Risiko Rückbau Atomkraftwerk Lingen 1 – jetzt Einwendung unterschreiben!

Radioaktiv-09.jpgDas seit Jahrzehnten stillgelegte AKW Lingen 1 soll zurück gebaut werden. Das Genehmigungsverfahren dazu ist seit längerem im Gange. Jetzt liegen die Unterlagen öffentlich aus. Hier der Download für eine Einwendung gegen die Planungen der Betreiber für Lingen 1 (PDF). Den Einwendungstext finden sie auch unten! Der Einspruch muss bis zum 12.02.2013 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Was passiert mit dem ganzen Atommüll beim Rückbau? Lesen sie hier: Atommüll und Ausstieg: Alles hängt an Konrad?

In einer PM hat das Umweltministerium in Niedersachsen im Dezember mitgeteilt: „Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks Lingen, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, leitet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 4 bis 7 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) ein. Interessierte können den Antrag und die auszulegenden Unterlagen − Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Kurzbeschreibung − vom 13.12.2012 bis 12.02.2013 im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, sowie im Dienstgebäude der Stadt Lingen, Bürgerbüro, Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems), einsehen.

Einwendungen gegen den Antrag können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stadt Lingen (Ems) vorgebracht und dann zu einem späteren Zeitpunkt mündlich erörtert werden. Die ausführliche Bekanntmachung ist am heutigen Mittwoch, 05. Dezember 2012, im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Das Kernkraftwerk Lingen war von 1968 bis 1977 in Betrieb. Nach der Stilllegung wurde es mit atomrechtlichem Genehmigungsbescheid vom November 1985 in den Sicheren Einschluss überführt; Nebengebäude (z. B. das Maschinenhaus) wurden bereits aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und abgebaut bzw. werden anderweitig genutzt. Der Betreiber RWE hat den Antrag für den Rückbau im Dezember 2008 gestellt. Der Abbau der verbliebenen Anlage soll in drei Teilprojekten − die ersten beiden auf Grundlage atomrechtlicher Genehmigungen − erfolgen; das dritte Teilprojekt beinhaltet den konventionellen Gebäudeabriss. Das Gesamtvorhaben ist in den ausliegenden Unterlagen beschrieben.“

Gegen die Planungen kann Einspruch erhoben werden, damit über die Sicherheitsrisiken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden muss:

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Rückbau des AKW Lingen 1!

Die Sicherheitsmaßnahmen beim Rückbau des AKW Lingen 1 sind vorrangig an einer möglichst geringen radioaktiven Belastung der Umgebung auszurichten. Es gibt derzeit jedoch kein plausibles Entsorgungskon­zept und es ist zu befürchten, dass kontaminierte Materialien unsachgemäß „entsorgt“ werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass radioaktive Stoffe beim Rückbau des AKW mit der Luft verbreitet werden können. In beiden Fällen bin ich gefährdet. Grundsätzlich fordere ich die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen.

Sammeleinwendung zum Rückbau des AKW Lingen 1 zum download und ausdrucken (PDF).

 

Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Radioaktiv-09.jpgDie Mauern des Atommülllager in Lubmin sollen als Maßnahme gegen terroristische Angriffe höher werden. Darüber berichtet der NDR auf seiner Internetseite. Danach hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU), mitgeteilt, dass die neuen Schutzmaßnahmen „nach einer Überprüfung des bisherigen Sicherheitskonzeptes nötig“ wären. Dabei gehe es um höhere Mauern und verstärkte Eingangstore. Die Gefährdungslage – vor allem wegen des „islamistischen Terrors“ – fordere solche Maßnahmen. Details wollte Caffier nicht nennen. Sonst wäre die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage gestellt.“

Nachgerüstet wird deutschlandweit, berichtet der NDR: „Auch die anderen deutschen Zwischenlager in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) sollen besser geschützt werden. Ebenso 13 Zwischenlager an noch laufenden oder bereits abgeschalteten Atomkraftwerken.“

Siehe auch hier: Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Außerdem läuft derzeit ein weiterer Stresstest für die Atommüll-Standortlager: Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test

In Lubmin lagern 74 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll. In 65 davon sind Reste der ehemaligen DDR-Atomkraftwerke Greifswald und Rheinsberg deponiert. Die anderen Behälter stammen aus Atomanlagen in Westdeutschland.

Der „Westmüll“ sorgt bis heute für politische und rechtliche Auseinandersetzungen. Während der Genehmigungsphase für das Atommülllager Lubmin war zugesagt worden, dass nur Müll aus alten DDR-Anlagen dort eingelagert werden soll. Doch in die Genehmigung ist das nicht aufgenommen worden. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat daher das Bauministerium im Frühjahr 2010 damit beauftragt, das Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern zu ändern. Danach dürfen im Zwischenlager “ausschließlich” radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden – und keine Fremdabfälle aus den alten Bundesländern.” (siehe dazu ausführlich hier)

Der Betreiber des Atommülllagers – das bundeseigene Unternehmen EnergieWerke Nord (EWN) – hat deshalb gegen das Land eine Klage erhoben, die voraussichtlich am 19. Februar 2013 verhandelt werden soll.

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

Atommüll Schacht Konrad: Plant Bundesregierung Import von Atommüll?

Schacht Konrad August 2012-15.jpgDie Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad fragt, ob die Bundesregierung plant, künftig Atommüll zu importieren und was die „nationale Beschränkung“ für Schacht KONRAD noch wert sei. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung: „Schacht KONRAD in Salzgitter droht zur Atommüllkippe der Europäischen Union zu werden , warnt Ursula Schönberger vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: Es fällt auf, dass sich alle Parteien und die Bundesregierung zwar entschieden vom Export deutschen Atommülls ins Ausland distanziert haben, nicht aber vom Import, den die jetzt vorgelegte Novellierung des Atomge­setzes ebenso möglich machen würde. Die Beschränkung der Einlagerung auf ausschließlich nationalen Müll in Schacht KONRAD wird so zur Makulatur, lange bevor das Lager überhaupt in Betrieb gehen könnte.

Ein einfaches Abkommen zwischen EU-Staaten soll künftig genügen, um Atommüll in ein Land zu bringen, das über ein genehmigtes Endlager verfügt. Schacht KONRAD in Salzgitter wurde 2002 trotz aller Sicherheitsbedenken genehmigt. Das eine damals verfügte Beschränkung der Nutzung aus­schließlich für den nationalen Bedarf europarechtlich Bestand haben würde, wurde schon 2002 bezweifelt.

Schönberger: Mit der geplanten Gesetzesänderung wird dem Verschieben von Atommüll über alle Grenzen hinweg Tür und Tor geöffnet. Eine lückenlose Kontrolle, eine Minimierung der Strahlenbe­lastung und die Vermeidung von unnötigen Atomtransporten spielen dann keine Rolle mehr.

Das alte Erzbergwerk KONRAD in Salzgitter wurde von 1976 ? 82 erkundet. Es folgte ein 20jähriges Genehmigungsverfahren, bis die Endlagerung während der Amtszeit von Bundesumweltminister Trittin 2002 vom niedersächsichen Umweltminister Jüttner (SPD) genehmigt wurde. Nach einem fünfjährigen Klageverfahren begann 2007 der Umbau zum Endlager, der nach offiziellen Verlautbarungen noch 10 Jahre dauern könnte. Dann sind fünf Jahrzehnte seit Standortbenennung ins Land gegangen, ohne dass die grundlegenden Sicherheitskonzepte verändert oder die Erfahrungen aus ASSE II ausgewertet wurden. “

Mehr Informationen über den Schacht Konrad.

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