Bürgerinitiativen rund um die Uranfabrik Gronau warnen vor Sicherheitsrisiken, weil die Flugverbotszone viel zu klein ausgelegt ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts. Die PM als Dokumentation: „Flugverbotszone über Urananreicherungsanlage Gronau zu klein: – Konsequenzen aus Berliner Flugrouten-Urteil gefordert, – „Jetzige Mini-Flugverbotszone bietet keinen Schutz“
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen sowie der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau fordern die NRW-Landesregierung auf, aus dem wegweisenden Flugrouten-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2013 unverzüglich Konsequenzen für die Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau zu ziehen.
Die Berliner OVG-Richter hatten eine Flugroute für den geplanten Berliner Großflughafen für unwirksam erklärt, weil die Flugzeuge in einer Höhe von 2600 Metern und in einer Entfernung von 3 Kilometern den Forschungsreaktor BER II am Wannsee passiert hätten. Erst am 10. Januar 2013 hatte die NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion jedoch mitgeteilt, dass rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nur eine Flugverbotszone von rund 600 Metern Höhe und 1,5 km Abstand gelte (Landtagsdrucksache 16-1832, s. Anhang dieser PM). Bereits vor dem Urteil mussten am Wannsee Sportflugzeuge einen Abstand von 3,7 km einhalten.
„Die Berliner Richter haben juristisch neue Maßstäbe für Flugverbotszonen über Atomanlagen gesetzt. Darauf muss die Landesregierung in Düsseldorf nun reagieren. Die jetzige Mini-Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau bietet vor Flugzeugabstürzen keinerlei Schutz“, so Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt Gronau.
Es ist zudem zu bedenken, dass die Urananreicherungsanlage auch nach Auskunft der Landesregierung nicht verbunkert ist, und dass Tausende Tonnen Uranhexafluorid in einem „Freilager“ unter freiem Himmel lagern. Die Urananreicherungsanlage Gronau ist also kein kleines Punktziel, sondern aus der Luft weithin sichtbar. Somit ist auch eine wesentlich größere Gefahr gezielter Anflüge gegeben.
Konsequenzen auch für andere Atomanlagen?
„Das Urteil aus Berlin bestätigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen rund um die Urananreicherungsanlage Gronau nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Es fragt sich zudem, welche Konsequenzen sich für die anderen Atomanlagen in NRW und Umgebung ergeben, also für das Atommülllager in Ahaus, die Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg, das Forschungszentrum Jülich sowie das Atomkraftwerk und die anderen Atomanlagen in Lingen. Letztlich lassen sich die Gefahren von Flugzeugabstürzen nur durch die sofortige Stilllegung der aktiven Atomanlagen minimieren. Die Landes- und die Bundesregierung müssen den Umfang von Flugverbotszonen jedenfalls völlig neu bewerten,“ so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
Demonstration in Gronau und Anti-Atom-Info-Tour
Mittlerweile rufen rund 80 Organisationen und Initiativen für den 9. März um 13 Uhr aus Anlass des 2. Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Fukushima zu einer überregionalen Demonstration vor der Urananreicherungsanlage Gronau auf. Bis zur Demonstration veranstaltet das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen zudem eine Info-Tour durch mehrere Städte des Münsterlandes (weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de).
Weitere Infos: www.fukushima-jahrestag.de, www.sofa-ms.de, www.bbu-online.de, www.urantransport.de, www.kein-castor-nach-ahaus.de“
Risiken bis zum Super-GAU – das AKW-Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Wie sicher ist das AKW Brokdorf? Um diese Frage zu beantworten, hat .ausgestrahlt den Ministerialdirigenden a.D. Dieter Majer mit einer Studie beauftragt. Insgesamt 21 Unfallursachen listet Majer auf, die entweder allein oder in einer Verkettung miteinander zu einem Super-Gau führen können: Der Kernschmelze mit folgender massiver Freisetzung von Radioaktivität an die Umwelt.
Die Reaktionen der seit Mai 2012 in Amt befindlichen rot-grün-dänischen Landesregierung zu dieses Ergebnissen ist erstaunlich „mau“. Laut Hamburger Abendblatt reagierte der für die Atomaufsicht zuständige Umweltminister Robert Habeck (Grüne) mit den Worten: „gravierende Mängel sind derzeit nicht bekannt. Sollten solche vorliegen, würde die Atomaufsicht sofort einschreiten.“ Risiken könnten jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Atomaufsicht werde das Gutachten sorgfältig auswerten.“
Noch im März 2011 warnte der damalige Grüne Fraktionsvorsitzende Habeckt vor bislang wenig beachteten Unfallrisiken, die schnell zu einer schweren Katastrophe führen könnten: Wenige Tage zuvor war ein großer Frachter auf der Elbe mit Maschinenschaden aus dem Ruder gelaufen und trieb steuerungsunfähig auf die Kühlwasseransaug-Anlage des AKW Brunsbüttel zu. Ein solch großes Schiff wäre ohne weiteres in der Lage, die gesamte Kühlung zu zerstören. Mehrere Schlepper verhinderten damals schlimmeres.
Im Landtag sagte Habeck damals: ”Was sich seit Fukushima geändert hat, ist nicht die Sicherheit der deutschen AWKs – es ist die Bewertung der Wirklichkeit. Sie, Herr Ministerpräsident, haben einerseits Recht, wenn Sie sagen, dass „solch ein Doppelschlag der Naturgewalten“ bei uns eher nicht eintritt – solch einer nicht. Andere aber vielleicht. Erst vor wenigen Tagen havarierte ein 332 Meter langes Containerschiff, die “Berge Fjord”, nach einem Brand im Maschinenraum auf der Elbe und trieb auf die Ansaugrohre von Brunsbüttel zu. Acht Schlepper mussten es sichern.”
Heute, Habeck ist nun Energiewendeminister, ist weder in dieser Sache noch in anderen Sicherheitsfragen in Sachen AKW Brokdorf irgendwas besser geworden.
Hier die PM von ausgestrahlt zu der Brokdorf-Studie und Links für weitere Informationen. Außerdem unten eine Presse-Übersicht, ebenfalls von ausgestrahlt.
ausgestrahlt: „Gutachterliche Stellungnahme zur Gefährlichkeit des AKW Brokdorf
Dipl.-Ing. Dieter Majer, Ministerialdirigent a.D. und bis Juni 2011 der Leiter der Unterabteilung für Sicherheit in kerntechnischen Einrichtungen im Bundesumweltministerium, hat von November 2012 bis Januar 2013 im Auftrag der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ermittelt, gegen welche möglichen Ereignisse das AKW Brokdorf nur unzureichend abgesichert ist. Er kommt zum Ergebnis, dass eine Kernschmelze mit massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe jederzeit möglich ist.
Als mögliche Unfallszenarien, die zu einer Kernschmelze und damit zur großen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, zählt Dieter Majer auf:
Totaler Stromausfall
Leck im Reaktordruckbehälter
Leck in einer Hauptkühlmittelleitung
Leck am Druckhalter durch fehloffenes Sicherheitsventil
Ausfall der Hauptspeisewasserversorgung ohne Ausfall des Turbinenkondensators
Ausfall des Turbinenkondensators ohne Ausfall der Hauptspeisewas-serversorgung
Überflutung des Reaktorringraumes
Kabelbrand innerhalb des Reaktorgebäudes
Zerknall der Dampfturbine
Versagen von Komponenten mit hohem Energieinhalt
Flugzeugabsturz
Erdbeben
Explosionswellen
Überflutung der Anlage durch Hochwasser
Blitzschlag
Cyberattacken
Informierte Innentäter
Angriff einer Personengruppe von außerhalb des Atomkraftwerks
Pandemie
Militärische oder kriegerische Auseinandersetzungen
Ereignisse während der Revision
Die Stellungnahme zählt weiter risikoreduzierende Nachrüstungen auf, welche die Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze verringern, aber nicht ausschließen. Ist die Bevölkerung nicht bereit, dieses Risiko zu tragen, bleibt nur die Abschaltung des AKW Brokdorf.
Die gutachterliche Stellungnahme steht in einer Kurz- und Langfassung vor zum Download zur Verfügung:
Baggern für die Ewigkeit: Ausbau des Schacht Konrad verzögert sich weiter. Foto: BfS
Am 2. Februar trafen sich in Kassel Anti-Atom-Initiativen zur Atommüllkonferenz. Der DLF berichtet unter der Überschrift „In Kassel positionieren sich Bürgerinitiativen gegen den überparteilichen Endlager-Konsens“ ausführlich: „Der Einstieg in den Ausstieg – für die Anti-Atom-Bewegung in Deutschland ist das nur ein kleiner Etappensieg. Er verstärkt nur ihren Widerstand gegen die derzeitigen Endlagerkonzepte. In Kassel trafen sich am Wochenende Vertreter deutscher, französischer und Schweizer Bürgerinitiativen.“
Die TeilnehmerInnen kritisierten die Pläne der Parteispitzen für ein „Endlagersuchgsetz“ weil es hinter verschlossenen Türen behandelt wird und Gorleben weiterhin als Standort vorgesehen ist. Aber auch auf die Probleme im Schacht Konrad wurde kritisch verwiesen. Dort verzögere sich der Ausbau zu einem Lager für leicht und mittelradioaktive Stoffe immer mehr, so Peter Dickel von der AG Schacht Konrad. „Vor allen Dingen sehen wir, dass die Inbetriebnahme Jahr um Jahr verschoben wird, das heißt, es gibt offenbar erhebliche Probleme bei der Realisierung des Projektes. Und jeder, der hofft, 2019 seinen Müll loszuwerden, muss mindestens noch mal zehn Jahre dran hängen.“
Und Martin Donat von der BI Lüchow Dannenberg: „Es wird ein Endlagersuchgesetz brauchen, aber das ist vielleicht der fünfte Schritt. Was jetzt gemacht wird, ist, den fünften Schritt vor dem ersten Schritt zu gehen. Und genau das fordern wir jetzt ein, nämlich erst mal die die Debatte über Kriterien und über den Atommüll in der gesamten Republik zu führen. Es reicht nicht, wenn sich Parteien darüber verständigen oder der Bundestag darüber beschließt, sondern es muss sehr viel breiter angelegt werden, und die Menschen in den betroffenen Regionen müssen auch Einspruchsmöglichkeiten haben, die müssen die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung bekommen, und das genau soll mit dem Gesetz derzeit verhindert werden.“ Das Audio der DLF Sendung: Suche nach dem “nuklearen Endloslager“
Hier die „Ergebnisse der Atommüllkonferenz 2013 in Kassel“ in einer Pressemeldung der Veranstalter:
„Auf Einladung der AG Schacht Konrad, des Asse II Koordinationskreises und der Bürgerinitiativen aus Gorleben und Morsleben debattierten gestern Delegierte aus rd. 30 Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen über den Umgang mit dem Atommüll. Die Ergebnisse flossen in eine Erklärung ein.
1. Für einen angemessenen, sorgfältigen und verantwortbaren Umgang mit dem Atommülldesaster ist ein reiner Parteienkonsens bei weitem nicht ausreichend, es muss vielmehr eine gesellschaftliche Verständigung über das weitere Vorgehen mit allen radioaktiven Hinterlassenschaften erfolgen. Das vom Bundesumweltministerium vorgelegte Endlagersuchgesetz muss unverzüglich ausgesetzt werden. Die neue Landesregierung von Niedersachsen darf wegen der besonderen Betroffenheit des Bundeslandes einem derart eiligen und unausgewogenen Gesetzesentwurf nicht zustimmen.
2. An erster Stelle kann nicht bereits die Ausarbeitung eines Gesetztes stehen, vielmehr bedarf es zuerst der sorgfältigen Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit und einer öffentlichen Analyse der Ursachen, um daraus Lehren für einen angemessenen weiteren Prozess ziehen zu können.
3. Ein dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasstes Verfahren muss Rückschritte zulassen und einem unabhängigen Legislatur-übergreifenden externen Kontrollgremium mit der Kompetenz zur Rücküberweisung unterliegen. Der Bevölkerung sind dabei weitreichende substanzielle Mitbestimmung und Kontrollrechte einzuräumen, sowie rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten zu erhalten.
4. Die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen müssen in einem öffentlich-rechtlichen Fond zur Verfügung gestellt werden.
5. Der einzige akzeptable und langfristig sichere Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen besteht darin, die Produktion dieser Stoffe unverzüglich zu stoppen und Atomanlagen sofort still zu legen. Die auf der Atommüllkonferenz 2013 vertretenen Standortinitiativen rufen deshalb bundesweit anlässlich des 2. Jahrestages der atomaren Katastrophe von Fukushima und zum Gedenken an die Opfer in Japan für den 09. März 2013 zu einer Katastrophenschutzübung in Form einer Aktions- und Menschenkette um das AKW- Grohnde, sowie zu Aktionen an den Atomanlagen Neckarwestheim, Gronau und Gundremmingen auf.
Sicher ist nur das Risiko! Wir warten nicht auf die Katastrophe.
Kassel, den 02. Februar 2013, ASSE-II-Koordinationskreis, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V., BI Morsleben“
Braunkohle-Abbau und Verstromung: Mega-Gift für die Umwelt und das Klima. Foto: Dirk Seifert
Die Klima-Allianz, ein breites Bündnis aus Umweltinitiativen, Kirchen und vielen anderen hat seine Forderungen für den Klimaschutz mit Blick auf die Bundestagswahlen im September 2013 veröffentlicht.
„Ambitionierte Klimapolitik ist mehr als die derzeit diskutierte Energiewende. Sie ist Garant einer in Zukunft bezahlbaren Energieversorgung und der wichtigste Beitrag zum weltweiten Klimaschutz und somit zu einer Begrenzung der Folgen des Klimawandels.
Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt und muss als partizipativer Prozess bürgernah und unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure bei Planung, Umsetzung und Bewertung der Fortschritte gestaltet werden. Wir brauchen einen dezentralen, prioritären Ausbau der Erneuerbaren, auf den der Aus- und Umbau des Stromnetzes abzustimmen ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist hinreichend flexibel, um den sich ändernden Realitäten gerecht zu werden. Wir brauchen auch in Zukunft ein robustes EEG, das weiterhin den Einspeise-vorrang für die Erneuerbaren garantiert und den Bestand und die Entwicklung der erneuerbaren Energien schützt und fördert. Bei der Gestaltung der Einspeisevergütung ist auf Verlässlichkeit und Planbarkeit der Anpassungen zu achten, um die Marktfähigkeit der Erneuerbaren in einer realistischen Geschwindigkeit zu erreichen. Neue Kohlekraftwerke sind weder nötig noch sinnvoll. Sie tragen durch ihre hohen Emissionen jahrzehntelang weiter zum Klimawandel bei. Wegen ihrer unflexiblen Steuerung eignen sie sich nur wenig als Ergänzung zur schwankenden Energie-einspeisung aus Wind- und Solarkraftwerken. Der Anteil des klimaschädlichen Kohlestroms muss verringert werden – z.B. über strenge Emissionsgrenzwerte und CO2-Grenzwerte.
Konkrete Forderungen der klima-allianz deutschland:
1. Subventionen für fossile Energieträger abbauen: Die bestehenden Subventionen für fossile Energieträger und Energieverbrauch müssen abgebaut werden. Für Industrievergünstigungen sollten einheitliche Indikatoren angewendet werden, die die Energie-und Handelsintensität der Unternehmen abbilden. Weitere Voraussetzung muss die nachprüfbare ambitionierte Umsetzung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sein.
2. Sparsame Haushalte belohnen: Es sollte geprüft werden, ob die Stromsteuer progressiv gestaltet werden kann. Beispielsweise könnte der bisherige Steuersatz von 2,05 Ct/kWh für einen pro Kopf-Verbrauch von unter 500 kWh/Jahr auf den Mindeststeuersatz von 0,1 Ct/kWh abgesenkt werden. Hohe pro Kopf-Verbräuche von mehr als 2.000 kWh/ Jahr sollten dann im Sinne einer möglichst aufkommensneutralen Lösung mit dem doppelten Steuersatz von 4,1 Ct/kWh belastet werden.
3. Geringverdiener entlasten: Sozialtransfers müssen um die steigenden Energiekosten pauschaliert aufgestockt werden. Die Erstausstattung von Wohnungen im Rahmen von Transferleistungen soll mit energieeffizienten Geräten erfolgen. Auch Wohngeldempfänger sollen einen pauschalierten Energiekostenzuschuss (Strom und Heizung) erhalten. Eine kostenlose Energiesparberatung sollte flächendeckend, vorrangig für einkommensschwache Haushalte, eingeführt werden.
4. Ambitionierte Förderung der Gebäudesanierung: Die nächste Bundesregierung muss endlich ausreichende Investitionsanreize für die Gebäudesanierung schaffen, die Investoren lang-fristige Planungssicherheit bringen und Wohnraum dauerhaft für alle sozialen Gruppen bezahlbar machen. Die staatliche Förderung für Gebäudesanierung muss auf mindestens 2 Mrd. Euro erhöht und verstetigt werden. Die Entscheidung von 2012 das Förderprogramm der KfW-Bank etwas aufzustocken (von 1,5 Milliarden €/Jahr auf 1,8 Milliarden zinsverbilligte Krediten für Gebäudesanierung), reicht bei weitem nicht aus.
5. Klimafreundliche Verkehrswende – Vorrang für den öffentlichen Verkehr: Da die Unter-haltung von Deutschlands wachsendem Straßennetz immer größere Summen verschlingt, stehen nicht genügend Mittel für den Schienenverkehr zu Verfügung. Wir fordern daher neben einem verbindlichen Klimaschutzziel für den Verkehrssektor eine verlässliche und verbesserte Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs. Die kommende Bundesregierung muss dafür sorgen, dass mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Deutschland muss sich verbindlich zum Ziel setzen, die Leistung des Umweltverbunds bis 2050 auf mindestens 50 Prozent der Gesamtverkehrsleistung zu steigern. Wir fordern die Streichung der Subventionen für den besonders klimaschädlichen Luftverkehr und die Einführung einer Kerosinsteuer.
6. Straßenverkehr ökologisieren: Von der neuen Bundesregierung erwarten wir ein Moratorium auf den Bau und Ausbau von Autobahnen. Der Erhalt bestehender Straßen muss prioritär sein. Die Bundesregierung muss sich zudem für ambitionierte CO2-Obergrenzen bei Pkw von 80 g/km in 2020 und 60 g/km in 2025 einsetzen sowie für eine Dienstwagenbesteuerung, die sich an der Klimaverträglichkeit ausrichtet. Für eine Verkehrswende ist unabdingbar, ein Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts festzusetzen.
7. Ein deutsches Klimaschutzgesetz: Die Energiewende und die Realisierung der Klimaschutzziele brauchen Sicherheit, Verbindlichkeit und Langfristigkeit. Ein Klimaschutzgesetz, das den Ausstieg aus der Atomkraft auch klimapolitisch flankiert, kann dies gewährleisten. Es setzt den ordnungspolitischen Rahmen für ein vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem und für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050.
8. Ambitionierte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Die insbesondere von Deutschland verwässerte EU-Energieeffizienzrichtlinie muss von der Bundesregierung konsequent in nationales Recht überführt werden. In einem Effizienzgesetz soll die Bundesregierung ehrgeizige Maßnahmen zum Energiesparen beschließen und insbesondere einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützen.
9. Erhöhung des EU-Klimaziels und Reparatur des Emissionshandels: Die neue Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung des EU-Reduktionsziels für Treibhausgas auf mindestens 30 % bis 2020 gegenüber 1990 und eine permanente Verknappung der Zertifkate des Emissionshandels einsetzen. Nur so wird der Emissionshandel seine Rolle als zentrales Klimaschutzinstrument erfüllen können und seine Anreizfunktion für klimafreundliche Investitionen zurückgewinnen. Eine Verknappung der Emissionsrechte führt zu höheren Versteigerungserlösen aus dem Emissionahandel, die wichtig für die Finanzierung der Energie-wende in Deutschland sowie der internationalen Klimafinanzierung sind.
10. Internationale Versprechen der Klimafinanzierung erfüllen: Die Industrieländer haben sich verpflichtet, die finanzielle Unterstützung für die armen Länder bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bis 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr zu steigern. Der faire deutsche Anteil daran beträgt etwa 10 % – mit zurzeit etwa 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2013 ist Deutschland davon weit entfernt. Die Unterstützung muss steigen, etwa durch verstärkte Zweckbindung der Einkünfte aus dem Emissionshandel und der Erschließung neuer Finanzierungsquellen wie der Finanztransaktionssteuer. Diese Mittel müssen zusätzlich zu den Zusagen der ODA-Entwicklungsfinanzierung (d.h. das 0,7%-Ziel) bereitgestellt werden. Die deutsche Klimafinanzierung muss auch regelmäßige, substantielle Zusagen an den neuen Green Climate Fund umfassen.
11. Engagement in der globalen Klimapolitik zeigen: Die nächste Bundesregierung muss sich für ein umfassendes, weltweites Abkommen gegen den Klimawandel bis 2015 einsetzen, das spätestens 2020 in Kraft tritt und die globale Erwärmung auf unter 2°C begrenzt, alle Länder angemessen einbindet und dabei die nötige globale Minderungsleistung global gerecht auf die Länder verteilt, bemessen an Verantwortung für das Verursachen des Klimawandels und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes.
Die Forderungen stehen hier als PDF zum Download bereit.“