AKWs stilllegen – Sicherheit, Transparenz und Beteiligung

Bundesweit sind acht Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt worden. Verniedlichend sprechen die Atomkonzerne gern von „grüner Wiese“ – doch die atomaren Hinterlassenschaften werden noch für viele Jahrtausende ein hohes ökologisches Risiko darstellen. Wie sieht der Prozess der Stilllegung aus? Welche Verfahren gibt es? Wie werden BürgerInnen und Öffentlichkeit beteiligt? Welche Gefahren sind damit verbunden? Und was passiert mit dem ganzen Atommüll?

Für die acht Atomkraftwerke, die nach Fukushima per Atomgesetz abgeschaltet wurden, ist die Betriebserlaubnis zur kommerziellen Stromerzeugung faktisch erloschen. Derzeit befinden sich die Reaktoren in der so genannten Nachbetriebsphase. Jetzt müssen die Betreiber entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Grundsätzlich stehen ihnen dazu bislang zwei Wege offen: Sie können entweder den Rückbau der Anlagen sofort beginnen oder zunächst den sog. sicheren Einschluss durchführen und den Rückbau dann erst später starten.

Welchen Weg die AKW-Betreiber gehen, ist im Atomgesetz nicht geregelt, grundsätzlich kommen daher derzeit beide Wege in Frage. Die neue Landesregierung in Kiel, die den sofortigen Rückkbau bevorzugt, hat aber inzwischen angekündigt, dass sie eine Gesetzesinitiative starten will, mit der das Atomgesetz künftig den Rückbau vorschreibt.

Im Koalitionsvertrag, der Grundlage für die seit Juni 2012 regierende Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, heißt es dazu: „Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden.“ (S.38)

Für die jetzt anstehenden Diskussionen und Entscheidungen in Sachen Stilllegung der AKWs gibt es bereits Erfahrungen. Wolfgang Neumann von der Intac aus Hannover (früher Gruppe Ökologie): „Es wurden bereits 19 Atomanlagen endgültig abgeschaltet
bzw. befinden sich in Stilllegung.“

Im Strahlentelex vom November 2011 findet sich ein ausführlicher Artikel von Neumann, in dem er über die grundsätzlichen Fragen einen Überblick gibt, aber auch zu derzeit laufenden Stilllegungsverfahren konkrete Hinweise gibt. (eine gekürzte Fassung gibt es hier als PDF).  Bereits 1999 hat sich Neumann in der Zeitung ak-analyse+kritik ausführlich mit der Frage nach Einschluss oder Rückbau auseinandergesetzt. (PDF)

Im Strahlentelex kommt Neumann zu einer kritischen Bilanz: „Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden abgeschwächt und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausgehöhlt.“ Er verweist vor allem auf das Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim in Baden-Württemberg. Mit seiner Kritik steht er nicht allein. Bürgerinitiativen rund um Obrigheim haben inzwischen gegen den Rückbau des Atommeilers Klage eingereicht. Die Klage zielt auch darauf, dass bundesweit verbindliche Regelungen her müssen, in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Rückbau- und damit verbundenen Gehnehmigungsschritten sicher gestellt werden.

Inzwischen hat die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Kritik der AtomkraftgegnerInnen reagiert und im Mai 2012 per Pressemitteilung zugesagt, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten „als vorgeschrieben“ und beteuert, dass die Sicherheit beim Rückbau „höchste Priorität“ habe.

Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller versucht die Kritik abzuwiegeln: „Im Gegenteil, sagte der Umweltminister, die EnBW Kernkraftwerk GmbH (EnKK) tue sogar mehr als rechtlich erforderlich, um die Bevölkerung insbesondere in der Region am unteren Neckar zu informieren und einzubeziehen. Franz Untersteller: „Die EnKK führt vor der Erteilung der dritten Abbaugenehmigung freiwillig eine  Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durch. Und wir wollen neue Aspekte, die sich eventuell bei dieser Veranstaltung ergeben, im weiteren Verfahren berücksichtigen.“

Aber genau hier zeigt sich das Problem: Die rechtlichen Ansprüche für eine umfangreiche Beteiligung sind derzeit zu vage und es hängt vom Good-Will einer Landesregierung oder Atomaufsicht ab, wie weit sie in Sachen Bürgerbeteiligung geht. Und wenn der AKW-Betreiber nicht will, hat er derzeit gute rechtliche Möglichkeiten, die Beteiligung auf einen schmalen Rahmen zu begrenzen.

Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat per Koalitionsvertrag erklärt: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ (S.38)

Was das genau bedeutet und in welcher Weise die neue Landesregierung die Bevölkerung nicht nur informieren wird, sondern ihr auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Stilllegung rechtliche Einflussmöglichkeiten einräumen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird auf der Veranstaltung der Stadt Geesthacht am 13. September 2012 über die Stilllegung des AKW Krümmel darüber mehr zu erfahren sein, denn dann könnte der Leiter der Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, Wolfgang Cloosters, dazu einiges darlegen. Inzwischen ist auch klar, wer für Vattenfall an dieser Veranstaltung teilnehmen wird: Dr. Neuhaus und Torsten Fricke vertreten das Unternehmen.

Auch für das AKW in Brunsbüttel ist die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständig.

Für die beiden Atommeiler in Biblis hat RWE vor kurzem die Anträge für den Rückbau beim hessischen Umweltministerium eingereicht. Das HMU hat darüber öffentlich informiert und hat auf seiner Homepage auch einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht, der einen Überblick über den derzeit geplanten Ablauf und Umfang des Genehmigungsverfahrens und des anschließenden Rückbaus gibt.

In den Fragen/Antworten werden in Frage 4 zwar indirekt Hinweise gegeben, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen wird, zumindest im ersten Schritt. Unklar bleibt aber, wie sich das „gestufte Genehmigungsverfahren“ im einzelnen konkret darstellt und ob an allen einzelnen Schritten die Öffentlichkeit beteiligt wird. Genau das war beim Rückbau des AKW Obrigheim zum Problem geworden, wo ledliglich im ersten Schritt eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, nicht aber mehr im zweiten.

Ein wichtiger Hinweis auf die Sicherheitsfrage wird in der Antwort zur Frage 10 geliefert. Da es bundesweit an Castor-Behältern mangelt, stehen alle AKW-Betreiber derzeit vor dem Problem, dass die hochradioaktiven Brennelemente nicht schnell aus den Nasslagern und dem Reaktor herausgeholt und in Castorbehältern in die vorhandenen Standortzwischenlager transportieren werden können. Deshalb scheinen die Betreiber zu planen, den Rückbau zu beginnen, auch wenn die hochradioaktive Fracht noch im Reaktor steht. Das stellt ein enormes Risiko dar! Nicht nur in Biblis, auch in den AKW Krümmel und Brunsbüttel, Unterweser etc. dürfte es hier zu gravierenden Problemen kommen. Sicherer wäre in jedem Fall, das die Brennelemente vor einem Rückbau ausgelagert sind!

Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

AKW Krümmel – Wie geht abschalten?

AKW Krümmel – Auch die Stilllegung birgt viele Risiken, Foto: Dirk Seifert

Über das weitere Verfahren zur Abschaltung des AKW Krümmel lädt die Stadt Geesthacht zu einer Infoveranstaltung am 13. September 2012 ein. Während Betreiber Vattenfall sich in alt bekannter Manier bis heute nicht in die Karten schauen lässt, will die Stadt Geesthacht zusammen mit Vertretern aus der zuständigen Atomaufsicht im Kieler Umweltministerium, vom Bundesamt für Strahlenschutz und von der Intac (ehemals Gruppe Ökologie) über die Alternativen, die Verfahrensfragen und die Risiken des Abbaus des Atommeilers informieren und diskutieren. Offen ist scheinbar noch, ob jemand von Vattenfall kommen wird. Gleich um die Ecke des AKW Krümmel beginnt mit einer weiteren Veranstaltung auch der Rückbau der Forschungsreaktoren der GKSS.

Gegenüber der Atomaufsichtsbehörde hatte Vattenfall noch Ende letzten Jahres zugesichtert, bis zum März 2012 darüber zu entscheiden, was mit dem AKW geschehen soll, ob Vattenfall sich für den Rückbau entscheidet oder zunächst den „sicheren Einschluss“ favorisiert. Doch kurz vor Ablauf der Frist teilte Vattenfall mit, dass es bis zu einer Entscheidung noch dauern wird. Andere Betreiber, z.B. E.on für das AKW Biblis hat dies bereits vor Monaten entschieden und inzwischen sogar schon die ersten Anträge bei der zuständigen Behörde in Hessen eingereicht.

Allerdings: Ob Rückbau oder Einschluss: Die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktorkern und im Abklingbecken werden so schnell nicht aus dem Atommeiler entfernt werden können. Denn es mangelt an den erforderlichen Castorbehältern. Können die Brennelemente nicht in die Castoren verpackt werden, müssen sie weiter aktiv gekühlt werden und damit müssen sie vorerst im AKW bleiben. Und es müssen aktiv Sicherheits- und Kühlsysteme in Betrieb bleiben.

Für die AKWs in Biblis wurde jüngst folgendes mitgeteilt, was auch für das AKW Krümmel relevant sein dürfte: Laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut des hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich sollen bei der GNS künftig rund 80 Castorbehälter hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier).

Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wollen die Betreiber mit dem Abriss beginnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert – so ist es z.B. bei dem AKW in Obrigheim der Fall .

Hinzu kommt: Selbst wenn die Brennelemente endlich in Castoren verpackt werden können – ein Endlager steht vor 2030/40 nicht zur Verfügung. Bis dahin werden sie auf dem AKW Gelände in der benachbarten Zwischenlagerhalle geparkt. Ungesichert gegen Flugzeugabstürze und Terrorangriffe. Siehe zur Problematik der Standortzwischenlager hier und auch hier.

Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Vor diesem Hintergrund geht es also auch um die Frage: Abbau des AKW Krümmel und was passiert mit dem Atommüll?

Die Einladung der Stadt Geesthacht im Wortlaut:

„Deutschland steigt aus der Atomkraft aus. Das AKW Krümmel bleibt endgültig vom Netz. Und jetzt? Wie geht es weiter? Die Stadt Geesthacht lädt ein: Bürgerinformation zum Thema „Rückbau des AKWs Krümmel“

13. September 2012, 18.00 – 20.30 Uhr, Stadtverwaltung Geesthacht, Markt 15, Ratssaal

Experten beantworten Bürgerfragen:

• Dr. Cloosters und Dr. Karschnick, Atomaufsicht Kiel

• Dr. Hoffmann, Bundesamt für Strahlenschutz

• Wolfgang Neumann, Physiker vom Gutachterbüro „intac-Hannover“

• Eingeladen wurde auch ein Vertreter von Vattenfall.

Veranstalter: Stadt Geesthacht, angeregt durch: ElternInitiative Geesthacht u. BUND Ortsgruppe  Geesthacht, unterstützt durch den Umweltbeirat Geesthacht

Es gibt viele Fragen!

1.  Läuft das AKW Krümmel noch im „Stand-By-Modus“? Was heißt das eigentlich?

2.  Was heißt „Rückbau“ oder „Sicherer Einschluss“?

3.  Wann fällt diesbezüglich eine Entscheidung? Wie viele Jahre/Jahrzehnte dauert ein etwaiger Rückbau?

4.      Was passiert mit den radioaktiv kontaminierten Bestandteilen, die durch den Abbau anfallen? Werden sie im Zwischenlager des AKWs gelagert?

5.    Welche Sicherheitsrisiken bestehen im Moment? Welchen Einfluss haben 1100 Fässer mit radioaktivem Abfall auf unsere Sicherheit?

und und und….

Kontakt: info@elterninitiative-geesthacht.de, http://www.elterninitiative-geesthacht.de

Atomforschung – Reaktoren der GKSS sollen abgebaut werden

Eingangsbereich zu den Forschungsreaktoren auf dem Gelände der GKSS/HZG. Foto: Dirk Seifert

Die früher als GKSS bekannte Atomforschungsanlage in Geesthacht, direkt neben dem Atomkraftwerk Krümmel, soll zur „Grünen Wiese“ gemacht werden. Bereits seit längerer Zeit sind die beiden Forschungsreaktoren stillgelegt. Der heutige Betreiber, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, hat jetzt die Bevölkerung eingeladen, um über den geplanten Rückbau zu informieren.

Wohin mit dem Atommüll?

Klar ist, dass bei dem geplanten Rückbau vor allem schwach- und mittelaktiver, aber auch hochradioaktiver Atommüll anfallen wird. Deren dauerhafte Lagerung ist immer noch umstritten oder sogar ungelöst. Der leicht- und mittelaktive Strahlenmüll aus der GKSS soll vermutlich im Schacht Konrad eingelagert werden. Der ist zwar genehmigt, aber seit Jahren verzögert sich der Ausbau immer wieder. Wichtiger aber ist: Nach wie vor bestehen erhebliche Sicherheitsbedenken gegen den Schacht Konrad als dauerhaftes Atommülllager. Einerseits haben kritische Experten auf Mängel beim Nachweis der Langzeitsicherheit hingewiesen, andererseits wird befürchtet, dass es zu Wassereinbrüchen kommen könnte. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die GKSS und die Leukämien in der Elbmarsch

Die Frage es Rückbaus berührt aber auch noch eine andere Frage, nämlich die der Ursachen nach dem weltweit größten Leukämie-Cluster bei Kindern und Jugendlichen in der benachbarten Elbmarsch. Seit Anfang der 90er Jahre sind dort zahlreiche Kinder an der überaus seltenen Leukämie erkrankt. Über zehn Jahre haben staatliche Stellen und unabhängige Kommissionen nach den Ursachen geforscht. Bis heute ist umstritten, ob es in der GKSS Mitte der 80er Jahre im Rahmen geheimer Atom-Forschungen zu einer Explosion gekommen ist, bei der radioaktive Kugeln in die Umwelt gelangten und deren Strahlung für die Erkrankungen ursächlich ist.

Im Zusammenhang mit dem Rückbau werden diese Fragen sicherlich neu zu stellen sein. Siehe auch maus e.V. Bremen.

Dazu hat das ZDF die folgende Dokumentation Und keiner weiß warum: Leukämietod in der Elbmarsch gezeigt:

GKSS/HZG: Transparent und offen?

Am 1. Oktober 2012 ab 18:30 Uhr will das HZG mit einer Veranstaltungsreihe „im Dialog“ im Hörsaal auf dem Forschungsgelände in Geesthacht über die Stilllegung des 2010 abgeschalteten Forschungsreaktors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums Geesthacht und der bevorstehende Abbau informieren und diskutieren.

Dazu soll es – durchaus neu – „moderierte Diskussionen in kleinen Gruppen und eine enge Abstimmung mit einer zukünftigen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Bürgerinitiativen, der lokalen Politik und weiteren kommunalen Akteuren“ geben, weil das HZG „größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen“ will.

Nicht ganz so Transparent verlief vor wenigen Wochen der Abtransport von hochradioaktivem Atommüll, – den Brennelementen aus den Forschungsreaktoren. Mitten in der Nacht ist der Atomtransport Richtung Nordenham geschickt worden. Von dort wurden sie per Schiff in die USA transportiert. AtomkraftgegnerInnen hatten von den bevorstehenden Transporten Wind bekommen und den Transport begleitet und fotografiert.

Für den Auftakt zur Rückbau-Veranstaltung hat das HZG Silke Freitag beauftragt, eine Mediatorin – so das HZG in ihrer Pressemittelung, „die sich selbst seit Jahrzehnten für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie sowie einen achtsamen Umgang mit dem entstandenen Atommüll engagiert.“ Silke Freitag ist in der Tat seit langem bei X-Tausend-mal-querr aktiv.

Informationen zu den Planungen bei der ehemaligen GKSS gibt es von:  Dr. Torsten Fischer, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,  Telefon: 04152-87-1677

 

Atommüll-Schachereien zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel

Atommüll – und andere Probleme. Foto: Dirk Seifert

Die Atommüllentsorgung ist und bleibt ein Desaster. Weil im Atomkraftwerk Krümmel die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht ausreichen, wird diese Strahlenfracht seit Jahren in das AKW Brunsbüttel gekarrt. Ein weiteres Beispiel für die bis heute völlig ungelöste Entsorgung des Atommülls haben die Lübecker Nachrichten jüngst eher nebenbei in einem Artikel (3. Juni 2012) über das AKW Krümmel an die Öffentlichkeit gebracht. Darin heißt es: „In regelmäßigen Abständen wird in Krümmel der Inhalt von 12 bis 14 solcher 200-Liter-Fässer in einen großen, eckigen Container gefüllt. Zuletzt ist das 2011 geschehen, die nächste Umfüllaktion ist für Ende nächsten Jahres geplant. 15 Container stehen jetzt in einer Halle, bis sie auf Lastwagen nach Brunsbüttel ins Zwischenlager gebracht werden.“

Das nennt man Entsorgungsnotstand und das zeigt, wie seit Jahrzehnten mit dem anfallenden Atommüll umgegangen wird. Von einem Konzept, wie es Bundesregierungen und Atombetreiber immer wieder nennen, ist das weit entfernt. Damit die AKWs weiter ungestört Strom und vor allem Gewinne für die Betreiber produzieren konnten, wurde das Atommüll-Desaster mit immer neuen Improvisationen kaschiert. Selbstverständlich rechtsstaatlich abgesichert!

Die Anti-Atom-Initiative „Brokdorf akut“ hat aufgrund der Meldung in den Lübecker Nachrichten bei der zuständigen Atomaufsicht nachgefragt, ob die Informationen zutreffen und auf welcher Basis diese Atommülltransporte stattfinden.

Die Antwort der zuständigen Behörde ergibt folgendes: Bereits Mitte der 90er Jahre haben sich die von Vattenfall (bzw. damals noch HEW) betriebenen AKWs aufgrund von fehlenden Lagermöglichkeiten im AKW Krümmel darauf verständigt, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll – darunter auch kernbrennstoffhaltige Abfälle – im AKW Brunsbüttel einzulagern. Im Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel vom 22. Dezember 1999 heißt es auf Seite 3:

Einer der Gründe für den Entsorgungsengpass war offenbar, dass das ehemals von der DDR genehmigte und trotz gravierender Sicherheitsmängel auch in der Bundesrepublik noch weiter betriebene Atommülllager in Morsleben (ERAM) nicht mehr zur Verfügung stand. Denn entgegen den damaligen Sicherheits-Beteuerungen der Bundesumweltministerin Angela Merkel war es in Morsleben zu Deckeneinstürzen des Salzstocks gekommen und schließlich ist Morsleben per Gerichtsbeschluss geschlossen worden.

Geplant ist, sämtliche leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle künftig im Schacht Konrad zu versenken. Der ist zwar genehmigt, aber massive Sicherheitsbedenken bestehen bis heute. Und: Immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad verschoben. Derzeit ist die Rede davon, dass 2019 die Annahme von Atommüll starten könnte.

Auf Seite 4 des Genehmigungsbescheids, der die Einlagerung von Atommüll aus dem AKW Krümmel im Transportbehälterlager II am AKW Brunsbüttel erlaubt, heißt es:

Laut dem Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel zur Annahme von Atommüll aus Krümmel vom 26. November 2009, in dem im wesentlichen die Bestimmungen von 1999 bestätigt wurden, ist diese Genehmigung nunmehr bis zum 31.12.2014 befristet.

Für diese Genehmigung stellt die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dem Antragsteller eine Gebührenrechnung: „Die Genehmigungsgebühr wird festgesetzt auf 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert). Auslagen werden gesondert festgesetzt“, heißt es auf Seite 2.

Atommülllager Schacht Konrad – Atommüll-Transporte nicht sicher

Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.

Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.

Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.

Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.

Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen

Mit  Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter  zu gewährleisten.

Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:

Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet

1.      Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.

2.      Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.

3.      Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.

4.      Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.

In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:

–          Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.

–          Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.

–          Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.

–          Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.

–          Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.

–          Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.

Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.

Anlagen:

1. Lageplan Schacht Konrad

2. Geplante Verkehrsanbindung

Anlagen:
Nr.StatusName
Anlage 11(wie Dokument)Lageplan Schacht Konrad (170 KB)
Anlage 22(wie Dokument)Geplante Verkehrsanbindung Konrad (613 KB)
Anlage 33(wie Dokument)Bewertung Transportstudie Phase I (249 KB)
×