Volksentscheid Energienetze Hamburg: Handelskammer unsersiös

neu_Logo_Unser-Netz_CMYK-DruckEs ist schon komisch: Die Handelskammer Hamburg will die Debatte um den kommenden Volksentscheid über die Energienetze „versachlichen“ und sorgt mit eher unsachlichen Beiträgen für das genaue Gegenteil. Für den gestrigen 28. Januar hatte die Handelskammer zu einer Veranstaltung eingeladen. Das Fazit ist auf deren Homepage zu lesen: Für die Handelskammer ist der Volksentscheid und damit die Befragung aller HamburgerInnen ein „unrühmliches Beispiel für direkte Demokratie“, so Präses Fritz Horst Melsheimer.

Schon zum Jahreswechsel hatte der Handelskammer-Chef davon gesprochen, dass durch die Bürgerbeteiligung die „Handlungsfähigkeit der Politik“ gefährdet sei. Das Hamburger Abendblatt berichtete: “Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer hatte in seiner Jahresschlussansprache die Volksgesetzgebung als einen Grund für die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Politik genannt. Zu häufig würden Gerichte oder das Volk direkt über Fragen befinden, die eigentlich von Parlamenten zu entscheiden seien. Als Beispiele hatte er die von Umweltverbänden vorerst gestoppte Elbvertiefung, das auf Druck einer Volksinitiative beschlossene Transparenzgesetz und den im September anstehenden Volksentscheid über den vollständigen Rückkauf der Energienetze genannt.” (Zur Bürgerbeteiligung und Demokratie siehe auch: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

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Chef der Handelskammer Hamburg: Zu viele Bürger gefährden die Politik. Foto: Dirk Seifert

An der Veranstaltung der Handelskammer nahmen auf dem Podium teil: Prof. Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission,  Umweltsenatorin Jutta Blankau, Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter der Vattenfall Europe AG, und Dr. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg e.V (Vertreter von UNSER HAMBURG UNSER NETZ).

Auf das „Fazit“ der Handelskammer hat die Netze-Initiative heute mit einer PM reagiert, die hier gleich dokumentiert wird. Außerdem hat die Initiative dieses Papier mit Argumenten für die vollständige Netzübernahme veröffentlicht (PDF):

„Energienetze: Handelskammer argumentiert unseriös

Die Handelskammer hat den für September 2013 geplanten Volksentscheid öffentlich als „unrühmliches Beispiel für die direkte Demokratie“ bezeichnet und behauptet, dass eine „große Mehrheit der Experten“ die Ansicht der Handelskammer zum fehlenden Mehrwert einer Rekommunalisierung stützt. Die Handelskammer verweist dabei auf ihre eigene Veranstaltung vom Montagabend (PM vom 28.01.2013).

Auf dieser Veranstaltung hatte allerdings nur ein einziger Experte in einem Vortrag Zweifel an  Rekommunalisierung vertreten. Zudem hatte der Experte selbst darauf verwiesen, die genaue Situation in Hamburg nicht zu kennen.

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat vor dem Hintergrund dieser Vorwürfe und der Vorgehensweise der Handelskammer eine Reihe von Aussagen anerkannter Experten aus den letzten zwei Jahren zur Frage der Rekommunalisierung zusammengetragen (siehe Anlage). Daraus geht eindeutig hervor, dass die Chancen einer Rekommunalisierung die Risiken deutlich übersteigen.

Gerade den Verteilnetzen und ihrem Umbau kommt für die Energiewende eine zentrale Bedeutung zu. Dies wird vom Bundeswirtschaftsministerium, vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und von der Deutschen Energieagentur (dena) bestätigt. Auch gilt die Rücknahme der Energienetze als solides Geschäft. Dazu hat UNSER HAMBURG – UNSER NETZ bereits ein Gutachten vorgelegt.

„Die Handelskammer fordert eine „Versachlichung der gegenwärtigen Diskussion“, veröffentlicht aber schon vor Beginn einer Veranstaltung die Meinung einer Mehrzahl von Experten, die es gar nicht gibt und die auch nicht aufgetreten sind. Damit konterkariert die Handelskammer ihre eigene Forderung nach sachgerechter Debatte“, so Theo Christiansen, Vertrauensperson von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ. Außerdem stelle die Rekommunalisierung eine zentrale Weichenstellung für die Energiepolitik der Stadt dar, die es nur alle 20 Jahre gibt. Kommunale Unternehmen wie etwa die Stadtwerke München zeigen, wie konsequenter Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien funktioniert. „Die Bürger und Bürgerinnen abstimmen zu lassen, ist daher nur konsequent.“, so UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“

Zum Verhältnis von Teilen der Politik und Wirtschaft zu den Umweltverbänden in Hamburg siehe auch hier: Konzerne und CDU-Abgeordneter Scheuerl gegen den BUND Hamburg

Uranminen der AREVA im Niger – Landeskonferenz der Anti-Atom-Gruppen NRW nimmt Stellung

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Online-Protest gegen die URANFABRIK GRONAU unterstützen. HIER UNTERSCHREIBEN…

Am 27.1.2013 hat in Münster die Landeskonferenz der AntiAtomGruppen in NRW nicht nur die Aktionen zum zweiten Jahrestag der Katastrophe von Fukushima weiter vorbereitet, sondern auch zu dem Militäreinsatz französischer Truppen bei den Uranminen der AREVA im Zusammenhang mit dem Kriegseinsatz in Mali folgendermaßen Stellung genommen:

„Die NRW Landeskonferenz stellt fest:

Französischer Militäreinsatz bei Uranminen im Niger zur Sicherung französischer Energieversorgung.

Französische Truppen haben nach dem Kriegsbeginn in Mali und der zu erwartenden Terroraktion islamistischer Kräfte auf eine Gasförderanlage in Algerien mit militärischen Sicherung der vom französischen Atomkonzern AREVA betriebenen Uranminen im Nachbarstaat Niger reagiert..  Dies macht deutlich: Es geht in der Sahelzone nicht nur – wie Frankreich und die westlichen Staaten behaupten – um dem Kampf gegen die menschenverachtende Politik einiger Kräfte in der Region.

Es geht bei dem Militäreinsatz auch um den Schutz von Ressourcen und die Sicherung des Nachschubs mit wichtigen Rohstoffen. Das wird durch den Einsatz französischer Soldaten an den AREVA-Uranminen deutlich.

Schon seit Jahren gibt es immer wieder auch militärische Konflikte wegen der Uranminen der AREVA im Niger. Noch in diesem Jahr will Frankreich bzw. der Atomkonzern AREVA dort eine weitere Uranmine in Betrieb nehmen. Wir befürchten, dass der jetzige Militäreinsatz auch (!) ein Beitrag ist, diese neue Uranmine in Betrieb nehmen zu können.

Das geht uns auch in Deutschland und NRW an: Denn AREVA ist als französischer Staatskonzern in allen Bereichen der Atomwirtschaft an vielen Orten aktiv – auch in NRW!

Informationen, wie viel Uran aus dem Niger über die AREVA nach Deutschland kommt, verschweigen der französische Atomkonzern bzw. die Bundesregierung bis heute.

AREVA in NRW und Deutschland:

AREVA liefert Uran an die Uranfabrik Gronau. Gemeinsam mit der URENCO betreibt die AREVA über die gemeinsame Tochter ETC die Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungstechnik (Gaszentrifugen). Dafür gibt es in NRW die Standorte in Gronau und Jülich. AREVA gilt zudem als ein Interessent für den Kauf von Teilen der URENCO. Damit würde AREVA zu einem Schlüsselspieler bei der Urananreicherung in Gronau und weltweit.

Im niedersächsischen Lingen betreibt die AREVA bereits die einzige Brennelementefabrik in Deutschland und versorgt damit Atomkraftwerke in aller Welt. Außerdem hat die AREVA in Erlangen die Atombranche von Siemens übernommen. Auch von dort verdient AREVA mit den Bau von Atomkraftwerken sein Geld.“

Siehe auch: Uranlieferant Niger – Hunger und Krieg.

Vattenfall-Konzern: Gewerkschaften legen Tarifforderungen 2013 vor

Vattenfall-Schriftzug-Berlin-HBFBei Vattenfall beginnen im Februar die Tarifverhandlungen und die drei Gewerkschaften IGBCE, Verdi und IG Metall haben jetzt ihren Forderungskatalog für die Beschäftigten vorgelegt. Die Pressemitteilung zu den Forderungen der Konzerntarifkommission wird hier dokumentiert: „Auftakt in die Tarifrunde Vattenfall – Die Konzerntarifkommission von IG BCE, ver.di und IG Metall hat am 22. Januar 2013 ihre Forderung für die anstehende Tarifrunde für rund 15.000 Beschäftigte von Vattenfall in Deutschland aufgestellt: Die Gewerkschaften fordern eine Vergütungserhöhung um 6,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten, den Abschluss des Tarifvertrags Sozialpolitische Begleitung mit einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2020 und die Verlängerung des Tarifvertrags Ausbildung mit den heute festgeschriebenen Ausbildungszahlen und einer Regelung für die unbefristete Übernahme ebenfalls bis 2020.

Die Tarifverhandlungen starten am 21. Februar 2013.

IG-BCE-Verhandlungsführer Holger Nieden: „Die Vattenfall-Beschäftigten wollen ein ordentliches Plus für ihre hervorragende Arbeit, das zeigt die Erwartungshaltung in allen Unternehmensteilen deutlich. Oberste Priorität haben aber ebenso der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, den wir im Tarifvertrag Sozialpolitische Begleitung vereinbaren wollen, und die Sicherung von Ausbildung und Übernahme in der Zukunft. Diese Tarifrunde wird eine große Herausforderung, das ist bereits jetzt klar.“

Im vergangenen Oktober waren die Verhandlungen zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen im Rahmen des Tarifvertrags Sozialpolitische Begleitung und zum Tarifvertrag Ausbildung gescheitert. IG BCE, ver.di und IG Metall hatten die Reißleine gezogen, nachdem die Angebote der Arbeitgeber auch in der vierten Verhandlungsrunde vollkommen unzureichend und inakzeptabel waren. Die Themen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Sicherung von Ausbildung und Übernahme werden nun als Gesamtpaket mit dem Entgelt in der Vergütungstarifrunde verhandelt.

Der aktuelle Vergütungstarifvertrag und der Tarifvertrag Sozialpolitische Begleitung wurden seitens der Konzerntarifkommission zum 28. Februar 2013 gekündigt.

Folgendes Forderungspaket beschloss die Konzerntarifkommission von IG BCE, ver.di und IG Metall in ihrer Sitzung am 22. Januar für die Vergütungstarifrunde 2013 einstimmig:

Tarifvertrag Sozialpolitische Begleitung: Der Tarifvertrag Sozialpolitische Begleitung inklusive des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen soll mit einer Laufzeit bis 2020 abgeschlossen werden.

Die Erhöhung der Tabellen- und Ausbildungsvergütungen um 6,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Tarifvertrag Ausbildung: Der Tarifvertrag Ausbildung soll bis 2020 verlängert werden. Innerhalb dieses Tarifvertrages sollen die aktuellen Ausbildungszahlen und eine Regelung für eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung festgeschrieben werden.

Weitere Infos im Tarifflugblatt:

Tarifrunde Vattenfall:Das Forderungspaket liegt jetzt auf dem Tisch! (PDF)

Volksbegehren für Energiewende: Berliner Energietisch – Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

ak-logoberlin-volksbegehrenEnergienetze in öffentlicher oder Bürgerhand. Für dieses Ziel wird in vielen Städten und Kommunen gestritten. Anlass sind die auslaufenden Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze. In Berlin hat sich das Bündnis „BerlinerEnergietisch“ auf den Weg gemacht, die Stromnetze von Vattenfall zurückzuholen. Ziel ist es, die Stromnetze zu rekommunalisieren und obendrein mit neuen Stadtwerken dem alten Strom- und Klimakiller-Konzern Vattenfall das Fürchten zu lehren. Früher hätte man das vielleicht auch Enteignung oder gar Zerschlagung der Atomkonzerne genannt.

Die Initiative „Für eine linke Strömung“ (FelS) beteiligt sich an dem BerlinerEnergietisch. In „analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis“ haben zwei FelS(en) ihre Gründe für dieses Engagement dargelegt und erklären, wie weit linke Inhalte in ein Bündnis eingebracht werden konnten, das Energiewende ökologisch, sozial und demokratisch machen will:

„Raus aus der Defensive – Berliner Energietisch kämpft für Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

Von Florian Frey und Hendrik Sander

Seit die Energieversorgung in Berlin in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre privatisiert wurde, kontrolliert der Energiegigant Vattenfall Produktion, Verteilung und Vertrieb des Stroms. Doch das könnte sich bald ändern. Die Konzessionsverträge für die Nutzung der örtlichen Stromnetze wurden neu ausgeschrieben. Der daraufhin gegründete Berliner Energietisch versuchte deshalb, durch ein Volksbegehren die Netze wieder in öffentliche Hand zu bringen und ein kommunales Stadtwerk zu gründen. Seitdem ist die energiepolitische Landschaft in der Hauptstadt mächtig in Bewegung geraten.

Der Energietisch wurde von verschiedenen Akteuren im Sommer 2011 gründet. Gegenwärtig beteiligten sich mehr als 40 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen u.a. Umweltverbände wie BUND, Grüne Liga, Rettet den Regenwald und Naturfreunde, kleine progressive NGOs wie BürgerBegehren Klimaschutz, Mehr Demokratie und Powershift, Attac und Noya, Einzelpersonen zum Beispiel von der Partei DIE LINKE bis hin zu aktivistischen linken Gruppen wie Gegenstrom Berlin. Wir von der Gruppe Für eine linke Strömung (FelS) beteiligen uns seit den Anfängen des Energietisches an dieser Kampagne. Das könnte durchaus überraschen: Wieso sucht sich eine linksradikale Gruppe ausgerechnet ein Volksbegehren zur Schaffung von Staatsunternehmen als Hauptkampffeld im Energiebereich?

Energie ohne Warencharakter

Hintergrund unseres Engagements ist die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Vergesellschaftung, das auf folgende Grundprinzipien zielt: Der Zugang zu Gütern wird nicht marktförmig und profitorientiert organisiert, sondern Verteilung und Produktion werden demokratisch ausgehandelt und richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen. Der Begriff Vergesellschaftung als Richtungsforderung macht grundlegende Alternativen jenseits reiner Abwehrkämpfe gegen einzelne Schweinereien vorstellbar. Im Energiesektor gibt es beispielsweise bereits ein weitverbreitetes Bewusstsein in der Bevölkerung, dass eine demokratische, soziale und ökologische Energieversorgung mit den großen Stromkonzernen nicht zu haben ist. Zahlreiche Energiekämpfe setzen an den verschiedenen Machenschaften von E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall an.

Die Forderungen nach Enteignung der Energiekonzerne und Vergesellschaftung des Energiesystems könnten den Kämpfen eine gemeinsame Idee und Perspektive geben, die über das Bestehende hinausweist. Das heißt, die Möglichkeit zu eröffnen, alle interessierten Menschen unmittelbar über die Produktion und Verteilung von Energie mitentscheiden zu lassen. Auf diesem Wege könnte der Umstieg auf eine erneuerbare und sparsame Energieversorgung viel schneller und gerechter organisiert werden. Außerdem muss es darum gehen, Energie ihren Warencharakter zu nehmen, damit allen Menschen Energie als soziales Grundrecht zur Verfügung steht.

Brüche organisieren

Für eine solche Energiewende, die ihren Namen verdient, müssen die bestehenden Eigentums- und Produktionsverhältnisse überwunden werden. Das kann jedoch nicht gelingen, indem Vergesellschaftung nur als abstrakte Forderung aufgestellt wird, die dann im richtigen Moment die Verhältnisse en bloc umstürzt. Stattdessen sind diese radikalen Veränderungen nur als langfristiger Transformationsprozess vorstellbar, der von kollektiven Suchprozessen und Rückschlägen, vielen kleinen Schritten, aber auch effektiven Brüchen geprägt ist.

Uns erscheint der Energiebereich als geeignetes Interventionsfeld, um einen solchen Prozess beispielhaft anzustoßen. Im Berliner Energietisch versuchen wir deshalb, die allgemeine Vergesellschaftungsforderung in einen konkreten Kampf zu übersetzen, der auch gewonnen werden kann. In dieser praktischen Kampagne wollen wir Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts Vergesellschaftung sammeln, seine Möglichkeiten und Grenzen ausloten.

In seiner Anfangsphase entschied sich der Energietisch dazu, für das Volksbegehren ein eigenes Gesetz zu formulieren, das bei Erfolg verpflichtend vom Berliner Senat umgesetzt werden muss. In einem langwierigen, aber konstruktiven Diskussionsprozess wurden die drei Säulen (demokratisch, ökologisch, sozial) für die zu gründende Netzgesellschaft und die Stadtwerke mit Leben gefüllt und in Gesetzesform gebracht. Die beiden zu gründenden städtischen Unternehmen sollen als »Anstalten öffentlichen Rechts« ausschließlich dezentral und erneuerbar erzeugten Strom verkaufen, die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten unterstützen und Energiearmut entgegenwirken, d.h. dem Umstand, dass Menschen aufgrund ihrerer sozialen Lage keinen oder nur beschränken Zugang zu Energie haben.

Energie-Kiezversammlungen

Vor allem wurden ganz neue Mechanismen der unmittelbaren Mitgestaltung für die Bevölkerung entwickelt, die über die repräsentative Demokratie hinausweisen: Neben weitgehenden Transparenzbestimmungen und Initiativrechten sollen alle BewohnerInnen Berlins über 16 Jahren unabhängig von ihrem Pass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates direkt wählen dürfen. Sechs VertreterInnen sollen von den Beschäftigten und nur zwei vom Senat bestimmt werden. Nicht zuletzt sollen einmal im Jahr öffentliche Versammlungen in den Bezirken stattfinden, bei denen die BewohnerInnen über die Geschäftspolitik informiert werden müssen und wo sie selbst Initiativen starten können.

Zwar haben wir als FelS in einigen Punkten noch deutlich weitergehendere Positionen vertreten. So sollten unserer Meinung nach die Urabstimmungen und Kiezversammlungen verbindlichen Charakter haben. Trotzdem ist ein gutes Modell entstanden, das erste Schritte in Richtung einer Vergesellschaftung ermöglicht und zugleich die Bedingungen für zukünftige Energiekämpfe verbessern könnte.

Von Anfang an stand der Energietisch unter einem guten Stern, sodass er im Jahr 2012 vor allem Erfolgsmeldungen produzierte. Viele starke PartnerInnen schlossen sich dem Bündnis an, das Presseecho ist – von den üblichen Ausnahmen abgesehen – wohlwollend. Bei den BerlinerInnen stößt unser Vorhaben auf viel Sympathie. Die erste Stufe des Volksbegehrens wurde im Frühjahr 2012 mit Bravour geschafft.

Grenzen von Volksbegehren

Aufgrund unserer kontinuierlichen Mitarbeit wurde FelS im Energietisch als Partner anerkannt, was ermöglichte, das Bündnis trotz seiner Breite in wichtigen Fragen weit links auszurichten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass weitgehendere Vorschläge dann überzeugten, wenn wir diese direkt in Gesetzesform konkretisieren konnten. Neben der praktischen Mitarbeit beim Volksbegehren setzen wir vor allem eigene Akzente. Gegen die aktuelle Debatte um die Kosten der Energiewende bemühen wir uns, in der Berliner Öffentlichkeit die sozialen Alternativen des Energietisches starkzumachen. Und wir treiben die Vernetzung der verschiedenen »Tische« in Berlin voran, die alle – ob bei der Wasserversorgung oder der S-Bahn – für eine Demokratisierung gesellschaftlicher Grundgüter streiten.

Aber natürlich stößt der Energietisch auch schnell an die Grenzen dessen, was mit einem Volksbegehren umgesetzt werden kann. So kann das Stadtwerk nur ein weiterer Konkurrent auf dem Strommarkt sein, der sich dort gegen die kapitalistische Konkurrenz behaupten muss. Außerdem existieren rechtliche Restriktionen, die uns verbieten, soziale Stromtarife in das Volksbegehren aufzunehmen und dem Senat vorschreiben, die Netzkonzessionen öffentlich auszuschreiben, anstatt sie einfach per Regierungsbeschluss wieder in die öffentliche Hand zu übernehmen. Allerdings tritt das Bündnis in der politischen Debatte jenseits des Gesetzestextes weiterhin für soziale Stromtarife und die Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Energie ein.

Dem Energietisch ist es gelungen, die Zukunft der Energieversorgung zu einem zentralen Konflikt in der Stadt Berlin zu machen. So solidarisieren sich nicht nur alle Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus (DIE LINKE, Grüne, Piraten) mit dem Energietisch. Auch der letzte Parteitag der Berliner SPD hat sich für eine Rekommunalisierung ausgesprochen und setzt damit die eigene SPD/CDU-Regierung unter Druck. Um einen möglichen politischen Dauerkonflikt zu verhindern, sahen sich die Koalitionsspitzen genötigt, ein eigenes Rekommunalisierungskonzept vorzulegen und persönlich beim Energietischplenum dafür zu werben – ohne Erfolg.

Vorbildcharakter Berlin

Weil der Gesetzesentwurf der Koalition – gerade im Hinblick auf die direktdemokratische Kontrolle – weit hinter den Forderungen des Energietisches zurückblieb, hat das Bündnis sich inzwischen einstimmig für den Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens entschieden. Dafür müssen im Frühjahr 2013 mindestens 200.000 Unterschriften gesammelt werden – eine gute Gelegenheit, mit vielen Menschen in der Stadt über Themen wie Demokratisierung der Stromversorgung oder Energie als Grundrecht ins Gespräch zu kommen. Meistert der Energietisch auch diese Herausforderung, könnten die BerlinerInnen parallel zur Bundestagswahl im September 2013 in einem Volksentscheid, dessen Ergebnis für die Berliner Regierungsfraktionen verbindlich ist, über ihre zukünftige Energieversorgung abstimmen.

Energiekämpfe werden in Berlin auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren in jedem Fall weitergehen. Die Hoffnung besteht, dass das massenhafte Sammeln von Unterschriften zu einer Politisierung und Mobilisierung vieler Menschen führt, die nach 2013 ihre Energiepolitik nicht mehr aus der Hand geben wollen. Allerdings zeigt die Erfahrung mit erfolgreichen Volksbegehren auch, dass die Umsetzung der in Referenden zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Stimmung in konkrete Organisierung schwierig ist. Trotzdem könnte das Berliner Beispiel im Erfolgsfall als neue Form direktdemokratischer Stadtwerke einen bundesweiten Vorbildcharakter bekommen, zumal in Hamburg gleichzeitig mit der Bundestagswahl ein ähnlicher Volksentscheid stattfinden wird. Die Möglichkeiten von Volksbegehren bzw. von (Re-)Kommunalisierungen unter progressiven Vorzeichen könnten auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen erprobt werden, um insgesamt eine Demokratisierung voranzutreiben. Damit könnte Vergesellschaftung von einem politischen Konzept zu einem manifesten Kampf um eine neue Form kollektiv ausgehandelter Bedürfnisbefriedigung werden.

Florian Frey und Hendrik Sander sind organisiert bei Für eine linke Strömung (FelS)/Interventionistische Linke (IL).

Anmerkung:

Dieser Artikel basiert auf gemeinsamen Diskussionen in der Klima-AG von FelS. Eine Broschüre der Interventionistischen Linken zum Thema Vergesellschaftung steht unter dazwischengehen.org zum Download bereit.“

In Hamburg wird es zu einem Volksentscheid für die Energienetze kommen, der sich gegen Vattenfall und E.on richtet. Hier mehr dazu: „Vattenfall – kein Partner für Hamburg

aus: ak – analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 579 vom 18.1.2013. Die Zeitung erscheint vierwöchentlich und berichtet über zahlreiche Themen, die für Linke von Interesse sind. Siehe auch hier im Menü unter Archiv – ak-Artikel.

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

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