehmenswert von 823 Millionen Dänischen Kronen (DKK), der sich aus 725 Millionen DKK Geldleistung und der Übernahme von Umwelt- und Stilllegungsverpflichtungen zusammensetzt. Die 112 Beschäftigten werden von Aalborg Forsyning übernommen, die betroffenen Mitarbeiter wurden persönlich von ihren Vorgesetzten über den Verkauf informiert. Block 3 des Kraftwerks Nordjylland verfügt über eine installierte Kapazität von 410 MW Strom und 490 MJ/s Fernwärme. Die Transaktion muss von den zuständigen Behörden noch bestätigt werden.
Dänemark bleibt für Vattenfall ein wichtiger Markt. Das Unternehmen ist mit 262 Windturbinen in 37 Windparks der größte Eigentümer und Produzent von Onshore-Windenergie in Dänemark. Das Unternehmen hat in Dänemark zudem Forschung & Entwicklungs- sowie Handelsaktivitäten und betreibt einen Transithafen.
Wie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“
In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.
Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.
Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“
Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)
Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“
Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)
Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.
Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!
Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld
In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.
Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.
Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.
Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).
Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:
„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“
Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit
Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.
Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.
Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.