Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

Immer wieder Castor: Hochradioaktiver Atommüll soll nach Neckarwestheim umgelagert werden

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 15 Transporte sollen ins AKW Neckarwestheim. Foto: GNS

Atommüllproblem ungelöst. Insgesamt 342 hochradioaktive Brennelemente sollen nach den Plänen der EnBW nun mit 15 Castortransporten vom stillgelegten AKW Obrigheim zum AKW Neckarwestheim transportiert werden. Das spart die Kosten für den Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Obrigheim. Das dortige AKW ist 2005 abgeschaltet worden und befindet sich seit 2008 im Rückbau.

EnBW will nun für den Abtransport der hochradioaktiven Fracht schnell eine Genehmigung beantragen. Das berichten u.a. die Stuttgarter Nachrichten. Der Grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, findet diesen erneuten Atommülltourismus offenbar nicht schlecht: „Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte die Pläne der EnBW schon im April begrüßt. Er sagte damals: „Jeder Standort weniger ist ein Mehr an Sicherheit für die Menschen.“ Ein neuer Castortransport über die kurze Distanz von Luftlinie 40 Kilometern sei zudem „im Vergleich zu einem jahrzehntelang zu betreibenden und zu überwachenden Zwischenlager in Obrigheim das geringere Risiko“. Der Transport ist allerdings nicht vor 2016 zu erwarten.“

Die regionalen Initiativen protestieren gegen die Atomtransporte und kündigen Widerstand an. Siehe dazu eine PM von „Energiewende Heilbronn“.

U.a. heißt es dort: „Wenn Umweltministerium Baden Württemberg und Atombetreiber EnBW rein zur Kostenoptimierung Castortransporte durch das Neckartal wollen, statt das beantragte Castorlager in Obrigheim endlich in verbesserter Form zu bauen, weckt dies Zweifel an der Unabhängigkeit der beim EnBW-Besitzer, dem Land Baden-Württemberg, angesiedelten Aufsicht“, gibt Gottfried May-Stürmer vom Aktionsbündnis zu denken. „In den letzten Tagen hat die EnBW versucht, die Bevölkerung durch einen völlig unseriösen Vergleich der radioaktiven Emissionen aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim mit einem Karibikflug zu beschwichtigen, und das Umweltministerium hat diese Emissionen ebenso wie den Brennelementdefekt als ‚Normalbetrieb’ bewertet. Das weckt kein Vertrauen in die sachgerechte Beurteilung des Castorproblems.“

Alles zum Thema CASTOR auf dieser Seite und hier zum Thema Atomtransporte.

Gewerkschaften und Energiewende – Der DGB als stiller Teilhaber von Schwarz-Rot?

Windkraft-damalsVerhandlungen um eine große Koalition. Massiver Strukturwandel in der Energiewirtschaft, Massive Krisen in Europa. Und was machen die Gewerkschaften? Arno Klöne kommentiert auf Telepolis die gewerkschaftliche Haltung unter der Überschrift: „Die Gewerkschaften geben einer Großen Koalition politischen Kredit. Das ist riskant“. Klöne: „Schon vor der Bundestagswahl konnte kein Zweifel sein: Die Spitzenfunktionäre von zwei der drei größten Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund, der IG Metall und der IG Bergbau-Chemie-Energie, setzten für die neue Legislaturperiode auf eine Große Koalition. Schwarz-Rot war ihre Perspektive.“ In dem Artikel begründet Klöne dies.

„Für die regierungspolitischen Überlegungen der Vorstände von Industriegewerkschaften und der einflussreichen Großbetriebsräte, die ja ihre Sitze auch in den Aufsichtsräten der Konzerne haben , ist entscheidend: Von einer Großen Koalition können sie erwarten, dass diese die Interessen des großindustriellen, exportorientierten Kapitals pflegt, damit auch jener Stammbeschäftigten, die das Zentrum der Mitgliederschaft von IGM und IGBCE bilden. In dieses Kalkül ist die Partnerschaft mit den industriellen Arbeitgebern eingeschlossen.“

Dabei verweist er auch auf die Haltung der Gewerkschaften, die in der Energiewende großes Gewicht auf den Erhalt der Ausnahmen für die Industrie bei der Ökostrom-Umlage legen (siehe hier: Energiewende und Ökostrom-Umlage: “Gewerkschaften klammern sich an Milliarden-Rabatte”) und sich gemeinsam mit Arbeitgeber-Verbänden mit Forderungen für den Erhalt der alten Strukturen einmischen: Statt Energiewende: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände fordern Sicherung alter Strukturen

Die großen Stromkonzerne sind schwer in der Krise, klagen über einbrechende Gewinne und nicht ausgelastete Kraftwerke. 20.000 und mehr Arbeitsplätze sollen jetzt bei Vattenfall, E.on, RWE, EnBW und Bosch etc. abgebaut werden. Darüber, dass diese Krise im wesentlichen hausgemacht ist, schweigen auch die Gewerkschaften weitgehend.

In der Energiewende konzentriert sich die IG Metall Küste neben den o.g. Forderungen vor allem auf die OFF-Shore Windenergie und damit vor allem auf die Beschäftigten bei den großen Industrieunternehmen der alten Energiewirtschaft. Die bisher bekannten Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der SPD und der CDU/CSU kritisierte die IG Metall Küste dann auch nur folgerichtig mit Blick auf Reduzierung der Ausbauziele bei der Off-Shore-Windenergie.

Auch bei den Debatten um die Rekommunalisierung der Energienetze stehen die Gewerkschaften eher auf Seiten derjenigen Konzerne, die derzeit die Kontrolle haben. Das hat sich vor allem in Hamburg beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“, aber auch in Berlin und anderen Orten gezeigt. Offenbar sind die Gewerkschaften vom laufenden Umstrukturierungsprozess in der Energiewirtschaft genauso überrascht, wie die Konzerne. Aber natürlich sind noch eine Menge weiterer Aspekte dafür ausschlaggebend, wie sich die Gewerkschaften derzeit positionieren:

Klöne: „In alledem steckt ein Strukturproblem der DGB- Gewerkschaften in ihrer gegenwärtigen Befindlichkeit: Auf den epochalen Wandel der Arbeitsgesellschaft waren sie nicht eingestellt, vorherrschend ist bei ihnen immer noch das Bild einer feste und vollen Beschäftigung der Arbeitnehmer, dauerhaft in ein und demselben Betrieb. Eine Ausnahme bildet hier die Gewerkschaft ver.di. Sie agiert in Branchen, wo mit dem Muster des traditionellen „Normalarbeitsverhältnisses“ nicht mehr viel zu erreichen ist.“

Alles zum Thema Gewerkschaften und Arbeitsplätze auf dieser Seite.

Pass bloß auf. Anti-Atom-Aktion: Kein Schutz bei Katastrophe

Atomalarm!
Mehr Infos? Auf das Bild klicken!

Am 16.11.2013 werden rund um die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Neckarwestheim, Philippsburg, Lingen, Grohnde und Isar Anti-Atom-Aktionen stattfinden. Jeweils um 5 vor 12 Uhr werden an diesen sechs AKWs Luftballone aufsteigen. Im Aufruf zu den Aktionen heißt es: „Mit dieser Aktion untersuchen wir, wie sich radioaktive Stoffe bei einer großen Reaktorkatastrophe ausbreiten würden. Aus fachlichen Untersuchungen und Erfahrungen wissen wir, dass die Ausbreitung viele hundert Kilometer betragen kann.

Wir verbinden diese Aktion mit der Forderung an die Innenministerkonferenz im Dezember in Osnabrück, nachzuweisen, wie sie die Menschen bei einer großen Katastrophe schützen wollen. Da das nicht möglich ist, fordern wir, alle noch laufenden Atomanlagen sofort stillzulegen.“

Siehe: Ärtzeorganisation warnt: Unzureichender Katastrophenschutz im Falle eines Atomkraftwerksunfalls mit atomaren Freisetzungen

Nach Fukushima hatte das Bundesamt für Strahlenschutz per Gutachten ermittelt, dass der Katastrophenschutz in Deutschland völlig unzureichend ist. Eine Katastrophe wie in Fukushima würde Evakuierungen noch in bis zu 170 km vom Reaktor entfernt erfordern. Das aber stellt die Katastrophenschutzbehörde vor unlösbare Aufgaben, denn so viele Menschen sind kaum dauerhaft zu evakuieren. Darüber berichtete jüngst auch die Frankfurter Rundschau.  Nur zögerlich machen sich deutsche Behörden an die Umsetzung der neuen Erkenntnisse. Die Strahlenschutz-Kommission, Beratergremium der Bundesregierung, hat nun erste Vorschläge gemacht, wie die Planungen angepasst werden müssten. Einfacher und vor allem wirkungsvoller wäre: Alle Atomkraftwerke stilllegen, bevor es zur Katastrophe kommt.

Siehe: Bundesamt schlägt Alarm – Behörden sind auf Katastrophen mit vielen Evakuierungen nicht vorbereitet

Alles zum Thema Katastrophenschutz auf dieser Seite.

Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom! Demo & Umzingelung am 30. November in Berlin

energiewende-demo-Rectangle-300x250Die Energiewende droht an die Wand gefahren zu werden. Kohlekraftwerke sollen finanziell unterstützt werden, nach der Solarbremse soll nun die Windbremse kommen. Statt Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen steigt der Anteil des Kohlestroms. Und immer mehr wird Druck für den Einsatz des enorm umweltschädlichen Frackings gemacht. Die Stromkonzerne und Stromfresser-Industrien klagen über zu hohe Kosten der Energiewende. Dabei sind sie in vielen Fällen von der Ökostromumlage befreit. Weil viele große Konzerne die Energiewende völlig verschlafen haben und mit dem Umbau nicht klar kommen, setzen sie auf Vollblockade. Forderungen, die große Chancen haben, bei den derzeit laufenden rot-schwarzen Koalitionsverhandlungen umgesetzt zu werden, drohen die Energiewende zu Fall zu bringen. Deswegen rufen zahlreiche Umweltorganisationen zu einer bundesweiten Demonstration am 30. November nach Berlin auf.

„Die Energiewende ist eine riesige Chance, beim Klimaschutz ernst zu machen, Atomkraft abzuschalten, den Stromkonzernen den Stecker zu ziehen und für eine Energieversorgung in Bürgerhand zu sorgen. Genau deshalb setzen Eon, RWE, Vattenfall und Co. alles daran, dass eine neue Bundesregierung die Energiewende zurückdreht. Damit dies nicht passiert, ist es an der Zeit, dass wir Bürger/innen uns wehren, auf die Straße gehen und die Energiewende gegen die Konzerne durchsetzen“, heißt es in dem Aufruf des Bündnisses. Alle Infos zur Demo hier.

Siehe auch: Energiewende und Ökostrom-Umlage: “Gewerkschaften klammern sich an Milliarden-Rabatte”

×