Atommüll im Schacht Konrad? Gerichte haben Sicherheitsprüfung abgelehnt!

Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke werden in den nächsten Jahren große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Strahlenabfälle anfallen. Nach derzeitigen Plänen sollen die im Schacht Konrad, einem ehemaligen Eisenerzlager bei Salzgitter, endgelagert werden. Eine Genehmigung vom Niedersächsichen Umweltministerium liegt vor. Aber: Während des jahrelangen Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinitiativen, Städte und Kommunen erhebliche Sicherheitsmängel beanstandet, die auch nach der Genehmigung nicht ausgeräumt sind. (Zuletzt hat die Stadt Salzgitter auch Sicherheitsmängel bei den Atomtransporten zum Schacht Konrad aufgezeigt.)

Deshalb haben die Betroffenen mit Klagen vor dem Oberverwaltunsgericht in Lüneburg und anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Genehmigung wegen der Sicherheitsmängel, z.B. bezogen auf die Langzeitsicherheit, aufheben zu lassen. Doch das Bundesverfassungsgericht weigerte sich, die Klagen überhaupt anzunehmen und bestätigte im Oktober 2010 ein zuvor ergangenes Urteil des OVG Lüneburg, in dem es den Klägern das Recht absprach, sich z.B. über die Sicherheit kommender Generation zu sorgen:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Eine gerichtliche Überprüfung, ob die vom Niedersächischen Umweltministerium erteilte Genehmigung in der Sache ausreichenden Schutz bietet, ist also nicht erfolgt. Mehr über die gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschacht Schacht Konrad hier.

Derzeit wird der Schacht Konrad zum vermeintlichen Endlager ausgebaut, ca. 2019 soll der Probebetrieb beginnen, ab 2024 dann die eigentliche Einlagerung von Atommüll. Allerdings hat sich die Inbetriebnahme schon bisher wiederholt verzögert.

Unsichere Atomreaktoren – die Wirklichkeit ist schlimmer

Der jetzt veröffentlichte Stresstest der EU-Kommission zur Unsicherheit der Atomreaktoren listet schon besorgniserregende Sicherheitsmängel auf. Dabei basieren die Daten überwiegend auf einem Fragenkatalog, den die AKW-Betreiber auf Basis vorhandener Unterlagen beantworten mussten. Viele sicherheitsrelevante Fragen wurden erst gar nicht gestellt, so z.B. ob und wie die Anlagen gegen Flugzeugabstürze ausgelegt sind und wie sich die Verkettung unterschiedlicher Schadensereignisse auf die Anlage auswirken würde.

Den Stresstest im Original gibt es hier

Diverse, schon nach Tschernobyl vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen sind in etlichen Reaktoren bis heute nicht nachgerüstet worden. Auch in den deutschen Reaktoren gibt es Mängel, wie z.B. die Frankfurter Rundschau in einem Interview mit Lothar Hahn, ehemaliger Chef der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, aufzeigt. Und Matthias Brake berichtet auf Telepolis nicht nur von Mängeln der Reaktoren, sondern von erheblichen Mängeln des so genannten Stresstests. Auch die WELT stellte zusammenfassend fest, dass Europas Reaktoren nicht sicher sind.

Nur ein geringer Teil der Atomkraftwerke wurde vor Ort betrachtet. Sicherheitsrelevante Mängel, wie zum Beispiel bei den jetzt wegen zahlreicher Risse in den Reaktorbehältern stillgelegten belgischen AKWs Doel und Tilhange, können so gar nicht erst entdeckt werden (siehe auch hier).

Auch in den deutschen Reaktoren sind noch zahlreiche Nachrüstungen, die nach Fukushima angeordnet wurden, nicht umgesetzt worden. Siehe z.B.  AKW Brokdorf und auch hier.

Vor allem aber: Obwohl auch der bundesdeutsche Stresstest direkt nach der Katastrophe von Fukushima gezeigt hat, dass kein Atomkraftwerk gegen den Absturz schwerer Flugzeuge (A380) gesichert ist, sind immer noch neun Reaktoren am Netz.

Das angesichts solch gravierender Risiken bis heute nicht einmal im Bereich des Katastrophenschutz ausreichend Maßnahmen für die Sicherheit der Bevölkerung getroffen worden sind, ist eigentlich unverantwortlich: In Niedersachsen sind  in den jeweiligen Landkreisen um die AKWs Grohnde und Lingen die neuen Entwürfe zum Katastrophenschutz jüngst ausgelegt gewesen. Auch der Katastrophenschutz für das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein zeigt erhebliche Mängel.

Verheerend: Die Konsequenzen aus der Katastrophe von Fukushima sind in diesen neuen Entwürfen immer noch nicht enthalten. Noch immer sollen Menschen nur in einem sehr begrenzten Gebiet um die Reaktoren herum evakuiert werden. Dabei hat bereits im April 2012 das Bundesamt für Strahlenschutz aufgezeigt, dass Evakuierungen in mehr als 100 Kilometern Entfernung noch erforderlich sein können und angemahnt, dass der Katastrophenschutz entsprechend neu organisiert werden muss.

Energiewende – steigende Strompreise für Privathaushalte weil die Industrie zahlt nicht

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat darauf hingewiesen, dass die Kosten der Umlage durch das Erneuerbare Energien Gesetz für die Energiewende nur wenig über dem Vorjahr steigen würde, wenn nicht so viele Unternehmen von der Umlage befreit wären. Verantwortlich dafür ist die Politik der Bundesregierung. Dadurch würden vor allem Privatkunden überproportional belastet. Der BEE hat dazu ein Hintergrundpapier veröffentlicht.

Hier die Pressemitteilung des BEE: EEG-Umlage 2013: Förderbetrag für Erneuerbare Energien steigt auf 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom

Berlin, 27. September 2012: Die Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien steigt nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) im kommenden Jahr von heute rund 2,1 Cent auf voraussichtlich 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom. „Das ist der Anteil an der so genannten EEG-Umlage, der direkt für den Ausbau Erneuerbarer Energien verwendet wird“, erklärt BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff. Die reinen Förderkosten für die Erneuerbaren machen damit weniger als die Hälfte der EEG-Umlage 2013 aus. Diese wird nach Berechnungen des BEE auf bis zu 5,2 Cent pro Kilowattstunde Strom ansteigen. Würde zusätzlich zu den getroffenen Annahmen die Liquiditätsreserve für das kommende Jahr drastisch erhöht, könnte die Umlage sogar um weitere 0,3 Cent/kWh ansteigen.

„Die reinen Förderkosten für den Ausbau der klima- und ressourcenschonenden Erneuerbaren Energien erhöhen sich im nächsten Jahr lediglich um 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das rechtfertigt weder, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu verlangsamen, noch das bestehende Fördersystem generell infrage zu stellen“, hält Uphoff den jüngsten Diskussionen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entgegen. Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage sind neben dem Zuwachs Erneuerbarer Energien vor allem die ausgeweitete Industrieförderung, sinkende Strompreise an der Börse sowie der nachträgliche Ausgleich zu geringer Einnahmen im laufenden Jahr.

Allein auf die Industrieförderung entfällt nach Berechnungen des BEE ein Anteil an der EEG-Umlage 2013 von 1,3 Cent pro Kilowattstunde – immerhin ein Viertel des Gesamtbetrages und rund 0,3 Cent mehr als in diesem Jahr. „Wenn die Bundesregierung eine Industrieförderung in dieser Größenordnung für notwendig hält, muss sie dafür andere Instrumente wählen als ausgerechnet die Stromrechnung der Verbraucher“, fordert Uphoff. Dies könnten z. B. entsprechende steuerliche Regelungen sein.

Der Rückgang der Börsenstrompreise und die Nachholung für 2012 schlagen in der EEG-Umlage 2013 mit jeweils 0,7 Cent/kWh zu Buche. Hinzu kommen etwa 0,3 Cent/kWh für die Kosten der Marktprämie und des Liquiditätspuffers. „Schaut man sich die einzelnen Bestandteile an, wird sofort klar: Die EEG-Umlage ist kein Preisschild für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb geht auch die einseitige Kostendiskussion der letzten Wochen völlig an der Sache vorbei.“

Die Erneuerbaren Energien tragen maßgeblich dazu bei, dass der Strompreis an der Börse sinkt, da Wind- und Solarenergie ohne Brennstoffkosten auskommen und teure fossile Kraftwerke vom Markt drängen. Nutznießer dieses Effektes sind bisher vorwiegend Großabnehmer, die sich direkt an der Strombörse eindecken. Das Gros der privaten Verbraucher sowie kleine Unternehmen profitieren hingegen nicht von der Entwicklung. Im Gegenteil: Sie müssen sinkende Börsenpreise über eine steigende EEG-Umlage kompensieren helfen.

„Der Berechnungsmechanismus für die EEG-Umlage muss grundlegend reformiert werden. Die Preissenkungen, die die Erneuerbaren an der Börse bewirken, müssen auch zu sinkenden Kosten bei den Verbrauchern führen anstatt deren Stromrechnung über eine steigende EEG-Umlage zu erhöhen“, mahnt Uphoff an.

Eine Möglichkeit, die Verbraucher kurzfristig zu entlasten, sieht der BEE darin, regenerativ erzeugten Strom von der Stromsteuer zu befreien. Hierdurch könnte der Strompreis für Privathaushalte um 0,5 Cent/kWh sinken. Uphoff: „Die Stromsteuer wurde zur Kompensation von Umwelt- und Gesundheitskosten, die durch die fossil-atomare Stromerzeugung verursacht werden, eingeführt. Dass diese Steuer immer noch auf die sauberen Erneuerbaren Energien erhoben wird, ist unlogisch und systemwidrig. Hier gibt es einen sinnvollen Handlungsspielraum für die Bundesregierung.“

Hintergrundpapier zur Umlage-Berechnung des BEE

Vattenfall und Stilllegung von AKWs – Landtag Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Weil Vattenfall nicht sagt, was mit den stillgelegten AKWs Krümmel und Brunsbüttel passieren soll, macht Schleswig-Holstein Druck. Foto: Dirk Seifert

Weil Vattenfall sich bis heute nicht entschieden hat, wie es mit den stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel weiter verfahren will, hat jetzt der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen, die Initiative für eine Änderung des Atomgesetzes auf den Weg zu bringen. Während sich die drei Konzerne RWE, E.on und EnBW inzwischen erklärt haben und den schnellen Rückbau der Anlagen anstreben, hat sich einzig Vattenfall noch nicht festgelegt.

Hintergrund ist, dass das Atomgesetz nicht regelt, bis wann ein AKW-Betreiber sich entscheiden muss, wie er die Stilllegung eines Reaktors in Angriff nehmen will und dazu einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der jeweils zuständigen Atomaufsicht auf Länderebene stellt. Grundsätzlich kann ein Betreiber zwischen Rückbau und Einschluss wählen, aber wie lange er sich für diese Entscheidung Zeit lässt, steht ihm derzeit vollkommen frei. Klar ist das eine Gesetzeslücke.

Das soll sich nun ändern: Mit einer Initiative über den Bundesrat soll die Landesregierung in Kiel das nun ändern, so der Landtag. Nicht nur die Fristen sollen dabei geregelt werden, sondern entsprechend dem Koalitionsvertrag der sogenannten Dänen-Ampel soll per Atomgesetz auch festgelegt werden, dass den Betreibern der sofortige Rückbau künftig per Gesetz vorgeschrieben wird. Der sogenannte „sichere Einschluss“ soll also als Möglichkeit grundsätzlich verboten werden.

So gut das zunächst klingen mag und vor dem Hintergrund, dass Vattenfall immer mehr den Eindruck erweckt, sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen: Ob der schnelle Rückbau in allen Fragen wirklich die sicherheitstechnisch beste Variante ist, sollte in jedem Fall als Prüfung möglich sein. Nicht aus den Gründen, die Vattenfall „vorschiebt“. Aber: Angesichts der bis heute völlig ungelösten Entsorgung und der Tatsache, dass die hochradioaktiven Atomabfälle mangels Endlager ohnehin für 40 Jahre an den AKW-Standorten verbleiben – selbst wenn die Reaktoren schließlich abgerissen wären  – sollte die differenzierte Diskussion über Alternativen möglich sein.

Statt einfach eine solche Alternativen-Debatte per Atomgesetz zu beschränken, wäre es durchaus sinnvoll, das sicherheitstechnisch beste Verfahren im Rahmen einer Alternativen-Diskussion und einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils konkret bezogen auf die Anlage zu klären. Wichtig wäre, dass nach einem solchen (zügigen) Verfahren der Betreiber per Gesetz verpflichtet werden kann, die Maßnahmen auf seine Kosten umzusetzen. Dafür müsste die zuständige Atomaufsichtsbehörde im Atomgesetz die entsprechende Handhabe bekommen.

IG Metall für und gegen Atomkraftwerke

In Frankfurt demonstrierten am letzten Wochenende rund 100 AtomkraftgegnerInnen im Rahmen des Internationalen Uran-Aktionstages für den Ausstieg aus der Atomenergie. Dabei kritisierten sie auch die IG Metall. Während die Organisation sich bundesweit für den Atomausstieg ausgespricht, fordert sie immer wieder im konkreten Fall auch die Arbeitsplatzsicherheit für Beschäftigte bei den Atomkonzernen.

Tatsächlich gibt es bis heute keine Konzepte der IG Metall, wie denn der Ausstieg aus der Atomenergie und der Umbau funktionieren kann. Die IG Metall ist z.B. nicht nur bei der AREVA betroffen, sondern auch bei Vattenfall für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel. Auch bei der Rekommunalisierung privatwirtschaftlicher Konzerne – die bis heute die Energiewende bekämpfen – tun sich die Gewerkschaften schwer, einen Kurswechsel zu vollziehen und eigene Konzepte zu entwickeln. Das lässt sich in Hamburg bei der IG Metall und Verdi beim laufenden Volksentscheid für die Energienetze sehen.

Nicht viel anders sieht es bei Verdi aus, die vor allem bei RWE und E.on zuständig ist. Selbst die Massenentlassungen bei RWE und E.on haben nicht dazu geführt, dass Verdi mit Alternativen in Erscheinung getreten ist, um Arbeitsplätze zu erhalten. Stattdessen hat sie den Konzern-Plänen für einen massiven Arbeitsplatzabbau zugestimmt, solange dies einigermassen „sozialverträglich“ abläuft.

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