AKW Krümmel – Vattenfall schweigt weiter

Wie geht es nach der Stilllegung mit dem AKW Krümmel weiter? Vattenfall schweigt. Foto: Dirk Seifert

Der Atomkonzern Vattenfall – ohnehin nicht für eine offene Informationspolitik bekannt – schweigt darüber, was mit den stillgelegten Atomkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel geschehen wird. Am morgigen Donnerstag (13. September) findet auf Einladung der Stadt Geesthacht für das AKW Krümmel eine Veranstaltung statt. Dort soll auch der Betriebsleiter des AKW Krümmel sich den Fragen der Abgeordneten und BügerInnen zum weiteren Vorgehen von Vattenfall stellen.

Politiker der Landesregierung haben mehrfach kritisiert, dass Vattenfall nicht darüber informiert, wie es mit den Atomanlagen weiter gehen soll. Die neue Landesregierung in Kiel hat sich außerdem für den sofortigen Rückbau der Anlagen ausgesprochen und will dies gegebenenfalls mit einer Atomgesetzänderung vorschreiben. Nach dem Atomgesetz ist das derzeit nicht geregelt. Ebenso ungeregelt ist, wann Vattenfall entscheiden muss. Derzeit befinden sich beide Atommeiler in der so genannten Nachbetriebsphase. Vattenfall hat – wie auch RWE und E.on – eine Entschädigungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Außerdem hat der Konzern die Bundesrepublik vor dem Weltbank-Gericht verklagt und fordert auch hier mehr als eine Milliarde Euro als Entschädigung. Spekuliert wird, ob Vattenfall zur Zukunft der Atommeiler schweigt, um so den Druck vor den Gerichten zu erhöhen.

Vattenfall teilt laut Medienberichten lediglich mit, dass derzeit noch beraten wird, ob man entweder den Rückbau der Anlagen oder aber einen „sicheren Einschluss“ anstrebt. Die Betreiber z.B. des AKW Biblis oder Neckarwestheim haben ihre Entscheidungen bereits getroffen und streben den sofortigen Rückbau an.

In jedem Fall wirft auch die Stilllegung der Atommeiler viele Sicherheitsfragen auf. Um die AKWs von der hochradioaktiven Fracht – den Brennelementen in den Reaktoren und Nasslagern – zu befreien, fehlen derzeit ausreichend CASTOR-Behälter. Daher müssen die Brennelemente zunächst weiter in den Reaktoren gelagert und mit aktiven Sicherheitssystemen gekühlt werden. Und das vermutlich noch für Jahre, denn der Castorhersteller GNS kommt mit dem Bau der erforderlichen Behälter bis heute nicht nach.

Aber auch danach gibt es noch genug Probleme. Ein Endlager für hochradioaktive Brennelemente gibt es nicht, daher bleibt der strahlende Müll ohnehin für mindestens 40 Jahre noch am Standort im sogenannten „Zwischenlager“. Und was mit dem schwach- und mittelaktiven Atommüll wird, ist auch noch unklar. Frühestens 2024 soll der dafür vorgesehene – aber ebenfalls nicht wirklich sichere – Schacht Konrard in Betrieb gehen. Außerdem droht ein großer Teil von belasteten Materialien durch sog. Freimessung aufgrund der Strahlenschutzverordnung von 2001 auf den Hausmülldeponien zu landen oder wird zu Bratpfannen verarbeitet.

 

Plutonium auf Reisen – MOX ist auf dem Weg nach Grohnde

In gepanzerten Spezialfahrzeugen – ähnlich wie diesem US-LKW – werden Plutonium-Brennelemente unter strikter Geheimhaltung transportiert. Foto: US-DOE.

HINWEIS: Donnerstag, 13.9.2012: Derzeit ist unklar, ob das Schiff tatsächlich auf dem Weg ist. Die Meldungen sind widersprüchlich und eine Bestätigung steht aus. Die Plutonium-Transporte werden geheimgehalten!

Meldung vom Mittwoch, 12.9.2012:

Nach einer Meldung von Radio Bremen ist heute der Plutonium-Transport zum AKW Grohnde von England aus gestartet. Das altersschwache und nur einwandig ausgelegte Transport-Schiff, die Atlantic Osprey, hat acht Plutonium-Brennelemente (MOX) an Bord. Französische Behörden hatten schon vor Jahren die mangelnde Sicherheit des Atomfrachters kritisiert. Vermutlich zum Wochenende soll der Frachter in Nordenham eintreffen, bevor es dann auf der Straße weiter zum E.on-Atomreaktor Grohnde geht. Informationen über Protest gibt es hier und hier auf Twitter.

Diese MOX-Elemente sind gegenüber üblichen Uranbrennelementen besonders gefährlich und müssen schon für den Transport mit einer besonders hohen Abschirmung verpackt werden. Dazu dient der Behälter MX4, in dem jeweils nur vier MOX-Brennelemente gelagert sind. Zwei dieser Behälter sind nun auf dem Weg nach Grohnde.

Das Plutonium stammt aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Uran-Brennelementen in der Wiederaufarbeitungsanlage von Sellafield im Nordwesten von England. Diese Anlagen gelten als besonders gefährlich und dreckig. Die Strände rund um Sellafield werden seit Jahren überwacht, weil radioaktive Hotspots aus der Anlage die Strände verstrahlen.  In Deutschland wären solche Anlagen aufgrund der hohen radioaktiven Ableitungen in die Umwelt nicht genehmigungsfähig. Sollte das in den Brennelementen enthaltene Plutonium beim Transport nach einem Unfall und einem Feuer an die Umwelt gelangen, kann dies schnell tödlich verlaufen. Plutonium gilt als einer der giftigsten Stoffe überhaupt. Aufgrund seiner besonders harten Alpha-Strahlung löst Plutonium nach dem Einatmen oder Verschlucken Krebs aus. Die Transportbehälter versagen bei einem Brand von 800 Grad Celsius nach etwa einer halben Stunde. Siehe VERDAMMT IN ALLE EWIGKEIT (PDF).

Doch nicht nur der Transport ist gefährlich. Beim Reaktoreinsatz wird der Atommeiler komplizierter zu steuern. Nach einem Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität gelangt deutlich mehr Plutonium in die Umwelt. MOX-Brennelemente müssen nach dem Einsatz länger im Naßlager bleiben, bevor sie in Castorbehälter zur Zwischenlagerung gepackt werden können. Der hohe Anteil von Plutonium noch über vier Prozent nach dem Reaktoreinsatz führt zu einer größeren Wärmeleistung und höheren Aktivität der MOX-Elemente. Das führt auch bei einer – sollte es dazu kommen – Endlagerung zu größeren Problemen, als bei herkömmlichem Uran.

Plutonium-Einsatz: Atomkraftgegner fordern Verbot im Atomgesetz

 

Noch mehr Plutonium für das AKW Grohnde. Proteste sind angekündigt

AtomkraftgegnerInnen rund um das AKW Grohnde fordern ein gesetzliches Verbot für den Transport und Einsatz von plutoniumhaltigen Brennelementen (MOX). In den nächsten Tagen wird ein solcher Transport aus Sellafield erwartet, der per Schiff mit der Atlantic Osprey und dann weiter per LKW zum AKW Grohnde gehen soll. Gegen das Schiff haben schon vor zwei Jahren französische Atombehörden Sicherheitsbedenken angemeldet. Bürgerinitiativen haben Proteste angekündigt.

Hier die Pressemitteilung der Bürgerinitiativen vom 12.9.2012:

Plutonium-Brennelemente: Atomkraftgegner fordern Verbot im Atomgesetz E-On-Vorgängerin pochte im Jahr 2000 auf den Einsatz von  MOX-Brennelementen

Atomkraftgegner haben im Vorfeld des geplanten Transportes von Sellafield nach Grohnde ein Verbot des Einsatzes und Transportes von plutoniumhaltigen Mischoxidbrennelementen (MOX) im Atomgesetz gefordert.

Das Öko-Institut e.V. hatte 1999 in einem Gutachten für die Hansestadt Hamburg dafür plädiert, das  Plutonium zu verglasen oder in Lagerbrennelementen zu lagern statt es in MOX-Brennelementen wieder im Reaktor einzusetzen.

Auf einem Workshop des Unterausschuss der Reaktorsicherheitskommission verwehrte sich der Vertreter der E-On-Vorgängerin Preußen Elektra Kernkraft gegen die Lagerelemente mit der Begründung: „Warum sollte die Fertigung von Lagerelementen/-stäben die bessere Alternative sein, wenn doch der Reaktorbetrieb mit MOX-Brennelementen auf jahrzehnte lange ausnahmslos positive Erfahrungen ohne zusätzliche Belastungen für Mensch und Umwelt zurückblicken kann.“

Mal wieder hat die Realität, diesmal in Fukushima, die Sicherheitsversprechen der Atomindustrie auf traurige Weise widerlegt und die Reaktorkatastrophe noch verschlimmert. Bei der Reaktorkatastrophe war auch Plutonium freigesetzt worden. Wenige Millionstel Gramm Plutonium können eingeatmet Krebs erzeugen. Im Reaktor 3 von Fukushima waren MOX-Brennelemente eingesetzt, die besonders viel Plutonium enthalten.

Deshalb muss § 9a des Atomgesetzes dringend geändert werden, der den Einsatz von MOX-Brennelementen sogar vorschreibt, fordern die Atomkraftgegner.

Für die 2. September-Hälfte und im November sind MOX-Transporte über den Hafen von Nordenham zum AKW Grohnde geplant. Dagegen hatte am Wochenende über 400 Atomkraftgegner vor dem AKW Grohnde und 50 an den Anlegestellen in Nordenham demonstriert.

Weitere MOX-Transporte sollen ab 2013 zum AKW Brokdorf erfolgen.

Die Studie: Christian Küppers, Wolfgang Liebert et al.: Realisierbarkeit der Verglasung von Plutonium zusammen mit hochradioaktiven Abfällen sowie der Fertigung von MOX-Lagerstäben zur Direkten Einlagerung als Alternativen zum Einsatz von MOX-Brennelementen

 

 

 

Atomausstieg 2012 – Urananreicherung per Staatsauftrag

Urananreicherung – Zentrifungentechnik für die ganze Welt – powerd by Deutschland und URENCO. FOTO: Quelle unbekannt, vermutlich Betreiberfoto Sellafield

Per Staatsvertrag fördert Deutschland bis heute die Urananreicherung unter dem Dach der URENCO. Rechtlich ist das – trotz Fukushima – in den Staatsverträgen von Almelo und Cardiff festgeschrieben. Gemeinsam mit England und den Niederlanden versorgt die URENCO über 30 Prozent der Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Damit nicht genug: Gemeinsam mit dem französischen Atomkonzern AREVA will die URENCO groß in das weltweite Geschäft mit dem Export von Urananreicherungsanlagen einsteigen. Dazu gibt es seit 2006 das gemeinsame Unternehmen ETC, die Enrichment Technologie Company.

  • Hinweis: Das Original dieses Text ist im ROBIN WOOD Magazin 3/2012 erschienen, dort auch ein Text über die Untätigkeit der Atomaufsichtsbehörde in NRW, beide Texte hier als PDF . Dieser Artikel ist eine leicht veränderte und ergänzte Fassung.

Die URENCO ist ein Unternehmen, das zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung gehört sowie den deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (je 16,5 Prozent). Derzeit gibt es immer mehr Hinweise, dass Teile oder auch die gesamte Urenco verkauft werden könnte (siehe auch hier).

Internationaler Uranhandel mit der URENCO

In drei Fabriken an den Standorten Almelo (NL), Caphurst (GB) und Gronau (D) wird Uran angereichert, damit es später in Atomreaktoren eingesetzt werden kann. Seit Jahren expandiert die URENCO. In Almelo und Gronau wird die Produktionskapazität immer noch schrittweise erweitert. Und in den USA ist eine weitere Urananreicherungsanlage im Bau. In Eunice, New Mexico, entsteht eine URENCO-Anlage, die von derzeit rund 400 Tonnen in den nächsten Jahren auf 5.700 Tonnen Urantrennleistung hochgeschraubt werden soll. Von besonderer Brisanz ist der Betrieb von Urananreicherungsanlagen vor dem Hintergrund, dass in diesen Anlagen nicht nur Brennstoff für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt werden kann, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, hochangereichertes Uran für die Verwendung in Atomwaffen zu erzeugen. Wie brisant solche Anlagen sind, zeigt sich an dem seit Jahren andauernden internationalen Konflikt um das iranische Atomprogramm.

Staatsvertrag zur Förderung der Urananreicherung

Um den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in Deutschland durchzusetzen, brauchte es viel Diplomatie und eines Staatsvertrags. In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind die Grundzüge der Atomenergienutzung in Deutschland politisch auf den Weg gebracht worden. Deutschland wollte aber nicht nur Atomkraftwerke bauen, sondern auch alle dazu erforderlichen technischen Komponenten.

Das heikelste Projekt war dabei die Urananreicherung, da die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie hier am geringsten ist. Nach dem Faschismus und dem zweiten Weltkrieg war das Misstrauen gegen Deutschland groß. Atomwaffen spielten im Kalten Krieg zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion eine herausragende Rolle. Und obwohl unter der Führung der USA Deutschland inzwischen aufgerüstet und zum Mitglied im mächtigen Militärbündnis NATO geworden war: Die Vorstellung, dass Deutschland Technologien zur Herstellung von Atomwaffen betreiben könnte, löste in den USA und vielen westeuropäischen Staaten blankes Entsetzen aus.

Für das geplante (west)deutsche Atomprogramm war daher nicht nur der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zwingend. Um die Urananreicherung in Deutschland zu ermöglichen, war ein internationaler Staatsvertrag erforderlich, dessen Regelungen auch zum Bestandteil des Atomwaffensperrvertrags gemacht wurden.

Mit dem Vertrag von Almelo wurde 1970 die internationale Zusammenarbeit bei der Urananreicherung zwischen dem Atomwaffenstaat Großbritannien sowie Deutschland und den Niederlanden staatsrechtlich geregelt. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen Vertrag am 15. Juli 1971. Sowohl die Forschung und Entwicklung, als auch der Bau und Betrieb von Urananreicherungstechnik sollte künftig zwischen den drei Staaten gemeinsam betrieben werden. Auf der Basis dieses bis heute gültigen Übereinkommens wurde die URENCO gegründet. Während die Anlagen in Capenhurst und Almelo unmittelbar nach dem Vertragsabschluss in Bau gingen und bereits 1976 ihren Betrieb aufnahmen, folgte die Inbetriebnahme in Gronau erst 1985.

Im Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags von Almelo wird der Charakter der Zusammenarbeit festgelegt: „Die Vertragsparteien fördern (!) die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Industrieunternehmen zum Bau von Anlagen für die Anreicherung von Uran im Gaszentrifugenverfahren und zum Betrieb dieser Anlagen sowie zur sonstigen Nutzung dieses Verfahrens auf kommerzieller Grundlage.“

Dies entsprach dem damaligen Grundsatz auch des deutschen Atomgesetzes, das ja ausdrücklich zur Förderung des Ausbaus der Atomenergie gedacht war. Doch im Atomgesetz ist dieser Förderungscharakter seit der rot-grünen Bundesregierung und dem sogenannten „Atomausstiegs-Konsens“ in den Jahren 2000/2002 gestrichen worden.

Der Vertrag von Almelo und damit die Förderung des Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen ist jedoch bis heute gültig. Von großer Bedeutung ist auch der Absatz 2 des Paragraphen VI. Darin heißt es: „Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, zu gewährleisten, dass die in Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Industrieunternehmen kein Uran mit dem für Waffen erforderlichen Anreicherungsgrad zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern erzeugen.“

Hier wird also geregelt, dass in den gemeinsam betriebenen Anlagen keine Urananreicherung stattfinden darf, in denen waffenfähiges Uran hergestellt wird. Diese Regelung bedeutet nicht nur, dass damit Deutschland und den Niederlanden verboten wird, dies zu tun.

Auch der Atomwaffenstaat Großbritannien verpflichtet sich damit, keine der gemeinsam betriebenen Anlagen zu diesem Zweck zu nutzen! Keine andere Atomanlage in Deutschland gründet sich auf einem solchen internationalen Staatsvertrag.

Der Vertrag von Cardiff: Ausbau der europäischen Atom-Allianz

Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich aufgrund der Globalisierungsprozesse und Umbrüche in der internationalen Energiewirtschaft in der europäischen Atomwirtschaft vieles verändert und zahlreiche Unternehmen haben ihre Aktivitäten in der Atombranche zusammengelegt, auch im Bereich der Urananreicherung. Frankreich hatte seine Urananreicherung bislang auf Basis des sogenannten Gasdiffusionsprinzips betrieben. Gegenüber dem von der URENCO genutzten Verfahren der Gaszentrifugen zeichnete sich diese Technik vor allem durch ihren extrem hohen Energieverbrauch aus. Während bei der Gaszentrifuge rund 50 kWh pro kg UTA (Urabtrennarbeit) benötigt werden, braucht es bei der Diffusionstrennung bis zu 2500 kWh pro kg UTA.

Hinzu kam, dass Frankreich jahrelang viel Geld in die Entwicklung einer Urananreicherungstechnologie auf Laserbasis gesteckt hat. Eine Entwicklung, die bis heute nicht wirtschaftlich betreibbar ist. Beides stellte für Frankreich also ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, wollte man weiterhin auch auf dem Weltmarkt bestehen.

Aus diesen Gründen strebte Frankreich eine Zusammenarbeit mit den URENCO-Staaten an, um so an die erheblich kostengünstigere Gaszentrifugentechnik zu kommen. Im Jahr 2005 führten diese Verhandlungen zum Vertrag von Cardiff, der schließlich von der Großen Koalition am 1. Juli 2006 im Bundestag angenommen wurde. Er regelt die Rahmenbedingungen, in dem nun die URENCO-Staaten-Gruppe mit Frankreich und dem dort inzwischen neu entstandenen staatlichen Atomkonzern AREVA im Bereich der Urananreicherung zusammenarbeiten.

In diesem Vertrag vereinbaren die nunmehr vier Staaten die Gründung und die Aufgaben für ein neues Gemeinschaftsunternehmen, für die Enrichment Technology Company (ETC).

AREVA und URENCO – Anreicherungstechnik für den Weltmarkt

Wie schon im Vertrag von Almelo enthält auch der Vertrag von Cardiff die oben genannten Regelungen, also einmal die explizite Verabredung, dass die Vertragsstaaten die Forschung und Entwicklung für Anlagen zur Urananreicherung fördern und außerdem untereinander verabreden, dass in diesen Anlagen keine Anreicherung erfolgen darf, die für den Bau von Atomwaffen geeignet ist.

Im Sommer 2006 beteiligte sich auf Basis dieses Staats-Vertrags die AREVA an der bereits 2003 von der URENCO gegründeten ETC mit 50 Prozent. Heute arbeiten rund 2000 Mitarbeiter an sieben Standorten in England, den Niederlanden, Deutschland, den USA und Frankreich für die ETC. In Deutschland hat die ETC Niederlassungen in Gronau und in Jülich. Am Sitz in Jülich – direkt neben dem ehemaligen Atomforschungszentrum – arbeiten rund 540 Beschäftigte, die neben Forschung und Entwicklung für die „gesamte Unternehmensgruppe die Fertigung von Zentrifugenkomponenten“ betreibt. In Gronau sind derzeit rund 170 MitarbeiterInnen mit dem „Bau von Kaskadenverrohrungen beschäftigt“. Von Gronau aus betreibt die ETC auch „die Kapazitätserweiterung der Anreicherungsanlage unseres Kunden URENCO“. (Homepage ETC)

Auch für die URENCO lohnt sich diese Zusammenarbeit mit der AREVA. Kaum ist das gemeinsame Unternehmen gegründet, erteilte AREVA der ETC den Auftrag zum Bau einer neuen Urananreicherungsanlage. Für rund drei Milliarden Euro entsteht diese neue Anlage in Frankreich an einem der weltweit größten Atomstandorte in Tricastin, kurz vor Avignon an der Rhone gelegen. Die neue Anlage soll die veraltete, noch auf Basis der Gasdiffussion arbeitende Anlage Georges-Bresse-I ersetzen. Die George-Bresse-II lieferte erstmals 2011 angereichertes Uran und soll bis 2016 schrittweise weiter ausgebaut werden. Sie besteht aus zwei Komplexen, dem Nord- und Südteil.

Zivil-Militärische Trennarbeit

Die Verträge von Almelo und Cardiff regeln, dass in Anlagen der gemeinsamen Unternehmungen kein atomwaffenfähiges Uran erzeugt werden darf. Unklar ist aber, inwieweit z.B. die AREVA Erkenntnisse aus der gemeinsamen Forschung und Entwicklung bei der Urananreicherungstechnik unter dem Dach der ETC weiter nutzen kann, z.B. im Rahmen des französischen Atomwaffenprogramms. Gleiches gilt natürlich auch für Großbritannien. Informationen zu diesem Bereich gibt es bislang nicht. Auf der Hauptversammlung 2012 von E.on haben kritische Aktionäre den Vorstand zu dieser Problematik befragt. Der konnte oder wollte dazu nichts sagen.

Urananreicherung geht nicht ohne Uranabbau. Über das besonders dreckige Urangeschäft lesen Sie hier mehr.

Atomforschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter!

Auch wenn das Licht ausgeht bei den Forschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter! Foto: Dirk Seifert

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) bereitet die Stilllegung und den Rückbau der ehemaligen Forschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht vor.

Die beiden Reaktoren waren seit Anfang der 60er Jahre im Einsatz, u.a. wurde hier der Atomfrachter Otto-Hahn maßgeblich entwickelt. Während der Forschungsreaktor 2 bereits 1993 abgeschaltet wurde, erfolgte die Abschaltung des FRG1 im Juni 2010. Jetzt hat die GKSS/HZG angekündigt, mit dem Rückbau der beiden Atomanlagen beginnen zu wollen.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht wird vom Bund (90 %) und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg (zusammen 10 %) finanziert. Insgesamt sind in dem Forschungszentrum etwa 750 Mitarbeiter beschäftigt. Am 1. Oktober wird die GKSS/HZG eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten Rückbau in Geesthacht durchführen.

Die GKSS steht bis heute im Verdacht, für die zahlreichen Leukämiefälle in der Umgebung verantwortlich zu sein. (PDF, Strahlentelex)

Rückbau Teil 1 – Die Nachbetriebsphase

Bereits im Juni 2010 berichtete die Bergedorfer Zeitung über die Rückbaupläne der GKSS: „Der Rückbau des Forschungsreaktors an der Max-Planck-Straße wird in zwei Phasen ablaufen. Zunächst läuft die Nachbetriebsphase, die etwa zwei Jahre dauern wird und dem Abklingen der Brennelemente dient. Die lagern solange im Reaktorbecken, werden dann an den Hersteller in Amerika zurück geschickt.“

Diese letzten Atomtransporte haben vor wenigen Wochen im Juli 2012 unter strenger Geheimhaltung stattgefunden. In der Nacht rollten die Transporte mit den hochradioaktiven Brennelementen aus den Reaktoren per LKW zum Hafen in Nordenham. Dort wurden sie auf ein Schiff verladen und in die USA transportiert. Weil die Brennelemente der Forschungsreaktoren hochangereichert sind, gelten sie in besonderem Maße auch als militärisch brisant. Um einen solchen Missbrauch auszuschließen, haben die USA in den 50/60er Jahren Verträge für die Lieferung solcher Brennelemente daran gekoppelt, dass diese wieder zurück geliefert werden müssen.

Rückbau Teil 2 – Atomüll und Sicherheit

Weiter berichtet die Bergedorfer Zeitung über den geplanten Ablauf für den Rückbau der GKSS-Reaktoren: „Anschließend folgt in enger Abstimmung mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Abbau. „Sicherheit ist dabei für uns natürlich das Top-Thema“, versichert Kaysser. Start für den Rückbau soll 2013 sein. Die atomaren Abfälle sollen ins Endlager des Schacht Konrad geliefert werden.“

Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber einerseits verzögert sich die geplante Inbetriebnahme immer wieder (derzeit ist davon die Rede, dass 2019 mit einer Probephase begonnen werden könnte, die tatsächliche Inbetriebnahme aber erst 2024 erfolgen wird, siehe hier) und andererseits gibt es immer noch erhebliche Sicherheitsbedenken, ob der ehemalige Eisenerz-Schacht für eine dauerhafte Lagerung geeignet ist. Kritiker befürchten, dass auch der Schacht Konrad wie das benachbarte Atommülllager ASSE absaufen könnte. Doch nicht nur damit gibt es Probleme: Die Stadt Salzgitter hat erst jüngst ein Gutachten veröffentlicht, in dem von erheblichen Sicherheitsproblemen mit den zahllosen Atomtransporten zum Schacht Konrad die Rede ist.

Wie viel Atommüll welcher Art insgesamt bei dem geplanten Rückbau der GKSS-Reaktoren anfällt, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Aber im Juni 2010 gab der Geschäftsführer der GKSS gegenüber der Bergedorfer Zeitung an: „Schätzungsweise 1800 Lastwagen-Ladungen sind nötig, um den Komplex des Forschungsbereichs aus Geesthacht abzutransportieren. Die Kosten sind mit rund 150 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Länder als Träger des Forschungszentrums werden diese Kosten tragen.“ Vermutlich sind mit dieser Angabe auch Bauschutt und andere Materialien gemeint.

Utopia berichtet 2010 bezugnehmend auf eine Stellungnahme der GKSS aus Anlass der Abschaltung des FRG-1: „Der anschließende Rückbau ist ein gesetzlich genau geregeltes und überwachtes Verfahren, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht.“ Und weiter: „Mit dem Abbau der Maschinenanlagen, Beton, Stahl etc. wird voraussichtlich nach Abstimmung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens in vier bis fünf Jahren begonnen werden. Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt. Der Rest wird nach heutiger Planung zur Einlagerung an das Bundesendlager ‚Schacht Konrad‘ abgegeben“

Anzunehmen ist, dass die Landesregierung den Rückbau ab 2013 mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auslegung der Antragsunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben sowie einem Erörterungstermin durchführen wird. Spätestens im Jahr 2015 wird dann der Abriss auch praktisch beginnen können. Der Schacht Konrad wird aber wie beschrieben erst 2024 in Betrieb gehen.

Zu fragen ist daher, was mit den radioaktiven Abfällen geschieht, bis der Schacht Konrad möglicherweise tatsächlich in Betrieb geht.

Die GKSS spricht aber indirekt auch ein weiteres großes Problem an: „Die Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt.“ Wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist, ist nach einer Änderung der Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 höchst umstritten. Mit der Neuregelung sind die „Freigaberegeln“ neu gefasst worden. Aus Sicht von kritischen Strahlenschützern mit der Folge, dass künftig große Mengen Bauschutt und Stähle radioaktiv belasteter Materialien auf Hausmülldeponien entsorgt werden können oder im Schrotthandel weiter verwertet werden können.

Wie sicher das ist, was die GKSS im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen beim Rückbau machen wird, mag man also getrost in Frage stellen.

Fazit: Alles strahlt weiter!

Die GKSS spricht im Zusammenhang mit dem Rückbau davon, die „Grüne Wiese“ wieder herzustellen. Das ist zwar eine übliche Sprache, nichtsdestotrotz ist es Augenwischerei. Die hochradioaktiven Brennelemente, die in die USA geschickt wurden, werden dort noch für Jahrtausende strahlen und die Umwelt und Menschen bedrohen. Mit dem Abriss wird radioaktives Material über die neuen Freigaberegelungen überall in der Umwelt verteilt und mit dem nicht freigegeben leicht- und mittealaktiven Atommüll werden die Menschen rund um den Schacht Konrad bedroht. Und für die sonstigen hochradioaktiven Abfälle gibt es bis heute keine Lösung. Die Bedrohung geht also weiter!

Ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren

Im „Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2009“ des Bundesamt für Strahlenschutz ist ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren enthalten:

  • FR Geesthacht 1 (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 23.10.1958, abgeschaltet seit: 28.06.2010
  • FR Geesthacht 2, (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 16.03.1963, abgeschaltet seit: 28.01.1993

S. 28: Forschungsreaktor Geesthacht 2 (FRG-2)
„Beim FRG-2 handelte es sich wie beim FRG-1 (Kapitel 3.1) um einen offenen Schwimmbadreaktor vom MTR-Typ; die thermische Leistung betrug 15 MW und der maximale thermische Neutronenfluss 1,5·1014 1/cm2·s. Er wurde am 16.03.1963 als Materialtestreaktor in Betrieb genommen und zu Bestrahlungsversuchen für die Weiterentwicklung von Kernkraftwerkskomponenten und der Reaktorsicherheit verwendet.
Der FRG-2 wurde mit dem FRG-1 in einer gemeinsamen Reaktorhalle, aber verschiedenen Reaktorbecken betrieben. Seit dem Inkrafttreten einer neuen gemeinsamen Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 sind die beiden Reaktoren genehmigungstechnisch als eine Reaktoranlage anzusehen (siehe auch Kapitel 3.1). Mit dem o.a. Bescheid vom 06.09.1967 wurde gleichfalls eine Genehmigung zur Erhöhung der thermischen Leistung des FRG-2 von 5 MW auf 15 MW erteilt. Der Reaktor wurde während seiner 30-jährigen Betriebszeit durchgehend mit HEU betrieben; einem Antrag des Betreibers Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH (GKSS) vom 25.09.1986 zur Umstellung der Anlage von HEU auf LEU wurde von der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen.
Am 28.01.1993 wurde von der GKSS aufgrund des Auftragsrückgangs für Materialtests durch Bestrahlungen im Einvernehmen mit dem BMFT und der Industrie ein Antrag auf die Außerbetriebnahme des FRG-2 und auf Teilabbau des Reaktors gestellt. Die Genehmigung wurde am 17.01.1995 erteilt. Da der FRG-2 und der FRG-1 auf der Basis der o.a. Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 genehmigungstechnisch eine gemeinsame Reaktoranlage darstellen und § 7 Abs. 3 AtG eine Stilllegung von Anlagenteilen nicht  vorsieht, ist die Außerbetriebnahme und der Teilabbau des FRG-2 rechtlich als eine Veränderung des Betriebs der Gesamtanlage gemäß § 7 Abs. 1 AtG anzusehen. Die BE wurden zunächst im gemeinsamen Lagerbecken zwischengelagert und bis zum 20.09.2000 in die USA entsorgt. Die formale Stilllegung und der endgültige Abbau des FRG-2 werden später gemeinsam mit dem Abbau des voraussichtlich im Jahr 2010 außer Betrieb gehenden FRG-1 im Rahmen einer Stilllegung der Gesamtanlage nach § 7 Abs. 3 AtG vorgenommen.“

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