AKWs stilllegen – und dann? Fachtagung zur Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld im Mai 2015

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E.on schaltet ab: Ende Mai soll das AKW Grafenrheinfeld vorzeitig und endgültig vom Netz gehen. Ab 23 Uhr wird es am 31. Mai einen Abschalt-Countdown am Atommeiler geben.

Auf einer Fachtagung zum Thema Stilllegung und Rückbau wird am 09. Mai in Schweinfurt über die Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld und die radioaktiven Folgen beraten. Veranstaltet wird das vom Schweinfurter Aktions-Bündnis gegen Atomkraft. Ende Mai will E.on den nicht mehr wirtschaftlichen Atomreaktor vorzeitig abschalten. Doch mit dem Ende der Stromproduktion bleibt jede Menge strahlendes Risiko übrig. „Rückbau? Freimessung? Lagerung? Fragen über Fragen – Antworten?“ heißt es in der Tagungsankündigung. Die Veranstaltung dürfte auch für viele andere Atomstandorte von Interesse sein.

In Neckarwestheim, Philippsburg, Isar 1, Brunsbüttel, Biblis und Esenshamm steht der Rückbau der AKWs auf der Tagesordnung. Atommeiler wie Stade und Würgassen sind weit fortgeschritten beim Rückbau. Nur beim AKW Krümmel, betrieben von Vattenfall, ist noch keine Entscheidung getroffen. Vattenfall pokert hier auf Schadensersatz vor dem Washingtoner Schiedsgericht ICSID, eine TTIP für Energiekonzerne.

Zur Fachtagung schreiben die Schweinfurter Anti-Atom-Aktiven: „Es werden sich nicht alle Fragen beantworten lassen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben – doch es wird eine Menge an fundierter Information zu Themen und Fragestellungen geben, die in Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung des AKW Grafenrheinfeld stehen!

Das AKW Grafenrheinfeld ist der erste Atommeiler in Deutschland, der nach den ersten AKW-Abschaltungen 2011, nach der atomaren Katastrophe in Fukushima Daitschi, Japan, endgültig vom Netz gehen soll. Der gesetzlich festgelegte Termin ist der 31.12.2015 – nachdem zunächst eine Allianz aus AKW-Betreibern und atomfkraftfreundlichen Politikern, Wissenschaftlern, „Meinungsmachern“ den Termin als fraglich hingestellt hatte (angeblich würden Energieversorgungslücken drohen), dies aber durch Gutachten als falsch entlarvt wurde, kündigte e.on plötzlich an, den Betrieb schon am 31.Mai 2015 zu beenden – um sich die Kosten der Brennelementesteuer für neue Brennelemente zu sparen, die sonst im Zuge der Revision fällig werden würde.

Das bedeutet nicht nur ein Ende der Dampfschwaden, die über Jahrzehnte das Landschaftsbild geprägt haben – es bedeutet das Ende der Atommüllproduktion im AKW Grafenrheinfeld und ein Ende der schädlichen Emissionen, die im „Normalbetrieb“ entstehen und Mensch und Umwelt belasten. Das sind positive Aspekte – ist also alles gut? Kann die hiesige Bevölkerung aufatmen, feiern und ist fortan von der Geisel der unverantwortlich gefährlichen Auswirkungen der Energieerzeugung durch Atomkraft befreit? Von e.on wurde das in bisherigen Medienveröffentlichungen alles als sehr harmlos angekündigt – baldiger Rückbau, dadurch erhalt von Arbeitsplätzen, Rückkehr zur „grünen Wiese“ usw.

Leider wird es so harmlos nicht werden: Rückbau bedeutet Strahlenbelastung! Neben hochradioaktivem Abfall fällt in großen Mengen geringer aktiver Abfall an – der gleichwohl gefährlich ist – aber von den Betreibern „freigemessen“ und von den Behörden freigegeben werden soll. Dadurch ist eine Erhöhung des Strahlenrisikos für die Bevölkerung zu erwarten.

Neben dem AKW steht das unsichere Standortzwischenlager, in dem Atommüll bis mindestens 2046 – voraussichtlich aber länger – nicht ausreichend gegen mögliche Einwirkungen von aussen – gelagert wird. In Brunsbüttel wurde die Genehmigung für ein derartiges Atommülllager entzogen, da im Genehmigungsverfahren der Nachweis nicht erbracht worden war, dass es ausreichend vor Angriffen mit moderen panzerbrechenden Waffen bzw. Flugzeugabstürzen von großen Maschinen geschützt ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil nun bestätigt und für diese Entscheidung keine Revision zugelassen. Das Standort – Atommülllager in Grafenrheinfeld ist noch unsicherer, da es geringere Wand- und Deckenstärken hat – der Betrieb muss als illegal betrachtet werden. Und – ein Ort, bzw. Orte – an dem die Massen an radioaktivem Müll, die bisher schon produziert wurden, sicher abgeschirmt über nötige Dauer von 1 Million Jahre aufbewahrt werden könnten, ist bislang nicht gefunden.

Das atomare Desaster ist nicht zu leugnen – und es betrifft Alle!Für das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft ist es wichtig, die vielfältigen Probleme zu benennen – die ungeachet der geplanten endgültigen Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld betehen,  und daraus zu Ableitungen zum weiteren Umgang mit dem Thema, das in seinen Auswirkungen ein gesamtgesellschaftliches ist, zu kommen.

Einladung: Fachtagung des Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft.
AKW Grafenrheinfeld – Abschaltung 2015 – Stilllegung – und dann?                    
Rückbau – Freimessung – Lagerung. Fragen über Fragen – Antworten? 

Termin:  Samstag, 09.Mai 2015 von 10.00 – 17.00 Uhr Ort: Augustinum in Schweinfurt, Ludwigstr. 16, Veranstaltungssaal  

Der Themenkomplex beinhaltet die Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld 2015 / geplante Stilllegung / Freimessen von radioaktiv belastetem Material / Atommüll“zwischen“lagerung unter Sicherheits-/ Gefährdungsaspekten / Atommüllproblematik (alle Arten von Atommüll einbeziehend) / gesellschaftliche und politische Forderungen zu Vorsorge und Risikominimierung / Erfordernis für breite Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Das Programm ist hier zu finden.

Atommüll-Desaster: Castor-Lager Brunsbüttel ohne Genehmigung und die Folgen – Eine Debatte

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Peter Dickel und Atommüll-Alarm: Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Was mag wohl Thema sein, wenn Peter Dickel von der AG Schacht KONRAD auf Robert Habeck, grüner Energieminister von Schleswig-Holstein, trifft und vielleicht in der Mitte der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit sitzt? Klar, Atommüll-Probleme XY ungelöst. Das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel steht ohne Genehmigung da und stürzt die gesamte Atommüllentsorgung in die Krise. Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil für andere Atomanlagen und Zwischenlager zu ziehen? Keine, so jedenfalls sagt es der Energieminister in Schleswig-Holstein. Dabei bestehen die Defizite bei den Sicherheitsnachweisen in Brokdorf und Krümmel in der gleichen Weise, wie das vom Gericht für Brunsbüttel festgestellt wurde.

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Rechtsanwalt Wollenteit: Klage führte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel. Foto: Dirk Seifert

Ulrich Wollenteit ist der Anwalt, der das Urteil für die Klägerin Anke Dreckmann erstritten hat, Peter Dickel kommt aus der Nähe des geplanten Atommülllagers Schacht Konrad und Robert Habeck ist der zuständige Minister. Atommüll-Lagerung? Wie geht das mit der Sicherheit?

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Auch in der Atommüll-Kommission. Robert Habeck, Energieminister aus Schleswig-Holstein. Foto: Dirk Seifert

Am Mittwoch, den 11.3. 2015 um 19:00 Uhr, beginnt diese vermutlich wohl äußerst interessante Debatte im Kollegiumssaal im Rathaus Elmshorn (Schulstrasse 15-17). Fast möchte man sagen: Ein echtes Muss, da mag man gar nicht fehlen. Allemal wenn auch noch der (neue) Elmshorner Bürgermeister Volker Hatje sich die Ehre gibt und das ganze flankiert.

Bleibt nur noch die Gastgeber zu erwähnen, nämlich die, die auch dafür verantwortlich sind, dass am 26. April am AKW Brokdorf für Atomausstieg und weiteren Atommüll demonstriert wird: Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg, BI Brokdorf-akut, BUND Kreis Steinburg und Kreis Pinneberg.

Zur Einstimmung und Vertiefung empfiehlt umweltFAIRaendern folgende Literatur:

Kommission über hochradioaktive Atommüll-Varianten: Endlagerstandort oder Entsorgungszentrum?

Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission
Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission

Über das aktuelle Desaster bei der Atommüll-Zwischenlagerung will die Kommission so recht nicht reden, dafür steht der nächste Hammer auf der Tagesordnung: „Endlagerstandort oder Entsorgungszentrum?“ Mit diesem Titel, der zurecht an den Beginn der Atommülllagerdebatte in Gorleben erinnert, geht die „Endlager“-Kommission am kommenden Montag erneut an den Start. Der Titel bezieht sich auf den Entwurf für den Nationalen Entsorgungsplan, den das Bundesumweltministerium gerade in die Verbände-Abstimmung gegeben hat und der im August an die EU-Kommission überreicht werden muss. Darin ist als neue „Erfindung“ von einem „Eingangslager“ die Rede, das neben dem geplanten Dauerlager entstehen soll. Ein anderes Wort dafür wäre auch: bundesweites Zentral-Zwischenlager. Hier sollen dann künftig möglicherweise über 1.500 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll eingelagert werden – bis dann vielleicht irgendwann das vermeintliche Endlager fertig ist. „Kommission über hochradioaktive Atommüll-Varianten: Endlagerstandort oder Entsorgungszentrum?“ weiterlesen

BUND-Vorsitzender Hubert Weiger fordert Castor-Stopp für Zwischenlager und neue Genehmigungen: Sicherheit muss nachgewiesen werden

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Der BUND-Chef Hubert Weiger fordert Konsequenzen für mehr Sicherheit beim Umgang mit hochradioaktivem Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil. Foto: Dirk Seifert

Der BUND legt nach. Die sieben Landesverbände des BUND, in denen Atommüll-Lager stehen, und der Bundesverband haben die jeweiligen Atomaufsichtsbehörden in den Ländern sowie die Bundesumweltministerin aufgefordert, endlich aktiv zu werden: Nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig fordert der mitgliederstarke Verband, dass die Sicherheit sämtlicher Atommülllager überprüft werden muss. Bis neue Genehmigungen die Sicherheit nachweisen können, muss es wie in Brunsbüttel einen Einlagerungsstopp für neue Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Die Forderungen beziehen sich auch auf die sicherheitstechnisch als noch schlechter bewerteten Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Eine ausführliche Stellungnahme hatte der BUND bereits hier vorgelegt:

umweltFAIRaendern dokumentiert: „Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils zuständige Länderminister bzw. -ministerinnen aufgefordert, in Brunsbüttel sowie an allen anderen 14 in Deutschland eingerichteten Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich neue Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

„Es ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es woanders keine Sicherheitsprobleme“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass sämtliche Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. Zudem müssen an allen Standorten neue Genehmigungen für das Zwischenlagern hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Vor allem müssen diese Genehmigungen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden“, sagte Weiger. Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Hendricks die in Kürze anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager in Deutschland verteilen wolle.

Die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme, sei unglaubwürdig. Zwar beziehe sich das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel. Die Folgen dieses Urteils gingen jedoch weit darüber hinaus. Da die Mehrheit der Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden sei, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an anderen Standorten.

„Große Fragezeichen bezüglich der Sicherheit bestehen insbesondere bei den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Lubmin“, sagte Weiger. „Diese sind älter als die anderen 12 direkt an den Atomkraftwerken eingerichteten Atommülllager und genügen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards“, so der BUND-Vorsitzende.

„Sämtliche Atommüll-Zwischenlager in Deutschland müssen sicherheitstechnisch für Öffentlichkeit und Gerichte transparent und nachvollziehbar neu überprüft werden. Gelingt das nicht, ist dies ein weiterer Beleg für die Unvereinbarkeit der Atomenergie mit dem Rechtsstaat. In der Konsequenz müssen alle Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden“, sagte Weiger.“

Weitere Informationen zu den Atommüll-Zwischenlagern finden Sie im Internet unter: https://www.bund.net/index.php?id=21910

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte.Brunsmeier-Weiger-BUND-BDV-Nov201402

Risiko atomwaffenfähiges Uran – Ostermarsch in Gronau

Das Popmuseum und eine Uranfabrik: Gronau
Das Popmuseum und eine Uranfabrik: Gronau

Der Aufruf Ostermarsch Gronau 3. April 2015: „Es ist 3 vor 12 – Urananreicherung sofort beenden statt verkaufen“

Am 3. April 2015 startet um „Drei vor Zwölf“ an der Urananreicherungsanlage
(UAA) Gronau der diesjährige Ostermarsch. Denn: Der Urenco-Konzern soll samt Atomwaffentechnologie der Urananreicherung mit Billigung der Bundesregierung meistbietend auf dem Weltmarkt verkauft werden – womöglich sogar an der Börse. Zugleich soll 2015 in Gronau ein neues Endlos-Atommülllager für 60 000 Tonnen Uranoxid zeitlich unbefristet in Betrieb gehen, um den Weiterbetrieb der Uranfabrik zu ermöglichen: Das ist kein Atomausstieg – und friedenspolitisch absolut unverantwortlich! „Risiko atomwaffenfähiges Uran – Ostermarsch in Gronau“ weiterlesen

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