Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

Mehr zum Thema Atommüll und Lagerung auf umweltFAIRaendern:

 

Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel

Für heute wird das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel erwartet. Die letzten beiden Tage ist darüber verhandelt worden, ob bei der Genehmigung die Sicherheit vor den Strahlenwirkungen des hochradioaktiven Atommülls ausreichend beachtet wurde. Erhebliche Zweifel bestehen, weil die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), den gezielten Absturz einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 und die möglichen Folgen von panzerbrechenden Waffen nicht berücksichtigt hat.

Das Gericht hatte zudem aufgrund der Geheimhaltung vieler Gutachten kaum eine Möglichkeit, die Behauptungen des BfS zu überprüfen. Das aber wäre notwendig, um zu prüfen, wie es um die Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel tatsächlich bestellt ist. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Als Expertin der Klägerin hat die Physikerin Oda Becker gutachterlich über die Fragen zum gezielten Flugzeugabsturz des A380 und Terrorangriffen mit panzerbrechenden Waffen Stellung genommen. Die Stellungnahme steht hier zum download bereit (PDF).

Atomtransporte Bremen: Verbot bleibt vorerst bestehen – Staatsgerichtshof Bremen erklärt sich für nicht zuständig.

einbahnstrassenIn Bremen bleibt das bestehende Verbot von Atomtransporten mit radioaktiven Kernbrennstoffen über die Häfen in Kraft. Einige CDU-Angeordnete hatten vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen dieses Verbot geklagt. „Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen“, schreibt das Hamburger Abendblatt. „Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.“

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist erst mal nicht in Sicht, denn die CDU-Abgeordneten aus Bremen haben dazu nicht das Recht.

Wie andere Städte und Häfen auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Aus Niedersachsen kommt laut Abendblatt folgendes: „Das Nachbarland Niedersachsen hatte den Ausgang des Verfahrens am Staatsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr hatten zwei Transporte von plutoniumhaltigen Kernbrennstäben über den Hafen in Nordenham für Proteste gesorgt. Für die niedersächsischen Häfen sei ein Atomtransportverbot derzeit aber nicht geplant, sagte Umweltministeriumssprecher Rudi Zimmeck. „Die Rechtslage ist nach der Bremer Entscheidung weiterhin ungeklärt.“ Stattdessen setze das Land auf den Atomausstieg.“

Naja, eine offensive Politik wäre doch eher, sich der Rechtslage von Bremen anzupassen UND damit den Druck für den Ausstieg zu erhöhen!

In Hamburg liegt derzeit ein Antrag auf Atomstransporte-Stopp im Umweltausschuss „geparkt“. Gestellt hat ihn die Linke-Fraktion. Aber angesichts der Allein-Regierung der SPD habe man sich vorerst verständigt, den Antrag erst weiter zu behandeln, wenn die Rechtslage geklärt sei (sonst wäre er mit der SPD-Mehrheit schlicht angelehnt worden).

Die Linken-Fraktionen in Hamburg und Bremen reagierten mit dieser gemeinsamen Pressemitteilung auf den Bremer Beschluss: „Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe bleibt bestehen: DIE LINKE sieht sich bestätigt.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute die Normenkontrollklage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen. Die Mehrheit der Bremer VerfassungsrichterInnen bestätigte damit die landesrechtliche Teilentwidmung der Häfen, wie sie DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vor gut knapp drei Jahren mit einem Rechtsgutachten und parlamentarischen Initiativen angestoßen hatte.

Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion zeigt sich zufrieden: „Die gute Nachricht lautet: Die Atomlobby hat sich nicht durchgesetzt und das Verbot bleibt in Kraft. Die noch bessere Nachricht: Das Gericht hat keinerlei Abgrenzungen formuliert, die einer Erweiterung der Ausschlusskriterien auf beispielsweise abgereichertes oder nichtangereichertes Uranhexafluorid im Wege stehen. Davon ausgehend müssen Atomtransporte jetzt konsequenterweise komplett untersagt werden. Es reicht nämlich nicht, nur die kleine Zahl von Kernbrennstoff-Transporten zu vermeiden, wenn Vor- und Nebenprodukte weiter unbehelligt umgeschlagen werden können. Das hat der schwere Brand des mit Munition und Uranhexafluorid beladenen Frachters am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen mehr als deutlich gemacht. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bevölkerung vor schwimmenden Bomben zu schützen“.

Dora Heyenn, Vorsitzende der Linksfraktion in Hamburg fordert: „Die Brisanz des Unfalls am 1. Mai lässt kein Warten mehr zu, sondern erfordert eine rasche politische Entscheidung. Nachdem der Bremer Staatsgerichtshof die Klage gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen hat, werden wir unseren Antrag auf Teilentwidmung des Hamburger Hafens (Drs. 20/383) wieder auf die Tagesordnung setzen. Denn die Ereignisse vom 1. Mai und das Bremer Urteil zeigen, dass unser Vorschlag richtig und wichtig ist.“

Mehr Hintergrund-Informationen auch auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte durch Bremen und z.B. Hamburg:

 

Atomtransporte und die Bremer Häfen: Verstößt das Verbot gegen das Grundgesetz?

MOX-Transport„Keine Atomtransporte mehr über die Bremer Häfen – das entschied die Bremer Regierung im vergangenen Jahr. Die CDU sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen das Grundgesetz und reichte Klage ein. Darf das Land Atomtransporte über seine Häfen verbieten oder nicht? Darüber entscheidet jetzt der Staatsgerichtshof.“ Das meldet Radio Bremen mit einer ausführlichen Darstellung der Positionen auf seiner Homepage. „Atomtransporte und die Bremer Häfen: Verstößt das Verbot gegen das Grundgesetz?“ weiterlesen

Sicherheit unter politischem Druck: Klage über Sicherheitsmängel im Atommülllager Brunsbüttel wird verhandelt

AKW-Brunsbuettel-21April2013161Bis heute ist das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt. Dennoch wird seit Monaten darüber diskutiert, ob in dieses Lager noch mehr Atommüll eingelagert werden darf, um so einen Kompromiss für die laufende Endlager-Such-Debatte hinzubekommen. Gestern hatte eine Runde von Ministerpräsidenten und Bundesumweltminister dazu getagt.  Ab Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut mit den Sicherheitsdefiziten: „Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.“ Das teilt die Initiative Brokdorf-akut heute mit. Weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.

Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.

Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit der atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)

Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:

1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.

Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.

2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS „erbeten“ worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn – von kleineren späteren Veränderungen abgesehen – lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.

Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.

Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstes Beispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)

3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Zumauern von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.

4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.

Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.“

Für Rückfragen: Initiative Brokdorf-akut – www.brokdorf-akut.de

Siehe auch: Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

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