Energiewende retten: Gegen SPD, CDU, FDP und Konzerne Foto: Sun Energy Europe GmbH
Sie reden von Energiewende und meinen Kohlekraftwerke. Sigmar Gabriel (SPD) hat sich jüngst wiederholt für die Fortsetzung der Braunkohleförderung von Vattenfall in der Lausitz ausgesprochen, jetzt will er auch die Ausbaudynamik der Energiewende „kontrollieren“. Sprich: Ausbremsen! Darüber berichten die Klimaretter hier. Auch Hamburgs SPD-Bürgermeister Olaf Scholz hat kein Problem mit wachsenden CO2-Emissionen, wenn demnächst Vattenfalls 1.600 MW Steinkohlekraftwerk in Hamburg Moorburg ans Netz geht. Und in NRW steht die SPD ohnehin fest an der Seite von RWE, wenn es darum geht, das Klima weiter anzuheizen.
Nach Auffassung der TeilnehmerInnen der Atommüllkonferenz, die am Samstag, dem 31. August in Kassel stattfand, sollten die für Umweltverbände vorgesehenen Plätze in der Endlager-Kommission nicht besetzt werden. Der Konferenz lag eine 272seitige Bestandsaufnahme vor, wo und wie derzeit Atommüll an Standorte in ganz Deutschlands lagert. Der Bericht soll Mitte September veröffentlicht werden und dann Grundlage einer weiteren offensiven Auseinandersetzung über den zukünftigen Umgang mit Atommüll sein.
Ein weiteres Thema der Konferenz waren Rechtsstellung und Verfahrensanforderungen Betroffener in den Stilllegungsverfahren von Atomkraftwerken. Zu den zweimal jährlich stattfindenden Atommüll-Konferenzen kommen Bürgerinitiativen von Atommüllstandorten, unabhängige WissenschaftlerInnen und in diesem Bereich arbeitende Organisationen zusammen.
Bereits vor einigen Tagen hatten die Umweltorganisationen Greenpeace, der BUND und ROBIN WOOD erklärt, dass sie an der Kommission nicht teilnehmen werden.
Die Erklärung von TeilnehmerInnen der Atommüll-Konferenz in Kassel im Wortlaut:
„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 3. Atommüllkonferenz in Kassel am 31.08.13 erklären:
*Das Standortauswahlgesetz, die in dem Gesetz fixierte Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ und ihre mangelnde Kompetenz im weiteren Prozess schließen es aus, dass die Bundesrepublik Deutschland über diesen Weg der Klärung des langfristigen Umgangs mit dem Atommüll näher kommt. Sie dient im Gegenteil dazu, den Standort Gorleben nachträglich zu legitimieren. Deshalb besteht unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Konsens, dass die beiden für die Umweltbewegung vorgesehenen Plätze in der Kommission nicht besetzt werden sollen.
*Eine Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich dafür aus, auch dann keinen Sitz in der Kommission zu besetzen, wenn es zu einer Nominierung aus anderen Teilen der Umweltbewegung kommt.
*Mit der umfangreichen „Bestandsaufnahme Atommüll“ zeigt die Konferenz das ganze Desaster im Umgang mit dem schwach-, mittel- und hoch-radioaktiven Atommüll. Ein wirklich offener, gesellschaftlicher Entscheidungsprozess muss alle Arten von Atommüll und alle Beteiligten und Betroffenen einbeziehen.“
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.
Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).
Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!
Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.
Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung
Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.
Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.
Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.
Klagewelle gegen Atomanlagen?
Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.
Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.
Folgen auch für Atomkraftwerke?
Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)
Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.
BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!
Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:
„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.
Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“
Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.
Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?
Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.
Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)
„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)
Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).
Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)
Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)
Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.
„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)
Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“
„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte – Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)
Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)
Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)
Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)
Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)
Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert
Steht die gesamte deutsche Atommüllentsorgung vor dem rechtlichen Aus? Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel rechtens ist. Die Genehmigung wurde für rechtswidrig erklärt. Jetzt liegt eine erste, “anonymisierte” schriftliche Urteilsbegründung vor. (PDF, Hinweis: Der Downloadlink zur dieser PDF hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert, nach dem OVG eine zweite, korrigierte Fassung geschickt hat.)
Ein Anwohner hatte u.a. geklagt, weil seiner Meinung nach das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW nicht ausreichend gegen den (gezielten) Absturz des Passagierflugzeugs A380 ausgelegt sei. Außerdem sei kein ausreichender Schutz gegen Terroranschläge mit modernen Panzerfäusten untersucht worden und daher keine Schutzmaßnahmen erfolgt. Das Gericht hatte daher die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgehoben.
Jetzt hat das OVG eine „anonymisierte“ schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt. Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013.
Sowohl das BfS, als auch die Betreiber des AKWs Brunsbüttel (Vattenfall, E.on) und auch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatten nach dem mündlichen Urteil mitgeteilt, dass man nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten müsse, um zu bewerten, welche Folgen das Urteil konkret hat. Nach einer schriftlichen Urteilsbegründung hat das dem Bundesumweltministerium zugeordnete BfS vier Wochen Zeit, gegen das schriftliche Urteil des OVG Schleswig Widerspruch einzulegen.
Erste Stellungnahme des BFS nach der mündlichen Begründung des Urteils. In der PM, stellt das BfS u.a. auch fest: „Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“ Das hat das Gericht zwar für nicht ausreichend erklärt. Es macht aber auch deutlich, dass die Betreiber der AKWs offenbar noch weniger Untersuchungen wollten.
Die schriftliche Urteilsbegründung könnte nicht nur für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel von Bedeutung sein. Zahlreiche andere Lager für hochradioaktiven Atommüll sind grundsätzlich in der gleichen Weise genehmigt worden. Die Sicherheitsmängel, die das Urteil des OVG für Brunsbüttel in Sachen gezielter Flugzeugabsturz eines A380 als auch zu panzerbrechenden Waffen aufzeigt, würden daher auch die Zwischenlager in Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und den anderen AKW-Standorten bis hinunter nach Bayern und Baden-Württemberg betreffen. Atommüllentsorgung im rechtlichen Notstand!
Von Bedeutung ist in der schriftlichen Begründung auch, wie sich das Gericht in Schleswig zur Geheimhaltung der Behörden in Sachen Terrorschutz verhält. Denn das BfS hat diverse angebliche Sicherheitsbetrachtungen dem Gericht nicht vorgelegt, weil diese geheim seien. Zwar billigt das Bundesverwaltungsgericht in bestimmtem Umfang so ein Vorgehen, aber das OVG Schleswig hatte schon in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es vor einem erheblichen Dilemma stehe. Einerseits muss es den Schutz von Betroffenen sicherstellen – andererseits kann es von den Behörden behauptete Sicherheitsuntersuchungen und Abwehrmaßnahmen nicht beurteilen, weil diese der Geheimhaltung unterliegen.
Dabei stellt sich auch eine Frage, die für den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke von Relevanz sein könnte: Wenn die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend sicher sind, dann darf dort auch keine Lagerung geschehen. Damit aber wäre angesichts fehlender Alternativen die Entsorgung nicht mehr gewährleistet. Die Atommeiler müssten abgeschaltet werden.
Für Schleswig-Holstein und das Zwischenlager des AKW Brunsbüttel dürfte klar sein: Das von den Grünen (!!) geführte Energieministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde muss sich darauf vorbereiten, die weitere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle per Notverordnung anzuordnen! Möglicherweise nicht nur in Brunsbüttel, sondern auch gleich für das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf und das abgeschaltete AKW Krümmel. Das könnte auch für alle anderen AKW-Standorte gelten. Und das BfS muss Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Schleswig einlegen, um die Fassade von Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Mit Sicherheit aber hat das nichts mehr zu tun!
Die Farce am Rande: Während das Endlagersuchgesetz gerade von allen Parteien im Bundestag beschlossen wurde und als historischer Kompromiss gefeiert wurde, bricht in der Wirklichkeit die gesamte offizielle Propaganda der Atommüllentsorgung zusammen. Schon ziemlich doof.
Atomgeschäfte sind noch lange nicht am Ende: Weltweit werden neue Uranminen erschlossen. Finanziert auch von deutschen Banken. Auch in Tansania sollen neue Uranminen entstehen. Aktion der Naturfreunde, Foto: Uwe Hiksch
Weltweit sind Konzerne auf der Suche nach neuen Uranvorkommen. So auch im ostafrikanischen Tansania. An zwei Standorten finden seit Jahren Untersuchungen statt, um Uranminen in Betrieb zu nehmen. Weitere Untersuchungen laufen derzeit in der Nähe des Kilimandscharo im Norden von Tansania.
Im Niger, in Namibia und in Südafrika wird das Uran seit Jahren mit enormen Umweltschäden und Gesundheitsrisiken abgebaut. Im krisengeschüttelten Mali werden Erkundungen durchgeführt. Grund genug für die IPPNW in der Schweiz vom 1. – 6. Oktober eine internationale Konferenz über die Risiken des Uranabbaus in Tansania durchzuführen. (Das vorläufige Programm steht hier online, PDF). Beteiligt ist auch das Büro der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Dar es Salaam und das Uranium Network.
Immer mehr werden afrikanische Staaten für die weltweite Versorgung mit Uran für die Atomkraftwerke und möglicherweise auch anderer Zwecke von Bedeutung. (Siehe auch hier: Uranium-Network Afrika) Schon jetzt ist z.B. der Niger einer der weltweit wichtigsten Lieferanten für Uran. Vor allem der französische Atomkonzern AREVA beutet hier in der Wüstenregion der Sahelzone Uran aus. Aufgrund zahlreicher Konflikte in der Sahelzone stehen die AREVA-Minen inzwischen sogar unter dem Schutz französischer Truppen. Nach dem Militäreinsatz im benachbarten Mali hat es auch gegen die Urananlagen der AREVA im Niger schwere Anschläge gegeben.
In Deutschland wird Uran in Gronau verarbeitet. Dort steht eine Anreicherungsanlage, mit der das Natururan für den Einsatz in Atomkraftwerken aufgearbeitet wird. Trotz des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs hat diese Anlage eine unbefristete Genehmigung und kann noch auf Jahrzehnte betrieben werden. Offizielle Daten, woher das Uran stammt, das in Gronau verarbeitet wird, werden von der Bundesregierung nicht veröffentlicht. Anzunehmen ist aber, dass über Lieferungen von AREVA aus Frankreich auch Uran aus dem Niger in Gronau verarbeitet wird. Die Umweltorganisation ROBIN WOOD informiert hier über die Hintergründe der zum URENCO-Konzern gehörenden Uranfabrik in Gronau.
In Deutschland ebenso wie z.B. in Frankreich findet Uranabbau nicht mehr statt. Das hat auch mit den erheblichen Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken zu tun. Bis heute ist das Gelände der Wismut AG ein Sanierungsfall. Mit vielen Milliarden Euro werden dort die strahlenden Hinterlassenschaften seit Anfang der 90er Jahre bearbeitet – und die Arbeiten dauern immer noch an. Dort wurde seit den 50er Jahren für die damalige Sowjetunion Uran abgebaut. Bis heute sind tausende Menschen an den Folgen erkrankt. Dazu ein Überblick auf der Seite von ContrAtom.
Hier einige Informationen zum Uranabbau in Tansania und den Folgen:
Über eine Aktion gegen den Uranabbau im Naturschutzgebieten Tansanias berichtet das Tanzania-Netzwerk hier.
Dazu auch dieser Artikel aus Geo: Uranabbau im Selous-Reservat? Afrikas größtes Schutzgebiet ist bedroht, weil Tansania Rohstoffe fördern will. Umweltverbände protestieren gegen die Pläne. (Februar 2013)
Die Deutsche Welle berichtet hier ausführlich über Rohstoffe und Uranabbau: Armes reiches Tansania
Info zur Konferenz in Tansania: October 1-6, 2013 Conference and African Regional Meeting „Uranium Mining: Impact on Health and the Environment“ Dar Es Salaam and Bahi/Dodoma, United Republic of Tanzania The demand for uranium, the fuel for nuclear power plants and nuclear bombs, creates an apparent need for more mining operations. For this reason and because of insufficient local regulation, uranium-mining companies are increasingly focusing on African countries. However, the local populations are not usually informed about the possible long-term consequences of uranium mining on their health and environment. Register for the conference by emailing Ms. Claudia Burgler, sekretariat@ippnw.ch.