Das seit Jahrzehnten stillgelegte AKW Lingen 1 soll zurück gebaut werden. Das Genehmigungsverfahren dazu ist seit längerem im Gange. Jetzt liegen die Unterlagen öffentlich aus. Hier der Download für eine Einwendung gegen die Planungen der Betreiber für Lingen 1 (PDF). Den Einwendungstext finden sie auch unten! Der Einspruch muss bis zum 12.02.2013 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Was passiert mit dem ganzen Atommüll beim Rückbau? Lesen sie hier: Atommüll und Ausstieg: Alles hängt an Konrad?
In einer PM hat das Umweltministerium in Niedersachsen im Dezember mitgeteilt: „Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks Lingen, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, leitet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 4 bis 7 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) ein. Interessierte können den Antrag und die auszulegenden Unterlagen − Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Kurzbeschreibung − vom 13.12.2012 bis 12.02.2013 im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, sowie im Dienstgebäude der Stadt Lingen, Bürgerbüro, Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems), einsehen.
Einwendungen gegen den Antrag können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stadt Lingen (Ems) vorgebracht und dann zu einem späteren Zeitpunkt mündlich erörtert werden. Die ausführliche Bekanntmachung ist am heutigen Mittwoch, 05. Dezember 2012, im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht. Das Kernkraftwerk Lingen war von 1968 bis 1977 in Betrieb. Nach der Stilllegung wurde es mit atomrechtlichem Genehmigungsbescheid vom November 1985 in den Sicheren Einschluss überführt; Nebengebäude (z. B. das Maschinenhaus) wurden bereits aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und abgebaut bzw. werden anderweitig genutzt. Der Betreiber RWE hat den Antrag für den Rückbau im Dezember 2008 gestellt. Der Abbau der verbliebenen Anlage soll in drei Teilprojekten − die ersten beiden auf Grundlage atomrechtlicher Genehmigungen − erfolgen; das dritte Teilprojekt beinhaltet den konventionellen Gebäudeabriss. Das Gesamtvorhaben ist in den ausliegenden Unterlagen beschrieben.“
Gegen die Planungen kann Einspruch erhoben werden, damit über die Sicherheitsrisiken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden muss:
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Rückbau des AKW Lingen 1!
Die Sicherheitsmaßnahmen beim Rückbau des AKW Lingen 1 sind vorrangig an einer möglichst geringen radioaktiven Belastung der Umgebung auszurichten. Es gibt derzeit jedoch kein plausibles Entsorgungskonzept und es ist zu befürchten, dass kontaminierte Materialien unsachgemäß „entsorgt“ werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass radioaktive Stoffe beim Rückbau des AKW mit der Luft verbreitet werden können. In beiden Fällen bin ich gefährdet. Grundsätzlich fordere ich die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen.
Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert
In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.
HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt
Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll. Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).
Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!
Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen
Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.
Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.
Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?
Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.
In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind etc.
Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.
Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest: „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber… – wie wurde die Abwägung durchgeführt? – welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen? – wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“
Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.
Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.
Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)
Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen
Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.
Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.
In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.
Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.
Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.
Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad fragt, ob die Bundesregierung plant, künftig Atommüll zu importieren und was die „nationale Beschränkung“ für Schacht KONRAD noch wert sei. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung: „Schacht KONRAD in Salzgitter droht zur Atommüllkippe der Europäischen Union zu werden , warnt Ursula Schönberger vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: Es fällt auf, dass sich alle Parteien und die Bundesregierung zwar entschieden vom Export deutschen Atommülls ins Ausland distanziert haben, nicht aber vom Import, den die jetzt vorgelegte Novellierung des Atomgesetzes ebenso möglich machen würde. Die Beschränkung der Einlagerung auf ausschließlich nationalen Müll in Schacht KONRAD wird so zur Makulatur, lange bevor das Lager überhaupt in Betrieb gehen könnte.
Ein einfaches Abkommen zwischen EU-Staaten soll künftig genügen, um Atommüll in ein Land zu bringen, das über ein genehmigtes Endlager verfügt. Schacht KONRAD in Salzgitter wurde 2002 trotz aller Sicherheitsbedenken genehmigt. Das eine damals verfügte Beschränkung der Nutzung ausschließlich für den nationalen Bedarf europarechtlich Bestand haben würde, wurde schon 2002 bezweifelt.
Schönberger: Mit der geplanten Gesetzesänderung wird dem Verschieben von Atommüll über alle Grenzen hinweg Tür und Tor geöffnet. Eine lückenlose Kontrolle, eine Minimierung der Strahlenbelastung und die Vermeidung von unnötigen Atomtransporten spielen dann keine Rolle mehr.
Das alte Erzbergwerk KONRAD in Salzgitter wurde von 1976 ? 82 erkundet. Es folgte ein 20jähriges Genehmigungsverfahren, bis die Endlagerung während der Amtszeit von Bundesumweltminister Trittin 2002 vom niedersächsichen Umweltminister Jüttner (SPD) genehmigt wurde. Nach einem fünfjährigen Klageverfahren begann 2007 der Umbau zum Endlager, der nach offiziellen Verlautbarungen noch 10 Jahre dauern könnte. Dann sind fünf Jahrzehnte seit Standortbenennung ins Land gegangen, ohne dass die grundlegenden Sicherheitskonzepte verändert oder die Erfahrungen aus ASSE II ausgewertet wurden. “
Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.
Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)
In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick, wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.
Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.
Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).
Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):
* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).