AKW Gundremmingen: Vorbereitungen für Bau der Terrorschutzmauer haben begonnen

radioaktiv009„Am AKW Gundremmingen haben die Vorbereitungen zum Bau der Terrorschutzmauer begonnen. Sie soll 210 Meter lang, 10 Meter hoch und 85 Zentimeter dünn werden. Umweltschützer bejahen bestmöglichen Schutz des Atommülls und fordern Informationen über die Bedrohungseinschätzung.“ So heißt es in einer Pressemitteilung des „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager“. Weiter schreibt die Initiative:

„Im zwischen Augsburg und Ulm gelegenen Gundremmingen läuft Deutschlands größtes AKW und lagert mit Abstand Deutschlands meister hochradioaktiver Müll. Jetzt haben Vorbereitungen für den Bau einer Terrorschutzmauer an der Außenseite des Castorlagers begonnen. Die atom- und die baurechtlichen Genehmigungen stehen allerdings noch aus.

Unsere Bürgerinitiative fordert viererlei:

Grundlegende Informationen über die Einschätzung der Bedrohung. Wir haben gerade mit Hinweis auf die Anschlagsgefahren gegen die Genehmigung dieses Atommüll-Lagers protestiert und geklagt. Noch vor wenigen Jahren hieß es von RWE, EON und Bundesamt für Strahlenschutz, dass auch das Gundremminger „Zwischenlager“ sicher sei. Unsere Bedenken, dass mit panzerbrechenden Waffen wie auch Raketen- und Drohnenangriffen das Atommüll-Lager aufgebrochen und so die Region verseucht werden kann, wurden zurückgewiesen. Leider bestätigen sich jetzt unsere Sorgen, dass die Atommüll-Lagerung auch in Gundremmingen wahrlich nicht sicher ist. Die Atomkonzerne als Bauherren wie die Genehmigungsbehörden in Salzgitter und München sind der Bevölkerung grundlegende Informationen schuldig, wie die Bedrohungslage jetzt und für die Zukunft eingeschätzt wird. Selbstverständlich sollen sicherheitsrelevante Details geheim bleiben, aber grundsätzliche Einschätzungen sind überfällig.

Auch die Gundremminger Zwischenlagerhalle muss umfassend gesichert werden. Heute auch Terroristen zugängige Waffen können über das Dach eindringen. Insofern ist die jetzt geplante Terrorschutzmauer unzulänglich.

Die oberirdische Lagerung dieses Atommülls, der über 1 Million Jahre abklingen muss, um seine tödliche Wirkung zu verlieren, ist unverantwortlich. Es muss in Deutschland am best geeigneten Ort ein möglichst sicheres unterirdisches Endlager gebaut werden.

Atomkraftwerke und Atommüll-Lager sind und bleiben gefährlich. Deswegen müssen die Reaktoren schnellstmöglich abgeschaltet und somit auch die Atommüllproduktion beendet werden.“

FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager  und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.,  Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm“ Mehr Infos unter: www.atommuell-lager.de

 

Urteil: Kein West-Atommüll in das ostdeutsche Atommülllager Lubmin!

Radioaktiv-09.jpgDas bundeseigene Atommülllager der EnergieWerkeNord (EWN) darf künftig keinen Atommüll mehr aus westdeutschen Anlagen aufnehmen. Die Ostsee-Zeitung berichtet: „Das Oberverwaltungsgericht Greifswald wies am Donnerstag eine Klage der Energiewerke Nord (EWN) gegen das Entwicklungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns zurück. Zuvor hatte das Land ein Raumordnungsprogramm für Vorpommern beschlossen, wonach ausschließlich nur Atommüll aus den früheren ostdeutschen Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg im ZLN deponiert werden dürfen. Gegen das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht keine Revision eingelegt werden.“

Während der Genehmigungsphase Anfang der 90er Jahre hatten Politiker in Bund und Land zugesagt, dass in Lubmin nur Atommüll aus ostdeutschen Anlagen gelagert werden sollte. In der Genehmigung ist das aber damals nicht festgeschrieben worden. Aufgrund des Atommüllnotstands sind in den letzten Jahren mehrere Transporte mit Atommüll aus West-Anlagen trotz massiver Proteste nach Lubmin gebracht worden.

Z.B. lagert seit 2010 hochradioaktiver Atommüll aus  dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und dem Atomforschungsschiff “Otto Hahn” in Lubmin. Robin Wood berichtet dazu: Der Atommüll enthält laut “NDR Info” ca. 88 kg waffenfähiges Plutonium.

Siehe auch: Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung

Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Risiko Uranfabrik Gronau: Flugverbotszone zu klein

cropped-Gronau-Blockade-ROBIN-WOOD-Juli-2011002.jpgBürgerinitiativen rund um die Uranfabrik Gronau warnen vor Sicherheitsrisiken, weil die Flugverbotszone viel zu klein ausgelegt ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts. Die PM als Dokumentation: „Flugverbotszone über Urananreicherungsanlage Gronau zu klein:  –    Konsequenzen aus Berliner Flugrouten-Urteil gefordert, – „Jetzige Mini-Flugverbotszone bietet keinen Schutz“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen sowie der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau fordern die NRW-Landesregierung auf, aus dem wegweisenden Flugrouten-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2013 unverzüglich Konsequenzen für die Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau zu ziehen.

Die Berliner OVG-Richter hatten eine Flugroute für den geplanten Berliner Großflughafen für unwirksam erklärt, weil die Flugzeuge in einer Höhe von 2600 Metern und in einer Entfernung von 3 Kilometern den Forschungsreaktor BER II am Wannsee passiert hätten. Erst am 10. Januar 2013 hatte die NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion jedoch mitgeteilt, dass rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nur eine Flugverbotszone von rund 600 Metern Höhe und 1,5 km Abstand gelte (Landtagsdrucksache 16-1832, s. Anhang dieser PM). Bereits vor dem Urteil mussten am Wannsee Sportflugzeuge einen Abstand von 3,7 km einhalten.

„Die Berliner Richter haben juristisch neue Maßstäbe für Flugverbotszonen über Atomanlagen gesetzt. Darauf muss die Landesregierung in Düsseldorf nun reagieren. Die jetzige Mini-Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau bietet vor Flugzeugabstürzen  keinerlei Schutz“, so Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt Gronau.

Es ist zudem zu bedenken, dass die Urananreicherungsanlage auch nach Auskunft der Landesregierung nicht verbunkert ist, und dass Tausende Tonnen Uranhexafluorid in einem „Freilager“ unter freiem Himmel lagern. Die Urananreicherungsanlage Gronau ist also kein kleines Punktziel, sondern aus der Luft weithin sichtbar. Somit ist auch eine wesentlich größere Gefahr gezielter Anflüge gegeben.

Konsequenzen auch für andere Atomanlagen?

„Das Urteil aus Berlin bestätigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Es fragt sich zudem, welche Konsequenzen sich für die anderen Atomanlagen in NRW und Umgebung ergeben, also für das Atommülllager in Ahaus, die Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg, das Forschungszentrum Jülich sowie das Atomkraftwerk und die anderen Atomanlagen in Lingen. Letztlich lassen sich die Gefahren von Flugzeugabstürzen nur durch die sofortige Stilllegung der aktiven Atomanlagen minimieren. Die Landes- und die Bundesregierung müssen den Umfang von Flugverbotszonen jedenfalls völlig neu bewerten,“ so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Demonstration in Gronau und Anti-Atom-Info-Tour

Mittlerweile rufen rund 80 Organisationen und Initiativen für den 9. März um 13 Uhr aus Anlass des 2. Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Fukushima zu einer überregionalen Demonstration vor der Urananreicherungsanlage Gronau auf. Bis zur Demonstration veranstaltet das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen zudem eine Info-Tour durch mehrere Städte des Münsterlandes (weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de).

Weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de, www.sofa-ms.de, www.bbu-online.de, www.urantransport.de, www.kein-castor-nach-ahaus.de“

Atommüll ohne Ende: Bürgerinitiativen gegen den überparteilichen Endlager-Konsens

Betonspritzarbeiten in Schacht Konrad
Baggern für die Ewigkeit: Ausbau des Schacht Konrad verzögert sich weiter. Foto: BfS

Am 2. Februar trafen sich in Kassel Anti-Atom-Initiativen zur Atommüllkonferenz. Der DLF berichtet unter der Überschrift „In Kassel positionieren sich Bürgerinitiativen gegen den überparteilichen Endlager-Konsens“ ausführlich: „Der Einstieg in den Ausstieg – für die Anti-Atom-Bewegung in Deutschland ist das nur ein kleiner Etappensieg. Er verstärkt nur ihren Widerstand gegen die derzeitigen Endlagerkonzepte. In Kassel trafen sich am Wochenende Vertreter deutscher, französischer und Schweizer Bürgerinitiativen.“

Die TeilnehmerInnen kritisierten die Pläne der Parteispitzen für ein „Endlagersuchgsetz“ weil es hinter verschlossenen Türen behandelt wird und Gorleben weiterhin als Standort vorgesehen ist. Aber auch auf die Probleme im Schacht Konrad wurde kritisch verwiesen. Dort verzögere sich der Ausbau zu einem Lager für leicht und mittelradioaktive Stoffe immer mehr, so Peter Dickel von der AG Schacht Konrad. „Vor allen Dingen sehen wir, dass die Inbetriebnahme Jahr um Jahr verschoben wird, das heißt, es gibt offenbar erhebliche Probleme bei der Realisierung des Projektes. Und jeder, der hofft, 2019 seinen Müll loszuwerden, muss mindestens noch mal zehn Jahre dran hängen.“

Und Martin Donat von der BI Lüchow Dannenberg: „Es wird ein Endlagersuchgesetz brauchen, aber das ist vielleicht der fünfte Schritt. Was jetzt gemacht wird, ist, den fünften Schritt vor dem ersten Schritt zu gehen. Und genau das fordern wir jetzt ein, nämlich erst mal die die Debatte über Kriterien und über den Atommüll in der gesamten Republik zu führen. Es reicht nicht, wenn sich Parteien darüber verständigen oder der Bundestag darüber beschließt, sondern es muss sehr viel breiter angelegt werden, und die Menschen in den betroffenen Regionen müssen auch Einspruchsmöglichkeiten haben, die müssen die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung bekommen, und das genau soll mit dem Gesetz derzeit verhindert werden.“ Das Audio der DLF Sendung: Suche nach dem “nuklearen Endloslager“

Hier die „Ergebnisse der Atommüllkonferenz 2013 in Kassel“ in einer Pressemeldung der Veranstalter:

„Auf Einladung der AG Schacht Konrad, des Asse II Koordinationskreises und der Bürgerinitiativen aus Gorleben und Morsleben debattierten gestern Delegierte aus rd. 30 Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen über den Umgang mit dem Atommüll. Die Ergebnisse flossen in eine Erklärung ein.

1. Für einen angemessenen, sorgfältigen und verantwortbaren Umgang mit dem Atommülldesaster ist ein reiner Parteienkonsens bei weitem nicht ausreichend, es muss vielmehr eine gesellschaftliche Verständigung über das weitere Vorgehen mit allen radioaktiven Hinterlassenschaften erfolgen. Das vom Bundesumweltministerium vorgelegte Endlagersuchgesetz muss unverzüglich ausgesetzt werden. Die neue Landesregierung von Niedersachsen darf wegen der besonderen Betroffenheit des Bundeslandes einem derart eiligen und unausgewogenen Gesetzesentwurf nicht zustimmen.

2. An erster Stelle kann nicht bereits die Ausarbeitung eines Gesetztes stehen, vielmehr bedarf es zuerst der sorgfältigen Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit und einer öffentlichen Analyse der Ursachen, um daraus Lehren für einen angemessenen weiteren Prozess ziehen zu können.

3. Ein dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasstes Verfahren muss Rückschritte zulassen und einem unabhängigen Legislatur-übergreifenden externen Kontrollgremium mit der Kompetenz zur Rücküberweisung unterliegen. Der Bevölkerung sind dabei weitreichende substanzielle Mitbestimmung und Kontrollrechte einzuräumen, sowie rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten zu erhalten.

4. Die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen müssen in einem öffentlich-rechtlichen Fond zur Verfügung gestellt werden.

5. Der einzige akzeptable und langfristig sichere Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen besteht darin, die Produktion dieser Stoffe unverzüglich zu stoppen und Atomanlagen sofort still zu legen. Die auf der Atommüllkonferenz 2013 vertretenen Standortinitiativen rufen deshalb bundesweit anlässlich des 2. Jahrestages der atomaren Katastrophe von Fukushima und zum Gedenken an die Opfer in Japan für den 09. März 2013 zu einer Katastrophenschutzübung in Form einer Aktions- und Menschenkette um das AKW- Grohnde, sowie zu Aktionen an den Atomanlagen Neckarwestheim, Gronau und Gundremmingen auf.

Sicher ist nur das Risiko! Wir warten nicht auf die Katastrophe.

Kassel, den 02. Februar 2013, ASSE-II-Koordinationskreis, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.,  BI Morsleben“

Siehe auch: Endlagersuchgesetz: Erfolgreich Scheitern

Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation

AKW Obrigheim: Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll?

AKWs stilllegen – Atommüllentsorgung auf der Hausmülldeponie

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

Atommüll 1987: Noell „dekontaminiert“ Stahlschrott auf dem Gelände der GKSS – Arbeitsschutz ist nicht so wichtig

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Juni 1987: Auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, „dekontaminiert“ die Firma Noell unter abenteuerlichen Bedingungen Stahlschrott aus den AKWs Brunsbüttel und Krümmel. Arbeitsschutz spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Foto: Hinrich Schultze

Im Frühjahr 1987 werden Anti-Atom-AktivistInnen auf merkwürdige Arbeiten auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht aufmerksam gemacht. Ein Informant berichtet über „unglaubliche Arbeitsbedingungen. Da würde der verseuchte Schrott mit Handschleifmaschinen bearbeitet, die Arbeiter seien kaum geschützt, die technische Ausrüstung mehr als mangelhaft“, schreibt später die damalige Energiereferentin der GAL-Bürgerschaftsfraktion (siehe hier, PDF, der Artikel stammt vermutlich aus der nicht mehr existenten Hamburger Rundschau vom 4. September 1987).

Eine Gruppe aus AktivistInnen von ROBIN WOOD, Geesthachter Initiativen und der GAL-Fraktion will der Sache auf den Grund gehen, sie beschließen, sich als Strahlenschützer verkleidet auf das Gelände der GKSS zu schleichen und als „offizielle Kontrolle“ die Arbeitsbedingungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Aktion gelingt – zur Überraschung aller Beteiligten. Was die „Strahlenschützer“ am 30. Juni 1987 finden, bestätigt die Aussagen des Informanten und ist erschreckend: Radioaktiv belasteter Stahl wird in löchrigen Zelten per Hand mit veralteten Maschinen abgeschliffen, Schutzanzüge tragen die Beschäftigten nicht. Die Luft wird nur notdürftig über einen Filter geführt, radioaktive Partikel landen auf dem Boden. Eine Schleuse, in der die Beschäftigten beim Betreten oder Verlassen der Zelte auf Kontamination überprüft werden, gibt es nicht. Siehe dazu den Erlebnisbericht von Rosemarie Rübsamen hier (PDF).

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1987: Auf dem GKSS-Gelände „dekontamieren“ Noell-Angegestellte Stahl: Zwar mit Atemschutz, aber ohne Sicherheitsschleuse. Nach dem Abschleifen radioaktiver Stähle können die Mitarbeiter das Zelt ohne jede Kontrolle verlassen. Foto: Hinrich Schultze

Die Arbeiten auf dem Gelände der Atomforschungsanlage GKSS werden von der Firma Noell durchgeführt. Der Betreiber GKSS sagt nach der Aktion, dass sie für die Arbeiten nicht zuständig sei und nur die Flächen bereit gestellt hätte. Die Stähle, die dort bearbeitet werden, stammen – wie sich später herausstellt – aus den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel, damals betrieben von den HEW (heute stillgelegt gehören sie Vattenfall) . Ziel der Aktion war es, die radioaktiven Stähle oberflächlich zu dekontaminieren, um sie einer weiteren vermeintlich „schadlosen Verwertung“ zuzuführen. (Siehe dazu gleich unten Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage)

Der Spiegel berichtet am 13. Juli 1987 unter der Überschrift „Probleme mit Atommüll“, das ROBIN WOOD eine Strafanzeige gegen die GKSS und die Firma Noell gestellt hat: „Die Entsorgung radioaktiven Schrotts aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht bei Hamburg, an dem der Bund beteiligt ist, wird Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Die Umweltschutzorganisation Robin Wood stellte letzte Woche Strafanzeige wegen des Verdachts umweltgefährdender Abfallbeseitigung, unerlaubten Umgangs mit Kernbrennstoffen und schwerer Umweltgefährdung unter anderem gegen die Betriebsleitung der GKSS und des eigentlichen Entsorgungsunternehmens, der Firma Noell vom Salzgitter-Konzern. Nach Meinung der Umweltschützer gibt es „gravierende Anhaltspunkte für die Annahme, daß bei den Dekontaminationsarbeiten unzulässig radioaktiver Staub freigesetzt wird und „ungehindert in die Luft und in den Boden gelangt“. Die Atomschrott-Entsorgung auf dem Werksgelände mache zudem einen so „unordentlichen und verwahrlosten Eindruck“, daß eine „Gefährdung der dort beschäftigten Leiharbeiter“ angenommen werden müsse.“

Der Bundestagsabgeordnete Daniels (Regensburg) fragt zu diesen Vorgängen die Bundesregierung (Auszug aus der Kleinen Anfrage, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/731 (PDF) vom 24.8.1987):

„15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auskunft des Hamburger Senats (Drucksache 13/87, Frage 3), daß auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht GmbH nur Komponenten aus dem Kernkraftwerk Krümmel bearbeitet worden sind, in der Hauszeitung der GKSS aber ausdrücklich die Teile dem AKW Brunsbüttel zugeordnet werden, ebenso wie dies auf dem Schild in der Dekontaminationshalle steht (vgl. Frage 6 o. a. Drucksache)?

16. Welche Mengen sind nun auf dem Gelände der GKSS aus dem AKW Krümmel und welche Mengen aus dem AKW Brunsbüttel verarbeitet worden? Wieviel Material ist insgesamt aus diesen Kernkraftwerken dort verarbeitet oder angeliefert worden? Wieviel
lagert zur Zeit auf dem Firmengelände? Wieviel soll noch angeliefert werden? Fanden oder finden Lieferungen von anderen kerntechnischen Anlagen auf das Gelände der GKSS statt, oder sind solche Lieferungen geplant?

Antwort der Bundesregierung: Auf dem Gelände der GKSS, auf dem die Fa. Noell eine Halle angemietet hat, werden nahezu ausschließlich Teile aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel bearbeitet; diese Arbeiten werden Ende 87 beendet sein.

Bei dem Material handelt es sich überwiegend um Behälter aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel, die aus dem Turbinenkreislauf stammen und an der Oberfläche ihrer Innenseiten geringfügig radioaktiv verunreinigt sind (Oberflächenkontamination unter
10 Bq/cm2), mit einem Gewicht von ca. 500 t. Daneben sind vier Ventilgehäuse aus dem Kernkraftwerk Krümmel dekontaminiert und an das Kernkraftwerk zurückgegeben worden.

17. Welche Firmen nehmen wo in der Bundesrepublik Deutschland radioaktiv belastetes Material aus kerntechnischen Anlagen entgegen und versuchen, dieses Material zumindest partiell zu dekontaminieren oder irgendwie anders zu verarbeiten? Welche Mengen haben diese Firmen bisher erhalten? Sind Strahlengrenzwerte für diese Lieferungen festgelegt? Wie hoch sind diese?

Antwort der Bundesregierung: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland mehrere  Firmen, die sich mit der Behandlung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter Anlagenteile befassen und ggf. dafür erforderliche Beförderungen durchführen. Wie auch die Berichte über die Vorkommnisse beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung bestätigen, werden die atomrechtlichen Vorschriften, aber auch andere einschlägige Bestimmungen — z. B. die GGVS — eingehalten.

18. Was geschah mit den ca. 3 000 t Schrott, die bei den Arbeiten an den Kühlmittelkreisläufen der Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Würgassen angefallen sind? Wie wurden sie, wo und von wem weiterverarbeitet, zwischen- oder endgelagert?

Antwort der Bundesregierung: Die bei der Sanierung der Siedewasserreaktoren ausgebauten Kühlmittelleitungen sollen — soweit sie nicht für Materialuntersuchungen benötigt bzw. für die Endlagerung in Frage kommen — schadlos verwertet werden. Dies ist z. T. bereits geschehen. Der Schrott wird dabei sehr sorgfältig überprüft und danach entschieden, ob das Material freigegeben werden kann oder einer kontrollierten Verwertung (z. B. Einschmelzen zur Herstellung von Gegenständen für den kerntechnischen Bereich) zuzuführen ist.“

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