AKW Brokdorf: Ohne Sicherheitspersonal wird abgeschaltet? Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de
Manchmal kommt es zu Konflikten bei der Atomenergie, die man gar nicht so recht auf dem Schirm hat. Ein solcher Konflikt bahnt sich gerade beim AKW Brokdorf an und könnte – glaubt man den Darstellungen des Schleswig-Holsteinischen-Zeitungsverlages – zur (vermutlich vorübergehenden) Stilllegung des Atommeilers führen.
Der SHZ schreibt: „Sicherheitsleute fordern eine soziale Lösung für die Zeit nach dem Abschalten der Kernkraftwerke. Für Verdi ist ein Ausstand wahrscheinlich. Notfalls so lange, bis der Meiler vom Netz muss.“ Dabei geht es um die Sicherheitsleute, die für das AKW Brokdorf zuständig sind. Betroffen sind aber dem Bericht zu Folge auch das Sicherheitspersonal der stillgelegten AKWs in Brunsbüttel und Krümmel. Vattenfall hat offenbar damit begonnen, Personal abzubauen. Mehr zu dem Konflikt siehe unter dem angegebenen Link.
Urananreicherung – Zentrifungentechnik für die ganze Welt – powerd by Deutschland und URENCO. FOTO: Quelle unbekannt, vermutlich Betreiberfoto Sellafield
Per Staatsvertrag fördert Deutschland bis heute die Urananreicherung unter dem Dach der URENCO. Rechtlich ist das – trotz Fukushima – in den Staatsverträgen von Almelo und Cardiff festgeschrieben. Gemeinsam mit England und den Niederlanden versorgt die URENCO über 30 Prozent der Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Damit nicht genug: Gemeinsam mit dem französischen Atomkonzern AREVA will die URENCO groß in das weltweite Geschäft mit dem Export von Urananreicherungsanlagen einsteigen. Dazu gibt es seit 2006 das gemeinsame Unternehmen ETC, die Enrichment Technologie Company.
Hinweis: Das Original dieses Text ist im ROBIN WOOD Magazin 3/2012 erschienen, dort auch ein Text über die Untätigkeit der Atomaufsichtsbehörde in NRW, beide Texte hier als PDF . Dieser Artikel ist eine leicht veränderte und ergänzte Fassung.
Die URENCO ist ein Unternehmen, das zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung gehört sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (je 16,5 Prozent). Derzeit gibt es immer mehr Hinweise, dass Teile oder auch die gesamte Urenco verkauft werden könnte (siehe auch hier).
Internationaler Uranhandel mit der URENCO
In drei Fabriken an den Standorten Almelo (NL), Caphurst (GB) und Gronau (D) wird Uran angereichert, damit es später in Atomreaktoren eingesetzt werden kann. Seit Jahren expandiert die URENCO. In Almelo und Gronau wird die Produktionskapazität immer noch schrittweise erweitert. Und in den USA ist eine weitere Urananreicherungsanlage im Bau. In Eunice, New Mexico, entsteht eine URENCO-Anlage, die von derzeit rund 400 Tonnen in den nächsten Jahren auf 5.700 Tonnen Urantrennleistung hochgeschraubt werden soll. Von besonderer Brisanz ist der Betrieb von Urananreicherungsanlagen vor dem Hintergrund, dass in diesen Anlagen nicht nur Brennstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt werden kann, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, hochangereichertes Uran für die Verwendung in Atomwaffen zu erzeugen. Wie brisant solche Anlagen sind, zeigt sich an dem seit Jahren andauernden internationalen Konflikt um das iranische Atomprogramm.
Staatsvertrag zur Förderung der Urananreicherung
Um den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in Deutschland durchzusetzen, brauchte es viel Diplomatie und eines Staatsvertrags. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind die Grundzüge der Atomenergienutzung in Deutschland politisch auf den Weg gebracht worden. Deutschland wollte aber nicht nur Atomkraftwerke bauen, sondern auch alle dazu erforderlichen technischen Komponenten.
Das heikelste Projekt war dabei die Urananreicherung, da die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie hier am geringsten ist. Nach dem Faschismus und dem zweiten Weltkrieg war das Misstrauen gegen Deutschland groß. Atomwaffen spielten im Kalten Krieg zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion eine herausragende Rolle. Und obwohl unter der Führung der USA Deutschland inzwischen aufgerüstet und zum Mitglied im mächtigen Militärbündnis NATO geworden war: Die Vorstellung, dass Deutschland Technologien zur Herstellung von Atomwaffen betreiben könnte, löste in den USA und vielen westeuropäischen Staaten blankes Entsetzen aus.
Für das geplante (west)deutsche Atomprogramm war daher nicht nur der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zwingend. Um die Urananreicherung in Deutschland zu ermöglichen, war ein internationaler Staatsvertrag erforderlich, dessen Regelungen auch zum Bestandteil des Atomwaffensperrvertrags gemacht wurden.
Mit dem Vertrag von Almelowurde 1970 die internationale Zusammenarbeit bei der Urananreicherung zwischen dem Atomwaffenstaat Großbritannien sowie Deutschland und den Niederlanden staatsrechtlich geregelt. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen Vertrag am 15. Juli 1971. Sowohl die Forschung und Entwicklung, als auch der Bau und Betrieb von Urananreicherungstechnik sollte künftig zwischen den drei Staaten gemeinsam betrieben werden. Auf der Basis dieses bis heute gültigen Übereinkommens wurde die URENCO gegründet. Während die Anlagen in Capenhurst und Almelo unmittelbar nach dem Vertragsabschluss in Bau gingen und bereits 1976 ihren Betrieb aufnahmen, folgte die Inbetriebnahme in Gronau erst 1985.
Im Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags von Almelo wird der Charakter der Zusammenarbeit festgelegt: „Die Vertragsparteien fördern (!) die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Industrieunternehmen zum Bau von Anlagen für die Anreicherung von Uran im Gaszentrifugenverfahren und zum Betrieb dieser Anlagen sowie zur sonstigen Nutzung dieses Verfahrens auf kommerzieller Grundlage.“
Dies entsprach dem damaligen Grundsatz auch des deutschen Atomgesetzes, das ja ausdrücklich zur Förderung des Ausbaus der Atomenergie gedacht war. Doch im Atomgesetz ist dieser Förderungscharakter seit der rot-grünen Bundesregierung und dem sogenannten „Atomausstiegs-Konsens“ in den Jahren 2000/2002 gestrichen worden.
Der Vertrag von Almelo und damit die Förderung des Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen ist jedoch bis heute gültig. Von großer Bedeutung ist auch der Absatz 2 des Paragraphen VI. Darin heißt es: „Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Industrieunternehmen kein Uran mit dem für Waffen erforderlichen Anreicherungsgrad zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern erzeugen.“
Hier wird also geregelt, dass in den gemeinsam betriebenen Anlagen keine Urananreicherung stattfinden darf, in denen waffenfähiges Uran hergestellt wird. Diese Regelung bedeutet nicht nur, dass damit Deutschland und den Niederlanden verboten wird, dies zu tun.
Auch der Atomwaffenstaat Großbritannien verpflichtet sich damit, keine der gemeinsam betriebenen Anlagen zu diesem Zweck zu nutzen! Keine andere Atomanlage in Deutschland gründet sich auf einem solchen internationalen Staatsvertrag.
Der Vertrag von Cardiff: Ausbau der europäischen Atom-Allianz
Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich aufgrund der Globalisierungsprozesse und Umbrüche in der internationalen Energiewirtschaft in der europäischen Atomwirtschaft vieles verändert und zahlreiche Unternehmen haben ihre Aktivitäten in der Atombranche zusammengelegt, auch im Bereich der Urananreicherung. Frankreich hatte seine Urananreicherung bislang auf Basis des sogenannten Gasdiffusionsprinzips betrieben. Gegenüber dem von der URENCO genutzten Verfahren der Gaszentrifugen zeichnete sich diese Technik vor allem durch ihren extrem hohen Energieverbrauch aus. Während bei der Gaszentrifuge rund 50 kWh pro kg UTA (Urabtrennarbeit) benötigt werden, braucht es bei der Diffusionstrennung bis zu 2500 kWh pro kg UTA.
Hinzu kam, dass Frankreich jahrelang viel Geld in die Entwicklung einer Urananreicherungstechnologie auf Laserbasis gesteckt hat. Eine Entwicklung, die bis heute nicht wirtschaftlich betreibbar ist. Beides stellte für Frankreich also ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, wollte man weiterhin auch auf dem Weltmarkt bestehen.
Aus diesen Gründen strebte Frankreich eine Zusammenarbeit mit den URENCO-Staaten an, um so an die erheblich kostengünstigere Gaszentrifugentechnik zu kommen. Im Jahr 2005 führten diese Verhandlungen zum Vertrag von Cardiff, der schließlich von der Großen Koalition am 1. Juli 2006 im Bundestag angenommen wurde. Er regelt die Rahmenbedingungen, in dem nun die URENCO-Staaten-Gruppe mit Frankreich und dem dort inzwischen neu entstandenen staatlichen Atomkonzern AREVA im Bereich der Urananreicherung zusammenarbeiten.
In diesem Vertrag vereinbaren die nunmehr vier Staaten die Gründung und die Aufgaben für ein neues Gemeinschaftsunternehmen, für die Enrichment Technology Company (ETC).
AREVA und URENCO – Anreicherungstechnik für den Weltmarkt
Wie schon im Vertrag von Almelo enthält auch der Vertrag von Cardiff die oben genannten Regelungen, also einmal die explizite Verabredung, dass die Vertragsstaaten die Forschung und Entwicklung für Anlagen zur Urananreicherung fördern und außerdem untereinander verabreden, dass in diesen Anlagen keine Anreicherung erfolgen darf, die für den Bau von Atomwaffen geeignet ist.
Im Sommer 2006 beteiligte sich auf Basis dieses Staats-Vertrags die AREVA an der bereits 2003 von der URENCO gegründeten ETC mit 50 Prozent. Heute arbeiten rund 2000 Mitarbeiter an sieben Standorten in England, den Niederlanden, Deutschland, den USA und Frankreich für die ETC. In Deutschland hat die ETC Niederlassungen in Gronau und in Jülich. Am Sitz in Jülich – direkt neben dem ehemaligen Atomforschungszentrum – arbeiten rund 540 Beschäftigte, die neben Forschung und Entwicklung für die „gesamte Unternehmensgruppe die Fertigung von Zentrifugenkomponenten“ betreibt. In Gronau sind derzeit rund 170 MitarbeiterInnen mit dem „Bau von Kaskadenverrohrungen beschäftigt“. Von Gronau aus betreibt die ETC auch „die Kapazitätserweiterung der Anreicherungsanlage unseres Kunden URENCO“. (Homepage ETC)
Auch für die URENCO lohnt sich diese Zusammenarbeit mit der AREVA. Kaum ist das gemeinsame Unternehmen gegründet, erteilte AREVA der ETC den Auftrag zum Bau einer neuen Urananreicherungsanlage. Für rund drei Milliarden Euro entsteht diese neue Anlage in Frankreich an einem der weltweit größten Atomstandorte in Tricastin, kurz vor Avignon an der Rhone gelegen. Die neue Anlage soll die veraltete, noch auf Basis der Gasdiffussion arbeitende Anlage Georges-Bresse-I ersetzen. Die George-Bresse-II lieferte erstmals 2011 angereichertes Uran und soll bis 2016 schrittweise weiter ausgebaut werden. Sie besteht aus zwei Komplexen, dem Nord- und Südteil.
Zivil-Militärische Trennarbeit
Die Verträge von Almelo und Cardiff regeln, dass in Anlagen der gemeinsamen Unternehmungen kein atomwaffenfähiges Uran erzeugt werden darf. Unklar ist aber, inwieweit z.B. die AREVA Erkenntnisse aus der gemeinsamen Forschung und Entwicklung bei der Urananreicherungstechnik unter dem Dach der ETC weiter nutzen kann, z.B. im Rahmen des französischen Atomwaffenprogramms. Gleiches gilt natürlich auch für Großbritannien. Informationen zu diesem Bereich gibt es bislang nicht. Auf der Hauptversammlung 2012 von E.on haben kritische Aktionäre den Vorstand zu dieser Problematik befragt. Der konnte oder wollte dazu nichts sagen.
Die französische Sicherheitsbehörde „Autorité de Suretté Nucléaire“ (ANS) hat offenbar gegenüber britischen Behörden die Sicherheit des Plutoniumfrachters Atlantic Osprey kritisiert. Das geht aus einem vor kurzem veröffentlichten Bericht der britischen „International Nuclear Service“ (INS) hervor. Die INS gehört zu der staatlichen britischen „Nuclear Decommissioning Authority“. Mit der Atlantic Osprey sollen in wenigen Tagen plutoniumhaltige MOX-Brennelemente von Sellafield aus über den Hafen von Nordenham zum AKW Grohnde (NDR Bericht über Proteste) transportiert werden.
Der Report – über den der Guardian im April 2012 berichtete – stammt ursprünglich vom November 2010. Erst eine Anfrage der britischen Umweltorganisation CORE im Rahmen des Umweltinformationsrechts führte im Frühjar 2012 zur Veröffentlichung des bis dahin geheimen Berichts.
Die genauen Kritikpunkte der französischen Sicherheitsbehörde werden in dem Bericht nicht genannt. Wahrscheinlich aber ist, dass die französischen Behörde die mangelnden Sicherheitsstandards der Atlantic Osprey kritisierte: Während die anderen Schiffe, die für Seetransporte mit hochradiaktiven Atommüll und Plutonium eingesetzt werden, doppelwandig ausgelegt sind, ist die Atlantic Osprey nur einwandig und verfügt nur über eine Antriebsmaschine. Im Falle einer Kollision könnte das als ehemalige Auto-Fähre in Hamburg gebaute Schiff mit seiner brisanten Fracht schnell Leck schlagen.
International laufen seit Jahren Bemühungen, Seetransporte mit Gefahrgütern unter höhreren Sicherheitsstandards durchzuführen. Dazu zählt vor allem auch, dass die Schiffe mindestens doppelwandig ausgelegt sind. Bekannt ist das von Öltankern, die ebenfalls ein enormes Risiko im Falle von Unfällen darstellen. Beim Transport radioaktiver Materialien und Plutonium sollte man dies eigentlich voraussetzen können!
Interessant ist der Bericht auch mit Blick darauf, wie die Schiffseigner mit der Sicherheit umgehen. Offenbar ist ein weiterer Atomfrachter, die Pacific Pintail, zunächst (2010?) aus Altersgründen außer Betrieb genommen worden. Damit folgte die INS einer bewährten Praxis des Unternehmens, nach der alle Schiffe ausgemustert wurden, die älter als 25 Jahre waren. Vorgesehen war, ein Ersatzschiff zu besorgen, das 44 Millionen Pfund gekostet hätte. Doch offenbar war das den Betreibern schließlich zu teuer. Daher entschied man sich, die bisherige Pacific Pintail kurzerhand auf den Namen Oceanic Pintail umzutaufen und wieder in Betrieb zu stellen. Der Guardian titelt daher: „Ageing nuclear cargo ship brought back into service after new ship is scrapped“.
Bis 2015 soll die Pintail nun weiter Atommüll über die Meere schippern. Der Guardian fasst den INS-Bericht zur Pintail so zusammen: Das ist eine „Interimslösung“ und eine „billigere Möglichkeit“. („This is an „interim solution“ and „a low-cost opportunity“, it said.“)
The INS report also discloses doubts over the continued use of another nuclear cargo ship, Atlantic Osprey, which is 26 years old. Keeping the ship in service „presents difficulties“, it says, because the French nuclear safety authority, ASN, has „reservations“ and because of „reduced public acceptance/political credibility“.
Die Atlantic Osprey: Veraltet und unsicher? Foto: unbekannt
Die britische Umweltorganisation CORE warnt vor Sicherheitsmängeln bei dem für den Transport von Plutonium-Brennelementen zum AKW Grohnde geplanten Einsatz des Frachters Atlantic Osprey. Im Gegensatz zu anderen britischen Atomfrachtern, die bei Transporten von und nach Sellafield eingesetzt werden, fehlen der Atlantic Osprey mehrere sicherheitsrelevante Vorkehrungen. 2010 sollen sich französische Behörden gegen den weiteren Einsatz des Schiffes ausgesprochen haben. Nach Angaben von CORE ist der Frachter nicht doppelwandig ausgelegt, hat nur eine Maschine und müsste nach der bisherigen Praxis aufgrund seines Alters längst außer Betrieb genommen werden.
Während E.on, Betreiber des AKW Grohnde, und das niedersächische Umweltministerium beteuern, dass im Zusammenhang mit den geplanten Transporten von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield alles sicher sei, stellen sich bei genauer Betrachtung eine Menge von Sicherheitsfragen. Das betrifft nicht nur die Transporte auf der Straße. Kritik gibt es auch an der Sicherheit des für den Schiffstransport von Sellafield in den deutschen Umschlagshafen Nordenham vorgesehenen Frachter Atlantic Osprey.
Ende August 2012 berichtet „johnogroat-journal.co.uk“ über Atomtranporte mit der Atlantik Osprey vom schottischen Dounray nach Belgien unter der Überschrift „‚Rustbucket‘ fears over Dounreay nuclear cargo boat“ (am besten wohl mit dem Wort „Rostlaube“ übersetzt). Im Text wird Shaun Burnie als unabhängiger Nuklarexperte (ein Greenpeace-Aktivist) zitiert. Burnie warnt, dass der Frachter nicht speziell für seine Aufgabe gebaut wurde und nennt diesen eine Rostlaube.
Französische Behörden haben Bedenken gegen die Atlantic Osprey
Burnie, wie auch die Umweltorganisation CORE verweisen darauf, dass sich offenbar französische Behörden bereits im Jahr 2010 gegen den Transport hochgefährlicher radioaktiver Materialien mit der Atlantic Osprey (MVAO) ausgesprochen haben: „Two years ago, the French authorities said that they did not want the ship being used for nuclear transport after delivering a cargo of plutonium.“
Diese Bedenken der französischen Behörden werden in einem Bericht der International Nuclear Services (INS) genannt, der auf Initiative von CORE 2012 in zensierter Form veröffentlich wurde. Dort heißt es: „The continued use of MVAO presents difficulties as the French competent authority (ASN) has reservations about her continued use for Category 1 shipments“ (Seite 1). Der geplante Transport von MOX-Brennelementen nach Grohnde unterliegt aber nach Auskunft der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage einer Grünen Bundestagsabgeordneten offenbar der Category 2.
Welche genauen Gründe die französischen Behörden für ihre vorgebrachten Bedenken genannt haben, ist nicht bekannt!
Dieser Bericht sagt auch aus, dass offenbar das „Sonardyne sunken vessel location system“ von der Atlantic Osprey ausgebaut worden ist und auf einem anderen Schiff eingebaut wurde (siehe unten). Dies hängt offenbar auch damit zusammen, dass es zunächst Pläne gab, die Atlantic Osprey aufgrund ihres Alters auszumustern.
Atlantic Osbrey überaltert
CORE, eine Umweltorganisation, die rund um die Plutoniumfabriken von Sellafield aktiv ist, kritisiert, dass der Atomfrachter inzwischen viel zu alt sei und daher ein Sicherheitsrisiko darstelle. Die Organisation verweist darauf, dass es bislang gängige Praxis war, die für Seetransporte von (hoch)radioaktiven Materialien im Zusammenhang mit den Atomfabriken von Sellafield eingesetzen Schiffe nach 25 Jahren auszumustern.
Auf der Homepage von „atomtransportecuxhaven.jimdo.com“ wird dargelegt, dass diverse Atomfrachter entsprechend dieser Praxis außer Dienst gestellt wurden: „Das ist mit Swan, Crane, Teal und Sandpiper auch geschehen. Sie wurden durch Neubauten ersetzt: die „Pacific Heron“ (2008), die „Pacific Egret“ (2010) und die „Pacific Grebe“ (2010).“
Erstmals wichen die Briten offenbar bei der „Pacific Pintail“ – Baujahr 1987 – von dieser Praxis ab. Auf der eben genannten Seite heißt es weiter: „Die „Pacific Pintail“ wurde 2010 außer Dienst gestellt und der NDA (Nuclear Decommissioning Authority (NDA)) übereignet. Bis Frühjahr 2012 hatte sie nahe Sellafield gelegen, wurde im Frühjahr umbenannt in „Oceanic Pintail“, erhielt u.a. die Sonaranlage der „Atlantic Osprey“ und tauchte im Juli 2012 überraschend … in Nordenham auf.“
Die Atlantic Osprey wurde 1986 in Hamburg auf der Sietas Werft in Hamburg unter dem Namen „Arneb“ fertig gestellt. Für Atomfrachten war es nicht gedacht. Das Schiff ist ein Roll on/Roll off -Frachter, hat also im Heck eine große Klappe, über die die Fracht rein- und rausgefahren werden kann. Diese Bauweise stellt ein großes Sicherheitsrisiko da. Mehrfach kam es zu schweren Katastrophen mit entsprechenden Fähren, darunter die Estonia und die Herald of Free Enterprise. In beiden Fällen war durch die undicht gewordene Heckklappe Wasser in das Schiff eingelaufen, was zum schnellen Untergang führte.
Nach Angaben von CORE hat der ehemalige Betreiber der Sellafield-Anlagen, die BNFL, das Schiff im Jahr 2001 übernommen. Einige Umrüstungen wurden vorgenommen, um das Schiff auf seine neuen Aufgaben vorzubereiten. So wurden im Innenraum zusätzliche Schotts eingezogen. Damit soll im Falle von eindringendem Wasser duch die Heckklappe sicher gestellt werden, dass nicht der gesamte Innenraum des Schiffes geflutet werden kann.
Eine offizielle Beschreibung der Atlantc Osprey gibt es hier (PDF).
Feuer an Bord
Offenbar direkt nach diesen Umrüstungen kam es auf der Atlantic Osprey im März 2002 zu einem Feuer. Das Umweltjournal berichtet dazu: „Die „Atlantic Osprey“ des im Staatsbesitz befindlichen Atomunternehmens British Nuclear Fuels Ltd. (BNFL) befand sich im Manchester-Schiff-Kanal, als im Maschinenraum ein Feuer ausbrach. Da die Besatzung den Brand nicht mit Handfeuerlöschern unter Kontrolle bekam, wurde der Maschinenraum evakuiert und mit Kohlendioxid geflutet. Die Feuerwehr an Land wurde alarmiert, aber erst fast drei Stunden später gelangten die Feuerwehrmänner in den Raum und konnten feststellen, dass der Brand gelöscht war.“
Weiter heißt es: „“Diesmal hatten wir noch Glück“, mahnt Shaun Burnie von Greenpeace International. „Wäre das Feuer ausgebrochen und Plutonium oder Atommüll an Bord gewesen, dann hätten die Folgen katastrophal ausfallen können.““
Über Bremens Häfen geht es nicht mehr. MOX-Transporte (hier bei der Einfahrt zum AKW Brokdorf) rollen demnächst über Nordenham zum AKW Grohnde. Foto: Dirk Seifert
Der Bremer Senat hat ein neues Gutachten vorgelegt, nachdem das erlassene gesetzliche Verbot für den Umschlag von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen über bremische Häfen rechtsmäßig ist. Das berichtet Radio Bremen. Weil die Bremer Häfen nicht mehr für den Umschlag in Frage kommen und auch Cuxhaven und Wilhelmshaven sich weigern, radioaktive Stoffe über ihre Häfen transportieren zu lassen, muss E.on für den bevorstehenden Transport von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield auf den Hafen Nordenham ausweichen. (Zu den Plutoniumfabriken in Sellafield siehe auch hier).
Bremen hat als erstes Bundesland seine Häfen für den Umschlag von kernbrennstoffhaltigen Atomtransporten im Frühjahr 2012 gesperrt. Dagegen hatte die CDU im Mai 2012 geklagt, weil sie der Auffassung ist, dass dieses Verbot nicht im Rahmen des Landesrecht, sondern nur vom Bundesgesetzgeber zulässig wäre. Außerdem würde das Verbot von Atomtransporten gegen EU-Recht verstoßen, meint die Bremer CDU. Seit August 2012 prüft daher laut Mitteilung von Radio Bremen auch die EU-Kommission, ob es bei dem Verbot bleiben kann.
Das Rechtsgutachten im Auftrag des Bremer Senats hingegen soll bestätigen, dass das Verbot im Rahmen des Landesrechts zulässig ist und weder gegen Bundes- noch EU-Recht verstößt.
Von dem Gesetz sind jedoch nur die vom Bundesamt für Strahlenschutz zu genehmigenden Transporte mit Kernbrennstoffen betroffen. Dies sind vor allem Materialien, deren Anreicherung mit dem spaltbaren Uran 235 (oder anderen spaltbaren Stoffen) einen bestimmten Wert überschreiten. Atommüll – wie z.B. abgereichertes Uranhexafluroid und ähnliche – sind nicht von dem Verbot betroffen. Daher hat sich in Bremen eine Initiative gebildet, die mit einer Volksinitiative erreichen will, dass auch diese Atomtransporte künftig vom Umschlag über die Bremer Häfen ausgeschlossen werden.