Hansestadt Bremen lehnt Atomtransport-Anträge ab!

MOX-Transport
Bremen lehnt Anträge für Atomtransporte durch seine Häfen ab. Foto: Plutonium-Transport im Hafen von Nordenham.

Anfang 2012 hat die Hansestadt Bremen seine Häfen für den Umschlag von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen gesetzlich gesperrt. Diese Entscheidung ist heftig umstritten. Die CDU-Fraktion in Bremen hat gegen diese Maßnahme Klage erhoben und die EU-Kommission prüft die rechtliche Zulässigkeit.

Ende letzten Jahres haben nun die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die  Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau in Bremen Anträge für erneute Atomtransporte gestellt. Dabei beziehen sie sich auf Ausnahmeregelungen in der Verbots-Regelung. Im Februar 2013 hat der Bremer Senat jetzt diese Anträge der beiden Atomunternehmen abgelehnt.

Hier ein Interview von ColoRadio Dresden zu dem Thema: Als Audio-Stream oder zum Download von www.freie-radios.net

Es ist nun davon auszugehen, dass beide Unternehmen vor Gericht ziehen werden, um auch von dieser Seite das Transporte-Verbot über die Bremer Häfen zu kippen.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hatte vor einigen Tagen Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht.

In mehreren norddeutschen Häfen ist es bei Atomtransporten immer wieder zu Protesten gekommen. In Cuxhaven und Wilhelmshaven haben diese Proteste, unterstützt durch die kommunale Politik dazu geführt, dass derartige Transporte nicht stattfanden. Seitdem sind aber – trotz sehr massiver Proteste – mehrfach Atomtransporte über Nordenham gelaufen. Zuletzt Transporte mit Plutonium-Brennelementen aus Sellafield für das AKW Grohnde und hochradioaktive Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Geesthacht bei Hamburg, die in die USA verschifft wurden. Auch über den Hamburger Hafen sowie Rostock finden zahlreiche Atomtransporte statt.

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

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Urananreicherung in den Gaszentrifugen der URENCO in Gronau. Foto: Betrieber

Die Landesregierung in NRW teilt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion (Drucksache 16/1832) mit, dass die Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik in Gronau noch immer nicht abgeschlossen ist. Dabei hatte sie direkt nach der Katastrophe von Fukushima zugesagt, so schnell wie möglich Ergebnisse einer solchen Prüfung vorzulegen. Ausgerechnet zu Fragen der Sicherheit der Urananlage bei Flugzeugabstürzen erklärt die Regierung, dass Gegenmaßnahmen geheim gehalten werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: “Die Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen wurden Ende 2012 vorgelegt. Jetzt werden die Sachverständigen-Gutachten durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde abgenommen und ausgewertet.” Außerdem: “Die Erstellung der Unterlagen durch die Betreiberin, ca. 100 Ordner, dauerte bis Anfang 2012. Die Prüfung dieser Unterlagen durch die hinzugezogenen Sachverständigen nimmt erfahrungsgemäß etwa ein Jahr in Anspruch.” Auf Basis der von den Sachverständigen Ende 2012 vorgelegten Stellungnahmen wird nun die zuständige Atomaufsicht in NRW eine Bewertung vornehmen.

Die Uranfabrik in Gronau, die trotz angeblichem Atomausstieg völlig unbefristet weiter betrieben werden darf, versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit Brennstoff. Schon vor dem Unfall von Fukushima hat es immer wieder Kritik an der mangelnden Sicherheitsauslegung der Urananlage gegeben.

Nach Fukushima räumte sogar der Geschäftsführer der URENCO in Gronau ein, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei und die Behälter mit Uranhexafluorid, die unter freiem Himmel lagern, bei einem Brand schon nach einer halben Stunde versagen würden.

Die Landesregierung spielt dieses Risiko herunter: Im November teilte sie ebenfalls in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1244) mit: “In den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Urananreicherungsanlage in Gronau wurde das mit einem unterstellten Flugzeugabsturz auf die Anlage verbundene Risiko umfassend bewertet. Es wurde festgestellt, so zuletzt mit Bescheid 7/6 UAG vom 14.02.2005 zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden Lastannahmen und Richtlinien geschützt ist. Von einer Verbunkerung der Anlage wurde wegen des im Vergleich zu Kernkraftwerken wesentlich geringeren Aktivitätsinventars abgesehen; es wurden jedoch risikomindernde Maßnahmen getroffen.”

Mit keiner Silbe erwähnt die Landesregierung, dass sich die Fragen nach dem Risiko von Flugzeugabstürzen, aber auch Hochwasser etc. seit Fukushima neu stellen!

Auf Nachfrage durch die Piraten teilt die Landesregierung – während die Prüfung von Gutachten noch läuft – in der Drucksache 16/1832  mit: “Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot.

Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte Freilager-Betonflächen, die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten, Behälter getroffen.

Weitergehende Informationen über Maßnahmen gegen (erzwungene) Flugzeugabstürze sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft. Naheliegend dürfen diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”

Sicherheitsfragen: Geheim, Verschlusssache! Ob das naheliegend ist, darf sehr bezweifelt werden. Und komisch eigentlich, dass der URENCO-Geschäftsführer trotzdem Mängel einräumt.

Für die Stilllegung der Uranfabrik wird aus Anlass des zweiten Fukushima-Jahrestags am 9. März demonstriert. Dann heißt es: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen. ROBIN WOOD ist dabei.

Infos und Onlineprotest von ROBIN WOOD hier unterstützen!

Zur Uranfabrik Gronau und den rot-grünen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag NRW siehe auch:

Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf

 

AKW Grohnde – Handlungsbedarf bei Sicherheitsfragen

03122012-akw-grohnde-111.jpgAuf einer Pressekonferenz haben heute – wenige Tage vor den Landtagswahlen in Niedersachen – Anti-Atom-Initiativen einen Forderungskatalog in Sachen Sicherheit und Nachrüstungen für das AKW Grohnde vorgelegt. Damit richten sie sich an die Atomaufsichtbehörde in Niedersachen, die endlich schärfere Sicherheitsanforderungen durchsezten müsse. Die Materialien zur Pressekonferenz gibt es hier als Dokumentation:

AKW-Grohnde: Akuter Handlungsbedarf für die neue Landesregierung – AKW-GegnerInnen legen Schwachstellenanalyse und ToDo-Liste vor

Eine Schwachstellenanalyse zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde, die AKW-GegnerInnen heute in Hannover vorgelegt haben, stellt akuten Handlungsbedarf für die niedersächsische Atomaufsicht fest und legt eine ToDo-Liste vor.

Das Land muss handeln

„Nach der bundespolitischen Festlegung vom Sommer 2011, dass in Deutschland trotz Fukushima 9 Atomkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, ist es nun an der Atomaufsicht der Länder, die Sicherheit der einzelnen Anlagen zu überprüfen oder diese stillzulegen“, stellt Peter Dickel (Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD) fest.

„Angesichts der bekannten Gefahren, etwa des schon beim Einbau vor 30 Jahren nicht mehr zulässigen Stahls, sind eine Leistungserhöhung des Reaktors oder der Einsatz von Plutonium-MOX-Brennelementen völlig indiskutabel. Natürlich sind wir der Meinung, dass das AKW-Grohnde sofort stillgelegt werden müßte.

Im Auftrage der AKW-GegnerInnen hat die Physikerin Oda Becker die Schwachstellen des AKW Grohnde untersucht und dazu insbesondere die anlagenbezogenen Ergebnisse der Stress-Tests nach Fukushima angesehen.

Ergebnis: Das AKW Grohnde  wäre schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig und weist mit 231 die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Anforderungen, die der Bund seit 2010 in einer Nachrüstliste zusammengestellt hat, sind nicht erfüllt.

Kann eine Landesregierung, die die Sicherheit der Bevölkerung ernst nehmen muss, angesichts der konkreten Vorwürfe zur Anlage in Grohnde dringend etwas tun?

Wichtiger Schritt: Bewertete Sachstandsanalyse binnen 4 Monaten

„Als erster Schritt“ regt Frau Becker an, „sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Öffentliche Auseinandersetzung geht weiter

Mit einer Aktions- und Menschenkette zum 2. Fukushima-Jahrestag wollen die AKW-GegnerInnen am 9. März ein  angenommenes Evakuierungsgebiet um den Reaktor markieren.

Zur StudieDie Schwachstellen des AKW Grohnde“ (pdf).

 

Forderungen und Zusammenfassung:

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus BMU-Nachrüstliste und Aktionsplan für das AKW Grohnde (aus EU Stresstest)

  1. Systematische Überprüfung der den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zugrundeliegenden Sicherheitsanalysen für die Auslegungsstörfälle auf Grundlage des neuen kerntechnische Regelwerk „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“, Zusammenstellen dieser Sicherheitsanalysen in einem Nachweishandbuch
  2. Nachrüstungen, die aus der unter Punkt 1 erfolgten Überprüfung resultieren
  3. Austausch von Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung, um die Zuverlässigkeit des „Bruchausschlusskonzepts“ zu gewährleisten
  4. Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlendosis des Betriebspersonals
  5. Einführung eines prozessorientierten Managementsystems inklusive Sicherheitsmanagement, Alterungsmanagement und Qualitätsmanagement
  6. Qualifikationsmaßnahmen für das Personal auch hinsichtlich des Erlangens neuer Kompetenzen zum Umgang bei auslegungsüberschreitender Unfälle
  7. Nachrüstungen eines unabhängigen Kühlsystems des Brennelement-Lagerbeckens, dabei wenigstens ein Strang vollständig verbunkert und hochwassergeschützt
  8. Nachrüstung von Messeinrichtungen und automatischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Nichtleistungsbetrieb
  9. Erhöhung der anlageninternen Kühlwasservorräte durch Vergrößerung der Flutbehälterinventare und Wasservorräte gegen Einwirkung von außen
  10. Installation eines geeigneten Probenentnahmesystems im Sicherheitsbehälter
  11. Installation von geeigneten Füllstandssonden im Reaktordruckbehälter
  12. Entwicklung von rechnergestützten Diagnose- und Prognosehilfsmittel zur Ermittlung der radiologischen Lage für die Unterstützung des anlageninternen Krisenstabs während eines schweren Unfalls
  13. Beschaffung einer mobilen Gleichstromversorgung für Station Blackout Situationen
  14. Errichtung einer bautechnische Barriere gegen die Einwirkungen Dritter (Schutz vor Flugzeugabsturz)
  15. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen (hinsichtlich eines Innentäterschutzes) und der Detektionseinrichtungen
  16. Verbesserung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Objektsicherung
  17. Nachrüstung von Einspeisepunkten zum Anschluss mobiler Notstromaggregate, die gegen Einwirkungen von außen (EVA) geschützt sind
  18. Beschaffung mobiler Pumpen und sonstigen Einspeiseequipments für den Einsatz unter Extrembedingungen
  19. Systematische Überprüfung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Durchführbarkeit von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Einwirkungen von außen (EVA)[1]
  20. Nachrüstung des Systems zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters (filtered venting) unter Berücksichtigung von Station Blackout (Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung) und von ungünstigen radiologische Bedingungen
  21. Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken, sodass während eines Unfalls keine Notwendigkeit besteht, gefährdete Räume zu betreten
  22. Erstellung umfassender Analysen und Entwicklung von Notfallmaßnahmen zum Ausfall der Brennelement-Lagerbeckenkühlung bei auslegungsüberschreitenden Störfallen
  23. Nachrüstung einer diversitären Wärmesenke in Form eines räumlich getrennten, erdbeben- und überflutungsgesicherten und verbunkerten Brunnen mit Borlagern, mobilen Notstromgeneratoren und Pumpen
  24. Nachrüstung des Schutz gegen Erdbeben gemäß internationalen Anforderungen und RSK- Stellungnahme
  25. Nachrüstung des Schutz vor Hochwasser gemäß RSK-Stellungnahme
  26. Nachrüstung eines Schutzes vor auslegungsüberschreitender Ringraumüberflutung
  27. Erhöhung der Zuverlässigkeit der Notfallmaßnahme „Sekundärseitige Druckentlastung und Bespeisung der Dampferzeuger“ zur Verhinderung des Hochdruckversagen des Reaktordruckbehälters mit frühen und hohen radioaktiven Freisetzungen in auslegungsüberschreitenden Situationen
  28. Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte
  29. Integritätsnachweisen für die Strukturen des Brennelement-Lagerbeckens für höhere Temperaturen
  30. Entwicklung und Erstellung von Severe Accident Management Guidelines (SAMG), zur Minderung der radioaktiven Freisetzung infolge eines schweren Unfalls sowie Einführung und Schulung dazu in der Anlage

[1]     Laut Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind die Auswirkungen auch unwahrscheinlicher, aber noch nicht „praktisch ausgeschlossener“ Einwirkungen auf Sicherheits- oder Notstandseinrichtungen systematisch zu analysieren und abzuschätzen. Die RSK fordert zusätzlich eine auslegungsüberschreitende Annahme zu übergreifend unterstelltem Versagen in Sicherheitseinrichtungen aufgrund nicht spezifizierter Ursachen.

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Studie, Januar 2013, Oda Becker

Zusammenfassung

Obwohl das AKW Grohnde schon fast 28 Jahre in Betrieb ist, und schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wird es zu den neueren deutschen Anlagen gezählt und soll trotz bestehender Auslegungsdefizite noch neun weitere Jahre betrieben werden. Das AKW Grohnde weist mit 231 Ereignissen die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Dies ist ein Indikator für ein niedriges Sicherheitsniveau.

Das BMU hat bereits in 2010 (aktualisiert im Juni 2012), Anforderungen und Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten der deutschen Atomkraftwerke in der sogenannten Nachrüstliste zusammengestellt. In 25 Punkten werden Maßnahmen für den technischen, personellen und organisatorischen Bereich sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Terrorangriffen gefordert.

Die nach Fukushima veranlasste Sicherheitsprüfung der deutschen AKWs durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der europäische Stresstest zeigten, dass das AKW Grohnde nicht ausreichend gegen Erdbeben und Hochwasser geschützt ist. Zusätzlich wurde deutlich, dass die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen, mit denen in auslegungsüberschreitenden Situationen gravierende radioaktive Freisetzungen vermieden werden sollen, genau dann nicht durchführbar sind. Gleichzeitig sind laut Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die externen Katastrophenschutzpläne nicht ausreichend auf einen schweren Unfall vorbereitet. Daher ist das Risiko, das für die Bevölkerung vom AKW Grohnde ausgeht, hoch. Ob unvertretbar hoch, ist von Politik und Bevölkerung zu entscheiden.

Zwar kann auch durch Nachrüstungen ein potenzieller Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen nicht „praktisch ausgeschlossen“ werden, dennoch muss alles getan werden, um im Rahmen der Möglichkeiten bekannte Schwachstellen auszugleichen oder diesen entgegen zu wirken.

Nur eine umfassende Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen kann überhaupt zu einer nennenswerten Verbesserung des Sicherheitsniveaus des AKW Grohnde führen. Sowohl in der BMU-Nachrüstliste als auch im nationalen Aktionsplan, der im Rahmen des EU Stresstest erstellt wurde, sind meist nur sehr allgemeine Anforderungen formuliert. Eine Reduzierung des vom AKW Grohnde ausgehenden Risikos hängt daher entscheidend davon ab, wie die Aufsichtsbehörde diese konkretisiert und wie zügig sie agiert. Sie hat dabei einen erheblichen Handlungs- und Ermessungsspielraum.

Als erster Schritt sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Zum Fukushima-Tag am 9. März sind bundesweit Aktionen für den Atomausstieg geplant. Rund um das AKW Grohnde soll eine Aktions- und Menschenkette stattfinden.

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

Skandale der Atomwirtschaft – Der Castor-Skandal 1998

Atommüll auf Geisterfahrt. Hochradioaktive Brennelemente per Castor vom AKW Brunsbüttel auf dem Weg nach Frankreich. Foto: Dirk Seifert
Verstrahlt: Abtransport von zwei Castor-Behältern aus dem heute stillgelegten AKW Brunsbüttel Foto: Dirk Seifert

Für das Verständnis des Konflikts um die Atomenergienutzung, aber auch, um in aktuellen Debatten Zusammenhänge nicht aus den Augen zu verlieren, ist es immer wieder lohnend, sich an Skandale oder schöner gesagt „Vorkommnisse“ zu erinnern, in denen die Atomwirtschaft gezeigt hat, wie riskant ihr Geschäft ist und wie skrupellos sie für die Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Ziele sein kann. Ein solches Vorkommnis war der im Mai 1998 bekannt gewordene CASTOR-SKANDAL. Damals wurde bekannt, dass bestrahlte Brennelemente jahrelang von den Atomkraftwerken zu den Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich und England unterwegs waren, obwohl an der Oberfläche der Castor-Behälter die zulässigen Grenzwerte in zahllosen Fällen überschritten wurden.

„Der Castor Skandal“ (PDF) ist eine Broschüre vom Juni 1998, herausgegeben wurde sie von „Tolstefanz-Wendländisches Verlagsprojekt“. Sie gibt einen Überblick über den Beginn des Skandals und liefert neben detaillierten Übersichten und Bewertungen auch eine umfangreiche Medien-Dokumentation.

Nach ersten Vertuschungs- und Verharmlosungsversuchen musste die Atomindustrie einräumen, dass diese Grenzwertüberschreitungen systematisch seit ca. 10 Jahren stattfanden und sie nicht erklären konnte, wie diese entstanden, noch wie sie kurzfristig zu beseitigen wären. Die Rede war von „weinenden Castoren“, weil man zunächst annahm, dass auf unerfindliche Weise die Castoren die Kontamination „ausschwitzten“.

Die Empörung (siehe das Video von Spiegel TV) war enorm. Nicht nur Medien und Anti-Atom-Bewegung waren entsetzt. Vor allem Polizisten und Bahnarbeiter, die oft in direkter Nähe der Castor-Transporte im Einsatz waren, sahen sich von der Atomwirtschaft belogen und befürchteten gesundheitliche Folgen. Der damaligen Umweltministerin Angela Merkel blieb keine Wahl: Sie musste sämtliche Castortransporte in Deutschland verbieten. Über ein Jahr dauerte es, bis Landes- und Bundesbehörden den Skandal aufgearbeitet hatten, Ausschüsse in Landtagen mühselig von Betreibern Daten verlangten und das Ausmaß des Skandals bilanzieren konnten. Zahllose Gutachter wurden beauftragt, Ursachen zu erkunden und Wege zu finden, wie die Außen-Kontamination an den Castorbehältern verhindert werden könnte.

Inwieweit die Bundesregierung vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Kontaminationen informiert war, ist zweifelsfrei nie geklärt worden. Mindestens im April, also einige Wochen vor den ersten Zeitungsmeldungen aus Frankreich, hatte das Umweltministerium Kenntnis, informierte aber nicht die Öffentlichkeit. Laut Wikipedia soll Gerald Hennenhöfer informiert gewesen sein. Hennenhöfer war damals unter Merkel auch für Strahlenschutz zuständig. Heute ist er beim BMU der oberste Beamte für Atomfragen. Hennenhöfer gilt als Vertreter der Atomlobby, hat während der rot-grünen Bundesregierung Ende 1999 für Atomkonzerne gearbeitet, war als Anwalt für den damaligen Betreiber der ASSE II zuständig und verhandelte auf Seiten der Atomkonzerne den sogenannten Atomkonsens  mit der Bundesregierung (2000/2002). Nach dem Ende der großen Koalition holte Norbert Röttgen den Atomlobbyisten Hennenhöfer wieder ins BMU.

Es war der Nachfolger von Angela Merkel, der Grüne Umweltminister Jürgen Trittin, der im Januar 2001 den Atomtransporte-Stopp aufhob.

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