GKSS-Forschungsreaktor stilllegen – Dialog und Probleme

Das Reaktorgebäude der Atomforschungsanlage GKSS/HZG bei Geesthacht. Radioaktives Erbe des atomaren Wahnsinns. Foto: Dirk Seifert

Wohl über 100 Menschen waren gestern der Einladung der Betreiber der Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht gefolgt. Das heutige Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) plant den Rückbau der Atomanlage und will dabei „größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen“, so der HZG-Geschäftsführer Kaysser.

Mit der Atomkraftgegnerin Silke Freitag (X-1000 mal quer) hat das HZG eine Moderatorin für diesen Dialog-Prozess eingeworben, die gestern deutlich machte, dass der Dialog-Prozess nur dann gelingen kann, wenn das HZG die Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung wirklich ernsthaft auf die Agenda setze und auch nach gemeinsamen Lösungen bei Konflikten suche. Sonst hätte der Dialog keine Chance.

Erste Bewährungsprobe für Dialogbereitschaft steht schon im Raum

Eine große Schwierigkeit steht – dabei hat der Dialog-Prozess noch nicht mal richtig begonnen – schon im Raum: Das HZG hat sich bereits vor dem Dialogbeginn für den vollständigen Rückbau der Reaktorhalle und der mit ihr zusammenhängenden Einrichtungen entschieden – und somit gegen den sog. „Sicheren Einschluss“. Damit ist bereits eine auch sicherheitstechnisch wichtige Einschränkung für einen offenen Dialog vorgenommen worden. Außerdem – und das macht einen offenen und transparenten Dialog noch schwieriger – will das HZG sämtliche Unterlagen für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren bereits im November fertiggestellt haben und im Dezember den Antrag auf Rückbau bei der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Kiel einreichen. Damit wären aber wesentliche Teile auf den Weg gebracht, ohne das die BürgerInnen überhaupt beteiligt gewesen sind.

Viele der Anwesenden auf der Veranstaltung kritisierten genau diese Situation, die nicht nur wichtige Entscheidungen vorweg nehme, sondern auch einen enormen Zeitdruck für die meist in ihrer Freizeit aktiven BürgerInnen bedeutet. Allerdings signalisierten die Betreiber, dass man Wege suchen wollen, wie darüber gesprochen werden kann.

Die Betreiber wirkten sichtlich überrascht, dass der Rückbau in Frage gestellt und nun zunächst eine Prüfung der Alternativen gefordert würde.  Das ist zwar – betrachtet man die derzeit laufende Diskussion über die Stilllegung der AKWs – nachvollziehbar. Aber selbst, wenn es am Ende für die Forschungsreaktoren der GKSS bei einem Rückbau bleibt: Die Diskussion und Prüfung, wie die Betreiber zu dieser Entscheidung gekommen sind, muss von den BürgerInnen gründlich und auf Basis der vom Betreiber vorgenommenen Abwägungen geprüft und nachvollzogen werden können. Immerhin ist dies der entscheidende Schritt für das weitere Verfahren! Daher wurde auch mehrfach betont, dass eine Antragstellung bei der Atomaufsicht vor dieser Prüfung einen Dialogprozess kaum möglich mache.

In Arbeitsgruppen hatten die TeilnehmerInnen der Veranstaltung die Möglichkeit, alle ihre Fragen, Anmerkungen und Bedenken anzusprechen. Diese Sammlung wurde schließlich im „Plenum“ vorgestellt. Aus all diesen Fragen soll eine zu bildende Begleitgruppe einen Vorschlag erarbeiten, wie der Dialogprozess organisiert und all die Fragen bearbeitet werden können. Daher bezogen sich auch viele Fragen und Anmerkungen auf die Ausgestaltung und die Kompetenzen dieser Begleitgruppe. Z.B. ob diese Gruppe das Recht habe, eigene Gutachter hinzuziehen und wer für diese Gutachten die Kosten zu übernehmen hat.

Insgesamt zeigte sich, dass es unter den TeilnehmerInnen viel Mißtrauen gab. Zu tief sitzen die schlechten Erfahrungen mit Atomunternehmen, deren Geheimhaltungspolitik und Verharmlosungen. Kein Wunder: Gleich um die Ecke der Atomforschungsanlagen des HZG/der GKSS steht das von Vattenfall betriebene AKW Krümmel.

Rückbau der Forschungsreaktoren, die Leukämiefälle in der Elbmarsch und geheime Forschung: Vertuschung und Spurenbeseitigung – oder bis heute nicht geklärt?

Dabei spielt auch eine große Rolle, dass bis heute die Ursachen über die weltweit einzigartig hohe Anzahl von Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in der Umgebung der beiden Atomanlagen nicht aufgeklärt ist bzw. eine Erklärung, wie es dazu gekommen sein kann, von der „herrschenden“ Lehre massiv bestritten wird (siehe dazu die Ärzteorganisation IPPNW).

Über ein Jahrzehnt wurde mit großem Aufwand nach den Ursachen für die Erkrankungen gesucht. Viele mögliche Ursachen wurden erforscht. Besonders radioaktive Strahlung, die solche Erkrankungen auslösen kann. Dabei ist es auch unter den beteiligten WissenschaftlerInnen zu schweren Auseinandersetzungen gekommen.

Während für viele die Ursachen bis heute nicht geklärt sind, ist für andere die Sache klar: In der Atomforschungsanlage der GKSS muss es im Sommer 1986 bei Experimenten mit Atombrennstoffen zu einem schweren Unfall und einer Explosion gekommen sein. Die Elterninitiative Geesthacht und andere, darunter auch kritische WissenschaftlerInnen, gehen davon aus, dass die Explosion dazu führte, dass radioaktive Teilchen, so genannte PACs sich in der Umgebung der Atomanlagen verteilten und deren Strahlung die Erkrankungen ausgelöst haben (siehe hierzu Strahlentelex (PDF)).

Der Vorwurf lautet: In der GKSS wurden geheime Forschungen betrieben, die auch für militärische Zwecke nutzbar gewesen sind. Der Verdacht, dass die GKSS auch dazu diente, Forschung für Atomwaffen zu betreiben, wurde immer wieder formuliert. Immerhin hatte der damalige Atomminister Franz Josef Strauss seine Finger im Spiel!  (Siehe dazu Matthias Küntzel: Bonn und die Bombe – Deutsche Atomwaffenpolitik von Adenauer bis Brandt. Frankfurt a. M. und (leider zum Nachlesen online nicht verfügbar): Arbeitskreis Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Hrsg.): Atomforschung in Geesthacht – Schleichwege zur Atombombe?, Hamburg 1989, Info hier)

Während Institute im Auftrag der Initiativen diese Teilchen im Erdreich nachwiesen, bestritten andere deren Existenz bzw. Bedeutung. 2007 kam es zu einem Eklat zwischen den WissenschaftlerInnen untereinander und der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. Seitdem ist in Sachen Ursachenforschung sogut wie nichts mehr passiert.

Bis heute hält sich bei vielen der Verdacht, dass hier Spuren vertuscht werden (PDF). Das ZDF hat über die Spurensuche eine umfangreiche Dokumentation gedreht: Und keiner weiß warum (You Tube). Zur Forschung bis ca. 2004 siehe auch hier beim Otto Hug Strahleninstitut.

Was passiert mit dem Atommüll?

Und natürlich geht es im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprozess auch um Fragen über den anfallenden Atommüll und was mit ihm geschehen soll. Die Betreiber haben vor, den leicht- und mittelaktiven Strahlenmüll zum Schacht Konrad zu transportieren, wo er dauerhaft eingelagert werden soll. Doch: Der Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber der Ausbau hat sich in den letzten Jahren immer wieder verzögert. Derzeit heißt es, dass erst 2019 der Probebetrieb aufgenommen werden soll, die eigentliche Einlagerung ab 2024! Doch noch wichtiger ist: Bis heute halten die Proteste gegen die Genehmigung des Schacht Konrad an, zahlreiche Nachbarstädte (z.B. Salzgitter), aber auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, verweisen immer wieder auf gravierende Sicherheitsmängel, die aus ihrer Sicht im Genehmigungsverfahren nicht zufriedenstellend geklärt wurden. Klagen gegen die Genehmigung waren schließlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Klagen überhaupt zur Verhandlung zuzulassen!

Es dürfte also spannend werden, wie sich das HZG und der Dialog nun mit all diesen Fragen und Problemen wirklich „offen und transparent“ entwickeln wird und ob das HZG die „Belastungsprobe“ besteht und sich wirklich auf einen solchen Prozess einlässt – mit vielen für die Betreiber sicher unangenehmen Konsequenzen. Aber genau diese „auszuhalten“ und damit umzugehen und wirklich im Dialog zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, wäre die Chance und der Erfolg dieses Projekts. Und hätte dann wohl auch für andere Verfahren in ähnlichen Konfliktfeldern große Bedeutung!

weitere Links zum Thema:

Atommüll auf der Hausmülldeponie und  Strahlender Stahl

 

AKW Krümmel – Vattenfall schweigt weiter

Wie geht es nach der Stilllegung mit dem AKW Krümmel weiter? Vattenfall schweigt. Foto: Dirk Seifert

Der Atomkonzern Vattenfall – ohnehin nicht für eine offene Informationspolitik bekannt – schweigt darüber, was mit den stillgelegten Atomkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel geschehen wird. Am morgigen Donnerstag (13. September) findet auf Einladung der Stadt Geesthacht für das AKW Krümmel eine Veranstaltung statt. Dort soll auch der Betriebsleiter des AKW Krümmel sich den Fragen der Abgeordneten und BügerInnen zum weiteren Vorgehen von Vattenfall stellen.

Politiker der Landesregierung haben mehrfach kritisiert, dass Vattenfall nicht darüber informiert, wie es mit den Atomanlagen weiter gehen soll. Die neue Landesregierung in Kiel hat sich außerdem für den sofortigen Rückbau der Anlagen ausgesprochen und will dies gegebenenfalls mit einer Atomgesetzänderung vorschreiben. Nach dem Atomgesetz ist das derzeit nicht geregelt. Ebenso ungeregelt ist, wann Vattenfall entscheiden muss. Derzeit befinden sich beide Atommeiler in der so genannten Nachbetriebsphase. Vattenfall hat – wie auch RWE und E.on – eine Entschädigungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Außerdem hat der Konzern die Bundesrepublik vor dem Weltbank-Gericht verklagt und fordert auch hier mehr als eine Milliarde Euro als Entschädigung. Spekuliert wird, ob Vattenfall zur Zukunft der Atommeiler schweigt, um so den Druck vor den Gerichten zu erhöhen.

Vattenfall teilt laut Medienberichten lediglich mit, dass derzeit noch beraten wird, ob man entweder den Rückbau der Anlagen oder aber einen „sicheren Einschluss“ anstrebt. Die Betreiber z.B. des AKW Biblis oder Neckarwestheim haben ihre Entscheidungen bereits getroffen und streben den sofortigen Rückbau an.

In jedem Fall wirft auch die Stilllegung der Atommeiler viele Sicherheitsfragen auf. Um die AKWs von der hochradioaktiven Fracht – den Brennelementen in den Reaktoren und Nasslagern – zu befreien, fehlen derzeit ausreichend CASTOR-Behälter. Daher müssen die Brennelemente zunächst weiter in den Reaktoren gelagert und mit aktiven Sicherheitssystemen gekühlt werden. Und das vermutlich noch für Jahre, denn der Castorhersteller GNS kommt mit dem Bau der erforderlichen Behälter bis heute nicht nach.

Aber auch danach gibt es noch genug Probleme. Ein Endlager für hochradioaktive Brennelemente gibt es nicht, daher bleibt der strahlende Müll ohnehin für mindestens 40 Jahre noch am Standort im sogenannten „Zwischenlager“. Und was mit dem schwach- und mittelaktiven Atommüll wird, ist auch noch unklar. Frühestens 2024 soll der dafür vorgesehene – aber ebenfalls nicht wirklich sichere – Schacht Konrard in Betrieb gehen. Außerdem droht ein großer Teil von belasteten Materialien durch sog. Freimessung aufgrund der Strahlenschutzverordnung von 2001 auf den Hausmülldeponien zu landen oder wird zu Bratpfannen verarbeitet.

 

Atomforschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter!

Auch wenn das Licht ausgeht bei den Forschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter! Foto: Dirk Seifert

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) bereitet die Stilllegung und den Rückbau der ehemaligen Forschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht vor.

Die beiden Reaktoren waren seit Anfang der 60er Jahre im Einsatz, u.a. wurde hier der Atomfrachter Otto-Hahn maßgeblich entwickelt. Während der Forschungsreaktor 2 bereits 1993 abgeschaltet wurde, erfolgte die Abschaltung des FRG1 im Juni 2010. Jetzt hat die GKSS/HZG angekündigt, mit dem Rückbau der beiden Atomanlagen beginnen zu wollen.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht wird vom Bund (90 %) und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg (zusammen 10 %) finanziert. Insgesamt sind in dem Forschungszentrum etwa 750 Mitarbeiter beschäftigt. Am 1. Oktober wird die GKSS/HZG eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten Rückbau in Geesthacht durchführen.

Die GKSS steht bis heute im Verdacht, für die zahlreichen Leukämiefälle in der Umgebung verantwortlich zu sein. (PDF, Strahlentelex)

Rückbau Teil 1 – Die Nachbetriebsphase

Bereits im Juni 2010 berichtete die Bergedorfer Zeitung über die Rückbaupläne der GKSS: „Der Rückbau des Forschungsreaktors an der Max-Planck-Straße wird in zwei Phasen ablaufen. Zunächst läuft die Nachbetriebsphase, die etwa zwei Jahre dauern wird und dem Abklingen der Brennelemente dient. Die lagern solange im Reaktorbecken, werden dann an den Hersteller in Amerika zurück geschickt.“

Diese letzten Atomtransporte haben vor wenigen Wochen im Juli 2012 unter strenger Geheimhaltung stattgefunden. In der Nacht rollten die Transporte mit den hochradioaktiven Brennelementen aus den Reaktoren per LKW zum Hafen in Nordenham. Dort wurden sie auf ein Schiff verladen und in die USA transportiert. Weil die Brennelemente der Forschungsreaktoren hochangereichert sind, gelten sie in besonderem Maße auch als militärisch brisant. Um einen solchen Missbrauch auszuschließen, haben die USA in den 50/60er Jahren Verträge für die Lieferung solcher Brennelemente daran gekoppelt, dass diese wieder zurück geliefert werden müssen.

Rückbau Teil 2 – Atomüll und Sicherheit

Weiter berichtet die Bergedorfer Zeitung über den geplanten Ablauf für den Rückbau der GKSS-Reaktoren: „Anschließend folgt in enger Abstimmung mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Abbau. „Sicherheit ist dabei für uns natürlich das Top-Thema“, versichert Kaysser. Start für den Rückbau soll 2013 sein. Die atomaren Abfälle sollen ins Endlager des Schacht Konrad geliefert werden.“

Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber einerseits verzögert sich die geplante Inbetriebnahme immer wieder (derzeit ist davon die Rede, dass 2019 mit einer Probephase begonnen werden könnte, die tatsächliche Inbetriebnahme aber erst 2024 erfolgen wird, siehe hier) und andererseits gibt es immer noch erhebliche Sicherheitsbedenken, ob der ehemalige Eisenerz-Schacht für eine dauerhafte Lagerung geeignet ist. Kritiker befürchten, dass auch der Schacht Konrad wie das benachbarte Atommülllager ASSE absaufen könnte. Doch nicht nur damit gibt es Probleme: Die Stadt Salzgitter hat erst jüngst ein Gutachten veröffentlicht, in dem von erheblichen Sicherheitsproblemen mit den zahllosen Atomtransporten zum Schacht Konrad die Rede ist.

Wie viel Atommüll welcher Art insgesamt bei dem geplanten Rückbau der GKSS-Reaktoren anfällt, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Aber im Juni 2010 gab der Geschäftsführer der GKSS gegenüber der Bergedorfer Zeitung an: „Schätzungsweise 1800 Lastwagen-Ladungen sind nötig, um den Komplex des Forschungsbereichs aus Geesthacht abzutransportieren. Die Kosten sind mit rund 150 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Länder als Träger des Forschungszentrums werden diese Kosten tragen.“ Vermutlich sind mit dieser Angabe auch Bauschutt und andere Materialien gemeint.

Utopia berichtet 2010 bezugnehmend auf eine Stellungnahme der GKSS aus Anlass der Abschaltung des FRG-1: „Der anschließende Rückbau ist ein gesetzlich genau geregeltes und überwachtes Verfahren, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht.“ Und weiter: „Mit dem Abbau der Maschinenanlagen, Beton, Stahl etc. wird voraussichtlich nach Abstimmung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens in vier bis fünf Jahren begonnen werden. Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt. Der Rest wird nach heutiger Planung zur Einlagerung an das Bundesendlager ‚Schacht Konrad‘ abgegeben“

Anzunehmen ist, dass die Landesregierung den Rückbau ab 2013 mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auslegung der Antragsunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben sowie einem Erörterungstermin durchführen wird. Spätestens im Jahr 2015 wird dann der Abriss auch praktisch beginnen können. Der Schacht Konrad wird aber wie beschrieben erst 2024 in Betrieb gehen.

Zu fragen ist daher, was mit den radioaktiven Abfällen geschieht, bis der Schacht Konrad möglicherweise tatsächlich in Betrieb geht.

Die GKSS spricht aber indirekt auch ein weiteres großes Problem an: „Die Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt.“ Wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist, ist nach einer Änderung der Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 höchst umstritten. Mit der Neuregelung sind die „Freigaberegeln“ neu gefasst worden. Aus Sicht von kritischen Strahlenschützern mit der Folge, dass künftig große Mengen Bauschutt und Stähle radioaktiv belasteter Materialien auf Hausmülldeponien entsorgt werden können oder im Schrotthandel weiter verwertet werden können.

Wie sicher das ist, was die GKSS im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen beim Rückbau machen wird, mag man also getrost in Frage stellen.

Fazit: Alles strahlt weiter!

Die GKSS spricht im Zusammenhang mit dem Rückbau davon, die „Grüne Wiese“ wieder herzustellen. Das ist zwar eine übliche Sprache, nichtsdestotrotz ist es Augenwischerei. Die hochradioaktiven Brennelemente, die in die USA geschickt wurden, werden dort noch für Jahrtausende strahlen und die Umwelt und Menschen bedrohen. Mit dem Abriss wird radioaktives Material über die neuen Freigaberegelungen überall in der Umwelt verteilt und mit dem nicht freigegeben leicht- und mittealaktiven Atommüll werden die Menschen rund um den Schacht Konrad bedroht. Und für die sonstigen hochradioaktiven Abfälle gibt es bis heute keine Lösung. Die Bedrohung geht also weiter!

Ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren

Im „Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2009“ des Bundesamt für Strahlenschutz ist ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren enthalten:

  • FR Geesthacht 1 (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 23.10.1958, abgeschaltet seit: 28.06.2010
  • FR Geesthacht 2, (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 16.03.1963, abgeschaltet seit: 28.01.1993

S. 28: Forschungsreaktor Geesthacht 2 (FRG-2)
„Beim FRG-2 handelte es sich wie beim FRG-1 (Kapitel 3.1) um einen offenen Schwimmbadreaktor vom MTR-Typ; die thermische Leistung betrug 15 MW und der maximale thermische Neutronenfluss 1,5·1014 1/cm2·s. Er wurde am 16.03.1963 als Materialtestreaktor in Betrieb genommen und zu Bestrahlungsversuchen für die Weiterentwicklung von Kernkraftwerkskomponenten und der Reaktorsicherheit verwendet.
Der FRG-2 wurde mit dem FRG-1 in einer gemeinsamen Reaktorhalle, aber verschiedenen Reaktorbecken betrieben. Seit dem Inkrafttreten einer neuen gemeinsamen Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 sind die beiden Reaktoren genehmigungstechnisch als eine Reaktoranlage anzusehen (siehe auch Kapitel 3.1). Mit dem o.a. Bescheid vom 06.09.1967 wurde gleichfalls eine Genehmigung zur Erhöhung der thermischen Leistung des FRG-2 von 5 MW auf 15 MW erteilt. Der Reaktor wurde während seiner 30-jährigen Betriebszeit durchgehend mit HEU betrieben; einem Antrag des Betreibers Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH (GKSS) vom 25.09.1986 zur Umstellung der Anlage von HEU auf LEU wurde von der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen.
Am 28.01.1993 wurde von der GKSS aufgrund des Auftragsrückgangs für Materialtests durch Bestrahlungen im Einvernehmen mit dem BMFT und der Industrie ein Antrag auf die Außerbetriebnahme des FRG-2 und auf Teilabbau des Reaktors gestellt. Die Genehmigung wurde am 17.01.1995 erteilt. Da der FRG-2 und der FRG-1 auf der Basis der o.a. Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 genehmigungstechnisch eine gemeinsame Reaktoranlage darstellen und § 7 Abs. 3 AtG eine Stilllegung von Anlagenteilen nicht  vorsieht, ist die Außerbetriebnahme und der Teilabbau des FRG-2 rechtlich als eine Veränderung des Betriebs der Gesamtanlage gemäß § 7 Abs. 1 AtG anzusehen. Die BE wurden zunächst im gemeinsamen Lagerbecken zwischengelagert und bis zum 20.09.2000 in die USA entsorgt. Die formale Stilllegung und der endgültige Abbau des FRG-2 werden später gemeinsam mit dem Abbau des voraussichtlich im Jahr 2010 außer Betrieb gehenden FRG-1 im Rahmen einer Stilllegung der Gesamtanlage nach § 7 Abs. 3 AtG vorgenommen.“

AKWs stilllegen – Wohin mit dem Atommüll?

Parken statt Atommüll lagern. Der Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima beginnt jetzt bundesweit die Debatte, wie die Atommeiler konkret stillgelegt werden können. Landesregierungen favorisieren dabei den kompletten Rückbau der Atommeiler, ziehen diese Variante dem so genannten „sicheren Einschluss“ vor. Doch was passiert mit den beim Rückbau anfallenden großen Mengen von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll? Eine kritische Betrachtung zeigt auch hier: Atommüllentsorgung? ungelöst!

Einerseits werden große Mengen dieses Mülls nach einer 2001 vollzogenen Änderung der Strahlenschutzverordnung einfach über Hausmülldeponien oder im Straßenbau entsorgt. Dazu hier mehr.

Andererseits soll der radioaktive Müll, der nicht unter die „Freigaberegelung“ der Strahlenschutzverordnung fällt, im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD dauerhaft gelagert werden.

Bei Salzgitter-Bleckenstedt befindet sich damit das bislang einzige genehmigte Atommülllager der Bundesrepublik. Doch bis heute ist dort noch kein Atommüll eingelagert. Zur Zeit läuft im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz noch der Ausbau des Schachts. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen:

„Hieß es 2007 noch, KONRAD solle 2013 in Betrieb gehen, wurde daraus bald 2014 und zuletzt 2019. In letzter Zeit war die Sprachregelung „frühestens 2019“ und seit gestern (8.6.2012): KONRAD sei 2019 betriebsbereit und könne dann nach einer Erprobungsphase 2024 in Betrieb gehen. Damit wären dann zwischen Idee und Inbetriebnahme schlappe 50 Jahre ins Land gegangen. Das 2024 aber das Ende der Fahnenstange ist, ist angesichts der Probleme, offenen Fragen und Kontroversen hinter den Kulissen, kaum anzunehmen“, heißt es auf der Seite der AG Schacht Konrad dazu.

Die Betreiber haben offenbar große Probleme, die alten Plandaten auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu aktualisieren.

Allein diese Verzögerungen beim Schacht Konrad haben erhebliche Auswirkungen für den Rückbau der Atommeiler. Denn wenn diese ab ca. 2014 – nach den erforderlichen Genehmigungsverfahren – mit den praktischen Rückbaumaßnahmen beginnen, fallen auch die Atomabfälle an. Da diese dann noch nicht Richtung Schacht Konrad abtransportiert werden können, müssen sie – über mehrere Jahre – vor Ort weiter gelagert werden.

Bereits heute ist klar, dass der hochradioaktive Atommüll noch für Jahrzehnte an den AKW-Standorten bleiben wird: Dafür stehen dort so genannte Standortlager, genehmigt für eine Dauer von 40 Jahren! Doch auch hier gibt es schon Probleme für die Rückbauplanungen. Es fehlt an den erforderlichen Castorbehältern, um den hochradioaktiven Atommüll aus den Reaktoren und den Nasslagern zu entfernen.

Schacht Konrad – Genehmigte Unsicherheit

Doch obwohl das Atommülllager höchstrichterlich genehmigt ist, bleiben massive Zweifel an der Sicherheit des Schachts für die dauerhafte Atommülllagerung. Denn ausgerechnet der so genannte Langzeitsicherheitsnachweis, in dem der Betreiber aufzeigen muss, dass für mehrere hunderttausend Jahre das radioaktive Material von der Umwelt abgeschlossen bleibt, ist von den Gerichten nicht überprüft worden. Im Oktober 2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des Anwohners Walter Traube ab und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Der entscheidende Satz in der Begründung des Verfassungsgerichts lautet:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Die AG Schacht Konrad kritisiert dieses Urteil scharf: „Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.“

Bereits am 21.02.08 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die zeitlgeich mit Traube eingereichte Klage der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen.

In seiner Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest: „Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung“. Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte nicht beschwerdefähig. Zudem sei das OVG alleine entscheidungsbefugt.

Die Aussage von BMU Gabriel nach der Urteilsverkündung des OVG Lüneburg am 8.3.2006 „Das Gericht hat alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen“ ist ebenso falsch, wie die von NMU Sander am 26.3., das BVerfG habe entschieden, “die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden”. Richtig ist: Sowohl das OVG Lüneburg, als auch das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bunddesverfassunggericht haben bisher die Substanz der Klagen und die Sicherheit von KONRAD nicht überprüft, sondern nur den Klägern die Rechte genommen, gegen ein Atommüllendlager zu klagen.

Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf für den Schacht Konrad gibt es hier. Dort werden auch die wesentlichen Kritikpunkte und Sicherheitsmängel des Standorts dargestellt.

Auch im Schacht Konrad gibt es Wasser-Probleme

Doch nicht nur der Langzeitsicherheitsnachweis ist als problematisch anzusehen. Auch im Schacht Konrad gibt es das Risiko, dass der dort eingelagerte Atommüll mit Wasser in Kontakt kommen kann. Das wäre der Super-Gau in einem Endlager.

Auf dieses Problem hat jüngst noch einmal der Geochemiker Dr. Ralf Krupp hingewiesen und ist damit Äußerungen des Niedersächsischen Umweltministers Birkner entgegen getreten, es gäbe in Schacht KONRAD keine mit ASSE II vergleichbaren Probleme.

Krupp stellt fest, dass mit 16,3 Kubikmetern pro Tag mehr salzhaltiges Wasser in KONRAD eindringe, als derzeit in die Asse. KONRAD werde daher nach seiner Schließung ebenfalls ersaufen.

Ausdrücklich warnt er, sich in Fragen der Sicherheit nicht auf die rechtskräftige Genehmigung zu beschränken: „Nach den Erfahrungen mit der Asse sollte Konrad trotzdem nicht in Betrieb gehen“, meint Krupp und erläutert: „Die Abfälle werden nach Wasserzutritt genauso wie in der Asse unter Gasbildung korrodieren, und Radionuklide in Lösung gehen. Aufgrund des größeren Abfallvolumens und des kleineren Grubenhohlraums in Schacht Konrad werden aber mehr Gase und höhere Gasdrücke entstehen. Die über dem Endlager Konrad befindlichen und vermeintlich als geologische Barriere wirksamen Tonschichten der Unterkreide wurden durch zahlreiche Bohrungen auf Eisenerz, Öl- und Gas durchlöchert. Weitgehende Analogien zwischen Konrad und Asse bestehen auch hinsichtlich der Wissenschaftler und Behörden, die für die Befürwortung der jeweiligen Bergwerke als Endlager verantwortlich waren. Die Politik wäre daher gut beraten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein neues und diesmal geeignetes Endlager einzurichten.“ (zitiert nach AG Schacht Konrad)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) widerspricht diesen Darstellungen von Krupp. Auf der Konrad-Seite des BfS stellt die Behörde dar, dass die Hinweise auf das vorhandene Wasser nichts neues sein und seit Anfang an bekannt wären. Ein Vergleicht mit der ASSE sei aus Sicht des BfS nicht statthaft, weil es sich bei der ASSE um einen Salzstock handelt, der vielfach zerklüftet war. Außerdem würde das Wasser von außen eindringen. Dagegen handele es sich beim Schacht Konrad um ein Eisenerzbergwerk, das kaum zerklüftet ist, das Wasser von innen stamme, aber keinerlei Kontakt zur Außenwelt habe. Nach der Verfüllung mit dem Atommüll würden die Kammern verschlossen, so dass – zusätzlich geschützt durch eine über dem Bergwerk liegende Schutzdecke aus Ton – kein Wasser eindringen könne. Daher – so das BfS – sei ein Vergleich der ASSE mit dem Schacht Konrad nicht statthaft.

Auch der Deutschlandfunk berichtet über diese Kontroverse.

 

AKWs stilllegen – Atommüllentsorgung auf der Hausmülldeponie

Es war die letzte rot-grüne Bundesregierung, die im Jahr 2001 durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung den Weg freigemacht hat, den bei der Stilllegung von Atomanlagen anfallenden radioaktiven Bauschutt leichter zu entsorgen. Sebastian Pflugbeil von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW fasste das damals so zusammen:  „Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.“

Zuvor hatten zahlreiche Umweltorganisationen die Bundesregierung weitgehend erfolglos davor gewarnt, mit der Novellierung den Strahlenschutz derart zu verschlechtern: „Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.“

Renate Backhaus vom BUND kritisierte in dieser Stellungnahme, dass mit der Novelierung „das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert“ würde und: „Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling unterzubringen.“

Ein Jahr später, im Juni 2002, konkretisiert Pflugbeil: „Der gefährlichste Punkt in der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt die „Freigrenzen“ und die „unbegrenzte Freigabe“ gering kontaminierter Stoffe (§§ 8 und 29).“

Würde man die großen Mengen radioaktiv kontaminierten Mülls für die Endlagergung bereitstellen, bräuchte dies nicht nur erheblich größere Lagerkapazitäten, sondern vor allem würde das die Rückbaukosten enorm in die Höhe treiben.

„Also hat man sich verschiedene Wege einfallen lassen, billiger davonzukommen. Sie führen auf verschiedene Weise dazu, den Atommüll per Definition zu „nicht mehr Atommüll“ zu erklären, den man billig auf normalen Deponien verscharren, in Baustoffen, im Straßenbelag, auf Kinderspielplätzen und in Zahnspangen unterbringen und dann womöglich vergessen kann.“

Pflugbeil setzt sich detailliert mit den Berechnungs- und Genehmigungsgrundlagen auseinander und zeigt dabei auf, dass mit den Regelungen der Strahlenschutzverordnung letztlich der Schutz für die Bevölkerung vor Radioaktiviät deutlich abgesenkt wird (siehe angegebenen Link und auch hier).

Schon der Abriss der vor Jahren stillgelegten Atomreaktoren in Stade, Obrigheim und auch des 1997 stillgelegten AKW Würgassen findet weitgehend unter diesen seit 2001 geltenden Regelungen statt. Auf Basis dieser Strahlenverordnung wird nun in den nächsten Jahren in großem Maßstab der Abriss der Atomreaktoren stattfinden.

Eine Liste mit weiterführenden Informationen findet sich auf der Seite 100 Gute Gründe gegen Atomkraft

http://www.ippnw.de/print/atomenergie/atom-gesundheit/verborgene-texte… IPPNW: Deklaration von Lesbos zu den mangelhaften Grenzwerten der Internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) (engl.)

http://www.strahlentelex.de/_E1_Das_30-Millirem-Konzept_Scholz_R_Seite…pdf Wissenschaftliche und politische Grundlagen des 30-Millirem-Konzepts der Strahlenschutzverordnung

http://web.uni-marburg.de/isem//themen/docs/icrp.pdf „Strahlenschutz: Schutz der Strahlen oder Schutz vor Strahlen?“, Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Uni Marburg und Otto-Hug-Strahleninstitut

http://www.strahlentelex.de/Stx_05_442_S01-06.pdf „Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität“, Vortrag von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake (Uni Bremen und Otto-Hug-Strahleninstitut) auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005

http://www.aerzteblatt.de/archiv/64886/ Deutsches Kinderkrebsregister erkennt Mängel in den Rechenmodellen zur Abschätzung der Strahlenbelastung an

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/6e7535c132/deutsches-ki… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) dazu

http://www.gfstrahlenschutz.de/bremen.htm Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz (GfS) zur Novelle der Strahlenschutzverordnung 2000/2001

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/3399e7bc0c/vertrag-zwis… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) zum Knebelvertrag zwischen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) sowie zu den mangelhaften internationalen Strahlenschutzgrenzwerten

http://ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/atomkraftwerk…pdf Broschüre von den Ärzten gegen Atomkrieg (IPPNW) und .ausgestrahlt mit Fragen und Antworten zum Krebsrisiko rings um Atomanlagen

 

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